Familienversicherung und ALG1 im selben Monat
Moderator: Czauderna
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Du schreibst
"Jetzt kommt STB 2008 tatsächlich. Alle Änderungen MUSST Du mitteilen.
ist so Gesetz.
2008 über Grenze= keine FAMI
Für welchen Zeitraum: 31.12.2008 bis 31.12.2008 = 1 Tag
Und nun.
Sei froh, dass es nicht mehr als 1 Monat ist.
Für ein Monat besteht nach § 19 SGB V ein so genannter nachgehender Anspruch. Ist zwar keine Mitgliedschaft. Aber alle Ansprüche mit drin.
ALSO: nix ist passiert."
-----
Ab hier verstehe ich nur Bahnhof, tut mir leid.
Ich habe den Fragebogen am 27.11.08 ausgefüllt und wahrheitgemäß die zu erwartenden Zinserträge angegeben. Dabei bin ich vom Jahr 2009 ausgegangen. Das der Fragebogen was anderes meinen könnte, nämlich den 31.12.2008 oder den ganzen Monat 2008 gar? Neuer Fragebogen vom November 2009 auch wieder alles sofort mitgeteilt.
Lieber heinrich, kannst Du mir den o.g Abschnitt noch mal erläutern. Wo kommt denn nun auf einmal 1 Monat her, um den ich froh sein soll?
Ich bin doch pflichtversichert gewesen 1 Monat im Dez.08. Kann man 30 Tage pflichtversichert sein und 1 Tag Fami (Statuswechsel)?
"Jetzt kommt STB 2008 tatsächlich. Alle Änderungen MUSST Du mitteilen.
ist so Gesetz.
2008 über Grenze= keine FAMI
Für welchen Zeitraum: 31.12.2008 bis 31.12.2008 = 1 Tag
Und nun.
Sei froh, dass es nicht mehr als 1 Monat ist.
Für ein Monat besteht nach § 19 SGB V ein so genannter nachgehender Anspruch. Ist zwar keine Mitgliedschaft. Aber alle Ansprüche mit drin.
ALSO: nix ist passiert."
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Ab hier verstehe ich nur Bahnhof, tut mir leid.
Ich habe den Fragebogen am 27.11.08 ausgefüllt und wahrheitgemäß die zu erwartenden Zinserträge angegeben. Dabei bin ich vom Jahr 2009 ausgegangen. Das der Fragebogen was anderes meinen könnte, nämlich den 31.12.2008 oder den ganzen Monat 2008 gar? Neuer Fragebogen vom November 2009 auch wieder alles sofort mitgeteilt.
Lieber heinrich, kannst Du mir den o.g Abschnitt noch mal erläutern. Wo kommt denn nun auf einmal 1 Monat her, um den ich froh sein soll?
Ich bin doch pflichtversichert gewesen 1 Monat im Dez.08. Kann man 30 Tage pflichtversichert sein und 1 Tag Fami (Statuswechsel)?
ich helfe mal.
trenne mal bitte folgendes im kopf:
du bist versichert (versicherungszeit)-----------------------du zahlst beiträge (beitragszeit)
du hast recht, beiträge sind in deinem sachverhalt in 2008 gezahlt. aber ein versierter kassenmitarbeiter wie heinrich meint, dass du zunächst versichert sein musst, um beiträge zu zahlen. so kommt es also, dass wir zunächst mal prüfen müssen, wann du versichert wirst. erst dann schauen, was das kostet.
heinrich meint, du bist am 31.12.08 nicht versichert. du meinst, du musst keine beiträge zahlen. ihr habt beide recht! nur das deine antwort halt antwort nr. 2 ist weil du gar nicht wissen kannst und musst, wie wir dich versichern.
ein nachgehender LEISTUNGSanspruch bedeutet, dass du nach ende einer pflichtversicherung nachgehend leistungen beanspruchen kannst. längstens 4 wochen. in dieser zeit besteht keine versicherungszeit, demnach keine beitragszeit aber ein leistungsanspruch aus der vorangegangen versicherungs-und beitragszeit.
logo?
