Hallo, ich bin neu hier und hoffe, dass ich für meine Frage das richtige Forum ausgewählt habe.
Meine Frage ist: Leistungserbringer wie Physiotherapeuten, Hebammen etc. müssen ja mit den Krankenkassen abrechnen, um ihre Leistungen erstattet zu bekommen. Die Kassen sind bei Nutzung des elektronischen Verfahrens verpflichtet, innerhalb von 28 Tagen nach Rechnungseingang zu zahlen. Wenn sie später zahlen: Kann der Leistungserbringer einen Säumniszuschlag einfordern?? Falls ja ab wann und in welcher Höhe?? Und wie würde er das durchsetzen?´
Bin im Web leider nicht fündig geworden und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Vielen Dank!
flowerjuli
Müssen Krankenkassen Säumniszuschläge zahlen?
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