Quo Vadis Gesundheitsfond

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 13.11.2009, 22:59

Pressemiteilung des BVA vom 13.11.2009

Belastungen der Krankenkassen in den Ländern durch Gesundheitsfonds deutlich geringer als erwartet
Die landesspezifischen Verteilungswirkungen des Gesundheitsfonds sind erheblich geringer als bislang angenommen. Zu diesem Ergebnis kommen neue Berechnungen des Bundesversicherungsamtes. Dazu erklärte dessen Präsident, Josef Hecken:
„Die Daten zeigen, dass sich die regionalen Verteilungswirkungen des Gesundheitsfonds in Grenzen halten. Befürchtungen, der Gesundheitsfonds führe zu unverhältnismäßig hohen Belastungen der Krankenkassen in einzelnen Ländern, haben sich nicht bestätigt.“
Nach der sogenannten Konvergenzklausel dürfen die Belastungen der Krankenkassen in den Ländern durch die Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 jeweils 100 Millionen Euro nicht übersteigen. Für 2010 beträgt dieser Wert 200 Millionen Euro. Darüber hinausgehende Belastungen werden durch höhere Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für Versicherte aus den betroffenen Ländern ausgeglichen.
Die Höhe der landesspezifischen Be- und Entlastungen wurde im Herbst 2008 vorläufig ermittelt. Danach ging man noch von einer Belastung von insgesamt 760 Millionen Euro aus. Nach der gesetzlich vorgesehenen Aktualisierung der Daten dürften nun jedoch 130 Millionen Euro für den Belastungsausgleich im Jahr 2009 ausreichen. Endgültig werden die Beträge für 2009 allerdings erst im Herbst 2010 festgestellt.
Da davon auszugehen ist, dass die Belastungen der Krankenkassen in keinem Land den für 2010 geltenden Schwellenwert von 200 Millionen Euro überschreiten werden, wird die Konvergenzklausel im kommenden Jahr nicht zum Tragen kommen.

KassenKenner
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Beitrag von KassenKenner » 14.11.2009, 15:18

CiceroOWL hat geschrieben:Also wegen des zusatzbeitrages, die GBK scheint dadurch wohl doch nicht so schnell vom Markt zu verschwinden.
Sie hat nur rund 295 Mitglieder verloren, im 3 Quartal.
Schaun wir mal wie es weitergeht.
Du hast die Zahlen vermutlich aus dem neuesten dfg-Ranking, oder?
Im dfg selbst folgert man daraus ja ebenfalls, dass der Zusatzbeitrag bei der GBK kaum Auswirkungen hat. Zeigt (mal wieder), dass die dfg-Redakteure nicht die hellsten sind.

Die erste Fälligkeit des Zusatzbeitrags bei der GBK war der 20.9. Daher wurde die Erhebung Mitte August bekannt gegeben. Jeder, der dann sein Sonderkündigungsrecht ausgeübt hat, wäre also frühestens am 31.10. als Mitglied bei der GBK ausgeschieden. Das Ranking bezieht sich allerdings auf den Stichtag 1.10.

Also können dort noch gar keine Sonderkündiger auftauchen. Wenn die dfg-Redakteure mal ausnahmsweise ihr Gehirn eingeschaltet hätten, hätten sie gemerkt, dass die Auswirkungen des Zusatzbeitrags bei der GBK frühestens im nächsten Ranking zum Stichtag 1.1.2010 deutlich werden.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 14.11.2009, 17:14

Logisch,m aber alleine die ankündigung hätte ja ein Sonderkündigungrecht zur Folge.
Aber ich denke mir auch so wie du da wird wohl noch was kommen, abe mal abwarten-

KassenKenner
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Beitrag von KassenKenner » 14.11.2009, 20:25

CiceroOWL hat geschrieben:Logisch,m aber alleine die ankündigung hätte ja ein Sonderkündigungrecht zur Folge.
Aber ich denke mir auch so wie du da wird wohl noch was kommen, abe mal abwarten-
Die Ankündigung erfolgte aber erst im August. Und auch bei einer Sonderkündigung hat man zwei Monate Kündigungsfrist - man muss lediglich den Zusatzbeitrag bis zum Ende der Mitgliedschaft nicht zahlen. Somit wäre auch da der früheste Austrittstermin der 31.10.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 15.11.2009, 12:34

Ja da muss ich dir recht geben. Also schaun wir mal.

