Antrag a.Teilhabe a. Arbeitsleben abgelehnt, was kann KK tun

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Montreal
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Antrag a.Teilhabe a. Arbeitsleben abgelehnt, was kann KK tun

Beitrag von Montreal » 21.12.2009, 12:17

Hallo liebe Foren-Mitglieder,

ich bräuchte da mal eure Hilfe:
Ich bin
- AU seit Jan´09 wg. einem Bandscheibenvorfall HWS, sowie LWS/BWS
/HWS-Problemen
- Antrag zur med. Reha wurde im Juni gestellt (nach Aufforderung durch
KK)
- Med. Rehabilitation vom 21.09 - 14.10.09, weiterhin AU entlassen!
- Auf der Reha: Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt, wurde mit
dem Entlassungsbericht zum DRVB geschickt
- Nehme am IRENA Programm teil + befinde mich noch bei diversen
Ärzten in Behandlung
- Am 15.12. kam die Ablehnung gegen diesen Antrag vom DRVB
- Widerruf gegen diesen Antrag ist auf dem Postweg zum Bund

Jetzt meine Frage: Was kann jetzt von der Seite der KK an mich kommen? (Die bekommt doch auch den Ablehnungsbescheid, oder?)
Ich komme doch meiner Mitwirkungspflicht nach!
Für Antworten wäre ich sehr dankbar,
mfg

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.12.2009, 13:50

Hallo,
gehe ich recht in der Annahme dass Du arbeitslos bist ?
Gruß
Czauderna

Montreal
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Beitrag von Montreal » 21.12.2009, 13:57

Hallo Czauderna,

nein ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis! Die Arbeit konnte ich aufgrund der Erkrankung noch nicht aufnehmen. Laut Entlassungsbericht und ärtzlichen Attesten meiner Ärzte ist das Berufsbild mit meinen Erkrankungen nicht vereinbar. Entlassungsbericht liegt der KK auch vor.

Für weitere Antworten wäre ich sehr dankbar!
LG

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.12.2009, 15:08

Hallo,dann nehme ich mal an dass es sich hier um eine Wiedereingliederugsmassnahme handelt - wenn diese innerhalb von drei Wochen angetreten wird, dann ist nach einer Reha-Maßnahme der Rentenversicherungsträger der Kostenträger dieser Maßnahme - danach ist die Krankenkasse zuständig.
Ich könnte mir vorstellen dass die Kasse diese Maßnahme schon favorisiert, verkürzt sie doch in aller Regel die Krankengeldbezugszeit.
Ablaufen tut das folgendermassen - zusammen mit dem behandelnden Arzt erstelltst du einen Wiedereingliederungsplan - das entsprechende Forumlar muesste der Arzt haben, ansonsten kann er es bei seiner kassenärztlichen Vereinigung bekommen. mit diesem Plan gehst du zunächst zu deinem Arbeitgeber um mit ihm auch deine Arbeitszeiten innerhalb dieses Planungszeitraumes abzusprechen - der Arbeitgeber wird (wahrscheinlich) diesem Plan zustimmen, zumal, wenn er weiß dass er nicht unbedingt Gehaöt zahlen muss sondern die Kasse Krankengeld zahlt.
Danach legst du diesen Wiedereingliederungsplan der Kasse zur genehmigung vor - du wirst sehen - die machen das.
Gruß
Czauderna

Montreal
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Beitrag von Montreal » 21.12.2009, 15:26

Hallo nochmal,

nein es handelt sich nicht um eine Wiedereingliederungsmassnahme, bin in dem Beruf für berufsunfähig geschrieben worden. Es soll mit dem Antrag an den DRVB eine Umschulung/Weiterbildung beantragt werden. Der DRVB hat abgelehnt und ich habe zusammen mit meinen Ärzten Widerspruch eingelegt.
Meine Frage war nun, ob bis zur nx Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung (über den Widerspruch) die KK mir Krankenkeld streichen kann o. ä. oder die KK ebenfalls abwartet was bei dem Widerspruch rauskommt? Ich frage mich halt nur, was jetzt die KK machen kann?
Entschuldige wenn ich mich unklar ausgedrückt habe!
LG

