Nach dem Studium selbständig machen?!

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Rennfrosch
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Nach dem Studium selbständig machen?!

Beitrag von Rennfrosch » 01.02.2010, 11:18

Hallo,

ich möchte kurz meine Situation erläutern.

Ich bin 30 Jahre alt und werde Ende März mein BWL-Studium beenden. Während des Studiums war ich bereits seit ca. 2 Jahren nebenbei selbständig, habe aber auch nicht wirklich viel Gewinn gemacht, da ich auch immer gewisse Bafög-Grenzen beachten musste.

Vor meinem Studium habe ich eine 3-jährige Ausbildung gemacht und danach 4 Jahre Vollzeit gearbeitet gehabt.

Nun frage ich mich welche Möglichkeiten ich habe bei der Krankenversicherung. Ich habe mich eben mal bei meiner gesetzlichen Krankenkasse erkundigt und man sagte mir, dass ich mit ca. 320 EUR im Monat rechnen müsse.

Ich frage mich, wer das bezahlen soll, gerade am Anfang der Selbständigkeit. Ich wäre da froh, wenn ich überhaupt erstmal soviel Gewinn im Monat mache. Das Ganze muss ja auch erstmal aufgebaut werden.

Man sagte mir auch, dass wenn ich einen Gründungszuschuss vom Jobcenter erhalten würde, dass dann die Beitragsbemessungsgrenze runtergestuft werden könnte und ich nur knapp 200 EUR zahlen müsste. Wäre ja auch ein Vorteil, wenn ich dann diesen Gründerzuschuss bekäme.

Nur für den Gründerzuschuss muss man Anspruch auf ALG I haben. Hat jemand eine Ahnung, ob ich diesen noch habe, wenn ich vorher mehrere Jahre gearbeitet habe, jetzt aber mein Studium dazwischen lag?

Eine andere Möglichkeit wäre es zu heiraten und einen Minijob anzunehmen, dann könnte man wohl auch familienversichert sein. Wie ist das dann mit den Gewinnen? Wie hoch dürften die sein, damit man familienversichert sein kann?

Ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich bin nämlich wirklich frohen Mutes, dass meine Selbständigkeit in ca. 1 Jahr erfolgreich sein wird, aber eben nicht gleich am Anfang. Die 320 EUR Krankenversicherung wären da echt ein Existenzkiller.

Hoffe mir kann jemand helfen?! Bin für jeden Rat/Tipp/Hinweis dankbar!!!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.02.2010, 14:45

Hallo,
die Auskunft der Krankenkasse war korrekt, dem ist auch nichts hinzuzufügen. Was den Gründungszuschuss angeht, das kann nur das Arbeitsamt entscheiden, da sehe ich aber schwarz weil unabhängig vom Anspruch auf ALG 1 die selbständige Tätigkeit ja schon vorhanden ist - das würde meiner Auffassung nach nur funktionieren wenn du wirklich arbeitslos wärest.
Mit der Familienversicherung geht es auch nur wenn du nicht selbständig bist, bzw. wenn deine Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit mtl. nicht ca. 360,00 € (Einnahmen - nicht Gewinn) überschreiten.
Gruß
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 06.02.2010, 15:32, insgesamt 1-mal geändert.

Bodi
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Beitrag von Bodi » 06.02.2010, 15:25

Hinzugefügt sei noch, dass nach § 240(4) SGB V die Möglichkeit einer Beitragsreduzierung für geringverdienende hauptberuflich Selbständige auf diese ca. 200 EUR besteht. Voraussetzungen z.B.: Vermögen darf nicht zu hoch sein (max. ca. 10000 EUR), außerdem dürfen keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorhanden sein. Den Sondertarif gibt es nur auf Antrag.

Andere Alternative: Abschluß einer PKV.

Rennfrosch
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Beitrag von Rennfrosch » 06.02.2010, 16:26

Hallo, Danke für die Antworten!

Ich habe mich jetzt erkundigt und eine PKV würde ich für knapp 140 EUR im Monat bekommen. Das ist doch schon einmal ein deutlicher Unterschied zu den 320 EUR.

Mit der Hilfe vom Arbeitsamt sieht es hingegen schwarz aus. Da müsste ich dann Anspruch auf Hartz4 haben, den hätte ich aber sowieso nicht, da meine Freundin Vollzeit arbeitet und sie mich dann wohl mitfinanzieren müsste. Typisch Deutschland halt: Junge Existenzgründer, die wirklich was erreichen wollen, Studium und alles drum und dran haben, lässt man hängen.

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