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Beitrag von CiceroOWL » 15.11.2009, 19:30

BVA Rundschreiben v. 13.11.09 AZ VII1 -5500.1-2572/2009


Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 14. September 2009 hat das Bundesversicherungsamt Sie um Vorlage des Haushaltsplanes für das Jahr 2010 bis zum 1. Dezember gebeten. Da bis zu diesem Datum voraussichtlich wesentliche die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2010 betreffende Details noch nicht endgültig feststehen werden, möchte ich auf Folgendes hinweisen.
In der Koalitionsvereinbarung für die 17. Legislaturperiode ist festgelegt, dass „krisenbe¬dingte Einnahmeausfälle nicht allein den Versicherten aufgebürdet werden dürfen, deshalb werden gesamtstaatlich flankierende Maßnahmen zur Überbrückung erfolgen.“
Eine konkrete Festlegung, in welcher Form, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt dem Gesundheitsfonds zusätzliche Mittel des Bundes zur Verfügung gestellt werden sollen, gibt es derzeit aber noch nicht.
Für die Veranschlagung der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds sind daher bis auf weiteres die Ihnen im ersten Grundlagenbescheid mitgeteilten Werte für das Jahr 2010 zugrunde zu legen. Die Versendung der Bescheide erfolgt bis Ende der 46. Kalenderwoche.

- 2 -
Wenn der Bundeszuschuss erhöht wird, dann bedingt dies, dass der Anpassungsbetrag nach § 40 Abs. 1 Risikostrukturausgleichs-Verordnung sinkt und die Zuweisungen für alle Krankenkassen um den gleichen Betrag je Mitglied steigen. Das Bundesversicherungsamt würde die Höhe der Zuweisungen nach Maßgabe einer entsprechenden gesetzlichen Neu-regelung anpassen.
Für die Haushaltsplanung ergibt sich der zum Haushaltsausgleich gemäß § 69 Abs. 1 SGB IV erforderliche Betrag der zu erzielenden Einnahmen aus den angesetzten Ausgaben. Die Unsicherheit über die Höhe eines Bundeszuschusses wirkt sich demnach nicht auf den Ge-samtbetrag der erforderlichen Einnahmen aus, sondern auf die Notwendigkeit und die Höhe eines Zusatzbeitrages.
Da ein entsprechendes Gesetz bis zum 1. Dezember 2009 voraussichtlich nicht mehr verab-schiedet werden kann, bestehen bis zur Entscheidung über eine gesetzliche Regelung grundsätzlich keine Bedenken gegen die vorläufige Haushaltsführung gemäß § 72 SGB IV. Ein entsprechender Beschluss des Vorstands wäre dem Bundesversicherungsamt unver-züglich anzuzeigen. Ich weise darauf hin, dass Ausgaben zur Erfüllung rechtlich begründeter Verpflichtungen vollumfänglich zu leisten wären; dies umfasst auch in der Satzung geregelte Leistungen. Nach Verabschiedung einer sich abzeichnenden gesetzlichen Neuregelung muss der Haushaltsplan dann unverzüglich aufgestellt und dem Bundesversicherungsamt vorgelegt werden.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 15.11.2009, 19:36

Man lasse sich dieses Rundschreiben im Munde zergehen. Also was tun sprach Zeus.

RevengeofPKV
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Beitrag von RevengeofPKV » 16.11.2009, 12:26

CiceroOWL hat geschrieben:Man lasse sich dieses Rundschreiben im Munde zergehen. Also was tun sprach Zeus.
Das nennt man heutzutage wohl "auf Sicht fahren". Kommt besonders im Herbst gut, wo ja immer Nebel herrscht . :wink:

"Tun" werden sie alle nichts - wie bislang auch. Es regiert das Prinzip Hoffnung (auf den Aufschwung, auf ein Wunder, auf was auch immer...)!

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 23.11.2009, 20:52

Hm machet das die Politik nicht schon seit 30 Jahren? Aber alles wird gut, denn wir spielen Beamten Mikado.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 25.11.2009, 16:35

25.11.2009 | Versicherung, Beiträge, Meldungen -Haufe online

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) kündigte flankierend zur geplanten Einführung einer Gesundheitspauschale einen Ausgleich für Bedürftige an.

Es müsse vermieden werden, "einen großen Teil der Pflichtmitglieder der Sozialversicherung zu Bittstellern zu machen. Folglich braucht man einen automatischen Sozialausgleich, den niemand extra beantragen muss", sagte Rösler der Wochenzeitung "Die Zeit".