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.12.2009, 20:00

Hallo,
mit welcher Begründung wurde denn abgelehnt - eine Umschulungsmassnahme aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus ist relativ selten - weiß denn dein Arbeitgeber davon ?, denn wenn die Umschulung durchgeht, was ist dann mit deinem Arbeitsplatz ??
Die Kasse wird in diesem Falle den MDK einschalten und deine Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt prüfen lassen.
Da du selbst eine Umschulung beantragt hast muss hier keine Rücksicht mehr auf deine letzte Tätigkeit genommen werden. Es kann dir also passieren dass trotz deines Antragsverfahrens die Kasse die Krankengeldzahlung einstellt - es kann, es muss aber nicht.
Gruß
Czauderna

Montreal
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Beitrag von Montreal » 21.12.2009, 21:06

Hallo,

ja aber mit welchem Grund könnte die KK das Krankengeld einstellen?

Der Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde abgelehnt, da der Bund meint ich könne weiterhin in meinem Beruf arbeiten. Wobei der Entlassungsbericht der Reha-Anstalt dies widerlegt. (Mir wurde auch am Telefon gesagt, mein Antrag wurde abgelehnt ohne genauer geprüft worden zu sein - NA Danke!)

LG

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.12.2009, 12:22

Hallo,

ja, genau das meinte ich mit der Aussage, dass die Kasse bzw. der MDK dich nun unter anderen Aspekten beurteilt bzw. deine Leistungsfähigkeit.

Es muss keine Rücksicht mehr auf deine letzte Tätigkeit mehr genommen werden, selbst wenn der RV-Träger eine Umschulung ablehnt, die gleiche Leistung wird auch vom Arbeitsamt erbracht.

Die Kasse (MDK) beurteilt nun deine Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und da kann das Ende der Krankengeldzahlung schon die Folge sein.

Ich wiederhole nochmals meine Frage - was ist mit deinem Beschäftigungsverhältnis - würde dich dein Arbeitgeber nach einer Umschulungsmassnahme auf einer anderen Stelle im Betrieb einsetzen und wolltest du nach der Umschulung den Arbeitgeber wechseln ?

Noch etwas - bei Beginn einer Umschulungsmassnahme muss man auch arbeitsfähig sein !!
Gruß
Czauderna

Montreal
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Beitrag von Montreal » 22.12.2009, 16:49

Hallo Czauderna,

ja es würde eine innerbetriebliche Umsetzung stattfinden. Voraussichtlich.

Ja aber deswegen möchte ich doch an einer Umschulungsmassnahme teilnehmen: Um trotz bzw. mit meinen chronischen Leiden wieder ins Berufsleben einsteigen zu können!

Vielen Dank, lg

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.12.2009, 20:52

Montreal hat geschrieben:Hallo Czauderna,

ja es würde eine innerbetriebliche Umsetzung stattfinden. Voraussichtlich.

Ja aber deswegen möchte ich doch an einer Umschulungsmassnahme teilnehmen: Um trotz bzw. mit meinen chronischen Leiden wieder ins Berufsleben einsteigen zu können!

Vielen Dank, lg
Hallo,
na gut, wenn dein Arbeitgeber da mitspielt - die Krankenkasse muss das nicht unbedingt tun, aber halte deinen Widerspruch beim RV-Träger aufrecht.

Wieso kann dein Arbeitgeber, wenn er dich innerbetrieblich umsetzt,nicht eine betriebliche Qualifizierung durchführen ?

Okay, bei einem kleinen oder mittelständfischen Unternehmen ist das eher schwierig mangels der notwendigen Ausbilder aber in Unternehmen ab einer bestimmten Grösse ist das durchaus Gang und Gebe.

Gruß
Czauderna

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