und nun komm ich. heinrichs kasse machts anders, ich weiß. aber folgender hinweis. deine kasse kann deine fami für 2008 und später nicht rückwirkend beenden. das darf sie so nicht. sie darf deine fami rückwirkend erst zu dem tag beenden, an dem dir klar war, dass du so hohe einkünfte gehabt hast. richtet die kasse 2008 eine fami ein, und sagt sie dir nicht, dass sie das unter vorbehalt tut, darf sie dir diese versicherungszeit nicht mehr entziehen. sie darf dann jedoch für die zukunft entscheiden, wenn deine finanzielle situation denn noch so ist.
wenn du in 11/2009 anfragen zur fami beantwortest und dich vielleicht auf einen steuerbescheid 2008 berufst, der im mai 2009 erstellt wurde, kann die kasse, wenn deine einkünfte über grenze wären, frühestens rückwirkend ab juni 2009 deine fami beenden.
trenne mal bitte folgendes im kopf:
du bist versichert (versicherungszeit)-----------------------du zahlst beiträge (beitragszeit)
du hast recht, beiträge sind in deinem sachverhalt in 2008 gezahlt. aber ein versierter kassenmitarbeiter wie heinrich meint, dass du zunächst versichert sein musst, um beiträge zu zahlen. so kommt es also, dass wir zunächst mal prüfen müssen, wann du versichert wirst. erst dann schauen, was das kostet.
heinrich meint, du bist am 31.12.08 nicht versichert. du meinst, du musst keine beiträge zahlen. ihr habt beide recht! nur das deine antwort halt antwort nr. 2 ist weil du gar nicht wissen kannst und musst, wie wir dich versichern.
ein nachgehender LEISTUNGSanspruch bedeutet, dass du nach ende einer pflichtversicherung nachgehend leistungen beanspruchen kannst. längstens 4 wochen. in dieser zeit besteht keine versicherungszeit, demnach keine beitragszeit aber ein leistungsanspruch aus der vorangegangen versicherungs-und beitragszeit.
logo?
und nun komm ich. heinrichs kasse machts anders, ich weiß. aber folgender hinweis. deine kasse kann deine fami für 2008 und später nicht rückwirkend beenden. das darf sie so nicht. sie darf deine fami rückwirkend erst zu dem tag beenden, an dem dir klar war, dass du so hohe einkünfte gehabt hast. richtet die kasse 2008 eine fami ein, und sagt sie dir nicht, dass sie das unter vorbehalt tut, darf sie dir diese versicherungszeit nicht mehr entziehen. sie darf dann jedoch für die zukunft entscheiden, wenn deine finanzielle situation denn noch so ist.
wenn du in 11/2009 anfragen zur fami beantwortest und dich vielleicht auf einen steuerbescheid 2008 berufst, der im mai 2009 erstellt wurde, kann die kasse, wenn deine einkünfte über grenze wären, frühestens rückwirkend ab juni 2009 deine fami beenden.
Zuletzt geändert von dresdner am 28.01.2010, 22:16, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo,
vielleicht habe ich das alles flalch verstanden, aber mir kommt es so vor, als ob man darüber diskutiert ob für den 31.12. ein Anspruch auf Familienversicherung bestand oder nicht. Ich sag es mal aus der Praxis heraus, also wenn ich den Fall zu entscheiden hätte. Ich hätte die Familienversicherung ab dem 30.12. durchgeführt wenn mir der oder die Versicherte erklärt hätte, dass ihr Einkommen ab dem 01.01. des Folgejahres keine wichtigen Grenzen überscherschritten werden.
Bei der erneuten Überprüfung der Familienversicherung hätte ich diese Angaben überprüft und wenn ich Zweifel daran hätte, würde ich den Einkommensteuerbescheid fordern.
Gruß
Czauderna
vielleicht habe ich das alles flalch verstanden, aber mir kommt es so vor, als ob man darüber diskutiert ob für den 31.12. ein Anspruch auf Familienversicherung bestand oder nicht. Ich sag es mal aus der Praxis heraus, also wenn ich den Fall zu entscheiden hätte. Ich hätte die Familienversicherung ab dem 30.12. durchgeführt wenn mir der oder die Versicherte erklärt hätte, dass ihr Einkommen ab dem 01.01. des Folgejahres keine wichtigen Grenzen überscherschritten werden.
