Mein Sohn wird demnächst in einem Krankenhaus ca. 100Km von hier operiert, das ist das nächstgelegenste Krankenhaus, welches diese OP an Kindern durchführt.
Vor der OP müssen wir zu einem Besprechungs- und Untersuchungstermin, wo sich dann rausstellt, ob die OP auch wirklich dort gemacht werden kann.
Dieser Termin ist nächste Woche, danach dauert es ca. 3-4 Wochen bis zum OP-Termin.
Nun hab ich ein Problem, und zwar die Fahrtkosten, da ich mit meinen Kindern von Alg2 lebe und wir uns schon seit Monaten um notwendige Mehrbedarfe mit der Arge streiten, die ich momentan alle aus meinem Regelsatz bezahlen muß, bleibt mir nichts mehr für die Fahrtkosten.
Die AOK meint, für den Voruntersuchungstermin gäbe es keine Fahrtkostenerstattung - aber diesen Termin haben wir ja nur wegen der OP, ohne OP müßten wir nicht für diese Voruntersuchungen in dieses Krankenhaus fahren. Desweiteren wird argumentiert, daß man für diese OP nicht in dieses Krankenhaus müsse, aber vor Ort operieren die meinen Sohn nicht, weil er besondere Risiken hat, mit denen man hier nicht vertraut ist, eine OP in unserm Krankenhaus wurde von Seiten des Krankenhauses abgelehnt, zumal diese OP hier eh nur an Erwachsenen durchgeführt wurde bisher.
Welche Möglichkeiten hab ich nun, was die Fahrtkosten betrifft?
LG JohnsMama
Fahrtkosten, auswärtiges Krankenhaus?
Moderator: Czauderna
Hallo,
rein rechtlich ist die Kasse schon auf der sicheren Seite nur verstehen tue ich sie nicht. Es wäre meines Erachtens nach für das Krankenhaus ein leichtes, gerade weil es sich um ein Kind handelt die notwendige vorstationäre Behandlung in eine stastionäre Behandlung (1 Tag genügt da), umzuwandeln, und da muesste die Kasse nicht nur die Fahrkosten zahlen sondern auch einen entsprechenden höheren Satz für das Krankenhaus.
Für mich selbst wäre das wirklich kein Thema, aber ich kann nicht für deine Kasse schreiben.
Gruß
Czauderna
rein rechtlich ist die Kasse schon auf der sicheren Seite nur verstehen tue ich sie nicht. Es wäre meines Erachtens nach für das Krankenhaus ein leichtes, gerade weil es sich um ein Kind handelt die notwendige vorstationäre Behandlung in eine stastionäre Behandlung (1 Tag genügt da), umzuwandeln, und da muesste die Kasse nicht nur die Fahrkosten zahlen sondern auch einen entsprechenden höheren Satz für das Krankenhaus.
Für mich selbst wäre das wirklich kein Thema, aber ich kann nicht für deine Kasse schreiben.
Gruß
Czauderna
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Wer ist denn der einweisende Arzt? Ich sehe überhaupt keine Probleme, wenn
1. die Voruntersuchung in der Woche vor der geplanten OP stattfindet -> dann handelt es sich um eine vorstationäre Behandlung und die Fahrtkosten müssen nicht im Vorfeld beantragt werden und
2. der einweisende Arzt auf der Einweisung dieses Krankenhaus als die nächste Behandlungsmöglichkeit angibt.
Eine Ausnahme könnte allerdings sein, wenn es sich um eine OP handelt, die grundsätzlich ambulant durchgeführt werden könnte und die Notwendigkeit der stationären Behandlung im Vorfeld geprüft werden muss. Hier kann dir am besten das Krankenhaus mit Infos weiterhelfen, da diese wissen, wie die vertraglichen Regelungen aussehen. In diesem Fall findet die Prüfung allerdings unabhängig davon statt, ob du Fahrtkosten beantragst oder nicht.
@Czauderna: Naja, ganz so einfach kann das Krankenhaus da nichts umwandeln, oder überprüft ihr die Notwendigkeit nicht per MDK und kürzt evtl. die Rechnungen?
GKV
1. die Voruntersuchung in der Woche vor der geplanten OP stattfindet -> dann handelt es sich um eine vorstationäre Behandlung und die Fahrtkosten müssen nicht im Vorfeld beantragt werden und
2. der einweisende Arzt auf der Einweisung dieses Krankenhaus als die nächste Behandlungsmöglichkeit angibt.
