nicht krankenversichert in Deutschland - gibts das?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Betrogener1
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nicht krankenversichert in Deutschland - gibts das?

Beitrag von Betrogener1 » 13.11.2009, 08:20

Hallo Gemeinde.

Ich poste hier einmal schnell meinen momentanen Fall rein, da ich gerade nicht viel Zeit habe, es aber dennoch sehr wichtig ist. Hoffe doch ihr könnt mich aufklären.


Ich bin frischer Uni-Absolvent und arbeitslos in der zuständigen Arbeitsagentur gemeldet (nicht ARGE, da ich als Akademiker zur Arbeitsagentur geschickt worden bin).
Um den Zustand der Arbeitslosigkeit zu überbrücken habe ich soeben begonnen eine fachspezifische Weiterbildung zu machen, um u.a. Praxiserfahrungen zu sammeln.

In meiner Krankenkasse werde ich momentan noch als Student geführt. (Es scheint sich hier um einen Fehler zu handeln, da ich bereits seit einigen Tagen exmatrikuliert bin und bereis mit den Mitarbeitern der Krankenkasse vor einigen Tagen diesbezüglich gesprochen habe).

Jetzt stellt sich die Frage, was passiert, wenn ich erneut meine Exmatrikulation bei der Krankenversicherung vorlege?
Die einzige Möglichkeit, die mir nahegelegt worden ist (auch in einer alternativen Krankenversicherung) ist die TEUERE "freiwillige Mitgliedschaft" mit über 130 Eur Monatsbetrag.

Da ich kein Einkommen habe, kann ich diesen Beitrag NICHT bezahlen. Stehe ich also ab Montag (da zeige ich meine Exmatrikulation erneut vor) als nicht Versicherter dar (siehe Titel)?

Ich erhalte kein ALG I, da ich Absolvent bin und kein ALGII, da ich nicht bei der ARGE gemeldet bin (auch da wäre es nicht sicher, dass ich ALG II erhalten würde, da ich bei meinem Eltern wohne etc.).

1) Müsste mich nicht die Arbeitsagentur für die Zeit der Weiterbildung (diese wird von der Arbeits-Agentur bezahlt) versichern? Aus der Website
der AA geht hervor, dass nur Emfänger von ALG I / II gesetzlich von der AA kranken-versichert sind. Einige Zeilen weiter wird von allgemein Leistungs-Empfängern gesprochen, die von der AA versichert werden.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25640/ ... cheru.html

Nun weiß ich nicht, ob mit Leistungs-Empfängern NUR ALG I / II Empfänger gmeint sind oder ob auch Leute, die eine Weiterbildung machen, zu Leistungs-Empfänger zählen?

Im zweiten Fall müsste mich doch aber die Arbeitsagentur versichern, oder nicht?


2) Nun will ich auch nicht zur ARGE gehen, weil ich bereits eine Weiterbildung von der Arbietsagentur genieße. Sobald ich die ARGE betrete werde ich automatisch Kunde der ARGE und nicht mehr bei der Arbeitsagentur. Somit befürchte ich, dass die Weiterbildung (diese wird von der Arbeits-Agentur bezahlt) darunter leiden könnte bzw. dass ich diese abbrechen müsste ö.ä.

(Komplikationen mit der Zugehörigkeit zur AA und ARGE habe ich bereits 1x mitgemacht. Als Kunde der AA wollte mich einmal NUR bei der ARGE über das AGL II INFORMIEREN und schon war ich autom. Kunde bei der ARGE. Mein Vermittler der AA, bei dem ich anschließend einen Termin hatte, durfte mich am selben Tag nicht mehr betreuen - wie er selbst sagte - da ich zuvor bei der ARGE erfasst worden bin.


3) Was muss ich also tun, um weiterhin kranken-versichert zu sein, aber ohne die enormen Kosten selbst tragen zu müssen (sprich: ohne "freiwillige Migliedschaft")?


Es kann doch nicht sein, dass in einem System, dass vorschreibt, dass jeder Bürger versichert sein muss ("Versicherungs-Pflicht"), Menschen gezwungen sind auf einen Krankenversicherung zu verzichten, weil sie sie nicht bezahlen können?

