Bin gesetztlich versichert aber muß Beiträge zahlen wie eine
Moderator: Czauderna
Bin gesetztlich versichert aber muß Beiträge zahlen wie eine
Hallo an alle,
hab da ein sehr großes Problem. Als Schutz muß ich alle Daten ändern, damit meine Krankenkasse mich hier nicht erkennt.
Ich war letztes Jahr in Hartz IV. Bin von meinem Ex-Freund zu meinen Eltern gezogen, habe mich natürlich sofort umgemeldet.
Und ab da wo ich mich umgemeldet habe 02.Mai will meine gesetzliche Krankenkasse Ihre Beiträge zurück haben, weil mich die Arge storniert hat, aus welchem Grund auch immer. Es kann daran liegen weil ich ja bei der Arge war wo mein Ex gelebt hat, und dann bei der Arge wo meine Eltern gelebt haben war. Das dadurch ein Fehler unterlaufen ist. Ich hab meiner Krankenkasse, die Bescheide geschickt, denen alles erklärt, aber es interessiert die nicht. Die wollen Ihren hohen Betrag wieder haben. Habe meine Krankenkasse da drum gebeten, mir doch bitte eine Kopie von der Stornierung, also Zeitraum 02 Mai 2008 bis 07 August 2008 zu schicken.
Obwohl ich in Hartz IV war, muß ich das zahlen? Auf der Rückseite von diesem Bescheid steht ja das ich pflichtversichert bin/war.
Ich weiß nicht mehr was ich machen soll?
Wäre über sinnvolle Antworten dankbar
Gruß Jessy
hab da ein sehr großes Problem. Als Schutz muß ich alle Daten ändern, damit meine Krankenkasse mich hier nicht erkennt.
Ich war letztes Jahr in Hartz IV. Bin von meinem Ex-Freund zu meinen Eltern gezogen, habe mich natürlich sofort umgemeldet.
Und ab da wo ich mich umgemeldet habe 02.Mai will meine gesetzliche Krankenkasse Ihre Beiträge zurück haben, weil mich die Arge storniert hat, aus welchem Grund auch immer. Es kann daran liegen weil ich ja bei der Arge war wo mein Ex gelebt hat, und dann bei der Arge wo meine Eltern gelebt haben war. Das dadurch ein Fehler unterlaufen ist. Ich hab meiner Krankenkasse, die Bescheide geschickt, denen alles erklärt, aber es interessiert die nicht. Die wollen Ihren hohen Betrag wieder haben. Habe meine Krankenkasse da drum gebeten, mir doch bitte eine Kopie von der Stornierung, also Zeitraum 02 Mai 2008 bis 07 August 2008 zu schicken.
Obwohl ich in Hartz IV war, muß ich das zahlen? Auf der Rückseite von diesem Bescheid steht ja das ich pflichtversichert bin/war.
Ich weiß nicht mehr was ich machen soll?
Wäre über sinnvolle Antworten dankbar
Gruß Jessy
handelt es sich bei dem Bezug damals mit deinem Ex-Freund und später dann mit deinen Eltern um ein und die selbe ARGE, oder sind hier zwei ARGEn im Spiel?
hattest du überhaupt noch ALG2-Anspruch, als du zu deinen Eltern gezogen bist?
du schreibst, dass du dich umgemeldet hast? meinst du damit, dass du dies auch der ARGE gemeldet hast, oder dich nur beim Einwohnermeldeamt umgemeldet hast?
hattest du überhaupt noch ALG2-Anspruch, als du zu deinen Eltern gezogen bist?
du schreibst, dass du dich umgemeldet hast? meinst du damit, dass du dies auch der ARGE gemeldet hast, oder dich nur beim Einwohnermeldeamt umgemeldet hast?
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Hallo
die ArGe darf dich nicht rückwirkend abmelden - die Versicherungspflicht gilt auch dann, wenn die eigentlichen Leistungen (ALG II) rückwirkend aufgehoben/zurückgefordert werden.