Bei der erneuten Überprüfung der Familienversicherung hätte ich diese Angaben überprüft und wenn ich Zweifel daran hätte, würde ich den Einkommensteuerbescheid fordern.
Gruß
Czauderna
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Re: Familienversicherung und ALG1 im selben Monat
Dieses Vorgehen nennt sich "Schätzung unter Berücksichtigung des letzten Jahreseinkommens" und ist ein ganz normaler Vorgang, denn irgendeinen Anhaltspunkt muss die Kasse ja haben.Holliholli hat geschrieben: Die KK wollte allerdings unbedingt vor der Zusage einen letzten Einkommensteuerbescheid, demnach 2007.
Die KK ließ sich auch nicht davon abbringen, obwohl die Einkommensverhältnisse 2007 ja ganz andere waren, als die zu erwarteten Einkünfte für den Zeitraum ab 2009.
Auf dem Antwortbogen habe ich angegeben, dass nur Zinserträge von höchstens 350 € erwartet werden und der Nachweis erst im Nachgang erbracht werden kann. Das Vorliegen der Fami würde vom letzten EKSt-Bescheid abhängig gemacht, basta- so die KK.
Die Krankenkasse muss regelmäßig prüfen, ob die Voraussetzungen noch vorliegen. Aber nicht, weil sie dich ärgern möchte, sondern weil sie selbst vom Bundesversicherungsamt geprüft wird. Eine "falsche" Familienversicherung kann der Krankenkasse nämlich im Grunde genommen egal sein, da sie das Geld aus dem großen Topf pro Versicherten erhält - gleich, ob er selbst oder familienversichert ist. Weshalb die Krankenkassen, die es mit der Prüfung nicht so eng sehen, bei aufgedeckten Fehlern eine Strafe zahlen müssen - die aufgedeckte Fehlerquote bei einer Prüfung wird auf den gesamten Mitgliederbestand hochgerechnet, es kann also zu empfindlichen Strafzahlungen führen, wenn die Krankenkasse diese Überprüfung zu lax handhabt.Im November 2009 kam wieder Post von der KK, nämlich mit der Abforderung eines Antwortscheines, um zu überprüfen, ob immer noch die Voraussetzungen für das weitere Bestehen der Fami vorliegen.
s. o. Schätzung unter Berücksichtigung des letzten Jahreseinkommens.Im Antwortschein wurden meinerseits wieder die Zinseinkünfte bestätigt, jedoch konnte der Nachweis für 2009 noch nicht erbracht werden, da das Jahr noch gar nicht zu Ende war und die Bank die Summe der Zinsen noch nicht mitgeteilt hat. Der Einkommensteuerbescheid 2009 frühestens 2010 vorliegt.
Jetzt im Januar 2010 kommt wieder ein Schreiben der KK, dass der Einkommensteuerbescheid 2008 vorzulegen ist, um zu überprüfen, ob immer noch die Voraussetzungen für eine Fami vorliegen.
wegen s. o. ist es unerheblich, welche anderen Einkünfte du 2008 hattest und wie die Versicherung 2008 war. Es geht rein um die Schätzung für die Zukunft.Das gesamte Jahr 2008 habe ich ALG1 bezogen und die entsprechenden Sozialversicherungspauschalen wurde durch die BA entrichtet.
1. Frage: Muss ich tatsächlich einen Nachweis für das Jahr 2008 erbringen, obwohl dieser Zeitraum außerhalb der Familienversicherungszeiten liegt? Sollte ich wirklich für diesen 1 Tag familienversichert sein, es sind doch für den gesamten Kalendermonat durch die BA Pauschalen gezahlt worden.
Ich befürchte, dass es wegen der Schätzung nicht um den einen Tag geht, sondern um die Familienversicherung ab dem Folgemonat der Erstellung des Einkommenssteuerbescheides. Denn ab diesem Termin ergibt die Schätzung, dass das Einkommen zu hoch sein wird.2. Frage: Ich möchte den EKSt-Bescheid nicht einreichen, weil ich in 2008 höhere Zinserträge hatte. Ich habe die Befürchtung, dass ich dann rausgeschmissen werde, wegen 1 Tag. Aber wie soll sich dann der zu hohe Zinsertrag errechnen für anteilig 1 Tag? Etwa Zinsen/12 Monate, dann /30 Kalendertage?