Er stellte zugleich klar, dass nicht berufstätige Ehepartner und Kinder auch künftig beitragsfrei bei den gesetzlichen Krankenkassen mitversichert bleiben: "Ja, daran ändert unsere Reform nichts."

Erste konkrete Aussage Röslers zu Plandetails der Gesundheitsprämie

Mit der Ankündigung eines "automatischen Sozialausgleichs machte Rösler erstmals konkrete Angaben dazu, wie die von ihm geplante Prämie für jeden Versicherten in der Krankenversicherung umgesetzt werden soll. Kritiker hatten die Pauschale als unsozial bezeichnet. Der Minister wies die Kritik zurück: "Eine Prämie mit Sozialausgleich hilft, die Höhe der Sozialabgaben und die Kostenentwicklung zu entkoppeln. Und sie bringt mehr Wettbewerb zwischen den Kassen."

Sozialausgleich: Ausgleich zwischen Arm und Reich - aus Steuermitteln

Da der Sozialausgleich über Steuermittel angestrebt werde, führe dies zum Ausgleich zwischen Arm und Reich. Rösler dämpfte Hoffnungen auf eine schnelle Einführung seiner Pläne: «Wir müssen in dieser Legislaturperiode den Einstieg finden, das Ziel erreichen wir erst später.» Über möglichen Widerstand gegen die Gesundheitspläne aus der CSU-Spitze sagte Rösler: "Horst Seehofer betont, dass er auf seinem Parteitag eine Zustimmung von 100 % für den Koalitionsvertrag bekommen hat, deshalb vertraue ich auf unsere Verabredungen."

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Beitrag von CiceroOWL » 27.11.2009, 16:47

Ärzte Zeitung online, 27.11.2009
Seehofer erklärt die Kopfpauschale für beerdigt

MÜNCHEN/BERLIN (dpa). Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hat den gesundheitspolitischen Streit mit der FDP neu angeheizt. Er begrüßte die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP), nicht berufstätige Ehepartner und Kinder auch künftig beitragsfrei versichern zu wollen.

Der Parlamentarische Gesundheits-Staatssekretär Daniel Bahr (FDP) entgegnete: "Spekulationen, wie sie Herr Seehofer anstellt, bringen nichts, sie verunsichern nur unnötig." Union und FDP hätten einen klaren Fahrplan verabredet, sagte Bahr der dpa. Rösler werde eine Regierungskommission einsetzen, die sorgfältig seriöse Vorschläge zur Umsetzung des Koalitionsvertrags erarbeiten werde.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Jens Spahn (CDU), reagierte mit bissiger Ironie auf die neuerliche Intervention aus München: "Es ist doch schön zu sehen, dass Horst Seehofer dem Gesundheitsminister zustimmt." Dann stehe dem Einstieg in eine Finanzierung des Gesundheitswesens unabhängig vom Lohn ohne Streit im nächsten Jahr ja nichts mehr im Wege, sagte er der dpa.



ressemitteilung
Positionen für ein zukunftsfestes Gesundheitswesen
Berlin, 26.11.2009

Heute hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) zentrale Positionen für ein zukunftsfestes Gesundheitswesen beschlossen. Damit hat das 41-köpfige Gremium, in dem die gewählten Vertreterinnen und Vertreter aller Kassenarten (AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, Knappschaft, Landwirtschaftliche Krankenversicherung) die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) insgesamt repräsentieren, die Leitlinien für die politische Arbeit des GKV-SV in den kommenden Jahren festgelegt.

„Solidarität, Sachleistung und Selbstverwaltung sind die Säulen der gesetzlichen Krankenversicherung, denn sie sichern die gute und wirtschaftliche Versorgung von 70 Millionen Menschen. Auf dieser Basis und durch die Ausweitung des Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Akteuren muss die gesetzliche Krankenversicherung weiterentwickelt werden“, so Dr. Volker Hansen und Willi Budde, die alternierenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates des GKV-SV.