Gruß Lady Butterfly
die ArGe darf dich nicht rückwirkend abmelden - die Versicherungspflicht gilt auch dann, wenn die eigentlichen Leistungen (ALG II) rückwirkend aufgehoben/zurückgefordert werden.
sprich nochmals mit deiner Kasse und bezieh dich auf diesen Paragrafen!§ 5 SGB V - Versicherungspflicht
(1) Versicherungspflichtig sind
...
2a.Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch beziehen, soweit sie nicht familienversichert sind, es sei denn, dass diese Leistung nur darlehensweise gewährt wird oder nur Leistungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 des Zweiten Buches bezogen werden; dies gilt auch, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurückgefordert oder zurückgezahlt worden ist,
...
Gruß Lady Butterfly
Hallo Lady,
ist schon richtig, aber was soll die Kasse da machen ?
Wenn die Abmeldung vorliegt dann ist das zunächst Fakt - die Kasse kann sich auch "nur" auf die Aussagen der Versicherten berufen - was zählt da ??
Sicher, vom Service-Gedanken her kann sich die Kasse da schon einschalten - vielleicht geht es dann etwas schneller, aber vordringlich bleibt die Klärung Aufgabe der Versicherten im direktem Kontakt mit der ARGE.
Gruß
Czauderna
ist schon richtig, aber was soll die Kasse da machen ?
Wenn die Abmeldung vorliegt dann ist das zunächst Fakt - die Kasse kann sich auch "nur" auf die Aussagen der Versicherten berufen - was zählt da ??
Sicher, vom Service-Gedanken her kann sich die Kasse da schon einschalten - vielleicht geht es dann etwas schneller, aber vordringlich bleibt die Klärung Aufgabe der Versicherten im direktem Kontakt mit der ARGE.
Gruß
Czauderna
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Hi Czauderna,
zunächst mal: Meldungen haben nur rechtsbekundende Wirkung, keine rechtsbegründende Wirkung....
und Versicherungspflicht tritt ein, sobald die im Gesetz genannten Voraussetzungen gegeben sind - die Meldungen weisen die Kasse nur auf diesem Umstand hin (ich gebe zu, die Praxis sieht i. d. R. anders aus).
Ich denke, hier steht außer Frage, dass die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V gegeben sind - Jessy hat den Bescheid der ArGe über die Bewilligung und die Aufhebung von ALG II und die Kasse dürfte Anmeldung und Stornierung der Anmeldung haben.
Das bedeutet für mich, dass Jessy bis zum Zeitpunkt der Rückforderung der ArGe versichdert war und daher keine Beiträge zahlen muss - wahrscheinlich ein immenser Vorteil, da sie scheinbar kein Geld hat.
Wenn Jessy also zu ihrer Kasse geht und diesen Umstand anspricht, sollte es mit der Versicherung kein Problem geben. Und um die Meldungen sollen die Kasse und die ArGe dann streiten.
Gruß Lady Butterfly
zunächst mal: Meldungen haben nur rechtsbekundende Wirkung, keine rechtsbegründende Wirkung....
und Versicherungspflicht tritt ein, sobald die im Gesetz genannten Voraussetzungen gegeben sind - die Meldungen weisen die Kasse nur auf diesem Umstand hin (ich gebe zu, die Praxis sieht i. d. R. anders aus).
Ich denke, hier steht außer Frage, dass die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V gegeben sind - Jessy hat den Bescheid der ArGe über die Bewilligung und die Aufhebung von ALG II und die Kasse dürfte Anmeldung und Stornierung der Anmeldung haben.
Das bedeutet für mich, dass Jessy bis zum Zeitpunkt der Rückforderung der ArGe versichdert war und daher keine Beiträge zahlen muss - wahrscheinlich ein immenser Vorteil, da sie scheinbar kein Geld hat.
