Gesetztesänderung Krankentagegeld

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Reinhard
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Gesetztesänderung Krankentagegeld

Beitrag von Reinhard » 26.12.2009, 15:40

Als Selbständiger schloss ich im Januar 2009 bei der AOK ein Krankentagegeld ab 15 Tag ab, nachdem die alte Regulung Ende 2008 geändert wurde. Am 23.07.2009 erlitt ich einen Unfall. Die AOK verweigert die Leistung ab 15 Tag, weil dieser Tarif wegen einer Gesetzesänderung zum 31.07.2009 auslief. Begründung: Da ich am 31.07.2009 noch keine Geld bekam sondern noch in der Karrenzzeit war muss nicht bezahlt werden. Als Alternative wurde mir Krankentagegeld ab 43 Tag angeboten. Da nach meiner Meinung die Wartezeit mit zum Tarif gehört müsste nach ab den 15 Tag bezahlt werden. Kennt jemand ähnliche Fälle, gibt es bereits Urteile oder wie ist die genaue Gesetzteslage ?

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