Ihr Lieben,
erstmal vielen Dank das es dieses ein Forum gibt.
Ich habe folgende Frage, meine Freundin ist seit einem Jahr (2008) in Deutschland. Sie ist mit einer Visa zur Personensorge hier, sprich sie hat eine AE (=Aufenthaltserlaubnis ) nach §28.1.3.
Leider ist sie im Moment nicht krankenversichert, da wir uns den freiwilligen Beitrag (140,00€) nicht leisten können und wir sie auch nicht arbeitslos melden möchten oder Leistungen beziehen wollen (Sie hat ja biser garnichts geleistet, deshalb spricht es für uns dagegen, das sie einfach hierherkommt und Leistungen bezieht.
Heiraten ist noch nicht geplant oder erst im Jahr 2010.
Nun zu meinen Fragen.
Wenn Sie jetzt arbeiten möchte, sagen wir sie möchte einen 400,00€ nachgehen? Wie ist das dann krankenverischrungstechnisch geregelt? Muss bei einem 400,00€ Job überhaupt eine krankenversicherung vorhanden sein?
Wenn wir heiraten würden, wäre sie doch familien-versichert? Sind denn dann die vorherigen Zeiten relevant, sprich gäbe es eine Nachzahlung?
Ich hoffe auf Antworten und bedenke mich jetzt schonmal.
Gruß,
Kratos
1 Jahr in Deutschland aber nicht krankenversichert
Moderator: Czauderna
Hallo,
nicht versichert ist sehr schlecht. Denn es gilt eine allg. Versicherungspflicht seit 1. April 2007.
Unabhängig davon ist die Familinvers. (FAMI) grundsätzlich über den Ehegatten möglich sofern die Einnahmen nicht 360 EUrR in 2009 monatlich übersteigen. Bei geringf. entlohnten Beschäftigungen gilt die bekannte Grenze von 400 EUR monatlich.
Damit ergibt auch gleich die Antwort, dass bei einen Minijob KEINE versicherungspflicht in der Sozialversicherung eintritt. Es werden nur Pauschalbeiträge in KV und RV abgeführt.
VG
Hucky
nicht versichert ist sehr schlecht. Denn es gilt eine allg. Versicherungspflicht seit 1. April 2007.
Unabhängig davon ist die Familinvers. (FAMI) grundsätzlich über den Ehegatten möglich sofern die Einnahmen nicht 360 EUrR in 2009 monatlich übersteigen. Bei geringf. entlohnten Beschäftigungen gilt die bekannte Grenze von 400 EUR monatlich.
Damit ergibt auch gleich die Antwort, dass bei einen Minijob KEINE versicherungspflicht in der Sozialversicherung eintritt. Es werden nur Pauschalbeiträge in KV und RV abgeführt.
VG
Hucky
Hilfe.....
Hallo Hucky,
vielen Dank für die Antwort.
Ich habe noch eine Frage zu meinem Fall.
Nach §5 Abs. 11 SGB V müsste meine Freundin pflichtversichert sein, wenn sie eine AE (=Aufenthaltserlaubnis) für min. 13 Monate hat.
Meine Freundin hat aber nur eine AE für 12 Monate.
Sind denn jetzt Pflichbeträge aufgelaufen???? Sie hat doch die Anforderungen garnicht erfüllt.
Vielen Dank nochmals für die Antworten.
Kratos
vielen Dank für die Antwort.
Ich habe noch eine Frage zu meinem Fall.
Nach §5 Abs. 11 SGB V müsste meine Freundin pflichtversichert sein, wenn sie eine AE (=Aufenthaltserlaubnis) für min. 13 Monate hat.
Meine Freundin hat aber nur eine AE für 12 Monate.
Sind denn jetzt Pflichbeträge aufgelaufen???? Sie hat doch die Anforderungen garnicht erfüllt.
Vielen Dank nochmals für die Antworten.
Kratos