„Die Qualität der Leistungen, die z. B. von Ärzten erbracht werden, muss in Zukunft bei der Berechnung der Höhe der Vergütung mit einbezogen werden“, so Hansen und Budde weiter. „Die Rationierung medizinisch notwendiger Leistungen lehnen wir ab. Vielmehr müssen die vorhandenen Wirtschaftlichkeitsreserven mobilisiert werden, indem die Krankenkassen mehr wettbewerbliche Handlungsmöglichkeiten bekommen. Einsparmöglichkeiten sind insbesondere bei Arzneimitteln, im Krankenhausbereich und in nicht koordinierten Prozessen der Leistungserbringung vorhanden. Da wollen wir mit Unterstützung der Politik ran, da muss eine Gesundheitsreform helfen, Kosten zu sparen, ohne dass die Versorgung der Patientinnen und Patienten darunter leidet.“

GKV-Leistungskatalog staatsfern festlegen

„Die Entscheidungen über den einheitlichen Leistungskatalog der GKV müssen auch in Zukunft in einem transparenten Verfahren im Gemeinsamen Bundesausschuss, der Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen erfolgen“, so Hansen und Budde.

Finanzierungsfragen klären

In der politischen Grundsatzdebatte um die Systematik der Finanzierung der GKV fordern die Krankenkassen ein Bekenntnis der Politik zu Nachhaltigkeit, Verlässlichkeit und Gerechtigkeit. „70 Millionen gesetzlich Versicherte haben ein Recht darauf, dass die Politik hier Farbe bekennt und die Finanzfragen der GKV bei einer Reform nicht wieder erneut ausspart“, so die Verwaltungsratsvorsitzenden Hansen und Budde.

Ein Blick auf die Reformagenda …

Künftig muss es möglich sein, dass Krankenkassen bzw. ihre Arbeitsgemeinschaften zunehmend Verträge über die Qualität und den Preis für bestimmte medizinische Leistungen und Versorgungsangebote z. B. mit einzelnen Ärzten, Arztgruppen oder auch Krankenhäusern abschließen dürfen. Dass man in der stationären Versorgung Krankenhäusern und Krankenkassen die Möglichkeit einräumt, für einzelne Leistungen direkte Verträge abzuschließen und dass man in der ambulanten Versorgung das Angebotsmonopol der Hausärzteverbände streicht, sind nur zwei konkrete Beispiele dafür, was getan werden sollte.
Arzneimittel mit sehr hohen Tagestherapiekosten, für die keine Therapiealternativen existieren, sind für 60 Prozent des Ausgabenanstiegs bei Arzneimitteln in den letzten 10 Jahren verantwortlich. Absehbar ist die finanzielle Überforderung des GKV-Systems, wenn auf die Preisbildung dieser so genannten Solisten nicht eingewirkt werden kann. Bei diesen Solisten ist die Einführung einer Pflicht zur Preisverhandlung mit dem jeweiligen pharmazeutischen Hersteller als Voraussetzung für die GKV-Verordnungsfähigkeit dringend geboten. Ziel muss es sein, dass Preise und therapeutischer Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.

Es ist ein gutes Signal der neuen Bundesregierung, dass zum Ausgleich der krisenbedingten Einnahmeausfälle im kommenden Jahr der Steueranteil um 3,9 Mrd. Euro erhöht wird. Ein weiterer notwendiger Reformschritt wäre es nun, dass die Krankenkassen für die ALG-II-Empfänger angemessene Beiträge erhalten. Im kommenden Jahr sollen sie bisher für jeden ALG-II-Empfänger nur einen monatlichen Pauschalbeitrag von etwa 135 Euro erhalten. Bei durchschnittlichen GKV-Leistungsausgaben von ca. 260 Euro je Mitglied im Monat wird die Unterfinanzierung der GKV für diesen Personenkreis deutlich. Es ist daher eine gesetzliche Änderung notwendig, die die Zahlung kostendeckender Beiträge für ALG-II-Empfänger durch den Bund sicherstellt. Dies würde die Einnahmensituation der GKV um derzeit rund 4,9 Mrd. Euro jährlich verbessern.

Soziale Pflegeversicherung zukunftsfähig gestalten

Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband aller Pflegekassen in Deutschland. Ein wesentlicher Bestandteil des heute von seinem Verwaltungsrat beschlossenen Positionspapiers ist die Zukunft der sozialen Pflegeversicherung.

