Beitrag freiwillig Versicherte während Elternzeit

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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manua
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Beitrag freiwillig Versicherte während Elternzeit

Beitrag von manua » 08.01.2010, 12:28

Hallo,

bin freiwillig gesetzlich versichert, da mein Verdienst bisher über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Mein Ehemann ist in der PKV (Angestellter, Verdienst über Beitragsbemessungsgrenze).

Im Frühjahr 2010 wird unser Kind geboren und ich werde während des 1. Jahres Elternzeit keinen eigenen Verdienst haben. Zur Berechnung meines Krankenkassenbeitrages wird nun der Verdienst meines Mannes herangezogen. Das Elterngeld bleibt beitragsfrei.

Ist somit nachfolgende Berechnung korrekt?

monatl. Brutto-Gehalt Ehemann 4.500 EUR
Beitragsbemessungsgrenze 3.750 EUR
davon 1/2 1.875 EUR
* Beitragssatz 14,3% (ohne Anspruch auf Krankengeld, da Hausfrau)
= 268 EUR Krankenversicherung + 37 EUR Pflegeversicherung pro Monat

Würde mich freuen, wenn jemand der sich mit diesem Thema auskennt meine Berechnung überprüfen könnte. Danke!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.01.2010, 12:49

Hallo:

so wird es passieren

Einkommen Ehemann : 4500,00 €
abzgl. Freibetrag Kind 621,75 €

Zwischensumme : 3878,25 : 2 = 1939,12

max. halbe Grenze = 1850,00 €

Gruß

Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 08.01.2010, 13:21, insgesamt 2-mal geändert.

85andi
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Beitrag von 85andi » 08.01.2010, 12:49

Hallo Manua,

deine Berechnung ist nicht ganz korrekt:

4500,-€ Gehalt minus 850,-€ (Kinderfreibetrag) = 3650,-€ / 2 =
=1825,-€ davon 14,3% KV und 1,95% PV

= KV 260,98€ + PV 35,59€ also ein bisschen weniger als du ausgerechnet hast.

Aber vorsicht, bekommt dein Ehemann Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld etc?) weil diese werden auch zu 1/12 angerechnet. Dann hättest du doch die Kosten der halben Beitragsbemessungsgrenze.

Und euer Kind müsst Ihr privat oder freiwillig versichern.

85andi
Beiträge: 19
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Beitrag von 85andi » 08.01.2010, 12:53

@Czauderna

jetzt haben wir gleichzeitig geantwortet.

Wie kommst du auf den Freibetrag?
Ist doch 1/3 der Bezugsgröße von 2555,-€

Und ich hab auch nen Fehler drin, 1/3 von 2555,- sind 851,67€ nicht 850,-€

manua
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Beitrag von manua » 08.01.2010, 13:02

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.01.2010, 13:19

85andi hat geschrieben:@Czauderna

jetzt haben wir gleichzeitig geantwortet.

Wie kommst du auf den Freibetrag?
Ist doch 1/3 der Bezugsgröße von 2555,-€

Und ich hab auch nen Fehler drin, 1/3 von 2555,- sind 851,67€ nicht 850,-€
Hallo,
ich habe den Betrag aus unseren Unterlagen übernommen ohne mir gross darüber Gedanken zu machen - es wird da unterschieden zwischen Kindern die Anspruch auf Fahi haben und die, die keinen haben - da gibt es unterschiedliche Absetzungsbeträge.
Ich prüf das die nächste Woche nochmal nach ob ich da was falsches abgeschrieben habe.
Gruß´
Czauderna

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 08.01.2010, 21:55

Hallo,

nachfolgend die entsprechende Zahlen:

§ 240 Abs. 5 SBG V
Soweit bei der Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder das Einkommen von Ehegatten oder Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, die nicht einer Krankenkasse nach § 4 Absatz 2 angehören, berücksichtigt wird, ist von diesem Einkommen für jedes gemeinsame unterhaltsberechtigte Kind, für das eine Familienversicherung wegen der Regelung des § 10 Absatz 3 nicht besteht, ein Betrag in Höhe von einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße, für nach § 10 versicherte Kinder ein Betrag in Höhe von einem Fünftel der monatlichen Bezugsgröße abzusetzen


2010 Freibeträge

1/3 = 851,67 € selbst zu versichernde Kinder (PKV und GKV-Mitglieder)

1/5 = 511,- € FAMI-Kinder

Gesetztext- Änderung
http://www.aus-portal.de/aktuell/gesetz ... orschr.pdf

Seite 28 und 31

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