Hallo,
Ich habe mehrere Fragen:
Ich fahre in drei Wochen in Kur, hierfür soll ich einen Eigenanteil von 10 € täglich zahlen.
Soweit so gut, ich muss diesen Anteil bezahlen, oder?
Mir wurde geraten einen Antrag auf Befreiung zu stellen. Jetzt habe ich meine gesamten Quittungen zusammen gerechnet und bin noch lange nicht an der Grenze, geschweige denn drüber.
Was genau zählt denn?
Außer Praxisgebühr-Quittungen und Quittungen von Apotheken habe ich dieses Jahr meine erste Brille erhalten.
Zählt diese auch? Wenn ja, was? Gläser? Fassung?
Wenn ich meine gezahlten Zuzahlungen zusammen rechne, bleiben (nach grober Rechnung) 175 € bis zur Grenze von 2 % des Einkommens.
Bedeutet dieses nun, dass ich statt der ca. 210 € Eigenanteil zur Kur nur noch die Differenz von 175 € bezahlen muss?
Und wie ist es mit der Hin- und Rückfahrt zur Kur? Wenn ich z. B. mit dem PKW anreise? Was erhalte ich da? Muss ich da auch noch einen Eigenanteil zahlen, wenn ja, in welcher Höhe
und kann ich diesen dann auch anrechnen?
Ich "leide" seit einigen Jahren an Struma (Schilddrüsen Vergrößerung) und nehme Medikamente für welche ich zuzahlen muss. Gilt dieses als
chronische Krankheit? Wenn ja, wie wird dann alles berechnet? Bzw. muss ich dann nach wie vor die Zuzahlung leisten?
Ich hoffe ich überfordere Niemanden mit meinen Fragen und freue mich über jede Info bzw. Antwort.
Danke!
Kur - Eigenanteil bzw. Befreiung von Zuzahlungen
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo,
Ich habe mehrere Fragen:
Ich fahre in drei Wochen in Kur, hierfür soll ich einen Eigenanteil von 10 € täglich zahlen.
Soweit so gut, ich muss diesen Anteil bezahlen, oder?
ja, müssen Sie
Mir wurde geraten einen Antrag auf Befreiung zu stellen. Jetzt habe ich meine gesamten Quittungen zusammen gerechnet und bin noch lange nicht an der Grenze, geschweige denn drüber.
Was genau zählt denn?
Außer Praxisgebühr-Quittungen und Quittungen von Apotheken habe ich dieses Jahr meine erste Brille erhalten.
Zählt diese auch? Wenn ja, was? Gläser? Fassung?
nein, zählt leider nicht dazu
Wenn ich meine gezahlten Zuzahlungen zusammen rechne, bleiben (nach grober Rechnung) 175 € bis zur Grenze von 2 % des Einkommens.
Bedeutet dieses nun, dass ich statt der ca. 210 € Eigenanteil zur Kur nur noch die Differenz von 175 € bezahlen muss?
nein, sie müssen die 210,00 € zahlen - ich empfehle Ihnen dann alle Unterlagen zusammen mit einem Antrag und Einkommensnachweisen (Formular erhalten Sie bei der Kasse) am Jahresende (es könnte ja noch etwas hinzukommen) einzureichen - Sie erhalten dann alles über 2% zurück
Und wie ist es mit der Hin- und Rückfahrt zur Kur? Wenn ich z. B. mit dem PKW anreise? Was erhalte ich da? Muss ich da auch noch einen Eigenanteil zahlen, wenn ja, in welcher Höhe
und kann ich diesen dann auch anrechnen?
Sie erhalten 0,20 € pro Km - Ihr Eigenanteil beträgt 10,00 € je Fahrt und dieser Eigenanteil zählt zu den Zuzahlungen dazu.
Ich "leide" seit einigen Jahren an Struma (Schilddrüsen Vergrößerung) und nehme Medikamente für welche ich zuzahlen muss. Gilt dieses als
chronische Krankheit? Wenn ja, wie wird dann alles berechnet? Bzw. muss ich dann nach wie vor die Zuzahlung leisten?