Perspektivwechsel notwendig

Seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 setzen sich gesellschaftliche Entwicklungen fort, die sich in den Erwartungen und Anforderungen der pflegebedürftigen Menschen wiederfinden. Sie wollen verstärkt auch im Alter zu Hause leben und gepflegt werden. Ihre weitgehende Unabhängigkeit ist ihnen wichtig. Unterschiedliche Lebensentwürfe erfordern unterschiedliche Formen der Pflege. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz stetig zu, je älter die Bevölkerung wird. Auf diese Veränderungen muss die Pflegeversicherung reagieren. Zentrale Herausforderung in dieser Legislaturperiode ist deshalb die Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Nicht mehr die Pflegezeit, sondern der Grad der Selbständigkeit muss in Zukunft der Maßstab für die Einstufung in eine Pflegestufe sein.

Bestandsschutz als Grundlage für Akzeptanz der Reform

Wichtig für die Akzeptanz neuer Regelungen ist Verlässlichkeit auch für diejenigen, die bereits Leistungen beziehen. Da nicht auszuschließen ist, dass ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff bei der Begutachtung zu anderen Ergebnissen als bisher führt, ist eine sachgerechte individuelle Bestandsschutzregelung geboten. Struktureller Bestandsschutz, z. B. in Bezug auf Leistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, sollte bestehen bleiben, um sowohl die wichtigen pflegepolitischen Zielsetzungen, aber auch die erforderliche Flexibilität und Bedarfsgerechtigkeit nicht zu gefährden.

Pressemitteilung des Spibu v. 26.11.09 zu dem Schlamassel,

Positionen für ein zukunftsfestes Gesundheitswesen
Berlin, 26.11.2009

Heute hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) zentrale Positionen für ein zukunftsfestes Gesundheitswesen beschlossen. Damit hat das 41-köpfige Gremium, in dem die gewählten Vertreterinnen und Vertreter aller Kassenarten (AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, Knappschaft, Landwirtschaftliche Krankenversicherung) die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) insgesamt repräsentieren, die Leitlinien für die politische Arbeit des GKV-SV in den kommenden Jahren festgelegt.

„Solidarität, Sachleistung und Selbstverwaltung sind die Säulen der gesetzlichen Krankenversicherung, denn sie sichern die gute und wirtschaftliche Versorgung von 70 Millionen Menschen. Auf dieser Basis und durch die Ausweitung des Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Akteuren muss die gesetzliche Krankenversicherung weiterentwickelt werden“, so Dr. Volker Hansen und Willi Budde, die alternierenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates des GKV-SV.

„Die Qualität der Leistungen, die z. B. von Ärzten erbracht werden, muss in Zukunft bei der Berechnung der Höhe der Vergütung mit einbezogen werden“, so Hansen und Budde weiter. „Die Rationierung medizinisch notwendiger Leistungen lehnen wir ab. Vielmehr müssen die vorhandenen Wirtschaftlichkeitsreserven mobilisiert werden, indem die Krankenkassen mehr wettbewerbliche Handlungsmöglichkeiten bekommen. Einsparmöglichkeiten sind insbesondere bei Arzneimitteln, im Krankenhausbereich und in nicht koordinierten Prozessen der Leistungserbringung vorhanden. Da wollen wir mit Unterstützung der Politik ran, da muss eine Gesundheitsreform helfen, Kosten zu sparen, ohne dass die Versorgung der Patientinnen und Patienten darunter leidet.“

GKV-Leistungskatalog staatsfern festlegen

„Die Entscheidungen über den einheitlichen Leistungskatalog der GKV müssen auch in Zukunft in einem transparenten Verfahren im Gemeinsamen Bundesausschuss, der Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen erfolgen“, so Hansen und Budde.

Finanzierungsfragen klären

In der politischen Grundsatzdebatte um die Systematik der Finanzierung der GKV fordern die Krankenkassen ein Bekenntnis der Politik zu Nachhaltigkeit, Verlässlichkeit und Gerechtigkeit. „70 Millionen gesetzlich Versicherte haben ein Recht darauf, dass die Politik hier Farbe bekennt und die Finanzfragen der GKV bei einer Reform nicht wieder erneut ausspart“, so die Verwaltungsratsvorsitzenden Hansen und Budde.