Weiterhin finde ich es sehr seltsam / schade, dass die zuständigen Mitarbeiter der AA, ARGE etc. Leute, die noch nie mit diesem Bürokratie-Apparatin Berührung gekommen sind, nicht von selbst über die Möglichkeiten, potentiellen Konflikte und Folgen, die entstehen können selbst aufklären.


Meine Situation vermittelt mir den Eindruck, dass in diesem "so gut durchdachten Sozialsystem" doch gravierende Mängel bestehen.

Zitat eines Mitarbeiter meiner Krankenversicherung: "Da haben Sie die Arschkarte gezogen, aber Sie sind nicht der einzige dem das passiert". (OFTMALS sind arbeitslose Absolventen von diesem Szenario betroffen, wie er weiterhin sagte. Das scheint also normal zu sein).

Wer hat schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

Ich danke schon einmal vorab für hilfreiche Anregungen und dergleichen.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 13.11.2009, 08:56

Nun denn Betrogener, wir leben in einem modernen Sozialstaat (Zitat aus dem GKV WSG zum 01.04.2007), wo jeder abgesichert bzw. versichert sein muss. Das war eines der Ziele des GKV WSG.

Und jede Versicherung kostet natürlich Geld, oder kennst Du eine Versicherung die nix kostet? Ich nicht!

Ich kann Dir nur empfehlen, die Klamotte mit deiner Kasse zu regeln, den früher oder später wird es vermutlich auffallen und dann bekommst Du die Nachforderung.

Ansonsten, eine Pflichtversicherung übers ALG I oder ALG II ist nur dann möglich, wenn Du tatsächlich von denen Leistungen (Pinke, Pinke) erhälst.

Betrogener1
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Beitrag von Betrogener1 » 13.11.2009, 11:39

Nun denn Betrogener, wir leben in einem modernen Sozialstaat (Zitat aus dem GKV WSG zum 01.04.2007), wo jeder abgesichert bzw. versichert sein muss. Das war eines der Ziele des GKV WSG.

Und jede Versicherung kostet natürlich Geld, oder kennst Du eine Versicherung die nix kostet? Ich nicht!

Ich kann Dir nur empfehlen, die Klamotte mit deiner Kasse zu regeln, den früher oder später wird es vermutlich auffallen und dann bekommst Du die Nachforderung.
Das ist schon klar. Meinst du mit "regeln" die Umstellung von der studentischen Versicherung auf die "freiwillige mitgliedschaft" oder die Tatsache, dass ich mich versichern lassen muß (-> Versicherungs-Pflicht)?
Ansonsten, eine Pflichtversicherung übers ALG I oder ALG II ist nur dann möglich, wenn Du tatsächlich von denen Leistungen (Pinke, Pinke) erhälst.
Ja und genau das ist das Problem. Wo kein Geld, da keine Zahlung möglich? Ob ich ALG II erhalten würde weiß ich nicht. Das steht noch aus. Allerdings, wenn ich ALG II beantragen würde (-> ARGE), dann würde ich die laufende Weiterbildung durch (-> Arbeitsagentur) beenden müssen.

Ob ich dann von der ARGE dieselbe oder eine entsprechende fachliche Weiterbildung genehmigt kriegen würde, steht (noch) in den Sternen.

Fakt ist:
so wie ich das sehe, muss ich mich entscheiden zwischen:

1) Fortsetzung der Weiterbildung durch die Arbeitsagentur, ggf. ohne kranken-versichert zu sein.

2) Abbruch der Weiterbildung und Antrag auf ALG II.
  • Und was dann? Falls ich kein ALG II erhalten sollte (siehe Beitrag 1), dann stehe ich ohne ALG II, ohne Weiterbildung UND ohne Krankenversicherung dar.
Es folgt für mich also:

Da
  • - sowohl für den Erhalt von ALG I und ALG II gewiße Kriterien erfüllt sein müssen
    - und ich wohl nicht der einzige bin, der als Absolvent arbeitslos ist und den Krankenkassen-Beitrag nicht aufbringen kann,
gibt es Leute in unserer Gesellschaft, die arbeits- und weieterbildungs-willig sind, die aber tazsächlich die Arschkarte haben.

Umso unverständlicher das Ganze für mich, da im sozialen Gefüge bedingt durch das Solidarität-Prinzip auch Geld für jeden Mist bereitgestellt wird bzw. gewiße Gruppen auf Kosten anderer Gruppen leben. Aber für eine derart wichtige Sache wie eine Krankenversicherung gibt es kein Auffangnetz, sondern noch Beschränkungen.

