Beitrag bei Job 400-800€
Moderator: Czauderna
Beitrag bei Job 400-800€
Hi!
Ich werde im Juni meine bisherige Freundin heiraten. Im Moment studiere ich noch und bin freiwillig gesetzlich Versichert.
Jetzt möchte ich erkundigen, wie sich mein Krankenkassenbeitrag verändert, wenn ich nach der Hochzeit einen Job im Bereich 400-800€ annehmen werde? Wird bei der Berechnung des Krankenkassenbeitrags auch das Gehalt meiner zukünftigen Frau anteilig mitberechnet?
Gruß
Textor
Ich werde im Juni meine bisherige Freundin heiraten. Im Moment studiere ich noch und bin freiwillig gesetzlich Versichert.
Jetzt möchte ich erkundigen, wie sich mein Krankenkassenbeitrag verändert, wenn ich nach der Hochzeit einen Job im Bereich 400-800€ annehmen werde? Wird bei der Berechnung des Krankenkassenbeitrags auch das Gehalt meiner zukünftigen Frau anteilig mitberechnet?
Gruß
Textor
er ist nicht in der Krankenversicherung der Studenten wie er schrieb,
sondern freiwillig versichert.
Hier ist solange er noch freiwillig versichert von Bedeutung wie seine Frau versichert ist.
gesetzlich oder privat.
Nur wenn diese privat versichert ist und höhere Einnahmen hat als er, dann werden die Einkünfte der Frau bei Fortbestand der freiwillige Versicherung mit angerechnet. Aber bevor wir Dir diese erklären, wollen wir erst einmal wissen, ob dies auch der Fall ist (dass die Frau privat versichert ist, meine ich)
sondern freiwillig versichert.
Hier ist solange er noch freiwillig versichert von Bedeutung wie seine Frau versichert ist.
gesetzlich oder privat.
Nur wenn diese privat versichert ist und höhere Einnahmen hat als er, dann werden die Einkünfte der Frau bei Fortbestand der freiwillige Versicherung mit angerechnet. Aber bevor wir Dir diese erklären, wollen wir erst einmal wissen, ob dies auch der Fall ist (dass die Frau privat versichert ist, meine ich)
Meine zukünftige Frau ist privat versichert. Das wird sie auch bleiben. Im Moment bin ich wie oben geschrieben freiwillig versichert. Wenn ich aber mehr als 400€ verdiene, zahle ich doch "normale" Abgaben, neben Steuern unter anderem auch einen Krankenkassenbeitrag. Ich bin, so wie verstandesn habe, dann wieder pflichtversichert. Ich werde weiterhin studieren, was aber die Krankenkasse nicht weiter interessieren dürfte, da ich aus den studentischen Versicherung auf Grund meines Alters (über 30) raus bin.
Mich interessiert in dieser Hinsicht, wie sich das Einkommen meiner zukünftigen Frau auf den Krankenkassenbeitrag auswirkt, wenn ich dann wieder pflichtversichert bin.
Gruß
Textor
Mich interessiert in dieser Hinsicht, wie sich das Einkommen meiner zukünftigen Frau auf den Krankenkassenbeitrag auswirkt, wenn ich dann wieder pflichtversichert bin.
Gruß
Textor
jetzt mal nacheinander,
du bist freiw. versichert
dann kommt
zuerst (1) Heirat und dann (2) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bei Fortführung des Studiums.
1
durch die Heirat endet die freiw. Versicherung nicht.
Aber der Beitrag ändert sich. Dies MUSST Du der KK melden.
Die Einnahmen Deiner Frau werden mit angerechnet.
(Regelung des halben Familieneinkommens)
z.B. Du Null EUR Frau 3000 EUR : 2 = 1500 EUR x 16,5 % = 247,50 EUR.
2 Aufnahme Arb.Verh. bei Fortführung Studiums
Deine Auffassung dürfte absolut falsch sein. Bei 400 bis 800 EUR dürfte es nicht zur Krankenversicherungspflicht kommen.
Es gilt das so genannte Studentenprivileg: Nämlich bis durchschnittlich 20 Stunden /Woche besteht keine Versicherungspflicht zur KV,PV und AlV.
Nur zur RV besteht bei über 400 EUR Vers. Pfl.
Die Sache mit dem 30. Lebensjahr (oder auch 14. Fachsemester) hat damit überhaupt nichts zu tun.
Fazit: Auch durch diese Beschäftigung endet die freiw. Vers. nicht.
Der Beitrag zur freiw. Versicherung erhöht sich sogar noch, da das Familieneinkommen sich ja auch erhöht.
Du z.B. 500 EUR Frau 3000 = 3500 : 2 = 1750 x 16,5 % = 288,75 EUR
du bist freiw. versichert
dann kommt
zuerst (1) Heirat und dann (2) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bei Fortführung des Studiums.
1
durch die Heirat endet die freiw. Versicherung nicht.
