Familienversicherung, wieviel darf eine Partnerin zusätzl-

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Georg Hänsel
Beiträge: 1
Registriert: 18.11.2009, 14:41

Familienversicherung, wieviel darf eine Partnerin zusätzl-

Beitrag von Georg Hänsel » 18.11.2009, 15:10

Wieviel darf meine Frau monatl. zusätzlich verdienen, ohne aus der Familienversicherung ausgeschlossen zu werden?

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Familienversicherung, wieviel darf eine Partnerin zusätz

Beitrag von Czauderna » 18.11.2009, 15:22

Georg Hänsel hat geschrieben:Wieviel darf meine Frau monatl. zusätzlich verdienen, ohne aus der Familienversicherung ausgeschlossen zu werden?
Hallo,
bis 400,00 € aus einer Beschäftigung !! - keine anderen Einkünfte
Gruß
Czauderna

Mungo
Beiträge: 11
Registriert: 16.11.2009, 16:35

Beitrag von Mungo » 18.11.2009, 15:34

Ich dachte nur 350€? So wurde es mir jedenfalls mal von meiner Kasse erklärt.
400€ ist zwar die Zuverdienstgrenze hat aber mit der Familienversicherungsgrenze nichts zu tun.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 18.11.2009, 15:41

Mungo hat geschrieben:Ich dachte nur 350€? So wurde es mir jedenfalls mal von meiner Kasse erklärt.
400€ ist zwar die Zuverdienstgrenze hat aber mit der Familienversicherungsgrenze nichts zu tun.
Hallo,
leider falsch gedacht - die Familienversicherung bleibt bestehen solang nicht mehr als 400,00 € aus einer geringfügigen Beschäftigung erzielt werden - das was du meinst betrifft Einnahmen anderer Art, wie. z.B. Kapitalerträge, Vermietung oder Verpachtung usw.
Gruß
Czauderna

Hoschi
Beiträge: 82
Registriert: 16.09.2009, 12:47

Beitrag von Hoschi » 18.11.2009, 15:42

§ 10 Familienversicherung

Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen...

...kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße 1 nach § 18 SGB IV überschreitet (2009: 360 EUR); bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 EUR.

so sieht das aus...

Hoschi
Beiträge: 82
Registriert: 16.09.2009, 12:47

Beitrag von Hoschi » 18.11.2009, 15:43

§ 10 Familienversicherung

Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen...

...kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße 1 nach § 18 SGB IV überschreitet (2009: 360 EUR); bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 EUR.

so sieht das aus...

Mungo
Beiträge: 11
Registriert: 16.11.2009, 16:35

Beitrag von Mungo » 18.11.2009, 16:01

Also nur noch einmal, daß ich das richtig verstehe:

Wenn ich irgendwo einen Job habe kann ich 400€ dazuverdienen ohne aus der Familienversciherung zu fliegen, wenn das Geld aber aus Vermietung und Verpachtung oder selbständiger Tätigkeit kommt, dann dürfen es nur 360€ sein?

Hucky
Beiträge: 379
Registriert: 17.07.2009, 11:56

Beitrag von Hucky » 18.11.2009, 16:38

richtig

Antworten