Eine Ausnahme könnte allerdings sein, wenn es sich um eine OP handelt, die grundsätzlich ambulant durchgeführt werden könnte und die Notwendigkeit der stationären Behandlung im Vorfeld geprüft werden muss. Hier kann dir am besten das Krankenhaus mit Infos weiterhelfen, da diese wissen, wie die vertraglichen Regelungen aussehen. In diesem Fall findet die Prüfung allerdings unabhängig davon statt, ob du Fahrtkosten beantragst oder nicht.
@Czauderna: Naja, ganz so einfach kann das Krankenhaus da nichts umwandeln, oder überprüft ihr die Notwendigkeit nicht per MDK und kürzt evtl. die Rechnungen?
GKV
Der einweisende Arzt ist der Kinderarzt, für die Voruntersuchung sollen wir aber ne Überweisung mitbringen zur Kinder-Chirurgie. Die OP wird auf jeden Fall stationär gemacht (Magen-OP beim Kleinkind mit eingeschränkter Lungenfunktion), aber nicht in der Woche danach, sondern 2-3 Wochen danach.
Für die OP gibts dann extra eine Einweisung, die Aufenthalt ist dann ca. 1-2 Wochen. Ich hab ein SChreiben vom KH vor Ort, daß die OP nur dort und nicht hier gemacht werden kann und daß es die naheliegenste Klinik ist, die (hoffentlich) meinen Sohn operiert,ansonsten bliebe noch eine andere Klinik, die aber ca. 300Km weit weg ist, das wäre dann die nächstgelegene danach.
Für die Voruntersuchung wird mein Sohn nicht stationär aufgenommen, sondern das findet in der KH-Ambulanz statt beim operierenden Arzt und beim Narkosearzt.
Wenn die OP nicht wäre, würde uns gar nicht einfallen in diese Klinik zu irgendwelchen Untersuchungen zu fahren, die Untersuchung ist ausschließlich zur Voruntersuchung für die OP gedacht und nichts weiter.
LG JohnsMama
Für die OP gibts dann extra eine Einweisung, die Aufenthalt ist dann ca. 1-2 Wochen. Ich hab ein SChreiben vom KH vor Ort, daß die OP nur dort und nicht hier gemacht werden kann und daß es die naheliegenste Klinik ist, die (hoffentlich) meinen Sohn operiert,ansonsten bliebe noch eine andere Klinik, die aber ca. 300Km weit weg ist, das wäre dann die nächstgelegene danach.
Für die Voruntersuchung wird mein Sohn nicht stationär aufgenommen, sondern das findet in der KH-Ambulanz statt beim operierenden Arzt und beim Narkosearzt.
Wenn die OP nicht wäre, würde uns gar nicht einfallen in diese Klinik zu irgendwelchen Untersuchungen zu fahren, die Untersuchung ist ausschließlich zur Voruntersuchung für die OP gedacht und nichts weiter.
LG JohnsMama
Hallo,
@Czauderna: Naja, ganz so einfach kann das Krankenhaus da nichts umwandeln, oder überprüft ihr die Notwendigkeit nicht per MDK und kürzt evtl. die Rechnungen?
ja sicher gibt es das bei uns auch - ist auch die Regel - aber gerade bei Kindern, aber auch in jedem anderen "speziellen" Fall, und wenn vorher darüber gesprochen wird, da kann man schon
so entscheiden dass es keinem weh tut.
Ich denke immer - wo ein Wille da auch eine (legale) Möglichkeit an ein
Problem heranzzugehen.
Deshalb schreibe ich auch möglichst oft dazu dass ich nur für mich und meine bisherige Tätigkeit schreiben kann.
Gruß
Czauderna
@Czauderna: Naja, ganz so einfach kann das Krankenhaus da nichts umwandeln, oder überprüft ihr die Notwendigkeit nicht per MDK und kürzt evtl. die Rechnungen?
ja sicher gibt es das bei uns auch - ist auch die Regel - aber gerade bei Kindern, aber auch in jedem anderen "speziellen" Fall, und wenn vorher darüber gesprochen wird, da kann man schon
so entscheiden dass es keinem weh tut.
Ich denke immer - wo ein Wille da auch eine (legale) Möglichkeit an ein
Problem heranzzugehen.
Deshalb schreibe ich auch möglichst oft dazu dass ich nur für mich und meine bisherige Tätigkeit schreiben kann.
Gruß
Czauderna