Könnt ihr die Einkünfte nicht steuerrechtlich komplett auf den Ehemann verlagern?
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@GerneKrankenVersichert
Du hast geschrieben:
"Dieses Vorgehen nennt sich "Schätzung unter Berücksichtigung des letzten Jahreseinkommens" und ist ein ganz normaler Vorgang, denn irgendeinen Anhaltspunkt muss die Kasse ja haben."
Na, dann braucht die KK keine Fragebögen/Antwortscheine mehr zu verschicken. Sollen sie doch sagen Kopie Steuerbescheid 1x jährlich und fürs Vorjahr und auch Vorvorjahr, basta. Ich weiß garnicht was dieser andere Zirkus dann noch soll. *bin sauer*
Dann können sie stark sparen an Aufwand, Papier und Porto. Brauchen nicht mehr fragen nach zu erwartenden Einkommen, deren Angabe mit eigenhändiger Unterschrift auch noch mal ganz doll versichert werden muss. Wenn sie es dann doch nicht glauben wollen und nur auf Grund eines letzten Steuerbescheides i h r e eigene Schätzung machen, auf meine Schätzung (Meldebogen) aber bestehen.
Später wird man hoffentlich 1 Jahr rückwirkend familienversichert, wenn man mit dem Beleg des Finanzorganes kommt. Nur die Frage, ob die Ärzte einen 1 Jahr ohne "Kärtchen" behandeln.
Grüße & Dank für alle bisherigen Antworten.
Vor allem auch Dank an heinrich für die Kontaktaufnahme und Erläuterungen.
Du hast geschrieben:
"Dieses Vorgehen nennt sich "Schätzung unter Berücksichtigung des letzten Jahreseinkommens" und ist ein ganz normaler Vorgang, denn irgendeinen Anhaltspunkt muss die Kasse ja haben."
Na, dann braucht die KK keine Fragebögen/Antwortscheine mehr zu verschicken. Sollen sie doch sagen Kopie Steuerbescheid 1x jährlich und fürs Vorjahr und auch Vorvorjahr, basta. Ich weiß garnicht was dieser andere Zirkus dann noch soll. *bin sauer*
Dann können sie stark sparen an Aufwand, Papier und Porto. Brauchen nicht mehr fragen nach zu erwartenden Einkommen, deren Angabe mit eigenhändiger Unterschrift auch noch mal ganz doll versichert werden muss. Wenn sie es dann doch nicht glauben wollen und nur auf Grund eines letzten Steuerbescheides i h r e eigene Schätzung machen, auf meine Schätzung (Meldebogen) aber bestehen.
Später wird man hoffentlich 1 Jahr rückwirkend familienversichert, wenn man mit dem Beleg des Finanzorganes kommt. Nur die Frage, ob die Ärzte einen 1 Jahr ohne "Kärtchen" behandeln.
Grüße & Dank für alle bisherigen Antworten.
Vor allem auch Dank an heinrich für die Kontaktaufnahme und Erläuterungen.
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Seufz. Mach dem BVA doch diesen Vorschlag. Glaub mir, weder die Krankenkassen noch die Mitarbeiter der Krankenkassen freuen sich auf diese Aktionen. Aber der Meldebogen ist nun mal vorgeschrieben. Allerdings ist die Schätzung aufgrund der bisherigen Einkünfte die eine Seite, auf der anderen Seite bestätigst du mit deiner Unterschrift, dass keine Anhaltspunkte für eine gravierende Änderung vorliegen. Ergibt sich nun aus dem EST, dass du z. B. zusätzlich über Mieteinnahmen verfügst, konnte die Krankenkasse das vorher gar nicht abschätzen, du aber schon.Holliholli hat geschrieben: Na, dann braucht die KK keine Fragebögen/Antwortscheine mehr zu verschicken. Sollen sie doch sagen Kopie Steuerbescheid 1x jährlich und fürs Vorjahr und auch Vorvorjahr, basta. Ich weiß garnicht was dieser andere Zirkus dann noch soll. *bin sauer*
Dann können sie stark sparen an Aufwand, Papier und Porto. Brauchen nicht mehr fragen nach zu erwartenden Einkommen, deren Angabe mit eigenhändiger Unterschrift auch noch mal ganz doll versichert werden muss. Wenn sie es dann doch nicht glauben wollen und nur auf Grund eines letzten Steuerbescheides i h r e eigene Schätzung machen, auf meine Schätzung (Meldebogen) aber bestehen.