Das Ganze ist mir ziemlich paradox.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 13.11.2009, 12:43

Hallo,
nun, was erwartest Du ?
Klar - die einfachste Lösung wäre die - Ich erkläre dass ich arbeitslos bin und keine Einkünfte habe - die Gesellschaft, also der Staat, somit alle anderen haben dafür vollstes Verständnis und ermöglichen mir deshalb eine Kranken- und Pflegeversicherung zum 0-Tarif.
Für mich eine Super-Lösung !!!
Wenn der Staat, also wir alle, schon eine Pflicht zur Versicherung einführt, dann soll er gefälligst auch dafür Sorge tragen dass Leute wie ich, die sowieso nix haben auch nichts dafür tun müssen.
Ja, das wäre so einfach und wenn es mir nichts ausmacht als naiv bezeichnet zu werden auch wirklich eine tolle Lösung.
Nur, und jetzt bin ich wieder bei Dir persönlich - was erwartest Du denn ??
Noch eine Frage - gehört zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht auich eine Absicherung im Krankheitsfall ?
Von was bestreitest Du deinen Lebensunterhalt ?
Gruß
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 18.11.2009, 13:55, insgesamt 1-mal geändert.

Betrogener1
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Beitrag von Betrogener1 » 13.11.2009, 13:23

Hallo,
nun, was erwartest Du ?
Klar - die einfachste Lösung wäre die - Ich erkläre dass ich arbeitslos bin und keine Einkünfte habe - die Gesellschaft, also der Staat, somit alle anderen haben dafür vollstes Verständnis und ermöglichen mir deshlab eine Kranken- und Pflegeversicherung zum 0-Tarif.
Für mich eine Super-Lösung !!!
An der Stelle müssen wir unterscheiden zwischen den Zuständen, die wir vor Hartz IV hatten. Damals gabs noch ALG für jedermann, also auch für diejenigen, die nicht arbeiten WOLLTEN.

Nun haben Arbeitslose Pflichten, denen sie nachkommen müssen, um ALG I und insbes. ALG II zu erhalten. Und das ist auch richtig so. Ich kann zumindest behaupten, dass ich diese wahrnehme.

Zudem sprach bisher nicht vom ALG etc., sondern von der Krankenversicherung (Krankenversicherung != ALG), die jedem Krankenversicherung zu stehen sollte.

Denn nur gesunde Menschen können arbeiten.

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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 13.11.2009, 15:39

Betrogener1 hat geschrieben: An der Stelle müssen wir unterscheiden zwischen den Zuständen, die wir vor Hartz IV hatten. Damals gabs noch ALG für jedermann, also auch für diejenigen, die nicht arbeiten WOLLTEN.
DAS stimmt so nun überhaupt nicht.

Die Frage ist: Bist du bedürftig? Wenn ja, übernimmt die Allgemeinheit deine Krankenversicherungsbeiträge. Als Arbeitsfähiger über die ARGE, als Nichtarbeitsfähiger über das Sozialamt.

Wenn du nun aus welchen Gründen auch immer keine Bedürftigkeit geltend machst, werden diese Stellen deinen Krankenversicherungsbeitrag nicht übernehmen. Warum auch?

Zum Thema Versicherungspflicht: Darüber würdest du wahrscheinlich anders denken, wenn du als Unversicherter einen schweren Unfall hättest und für diese Kosten selbst aufkommen müsstest.

