10 Wochenfrist bei Krankengeld

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Moderator: Czauderna

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mbie
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10 Wochenfrist bei Krankengeld

Beitrag von mbie » 21.12.2009, 12:49

Hallo liebe Fachleute,
zufällig bin ich auf dieses Forum gestoßen und ich bin begeistert , dass es so viele fachkundige Beiträge gibt.
Vielleicht kann mir auch jemand Auskunft geben.
Ich erhalte, nachdem ich in einer Rehaklinik war, Krankengeld und hatte schon in der Kur Antrag auf Teilhabe ausgefüllt, da ich meinen Beruf nicht weiter ausüben darf.
Jetzt erhielt ich , obwohl der Kk bekannt ist, dass der Antrag läuft und auch bewilligt wurde, das hier schon öfter erwähnte Einschreiben mit der 10 Wochenfrist . Laut Telefonat wolle man mich nur informieren , dass ich den Antrag nicht ohne Zustimmung der Kk zurückziehen kann. Schon klar, leuchtet mir völlig ein, läge mir auch fern. Wozu aber dann die Frist ??
Danke für euere Hilfe
mbie

Czauderna
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Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 21.12.2009, 20:05

Hallo,
nun, das ist ein Formbrief der immer dann versandt wird, wenn die Kassen jemanden zu irgendwelchen Reha-Massnahmen auffordert - für diese Beantragung wird dem versicherten eine Frist von 10 Wochen gestellt - kommt der dieser Aufforderung nicht nach, wird ihm nach Ablauf dieser 10 Wochen das KRankengeld gesperrt und die zahklung erst dann wieder aufgenommen wenn der der Aufforderung Folge geleistet hat.
Die KAssen versenden diesen 10-Wochen-Brief auch dann wenn der Versicherte bereits einen entsprechenden Antrag gestellt hat, denn mit diesem brief wird das Gestaltungsrecht des Versicherten eingeschränkt, d.h. nimmt er z.B. einen bereits gestellten Antrag ohne Zustimmung der Kasse wieder zurück wird ihm auch nach Ablauf der 10-Wochen-Frist das Krankengeld gesperrt bzw. versagt.
Gruß
Czauderna

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