Wenn Jessy also zu ihrer Kasse geht und diesen Umstand anspricht, sollte es mit der Versicherung kein Problem geben. Und um die Meldungen sollen die Kasse und die ArGe dann streiten.
Gruß Lady Butterfly
Hallo,
danke erst mal für eure Antworten. Genau ich war erst bei der Arge wo mein Ex-Freund war. Dann war ich bei der Arge im Stadtteil wo meine Eltern lebten(die waren noch nie bei der Arge nicht falsch verstehen). Und ich habe mich auch bei der Arge umgemeldet, und da hatte ich noch Anspruch auf Hartz IV. Dann fing ich ja an zu arbeiten. Die Krankenkasse ist auf nichts eingegangen, egal was ich geschrieben habe. Habe der Krankenkasse auch beide Bescheide geschickt, und ich habe nie von der Arge eine Stornierung erhalten. Ich denke der Fehler ist der Arge unterlaufen, da ich umgezogen bin. Aber da kann ich doch nichts dafür. Da ich arbeite, habe ich keine Zeit das zu klären, wann auch. Mein Arbeitgeber ist sehr streng, und ich kann es mir nicht leisten zu fehlen. Jetzt habe ich von meiner Krankenkasse die Aufstellung bekommen, was ich zahlen muß. Ich bin in der Rechtschutz und überlege ob ich mir einen Anwalt nehmen soll. Was würdet ihr machen?
Viele Grüße Jessy
danke erst mal für eure Antworten. Genau ich war erst bei der Arge wo mein Ex-Freund war. Dann war ich bei der Arge im Stadtteil wo meine Eltern lebten(die waren noch nie bei der Arge nicht falsch verstehen). Und ich habe mich auch bei der Arge umgemeldet, und da hatte ich noch Anspruch auf Hartz IV. Dann fing ich ja an zu arbeiten. Die Krankenkasse ist auf nichts eingegangen, egal was ich geschrieben habe. Habe der Krankenkasse auch beide Bescheide geschickt, und ich habe nie von der Arge eine Stornierung erhalten. Ich denke der Fehler ist der Arge unterlaufen, da ich umgezogen bin. Aber da kann ich doch nichts dafür. Da ich arbeite, habe ich keine Zeit das zu klären, wann auch. Mein Arbeitgeber ist sehr streng, und ich kann es mir nicht leisten zu fehlen. Jetzt habe ich von meiner Krankenkasse die Aufstellung bekommen, was ich zahlen muß. Ich bin in der Rechtschutz und überlege ob ich mir einen Anwalt nehmen soll. Was würdet ihr machen?
Viele Grüße Jessy
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wenn du keine Zeit hast, dich um deine Angelegenheiten zu kümmern, kann dir hier auch niemand helfen...ich arbeite, habe ich keine Zeit das zu klären, wann auch.
wir können dir Tips geben, dich drum kümmern musst du schon selbst
selbst wenn du dir einen Anwalt nimmst, musst du dich mt dem treffen um ihm den Sachverhalt zu erklären
Gruß Lady Butterfly
P.S. wenn du einen Vollzeit-Job hast, müsstest du eigentlich darüber krankenversichert sein.
ich sehe das genauso wie der Lord. es ist einfacher und schneller gelöst, wenn du deinen Berater bei der ARGE anrufst, oder anschreibst. aus Erfahrung weiß ich selbst, wie planlos und vor allem ohne Ahnung was Sozialversicherungsrecht angeht, in den ARGEn gearbeitet wird. die Sachbearbeiter wissen ja meistens nicht mal was für Meldungen ihr Computersystem erzeugt und an die Krankenkasse übermittelt. also ran ans Telefon.
