Hallo,
ich habe in einem Prospekt der IKK "Zahnersatz 2009" gelesen, dass es eine Möglichkeit der vollen Kostenüberhanme für Zahnersatz durch die IKK gibt.
"Versicherte, die mit dem Eigenanteil wegen ihres geringen Einkommens unzumutbar belastet würden, erhalten 100% der Kosten der Regelversorgung von ihrer IKK.
Eine solche unzumutbare Belastung liegt von, wenn:
- bei Alleinstehenden die monatlichen Bruttoeinnahmen den Grenzbetrag von 1.008,00 Euro nicht überschreiten oder
- der Versicherte Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Ausbildungsbeförderung erhält oder
- die Kosten der Unterbringung in einem Heim von einem Träger der Sozialhilfe getragen werden."
Ich arbeite seit einem Jahr auf 600 Euro/Brutto Basis. Allerdings wohne ich noch bei meinem Vater, ein Mietvertrag besteht nicht.
Kann ich die komplette Kostenübernahme beantragen oder brauch ich einen Mietvertrag, damit diese bewilligt wird ???
MfG
Zahnersatz? Volle Übernahme möglich ?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo,
ja, es ist tatsächlich dass die KAsse 100% eder Zahnersatzkosten übernehmen kann - dazu müssen aber wirklich Voraussetzungen passen, d.h. es muss sich tatsächlich nur um die Regelversorgung handeln und die Härtefallvoraussetzungen müssen erfüllt sein. Wenn dies alles der Fall ist zahlt die Kasse maximal den doppelten Kassenzuschuss und das können dann tatsächlich 100% sein.
Man kann dasvon der Kasse entweder schon bei Vorlage des Heil- und Kostenplanes im voraus prüfen lassen oder auch später gegen Vorlage der Eigenanteilsrechnung.
Gruß
Czauderna
ja, es ist tatsächlich dass die KAsse 100% eder Zahnersatzkosten übernehmen kann - dazu müssen aber wirklich Voraussetzungen passen, d.h. es muss sich tatsächlich nur um die Regelversorgung handeln und die Härtefallvoraussetzungen müssen erfüllt sein. Wenn dies alles der Fall ist zahlt die Kasse maximal den doppelten Kassenzuschuss und das können dann tatsächlich 100% sein.
Man kann dasvon der Kasse entweder schon bei Vorlage des Heil- und Kostenplanes im voraus prüfen lassen oder auch später gegen Vorlage der Eigenanteilsrechnung.
Gruß
Czauderna
Hallo, diese Frage kann dir endgültig nur deine Krankenkasse beantworten-lass die von dieser ein entsprechendes Antragsformular zusenden, fülle es aus - füge an Einkommensnachweisen bei was du hast und dann geh mal hin mit deinem HKP. oder der Eigenanteilsrechnung.andyleet hat geschrieben:Die Frage ist ob das jetzt auf mich zutrifft oder ob es Probleme gibt da ich keinen Mietvertrag habe.
Gruß
Czauderna