Ein Blick auf die Reformagenda …

Künftig muss es möglich sein, dass Krankenkassen bzw. ihre Arbeitsgemeinschaften zunehmend Verträge über die Qualität und den Preis für bestimmte medizinische Leistungen und Versorgungsangebote z. B. mit einzelnen Ärzten, Arztgruppen oder auch Krankenhäusern abschließen dürfen. Dass man in der stationären Versorgung Krankenhäusern und Krankenkassen die Möglichkeit einräumt, für einzelne Leistungen direkte Verträge abzuschließen und dass man in der ambulanten Versorgung das Angebotsmonopol der Hausärzteverbände streicht, sind nur zwei konkrete Beispiele dafür, was getan werden sollte.
Arzneimittel mit sehr hohen Tagestherapiekosten, für die keine Therapiealternativen existieren, sind für 60 Prozent des Ausgabenanstiegs bei Arzneimitteln in den letzten 10 Jahren verantwortlich. Absehbar ist die finanzielle Überforderung des GKV-Systems, wenn auf die Preisbildung dieser so genannten Solisten nicht eingewirkt werden kann. Bei diesen Solisten ist die Einführung einer Pflicht zur Preisverhandlung mit dem jeweiligen pharmazeutischen Hersteller als Voraussetzung für die GKV-Verordnungsfähigkeit dringend geboten. Ziel muss es sein, dass Preise und therapeutischer Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.

Es ist ein gutes Signal der neuen Bundesregierung, dass zum Ausgleich der krisenbedingten Einnahmeausfälle im kommenden Jahr der Steueranteil um 3,9 Mrd. Euro erhöht wird. Ein weiterer notwendiger Reformschritt wäre es nun, dass die Krankenkassen für die ALG-II-Empfänger angemessene Beiträge erhalten. Im kommenden Jahr sollen sie bisher für jeden ALG-II-Empfänger nur einen monatlichen Pauschalbeitrag von etwa 135 Euro erhalten. Bei durchschnittlichen GKV-Leistungsausgaben von ca. 260 Euro je Mitglied im Monat wird die Unterfinanzierung der GKV für diesen Personenkreis deutlich. Es ist daher eine gesetzliche Änderung notwendig, die die Zahlung kostendeckender Beiträge für ALG-II-Empfänger durch den Bund sicherstellt. Dies würde die Einnahmensituation der GKV um derzeit rund 4,9 Mrd. Euro jährlich verbessern.

Soziale Pflegeversicherung zukunftsfähig gestalten

Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband aller Pflegekassen in Deutschland. Ein wesentlicher Bestandteil des heute von seinem Verwaltungsrat beschlossenen Positionspapiers ist die Zukunft der sozialen Pflegeversicherung.

Perspektivwechsel notwendig

Seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 setzen sich gesellschaftliche Entwicklungen fort, die sich in den Erwartungen und Anforderungen der pflegebedürftigen Menschen wiederfinden. Sie wollen verstärkt auch im Alter zu Hause leben und gepflegt werden. Ihre weitgehende Unabhängigkeit ist ihnen wichtig. Unterschiedliche Lebensentwürfe erfordern unterschiedliche Formen der Pflege. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz stetig zu, je älter die Bevölkerung wird. Auf diese Veränderungen muss die Pflegeversicherung reagieren. Zentrale Herausforderung in dieser Legislaturperiode ist deshalb die Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Nicht mehr die Pflegezeit, sondern der Grad der Selbständigkeit muss in Zukunft der Maßstab für die Einstufung in eine Pflegestufe sein.

Bestandsschutz als Grundlage für Akzeptanz der Reform

Wichtig für die Akzeptanz neuer Regelungen ist Verlässlichkeit auch für diejenigen, die bereits Leistungen beziehen. Da nicht auszuschließen ist, dass ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff bei der Begutachtung zu anderen Ergebnissen als bisher führt, ist eine sachgerechte individuelle Bestandsschutzregelung geboten. Struktureller Bestandsschutz, z. B. in Bezug auf Leistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, sollte bestehen bleiben, um sowohl die wichtigen pflegepolitischen Zielsetzungen, aber auch die erforderliche Flexibilität und Bedarfsgerechtigkeit nicht zu gefährden.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 27.11.2009, 21:26

Kucken wir doch mal was so ein System so alles bringt

<http://www.forum-gesundheitspolitik.de/ ... tikel=1673

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Beitrag von CiceroOWL » 28.11.2009, 10:58

http://www.wiwo.de/politik-weltwirtscha ... at-414604/

Oder was so unsere jungen Leistungsträger denken.

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Beitrag von CiceroOWL » 29.11.2009, 12:20

Nu denn werden doch wohl die ersten BKKen in Bayern den Zusazbeitrag erheben müssen.

http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/39125/
Oder verhandelt deshalb die Audi BKK mit der BKK FTE übe eine Fusion?


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