Hallo und einen schönen Sonntag.
Ich habe als Aushilfsfahrer bei einem Architekten gearbeitet und war/ bin darüber auch krankenversichert, bin aber auch in kleinster Form selbständig.
Jetz hat der Arkitekt keine Arbeit mehr für sich und mich und ich muß die KV neu ordnen. Was muß ich tun und mit welchen Kosten rechnen? Nach ESt. Bescheid nur € 4200 Gewinn.
Grüße
Grimeise
Von Pflicht nach Freiwillig
Moderator: Czauderna
Hallo Armin,
wenn du aus der Pflichtversicherung rausfällst, bleibt nur eine Freiwillige. Der Mindestbeitrag für hierfür beträgt rund 140 €, d.h. deine Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit dürfen den Betrag von 850 € monatlich nicht überschreiten.
In diesem Fall bist du nebenberuflich selbstständig, heißt jedoch auch, daß du hautberuflich eine andere Tätigkeit haben mußt, da du von 4200 € jährlich nicht leben kannst. Nachdem du als Arbeitnehmer versichert warst, hast du auch Anspruch auf Arbeitslosengeld und somit auch auf eine Krankenversicherung - ist auch die günstigste Variante.
Die Kosten einer hauptberuflichen Selbstständigkeit liegen bei rund 310 € monatlich.
wenn du aus der Pflichtversicherung rausfällst, bleibt nur eine Freiwillige. Der Mindestbeitrag für hierfür beträgt rund 140 €, d.h. deine Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit dürfen den Betrag von 850 € monatlich nicht überschreiten.
In diesem Fall bist du nebenberuflich selbstständig, heißt jedoch auch, daß du hautberuflich eine andere Tätigkeit haben mußt, da du von 4200 € jährlich nicht leben kannst. Nachdem du als Arbeitnehmer versichert warst, hast du auch Anspruch auf Arbeitslosengeld und somit auch auf eine Krankenversicherung - ist auch die günstigste Variante.
Die Kosten einer hauptberuflichen Selbstständigkeit liegen bei rund 310 € monatlich.
Hallo,
das kann teuer werden wenn du nur noch von deiner Selbständigkeit kleben willst oder musst.
Zunächst, und das ist ganz wichtig , ist der Gewinn nicht unbedingt identisch mit den Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit. Für den Arbeitnehmer zählt für die Berechnung auch das Brutto- und nicht das Netto-Einkommen.
Grundsätzlich gilt bei einer hauptberuflichen Selbständigkeit eine monatliche Mindestbeitragsbemessungsgrenze von ca. 1890,00 €, was ca. 300,00 € mtl. an Kranken-/Pflegeversicherung bedeutet - von der Warte bleiben von deinen 4200,00 € Gewinn dann nur noch600,00 € übrig - bischen wenig, oder.
Gruß
Czauderna
das kann teuer werden wenn du nur noch von deiner Selbständigkeit kleben willst oder musst.
Zunächst, und das ist ganz wichtig , ist der Gewinn nicht unbedingt identisch mit den Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit. Für den Arbeitnehmer zählt für die Berechnung auch das Brutto- und nicht das Netto-Einkommen.
Grundsätzlich gilt bei einer hauptberuflichen Selbständigkeit eine monatliche Mindestbeitragsbemessungsgrenze von ca. 1890,00 €, was ca. 300,00 € mtl. an Kranken-/Pflegeversicherung bedeutet - von der Warte bleiben von deinen 4200,00 € Gewinn dann nur noch600,00 € übrig - bischen wenig, oder.
Gruß
Czauderna
Von Pflicht nach Freiwilig
@heinrich: mir haben schon mehrere Menschen gesagt, daß ich Anspruch auf zu deutsch Sozialhilfe hätte, aber den Papierkrieg und die (immer wieder veröffentlichten) Demütigungen versuche ich wenn eben möglich zu umgehen. Vorige Woche habe ich noch eine 56 jährige Frau getroffen, die vom ca. 25 jährigen ARGE Mitarbeiter gefragt wurde, wieso sie zur ARGE käme, statt sich um Arbeit zu bemühen..........
Die BG meiner KK ist für Selbstständige/ Gründer ohne Förderung 1916,25 , das bedeutet 316,18 Beitrag; nur die sogenannten SonstigenVersicherten bezahlen 140,53.
Kann die Bemessungsgrundlage geändert werden?
@Czauderna und Rentner: leider muß ich mit sowenig auskommen, wohne aber fast frei, sodaß ich nach meiner Rechnung mehr als Sozialhilfe habe. Mein Einkommen aus der Selbständigkeit ist in erster Linie durch kurzsichtige "Controller" und geizgeile Schnäppchenjäger drastisch reduziert worden. Man redet vorne laut und deutlich über Recht/ Ordnung und Solidarität bedient sich lieber Illegaler und ruiniert die eigene Gesellschaft.
Vielen Dank erstmal
Die BG meiner KK ist für Selbstständige/ Gründer ohne Förderung 1916,25 , das bedeutet 316,18 Beitrag; nur die sogenannten SonstigenVersicherten bezahlen 140,53.
Kann die Bemessungsgrundlage geändert werden?
@Czauderna und Rentner: leider muß ich mit sowenig auskommen, wohne aber fast frei, sodaß ich nach meiner Rechnung mehr als Sozialhilfe habe. Mein Einkommen aus der Selbständigkeit ist in erster Linie durch kurzsichtige "Controller" und geizgeile Schnäppchenjäger drastisch reduziert worden. Man redet vorne laut und deutlich über Recht/ Ordnung und Solidarität bedient sich lieber Illegaler und ruiniert die eigene Gesellschaft.
Vielen Dank erstmal
Es gibt gemäß § 240(4) SGB V einen weiter reduzierten Beitrag für geringverdienende hauptberuflich Selbständige. Dieser beläuft sich auf ca. 200 EUR mtl.
Er ist an weitere Voraussetzungen geknüft (z.B. Vermögen max. ca. 10000 EUR, keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung).
Der Sondertarif muss bei der Kasse beantragt werden und gilt ab dem darauffolgenden Monat.
Er ist an weitere Voraussetzungen geknüft (z.B. Vermögen max. ca. 10000 EUR, keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung).
Der Sondertarif muss bei der Kasse beantragt werden und gilt ab dem darauffolgenden Monat.