Aber der Beitrag ändert sich. Dies MUSST Du der KK melden.
Die Einnahmen Deiner Frau werden mit angerechnet.
(Regelung des halben Familieneinkommens)
z.B. Du Null EUR Frau 3000 EUR : 2 = 1500 EUR x 16,5 % = 247,50 EUR.
2 Aufnahme Arb.Verh. bei Fortführung Studiums
Deine Auffassung dürfte absolut falsch sein. Bei 400 bis 800 EUR dürfte es nicht zur Krankenversicherungspflicht kommen.
Es gilt das so genannte Studentenprivileg: Nämlich bis durchschnittlich 20 Stunden /Woche besteht keine Versicherungspflicht zur KV,PV und AlV.
Nur zur RV besteht bei über 400 EUR Vers. Pfl.
Die Sache mit dem 30. Lebensjahr (oder auch 14. Fachsemester) hat damit überhaupt nichts zu tun.
Fazit: Auch durch diese Beschäftigung endet die freiw. Vers. nicht.
Der Beitrag zur freiw. Versicherung erhöht sich sogar noch, da das Familieneinkommen sich ja auch erhöht.
Du z.B. 500 EUR Frau 3000 = 3500 : 2 = 1750 x 16,5 % = 288,75 EUR
Hey Danke für Deine Antwort. Du schreibst, es besteht keine Krankenversicherungspflicht. Wann würde diese denn eintreten?
Ich würde gerne meine Beiträge selbst bestreiten, ohne dann auf meine Partnerin angewiesen zu sein. Bloß durch die Heirat verdoppelt sich quasi mein Beitrag. Daher dachte ich mir mehr zu arbeiten und so im Bereich von 750€ meinen Lebensunterhalt nebst Abgaben soweit selbst zu bestreiten.
Mein jetziger Arbeitgeber würde meine Stelle die ich jetzt inne habe soweit aufwerten.
Gruß
Textor
Ich würde gerne meine Beiträge selbst bestreiten, ohne dann auf meine Partnerin angewiesen zu sein. Bloß durch die Heirat verdoppelt sich quasi mein Beitrag. Daher dachte ich mir mehr zu arbeiten und so im Bereich von 750€ meinen Lebensunterhalt nebst Abgaben soweit selbst zu bestreiten.
Mein jetziger Arbeitgeber würde meine Stelle die ich jetzt inne habe soweit aufwerten.
Gruß
Textor
ich schrieb es bereits
aber gerne nochmals
Es gilt das so genannte Studentenprivileg: Nämlich bis durchschnittlich 20 Stunden /Woche besteht keine Versicherungspflicht zur KV,PV und AlV.
ALSO bis 20 Stunden fix keine Vers. Pfl. in dieses Sozialversicherungszweigen.
Weiter teile ich Dir mit, dass dieses Privileg gern von den Studenten genossen wird, um der Kranken,Pflege und Arbeitslosenversicherungspflicht zu umgehen.
Für Dich (da zukünftige Frau privat versichert ist) eher schlecht.
Für die meisten aber gut. Und da sind auch noch einige Studenten so schlau gewesen und haben die 20 Stunden-Grenze überschritten.
Die KK wollten dann Pflichtbeiträge haben.
NEIN haben die Richter gesagt, wenn dies an Abendstunden oder Wochenende geleistet wird.
Ich habe in vielen Jahren meiner Praxis daher noch nie einen Studenten gehabt, der in einer Beschäftigung ver.pfl wurde.
Wenn Du da was vor hast, solltest Du dies VORHER mit DEINER KK besprechen. Einfach die 20 Stunden -Grenze überschreiten klappt nicht unbedingt. Und schummeln kann ganz schön ins Auge gehen.
aber gerne nochmals
Es gilt das so genannte Studentenprivileg: Nämlich bis durchschnittlich 20 Stunden /Woche besteht keine Versicherungspflicht zur KV,PV und AlV.
ALSO bis 20 Stunden fix keine Vers. Pfl. in dieses Sozialversicherungszweigen.
Weiter teile ich Dir mit, dass dieses Privileg gern von den Studenten genossen wird, um der Kranken,Pflege und Arbeitslosenversicherungspflicht zu umgehen.
Für Dich (da zukünftige Frau privat versichert ist) eher schlecht.
Für die meisten aber gut. Und da sind auch noch einige Studenten so schlau gewesen und haben die 20 Stunden-Grenze überschritten.
Die KK wollten dann Pflichtbeiträge haben.
NEIN haben die Richter gesagt, wenn dies an Abendstunden oder Wochenende geleistet wird.
Ich habe in vielen Jahren meiner Praxis daher noch nie einen Studenten gehabt, der in einer Beschäftigung ver.pfl wurde.
Wenn Du da was vor hast, solltest Du dies VORHER mit DEINER KK besprechen. Einfach die 20 Stunden -Grenze überschreiten klappt nicht unbedingt. Und schummeln kann ganz schön ins Auge gehen.