Die Familienversicherung wurde dir doch zur Verfügung gestellt?!?. Was diese Äußerung jetzt soll, kann ich nicht so ganz nachvollziehen.Später wird man hoffentlich 1 Jahr rückwirkend familienversichert, wenn man mit dem Beleg des Finanzorganes kommt. Nur die Frage, ob die Ärzte einen 1 Jahr ohne "Kärtchen" behandeln.
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zu:
"Die Familienversicherung wurde dir doch zur Verfügung gestellt?!?. Was diese Äußerung jetzt soll, kann ich nicht so ganz nachvollziehen."
Das war nur meine frustrierte Vorstellung, sollte die KK mich rausschmeißen und ich erst mit dem nächsten Steuerbescheid wieder antanzen dürfen.
zu:
"...auf der anderen Seite bestätigst du mit deiner Unterschrift, dass keine Anhaltspunkte für eine gravierende Änderung vorliegen."
Ja, aber da meine Bestätigung immer mit Steuerbescheid nachgewiesen werden muß, braucht man keine Bestätigung mehr (unabhängig von evtl. Änderung im lfdn. Jahr, die man ja sowieso unaufgefordert und sofort melden muß).
Bin halt ehrlich und korrekt, das ist wohl manchmal mein Fehler. Andere Leute haben auf dem Fragebogen beim Einkommen aus Kapitalerträgen einfach nur nen Strich gemacht, sind bis heute keine Nachweise abgefordert worden.
Liebe Grüße
"Die Familienversicherung wurde dir doch zur Verfügung gestellt?!?. Was diese Äußerung jetzt soll, kann ich nicht so ganz nachvollziehen."
Das war nur meine frustrierte Vorstellung, sollte die KK mich rausschmeißen und ich erst mit dem nächsten Steuerbescheid wieder antanzen dürfen.
zu:
"...auf der anderen Seite bestätigst du mit deiner Unterschrift, dass keine Anhaltspunkte für eine gravierende Änderung vorliegen."
Ja, aber da meine Bestätigung immer mit Steuerbescheid nachgewiesen werden muß, braucht man keine Bestätigung mehr (unabhängig von evtl. Änderung im lfdn. Jahr, die man ja sowieso unaufgefordert und sofort melden muß).
Bin halt ehrlich und korrekt, das ist wohl manchmal mein Fehler. Andere Leute haben auf dem Fragebogen beim Einkommen aus Kapitalerträgen einfach nur nen Strich gemacht, sind bis heute keine Nachweise abgefordert worden.
Liebe Grüße
deinen frust kann ich gut verstehen. du hast natürlich recht, ein strich auf den unterlagen erfordert keine nachweispflicht. dass deine kasse hier so sehr auf einen steuerbescheid fixiert ist, erscheint mir auch fragwürdig.
schon allein der abgeltungssteuer wegen muss sich deine kasse aber künftig umstellen und ihren kunden mehr vertrauen schenken. oder aber ihre kunden entscheiden mit den füßen.
ich betone es aber trotzdem nochmal: rückwirkend darf deine kasse nicht einfach deine familienversicherung beenden. sie darf zwar den steuerbescheid heranziehen, der dir zuletzt zuging, was aus deiner und meiner sicht unlogisch erscheint, weil diese einkünfte im bescheid veraltet sind, sie darf aber keineswegs daraufhin rückwirkend die gesamte versicherung aufheben. sie kann deine versicherung (rückwirkend) bis zu dem tag aufheben, an dem DU erstmals wusstest, wie doch deine kapitalerträge waren. und dieser tag ist so ziemlich genau der erste tag des folgemonats, der auf die bescheiderstellung des steuerbescheides folgt.
dass deine kasse eine unterschrift von dir sowie zugleich nachweise fordert, solltest du tolerieren. immerhin geht es hier um einen vollwertigen, jedoch kostenfreien versicherungsschutz.
schon allein der abgeltungssteuer wegen muss sich deine kasse aber künftig umstellen und ihren kunden mehr vertrauen schenken. oder aber ihre kunden entscheiden mit den füßen.