GKV

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 13.11.2009, 15:39

Hallo,
deine Argumentation überzeugt mich nicht so recht.
Vor Hartz IV bekamen nur diejenigen Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe, die auch einen Anspruch aufgrund einer Beitragszahlung hatten - das andere nannte sich Sozialhilfe und die stand grundsätzlich jedem zu.
Mit der Krankenversicherung war das damals auch geregelt.
ALG/ALHI-Empfänger, da wurden die Krankenversicherungsbeiträge vom Leistungesträger, also vom Arbeitsamt gezahlt.
Bei den Sozialhilfeempfängern wurde unterschieden nach Leistungsempfängern, die bereits Mitglied einer Krankenkasse waren - dort wurde der Krankenversicherungsbeitrag festgelegt. und vom Sozialhilfeträger an die Krankenkasse angeführt.
Bei allen anderen wurden die Behandlungskosten direkt vom Sozialamt
übernommen.
Heute ist das grundsätzlich noch immer so - wer Leistungen egal ob als Arbeitsloser (ALG 1) oder als Sonstiger, erhält, dessen Krankenversicherung ist sichergestellt.
Nur, wer nix von dem erhält, der muss sich eben um seine Krankenversicherung selbst kümmern - das ist gesetzlich so gewollt und du gehörst offensichtlich dazu.
Natürlich steht Dir eine Krankenversicherung zu - nein, du musst sogar eine haben, nur die Finanzierung ist eben hier deine Sache.
wenn Du nicht zahlen kannst, auch dafür gibt es eine Lösung - die Kasse zahlt für dich nur in Notfällen und das solange bis Du deine Krankenversicherungsbeiträge alle gezahlt hast.
Du siehst - so ganz lässt dich auch hier der Staat, also die Gesellschaft, also wir Beitragszahler, nicht im Stich - von Betrug (dein Name deutet auf diesen Vorwurf hin) kann deshalb keine Rede sein.
Gruß
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 18.11.2009, 13:56, insgesamt 1-mal geändert.

Hucky
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Beitrag von Hucky » 17.11.2009, 21:43

Hallo Betrogener1,

wie hier schon angemerkt wurde, ist es eine Frage der Zeit bis Deine KK die Meldung über die EXMA gemäß SKV-MV erhält und Deine KVdS rückwirkend beendet. In der Regel wird sie Dir ein Angebot zur Weiterversicherung machen-->die freiwillige Versicherung.

Nun Dein Problem ist nicht als zu selten bei dem Personenkreis der Studenten. Meiner Auffassung nach hättest du erstmal ALG II beantragen sollen. Mehr als nein sagen können die nicht. Jetzt würde ich Dir empfehlen Dich mit Deinem AP bei der AfA zu beraten, ob du in die Betreuung der ARGE wechseln solltest oder nicht. Schwerpunkt ist offenkundig die Weiterbildung, die sowohl im Interesse der ARGE als auch des AA ist. Also in jedem Fall abklären, ob nur der Kostenträger wechselt und vor allem welche Schritte du machen musst und was die beiden Träger von sich aus machen.

Zudem dem Anliegen der Problemlösung seitens der MA der SV-Träger, kann ich nur, dass auch der Personalabbau in dieser Branche sich ja bemerkbar machen muss. Damit setzen SB Prioriäten. Dazu gehört nicht die Lösung solch umfänglicher Promleme wie Deines. Klingt zwar traurig ist aber so.

Ich hoffe es hilft Dir ein wenig weiter.

VG
Hucky

berndf
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Beitrag von berndf » 18.11.2009, 13:48

Wie unterscheiden sich eigentlich die Leistungen im allgemeinem bei einer Freiwilligen Mitgliedschaft? ich meine klar kommt es auch auf die jeweilige Versicherung an aber trotzdem....Ich finde das sollte sich nach Einkommen richten, und nicht nach ob student oder nicht, das alleine ist ja nicht auschlagebend ob man sich nun die Versicherung leisten kann oder nicht.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.11.2009, 14:00

berndf hat geschrieben:Wie unterscheiden sich eigentlich die Leistungen im allgemeinem bei einer Freiwilligen Mitgliedschaft? ich meine klar kommt es auch auf die jeweilige Versicherung an aber trotzdem....Ich finde das sollte sich nach Einkommen richten, und nicht nach ob student oder nicht, das alleine ist ja nicht auschlagebend ob man sich nun die Versicherung leisten kann oder nicht.
Hallo,
die Leistuing für "freiwillig" Versicherte und Pflichtversicherte unterscheiden sich grundsätzlich nicht.
Die Beitragsbemessung richtet sich auch grundsätzlich nach dem Einkommen (Ausnahmen gibt es z.B. gerade bei den Pflichtversicherten Studenten, bei denen es einen Einheitsbeitrag gibt).
Gruß
Czauderna

Geächteter
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Günstigste Krankenversicherung

Beitrag von Geächteter » 20.11.2009, 16:00

Ich verstehe das alles nicht, vor allem in diesem Tarifdschungel.

Im Internet finde ich einen Haufen Angebote von ca. 60€ als Krankenversicherung.

