Mein Cousin war bis 2005 gesetzlich versichert (BKK). Dann kündigte er als Angestellter und arbeitet seitdem freiberuflich.
Jetzt das Problem: Seine BKK-Krankenkassenbeiträge zahlte er einfach nicht mehr - nun war die Versicherung ja freiwillig - woraufhin die BKK das Versicherungsverhältnis auflöste.
Seit 2005 ist er also nicht mehr krankenversichert, hat Arztbesuche etc. selbst bezahlt.
Nun rate ich ihm regelmäßig, sich endlich wieder zu versichern. Das will er auch, aber er hat Angst, dass er dann seine Beiträge ab 2005 nachzahlen muss.
Was kann er tun, um sich wieder zu versichern - aber ohne Nachzahlung? Oder: Mit nur geringer Nachzahlung? Gibt es einen (kostengünstigen) Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse? In welche? Falls nein: Müsste er auch Beiträge nachzahlen, wenn er sich privat versichert?
(Zur Info: Er ist 43 Jahre alt und hat als Freiberufler einen jährlichen Umsatz von 12.000-25.000 EUR)
Vielen Dank für eure Antworten.
Seit 2005 nicht krankenversichert - was nun?
Moderator: Czauderna
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Wenn er sich bei der BKK meldet, ist schon beim Mindestsatz für hauptberuflich Selbständige von ca. 300 mtl. mit Nachforderungen von ca. 10000 EUR zu rechnen. Wenn die Kasse zusätzlich noch die 5%Säumniszuschläge pro Monat(!) erhebt, dann noch sehr viel mehr. Versuchen kann man es mit einem Ermäßigungsantrag nach § 186 (11) SGB V, allerdings sind die Erfolgsaussichten gering.
Die PKV ist eine Option, um den Nachzahlungen möglicherweise auszuweichen. Nur ist das Problem, das ihn viele PKVen nicht annehmen werden, da an sich Versicherungspflicht in der GKV besteht. Wenn doch, ist mit Sicherheit eine ärztliche Untersuchung nötig.
Die PKV ist eine Option, um den Nachzahlungen möglicherweise auszuweichen. Nur ist das Problem, das ihn viele PKVen nicht annehmen werden, da an sich Versicherungspflicht in der GKV besteht. Wenn doch, ist mit Sicherheit eine ärztliche Untersuchung nötig.
Wenn eine neue bzw. andere Pflichtversicherung etwa durch Jobaufnahme entsteht, prüft die GKV die Vorversicherung und die Lücke fällt auf. Die zuletzt zuständige Kasse kann dann die rückständigen Beträge einfordern. Ob diese Forderungen auch beglichen werden, ist eine andere Frage, da es um die Solvenz der Nichtversicherten in der Regel nicht gut bestellt ist ist und Vollstreckungen/Pfändungen daher oft erfolglos sind.
Beweispflichtig, dass zuletzt eine gesetzliche Krankenversicherung und seit dem 01.04.2007 eine Lücke im Versicherungsschutz bestand (dies sind die Voraussetzungen für Nachforderungen), ist allerdings die Krankenkasse, nicht der zu Versichernde.
Beweispflichtig, dass zuletzt eine gesetzliche Krankenversicherung und seit dem 01.04.2007 eine Lücke im Versicherungsschutz bestand (dies sind die Voraussetzungen für Nachforderungen), ist allerdings die Krankenkasse, nicht der zu Versichernde.