Hallo,
ja sicher bin ich normal versichert und niemals Privat, ich bin normale Angstellte. Aber ich verstehe nicht wie man Privat versichert sein kann wenn man damals Hartz IV bezogen hat und die Arge einen storniert hat. Ich habe jetzt meiner Krankenkasse geschrieben, dass es nicht meine Sache ist und die sich bitte mit beiden Arbeitsgemeinschaften auseinander setzen sollen. Ich denke die sind zu faul das selber zu machen. Wenn alle Stricke reißen nehme ich mir eh einen Anwalt da ich in der Rechtschutz bin.
Gruß Jessy
ja sicher bin ich normal versichert und niemals Privat, ich bin normale Angstellte. Aber ich verstehe nicht wie man Privat versichert sein kann wenn man damals Hartz IV bezogen hat und die Arge einen storniert hat. Ich habe jetzt meiner Krankenkasse geschrieben, dass es nicht meine Sache ist und die sich bitte mit beiden Arbeitsgemeinschaften auseinander setzen sollen. Ich denke die sind zu faul das selber zu machen. Wenn alle Stricke reißen nehme ich mir eh einen Anwalt da ich in der Rechtschutz bin.
Gruß Jessy
Hallo jessy100,
du verwechselt hier was.
Den Versicherungsschutz und somit auch die Zahlungen mit der ARGE zu klären ist deine Angelegenheit und nicht die deiner Kasse. Die ARGE hat dich wohl abgemeldet weil du zu deinen Eltern gezogen bist, da du zu diesem Zeitpunkt aus der Bedarfsgemeinschaft mit deinem Freund rausgefallen bist.
Im Übrigen solltest du die Ratschläge der Vorredner schon berücksichtigen, sind nämlich wirklich gut gemeint. Die Erledigung, in welcher Form auch immer, bleibt aber dir überlassen, mit all seinen Konsequenzen.
Noch was, ich glaube nicht, daß dir deine Rechtsschutzversicherung hierfür grade steht, die übernehmen meist keine Steitsachen mit Behörden und Ämtern, also vorher mal nachgucken.
Guten Rutsch noch
du verwechselt hier was.
Den Versicherungsschutz und somit auch die Zahlungen mit der ARGE zu klären ist deine Angelegenheit und nicht die deiner Kasse. Die ARGE hat dich wohl abgemeldet weil du zu deinen Eltern gezogen bist, da du zu diesem Zeitpunkt aus der Bedarfsgemeinschaft mit deinem Freund rausgefallen bist.
Im Übrigen solltest du die Ratschläge der Vorredner schon berücksichtigen, sind nämlich wirklich gut gemeint. Die Erledigung, in welcher Form auch immer, bleibt aber dir überlassen, mit all seinen Konsequenzen.
Noch was, ich glaube nicht, daß dir deine Rechtsschutzversicherung hierfür grade steht, die übernehmen meist keine Steitsachen mit Behörden und Ämtern, also vorher mal nachgucken.
Guten Rutsch noch
ich schlage allen vor, wir beenden die Beratung für Jessy hier. ich habe das Gefühl, sie ist beratungsresistent. es ist nicht Sache der Krankenkasse Diskrepanzen zwischen dem Leistungsbezieher von ALG2 und der ARGE zu klären. das muss der Bezieher schon selbst tun. spätestens wenn sie von der Krankenkasse von den Leistungen ausgeschlossen wird und nur noch für Notfallbehandlungen versichert ist, werden ihr wohl die Augen aufgehen.
Möchte mich übrigens für eure zahlreichen und tollen Antworten bedanken. Man muß ja erst mal alles auf sich wirken lassen. Hab der Arge schon einen Brief fertig gemacht, und warte dann noch auf eine Antwort.
Danke nochmal, ihr habt mir die Augen geöffnet. Ich bin ein Mensch der erst mal darüber schlafen muß. Jeder Mensch ist anders.
Allen einen guten Rutsch ins neue Jahr
Jessy
Danke nochmal, ihr habt mir die Augen geöffnet. Ich bin ein Mensch der erst mal darüber schlafen muß. Jeder Mensch ist anders.
Allen einen guten Rutsch ins neue Jahr
Jessy