Mir ist schon klar, dass ich da keinen großen Leistungskatalog erwarten kann.

Aber wieso ist hier immer von mind. 130/140€ die Rede?

Ich suche momentan einen Minijob auf 400€Basis. Irgendwas wird sich finden lassen, auch wenn ich pendeln muss.
Dann arbeite ich praktisch nur noch um die KV zu bezahlen... :x

Nach dem 14-15% Satz sind es aber nicht die 130-140€. Wie kommt man darauf? Ist doch eine Frechheit.
Ist ja nicht so , dass ich nicht angemessen! bezahlen will, wenn ich mal einen gut verdienenden Job habe.

Bei 400€und 140€ Beitrag wären das 35% Beitragssatz...

Ich bitte hierbei um Aufklärung.

Habe die jetztige gesetzl. KV noch nicht informiert, werde das aber heute noch oder spät. Montag.
Werde wohl auch für die Monate Oktober und November nachzahlen müssen.
Ehrlich gesagt habe ich Angst davor, dort anzurufen.
Kein Wunder, wenn man bezahlen muss obwohl man kein Einkommen momentan hat........

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 20.11.2009, 16:17

der Beitrag in Höhe von 138 € berechnet sich von einem Mindesteinkommmen, da allgemein bekannt ist, dass man nicht nur von Luft und Liebe leben...

bei den 60 € dürfte es sich um den Beitrag zur Krankenversicherung der Studenten handeln. Dieser wurde ermäßigt, um Studenten zu unterstützen.
Nach dem 14-15% Satz sind es aber nicht die 130-140€. Wie kommt man darauf? Ist doch eine Frechheit.
ich empfinde deine Anspruchshaltung als eine Frechheit. Wie kommst du dazu, von anderen zu verlangen, dass sie dich unterstützen sollen (in Form einer kostenlosen Krankenversicherung) nur weil du aus irgendwelchen Gründen keine Lust hast, Antrag auf ALG II zu stellen?

Gruß Lady Butterfly

Geächteter
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Beitrag von Geächteter » 20.11.2009, 17:10

@Lady Butterfly:

Nun mal nicht so unverschämt.

http://krankenkassen.versicherungs-kata ... searchView

Wenn man da z.b. als mtl. Bruttoeinkommen 400€ eingibt, dann kommen meine genannten Zahlen.

Und was für eine ANSPRUCH-Verhalten?
Zu erstmal stellt der Staat einen Anspruch an mich! und zwar die KV zu bezahlen obwohl ich momentan noch kein Einkommen habe bzw. dann nur gerinfügig (nur damit sie ihr Teufelswerk am Leben erhalten bei denen Unmengen an Geld verloren gehen....und da wir schon bei deiner Logik sind, ich als Gesunder, der in den letzten Jahren nicht bei einem Arztbesuch unterstütze mit den Beiträgen Andere nicht anders herum!)

Und wer soll mich unterstützen? Du bestimmt nicht.

Und ALG2 geht nicht so einfach da ich U25 bin und in einer Bedarfsgemeinschaft lebe. Keine Lust ist gut, ist aber sicherlich nicht der Grund.
Und das hängt ja bekanntlich nicht nur vom Einkommen aller! ab.
Zum Anstoß: Lebensversicherung meiner Mutter.
Haha, als ob ich das verantworten würde, dass für die KV meine Mutter diese auflösen muss. Das deutsche System ist in den letzten Jahren absolut aus den Fugen geraten. Dass nicht nur ich so denke, sondern auch die aktuelle Regierung, die die Freigrenzen anheben will um Sparern, die sich um ihre ALTERSVERSICHERUNG kümmer nicht abstrafen, ist nur ein milder Trost, da es zu spät kommt.

Ich schließe mich Betrogener1 absolut zu.

Falls ich die nächsten Wochen keinen Minijob finde, dann werde ich auch nichts zahlen. Fertig.

Rentner
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Beitrag von Rentner » 20.11.2009, 18:44

Falls ich die nächsten Wochen keinen Minijob finde, dann werde ich auch nichts zahlen. Fertig.
und was machst du, solltest du schwer krank werden oder einen Unfall haben - dann gehst oder besser mußt du zum Arzt und dies bezahlt dir wer ?

nachdem jeder in Deutschland Anspruch auf Notfallbehandlung hat wird du auch behandelt und die Rechnung hierfür bezahlen die Beitragszahler und somit wohl auch Lady Butterfly, oder wer glaubst du sonst ?

