Zusatzbeitrag während Kündigungsfrist?

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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Mungo
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Zusatzbeitrag während Kündigungsfrist?

Beitrag von Mungo » 25.01.2010, 15:53

Hallo!

Nachdem ja die ersten KKen den Zusatzbeitrag wirklich einführen, kam mir heute mal wieder ans Ohr, daß man während der Kündigungsfrist den Beitrag nicht zahlen muß. Stimmt das?
(Also ich kündige heute z.B. bei der DAK, die erheben den Beitrag ab 01.02., Kündigungsfrist wäre dann ja Feb + März)

Ich finde darüber nichts, habe das aber wien gesagt schon öfter gehört.

Vielleicht weiß ja hier jemand mehr und Genaueres drüber?

Lieben Gruß
Mungo

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.01.2010, 16:01

Hallo,
auch wenn mir das Herz blutet, ja wenn Du wegen dem Zusatzbeitrag von deinem Kündigungsrecht gebrauch machst musst du den Zusatzbeitrag an deine alte Kasse nicht zahlen - steht so im Gesetz drinne.
Gruß
Czauderna

Lord Dragon
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Beitrag von Lord Dragon » 25.01.2010, 16:44

@Czauderna
Arbeitest du bei einer der Kassen?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.01.2010, 16:50

Hallo,
ja, seit mehr als 40 Jahren - immer bei der selben Kasse.
Gut, dass sich das in meinen Beiträgen noch nicht zu bemerken war.
Gruß
Czauderna

Mungo
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Beitrag von Mungo » 25.01.2010, 17:04

Hallo Czauderna!

Vielen Dank für die Antwort! Hast Du vielleicht irgendeinen Link, wo man das nachlesen kann?
Mag mich ungern in die Reihe der "ja, hab ich mal gehört"-Leuten einreihen 8) , dann kann ich wenigstens das Ganze auch belegen.

Lieben Gruss
Mungo

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.01.2010, 17:18

Mungo hat geschrieben:Hallo Czauderna!

Vielen Dank für die Antwort! Hast Du vielleicht irgendeinen Link, wo man das nachlesen kann?
Mag mich ungern in die Reihe der "ja, hab ich mal gehört"-Leuten einreihen 8) , dann kann ich wenigstens das Ganze auch belegen.

Lieben Gruss
Mungo
Hallo,
§ 242 Abs. 1 Satz 4 und 5 SGB V.:

"von Mitgliedern, die das Sonderkündigungsrecht nach §175 Abs. 4 Satz 5 wegen der erstmaligen Erhebung des Zusatzbeitrags fristgemäß ausgeübt haben, wird der Zusatzbeitrag nicht erhoben......."

Gruß
Czauderna

Mungo
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Beitrag von Mungo » 25.01.2010, 17:28

Vielen lieben Dank!!!

Gast

Beitrag von Gast » 25.01.2010, 18:55

ich gehe aber mal davon aus, dass dies nur gilt, wenn die Kündigung auch wirksam wird, oder!? wenn eine Mitgliedschaft bei der gewünschten KK nicht zustande kommt (aus welchen Gründen auch immer), ist dann rückwirkend doch der Zusatzbeitrag fällig???

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 25.01.2010, 20:17

Grundsätzlich kann der Beitrag nur erhoben werden, wenn die Mitgliedschaft zustande kommt, wie heißt es so schön, Beitragsrecht und Leistungsrecht folgen dem Versicherungsrecht.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.01.2010, 20:44

krümel2007 hat geschrieben:ich gehe aber mal davon aus, dass dies nur gilt, wenn die Kündigung auch wirksam wird, oder!? wenn eine Mitgliedschaft bei der gewünschten KK nicht zustande kommt (aus welchen Gründen auch immer), ist dann rückwirkend doch der Zusatzbeitrag fällig???
Hallo,
ja klar, dann muss gezahlt werden.
Gruß
Czauderna

Lord Dragon
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Beitrag von Lord Dragon » 25.01.2010, 23:08

Ich weis gar nicht ob sich ein Wechsel lohnt. Bald werden andere Krankenkassen nachziehen. Die Krankenkasse, wo ich versichert bin wird wahrscheinlich ab März oder April Zusatzbeitrag erheben. Aber ich bin mit den Leistungen weitgehend zufrieden und die Lage ist Momentan sehr unübersichtlich.

Olli77
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Beitrag von Olli77 » 25.01.2010, 23:47

Letzenendes sind alle Leistungen der Krankenkassen gleich, mag sein, dass es ein paar minimale Unterschiede gibt - und wer möchte schön bis Ende des Jahres 88,00 € mehr für die gleiche Leistung überweisen.

Schließlich gibt es noch Krankenkassen, die viel später oder erst 2011 einen Zusatzbeitrag erheben werden. Vielleicht unternimmt Rösler bis dahin doch noch etwas auf der Ausgabenseite der Krankenkassen.

Und wenn ich mich an die letzten Jahre vor dem einheitlichen Beitragssatz zurückerinnere spielt "Geld sparen" bei gleichen Leistungen bei vielen Versicherten eine große Rolle - damals war der Run ja zu den "billig Kassen" in. Warum sollte das heute anders sein?

Bendenken muss man auch, dass die Krankenkassen jetzt gezwungen sind, jeden einzelnen Versicherten anzuschreiben und auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Auch das ist völlig neu und gab es in dieser Form noch nie.

Ich denke, dass Krankenkassen ohne Zusatzbeiträge sicherlich mit einem hohen Mitgliederzuwachs rechnen können.

Man darf also gespannt sein, wie sich die Versichertenzahl der DAK und den anderen Kassen entwickelt.

Sobald das neue dfg mit den Versichertenzahlen vorliegt, wissen wir mehr.

Paule
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Beitrag von Paule » 26.01.2010, 12:29

Olli77 hat geschrieben:Letzenendes sind alle Leistungen der Krankenkassen gleich, mag sein, dass es ein paar minimale Unterschiede gibt
Aber die "minimalen Unterschiede" sind entscheidend, wenn du wirklich was hast. Wie viele Beiträge hier im Forum zeigen.

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