Kann ich durch Heirat in einer Gesetzlichen Krankenkasse?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

RenateK.
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Beitrag von RenateK. » 01.02.2010, 00:11

dresdner hat geschrieben:tut mir leid. die sache ist nicht erledigt. du kannst zwar sofort heiraten, aber die pflicht, sich (rückwirkend) zu versichern, bleibt trotzdem bestehen.
Mir tut es auch Leid aber ich werde mich nicht rückwirkend versichern und mich als Belohnung noch Dumm und Dämlich bezahlen und werde den Gang zum Standesamt machen, ob Dir das Gefällt oder nicht das ist mir so Egal als ob ein Sack mit Reis in China umfällt.:-)))
Es gibt soviele Pflichten hier in Deutschland aber wer befolgt die schon alle, Du vielleicht?
Wenn ja dann tust Du mir richtig Leid.

Gruß Renate.

dresdner
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Beitrag von dresdner » 01.02.2010, 00:16

na zumindest war ich bisher jeden tag meines lebens versichert.

:D

aber das hier ist ein kassenforum, keine erziehungshilfe. also, alles gute für dich... :wink:

RenateK.
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Beitrag von RenateK. » 01.02.2010, 00:18

Ebenso.

Paule
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Beitrag von Paule » 01.02.2010, 00:27

Da kann man nur dem ehemaligen/künftigen Ehemann viel Spass mit der Dame wünschen :roll:
(und umgekehrt natürlich auch)

RenateK.
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Beitrag von RenateK. » 01.02.2010, 00:53

Paule hat geschrieben:Da kann man nur dem ehemaligen/künftigen Ehemann viel Spass mit der Dame wünschen :roll:
(und umgekehrt natürlich auch)
Ach was liebe ich solchen Sarkasmus!

Gast

Beitrag von Gast » 01.02.2010, 16:23

aber nicht vergessen der Krankenkasse ihre persönliche Einkommenssituation mitzuteilen, da es für die kostenfreie Familienversicherung Einkommensgrenzen für denjenigen gibt, der sich familienversichern lassen möchte. verschweigt man Einnahmen wissentlich, muss man gaaaanz tief in die Tasche greifen.

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