ich betone es aber trotzdem nochmal: rückwirkend darf deine kasse nicht einfach deine familienversicherung beenden. sie darf zwar den steuerbescheid heranziehen, der dir zuletzt zuging, was aus deiner und meiner sicht unlogisch erscheint, weil diese einkünfte im bescheid veraltet sind, sie darf aber keineswegs daraufhin rückwirkend die gesamte versicherung aufheben. sie kann deine versicherung (rückwirkend) bis zu dem tag aufheben, an dem DU erstmals wusstest, wie doch deine kapitalerträge waren. und dieser tag ist so ziemlich genau der erste tag des folgemonats, der auf die bescheiderstellung des steuerbescheides folgt.
dass deine kasse eine unterschrift von dir sowie zugleich nachweise fordert, solltest du tolerieren. immerhin geht es hier um einen vollwertigen, jedoch kostenfreien versicherungsschutz.
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- Beiträge: 9
- Registriert: 27.01.2010, 15:57
Danke dresdner für Dein Verständnis,
nur muß ich trotz Abgeltungssteuer immernoch Steuererklärung machen, da ich ja die eingezogenen Steuern oberhalb 801,-Pauschale zurück haben möchte. Die ziehen ja 26,375 % ohne Kirchenst. ab. Nur ich hab 0,-Einkommen, nur Zinsen. Da möchte ich schon alles wieder zurückholen.
Und zum letzten Steuerbescheid (also 2008, den die KK jetzt fordert) der ist vom 19.10.09
Habe ich Dich richtig verstanden, dass ich frühestens am 01.11.09 rausfliegen könnte? Wenn ja, dann ist das ein Zeitpunkt zu dem ich mit Sicherheit die Voraussetzungen nach § SGB 5 erfülle.
Gute Nacht
nur muß ich trotz Abgeltungssteuer immernoch Steuererklärung machen, da ich ja die eingezogenen Steuern oberhalb 801,-Pauschale zurück haben möchte. Die ziehen ja 26,375 % ohne Kirchenst. ab. Nur ich hab 0,-Einkommen, nur Zinsen. Da möchte ich schon alles wieder zurückholen.
Und zum letzten Steuerbescheid (also 2008, den die KK jetzt fordert) der ist vom 19.10.09
Habe ich Dich richtig verstanden, dass ich frühestens am 01.11.09 rausfliegen könnte? Wenn ja, dann ist das ein Zeitpunkt zu dem ich mit Sicherheit die Voraussetzungen nach § SGB 5 erfülle.
Gute Nacht
hi dresdner,
kannst Du mir denn die rechtliche Fundstelle benennen, wo steht, dass bei Überschreiten der FAMI-Grenze bei Zinseinnahmen der nächste Monatserste nach Erstellung des STB die Beendigung der FAMI sein soll. Dabei soll mal dahingestellt sein, dass es jetzt ab 01.01.2009 eben zufällig nicht mehr sein "muss", dass Zinsen wegen der Abgeltungssteuer nicht mehr im STB auftauchen müssen.
Als rechtliche Grundlage würde ich Gesetz, Rundschreiben, Besprechungergebnis Urteil akzeptieren.
Nicht jedoch eine interne Arbeitsanweisung bei Eurer KK, die ja schließlich von einer anderen nicht getragen werden muss.
Also: Lass es mich wissen. Ich lerne gerne dazu
kannst Du mir denn die rechtliche Fundstelle benennen, wo steht, dass bei Überschreiten der FAMI-Grenze bei Zinseinnahmen der nächste Monatserste nach Erstellung des STB die Beendigung der FAMI sein soll. Dabei soll mal dahingestellt sein, dass es jetzt ab 01.01.2009 eben zufällig nicht mehr sein "muss", dass Zinsen wegen der Abgeltungssteuer nicht mehr im STB auftauchen müssen.
Als rechtliche Grundlage würde ich Gesetz, Rundschreiben, Besprechungergebnis Urteil akzeptieren.
Nicht jedoch eine interne Arbeitsanweisung bei Eurer KK, die ja schließlich von einer anderen nicht getragen werden muss.
Also: Lass es mich wissen. Ich lerne gerne dazu