Oder sagst du dann, nein danke ?

Dann sind die "Anderen" gut und recht. Nun Geächteter, so funktioniert´s nun leider nicht. Deswegen gibt´s die Pflichtversicherung und die bemißt sich nun mal am Existenzminimum von 840 €, woraus sich dann eben der Beitrag von knapp 140 € ergibt, denn auf dieses Minimun hast du vom Grundsatz her Anspruch. Dieser Anspruch wird nun mal mit dem ALG II abgegolten. Wer dies nicht beansprucht, darf dies auch tun und wird wohl seine Gründe haben, wohlwissend, daß man/frau sich im Krankheitsfall auf eben die anderen verläßt und in Anspruch nimmt.

Und es ist ein überzogenes Anspruchsdenken zu meinen, daß die Anderen den Krankenschutz übernehmen sollen, denn das Leben kostet Geld für Kleidung, Wohnung, Nahrung etc. und jetzt eben dann 140 € mehr für die Krankenversicherung, außer du verlangt verlangst dies von anderen.

Lady Butterfly
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Registriert: 21.03.2009, 22:52

Beitrag von Lady Butterfly » 20.11.2009, 19:09

Nun mal nicht so unverschämt.
ich denke nicht, dass ich unverschämt bin. fass dich mal an deiner eigenen Nase.
Wenn man da z.b. als mtl. Bruttoeinkommen 400€ eingibt, dann kommen meine genannten Zahlen.
die Beitragsberechnung für Arbeitnehmer ist anders als für freiwillig versicherte.
Und was für eine ANSPRUCH-Verhalten?
wenn du heute aus dem Haus gehst und auf der Strasse einen Unfall hast, erwartest du, dass ein Arzt und ein krankenwagen kommen, um dich zu behandeln. Ich glaube nicht, dass du die wegschicken würdest. Und was glaubst du, wer die bezahlt? auch wenn die Zeit fast passend wäre - es icht nicht der Weihnachtsmann. Und die machen das auch nicht umsonst, weil sie eine so soziale Einstellung haben oder dich so gerne mögen...
und da wir schon bei deiner Logik sind, ich als Gesunder, der in den letzten Jahren nicht bei einem Arztbesuch unterstütze mit den Beiträgen Andere nicht anders herum
das ist bei Versicherungen nun mal so, dass die Beiträge unabhängig vom Schadensereignis fällig werden. Oder hast du schon mal ne Kfz-Versicherung erlebt, die erst dann eine Rechnung verschickt, nachdem du einen Unfall hattest?
Und wer soll mich unterstützen? Du bestimmt nicht.
ich habe dich als Steuerzahlerin dabei unterstützt, dein Studium zu finanzieren und ich unterstütze dich als Beitragszahlerin dabei, deine Fortbildung zu finanzieren...
Und ALG2 geht nicht so einfach da ich U25 bin und in einer Bedarfsgemeinschaft lebe.
na, dann geh ich mal davon aus, dass deine Mama dich unterstützt und dir die Wohnung, Essen und deinen sonstigen Lebensunterhalt finanziert.
Und das hängt ja bekanntlich nicht nur vom Einkommen aller!
ja, unter anderem auch von deinem
Zum Anstoß: Lebensversicherung meiner Mutter.
Haha, als ob ich das verantworten würde, dass für die KV meine Mutter diese auflösen muss.
das erwartet auch niemand von dir.

aber du hast eine gute Ausbildung bekommen und bist 24 Jahre alt und wie du schreibst, gesund. Ich sehe daher absolut keinen Grund, wieso du nicht selbst für deinen Lebensunterhalt arbeiten und sorgen solltest.

und selbst wenn du nur einen 400-Euro-Job hast - da du ja keine größeren Ausgaben für deinen Lebensunterhalt hast, ist es keine Überforderung, die Beiträge zur Krankenversicherung selbst zu zahlen. Alternativ kannst du dir einen Job suchen, wo du mehr verdienst - dann fällt die ganze Problematik von selbst weg.

Hör auf zu jammern und dich zu beschweren, weil du was machen musst und übernimm mal selbst Verantwortung für dein Leben (und damit auch für das, was es kostet)

Gruß Lady Butterfly

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