Familienversicherung, wieviel darf eine Partnerin zusätzl-
Moderator: Czauderna
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Familienversicherung, wieviel darf eine Partnerin zusätzl-
Wieviel darf meine Frau monatl. zusätzlich verdienen, ohne aus der Familienversicherung ausgeschlossen zu werden?
Re: Familienversicherung, wieviel darf eine Partnerin zusätz
Hallo,Georg Hänsel hat geschrieben:Wieviel darf meine Frau monatl. zusätzlich verdienen, ohne aus der Familienversicherung ausgeschlossen zu werden?
bis 400,00 € aus einer Beschäftigung !! - keine anderen Einkünfte
Gruß
Czauderna
Hallo,Mungo hat geschrieben:Ich dachte nur 350€? So wurde es mir jedenfalls mal von meiner Kasse erklärt.
400€ ist zwar die Zuverdienstgrenze hat aber mit der Familienversicherungsgrenze nichts zu tun.
leider falsch gedacht - die Familienversicherung bleibt bestehen solang nicht mehr als 400,00 € aus einer geringfügigen Beschäftigung erzielt werden - das was du meinst betrifft Einnahmen anderer Art, wie. z.B. Kapitalerträge, Vermietung oder Verpachtung usw.
Gruß
Czauderna
§ 10 Familienversicherung
Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen...
...kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße 1 nach § 18 SGB IV überschreitet (2009: 360 EUR); bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 EUR.
so sieht das aus...
Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen...
...kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße 1 nach § 18 SGB IV überschreitet (2009: 360 EUR); bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 EUR.
so sieht das aus...
§ 10 Familienversicherung
Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen...
...kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße 1 nach § 18 SGB IV überschreitet (2009: 360 EUR); bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 EUR.
so sieht das aus...
Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen...
...kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße 1 nach § 18 SGB IV überschreitet (2009: 360 EUR); bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 EUR.
so sieht das aus...