Liebe Leute,
ich bin ledig, ohne Kinder und seit Jun 09 nicht mehr Student und habe in diesem Zeitraum auch meinen Künstlersozialkassenantrag (KSK) gestellt. Im Sep 09 habe ich nach Anfrage meiner GKV angegeben, dass ich als Selbstständiger und Existenzgründer weiterhin versichert bleiben möchte. Nach Antrag haben sie mir nun den ermäßigten Beitragssatz auf der Mindestbemessungsgrundlage von 1260,- monatl. Einkommen zugestanden. Tatsächlich verdiene ich aber ca. 500,- im Monat, wovon ich zusätzlich mit Wohngeld lebe. Und mein KSK-Antrag läuft seit einem halben Jahr, ohne dass ich einen Bescheid bekommen hätte. Ich weiss, dass der bei positivem Bescheid rückwirkend gilt, aber bis es soweit ist, kann ich mir nur den sog. Hausfrauentarif leisten. Was muss ich tun, bzw. welche Kriterien erfüllen, dass mir die KV diesen einräumt?
Danke und liebe Grüße,
arm_inarm
"Hausfrauentarif" als Existenzgründer nach Exmatri
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