Chronisch Erkrankung wird nur anerkannt, wenn das der Arzt entsprechend der Kasse bestätigt (Formular gibt es bei der Kasse)
Bei Medikemanten wird nur die Rezeptgebühr angerechnet
Ich hoffe ich überfordere Niemanden mit meinen Fragen und freue mich über jede Info bzw. Antwort
Nein, überfordert war ich nicht und bitte gern geschehen.
Gruß
Czauderna
Ich habe mehrere Fragen:
Ich fahre in drei Wochen in Kur, hierfür soll ich einen Eigenanteil von 10 € täglich zahlen.
Soweit so gut, ich muss diesen Anteil bezahlen, oder?
ja, müssen Sie
Mir wurde geraten einen Antrag auf Befreiung zu stellen. Jetzt habe ich meine gesamten Quittungen zusammen gerechnet und bin noch lange nicht an der Grenze, geschweige denn drüber.
Was genau zählt denn?
Außer Praxisgebühr-Quittungen und Quittungen von Apotheken habe ich dieses Jahr meine erste Brille erhalten.
Zählt diese auch? Wenn ja, was? Gläser? Fassung?
nein, zählt leider nicht dazu
Wenn ich meine gezahlten Zuzahlungen zusammen rechne, bleiben (nach grober Rechnung) 175 € bis zur Grenze von 2 % des Einkommens.
Bedeutet dieses nun, dass ich statt der ca. 210 € Eigenanteil zur Kur nur noch die Differenz von 175 € bezahlen muss?
nein, sie müssen die 210,00 € zahlen - ich empfehle Ihnen dann alle Unterlagen zusammen mit einem Antrag und Einkommensnachweisen (Formular erhalten Sie bei der Kasse) am Jahresende (es könnte ja noch etwas hinzukommen) einzureichen - Sie erhalten dann alles über 2% zurück
Und wie ist es mit der Hin- und Rückfahrt zur Kur? Wenn ich z. B. mit dem PKW anreise? Was erhalte ich da? Muss ich da auch noch einen Eigenanteil zahlen, wenn ja, in welcher Höhe
und kann ich diesen dann auch anrechnen?
Sie erhalten 0,20 € pro Km - Ihr Eigenanteil beträgt 10,00 € je Fahrt und dieser Eigenanteil zählt zu den Zuzahlungen dazu.
Ich "leide" seit einigen Jahren an Struma (Schilddrüsen Vergrößerung) und nehme Medikamente für welche ich zuzahlen muss. Gilt dieses als
chronische Krankheit? Wenn ja, wie wird dann alles berechnet? Bzw. muss ich dann nach wie vor die Zuzahlung leisten?
Chronisch Erkrankung wird nur anerkannt, wenn das der Arzt entsprechend der Kasse bestätigt (Formular gibt es bei der Kasse)
Bei Medikemanten wird nur die Rezeptgebühr angerechnet
Ich hoffe ich überfordere Niemanden mit meinen Fragen und freue mich über jede Info bzw. Antwort
Nein, überfordert war ich nicht und bitte gern geschehen.
Gruß
Czauderna
Wobei dieses nur gilt, wenn die Reha auch von der KK gezahlt wird. Bei einer Reha über den Rentenversicherugngsträger werden diese Zuzahlungsbeträge nicht angerechnet. Dafür werden hier bei geringem Einkommen keine oder verminderte Zuzahlungsbeträge fälligCzauderna hat geschrieben: Wenn ich meine gezahlten Zuzahlungen zusammen rechne, bleiben (nach grober Rechnung) 175 € bis zur Grenze von 2 % des Einkommens.
Bedeutet dieses nun, dass ich statt der ca. 210 € Eigenanteil zur Kur nur noch die Differenz von 175 € bezahlen muss?
nein, sie müssen die 210,00 € zahlen - ich empfehle Ihnen dann alle Unterlagen zusammen mit einem Antrag und Einkommensnachweisen (Formular erhalten Sie bei der Kasse) am Jahresende (es könnte ja noch etwas hinzukommen) einzureichen - Sie erhalten dann alles über 2% zurück
MfG
ratte1
Danke schon mal für die Antworten.
Die Kur wird von der Krankenkasse bezahlt.
Weiß denn Jemand ob Struma als chronische Krankheit gilt?
Mir wurden nämlich bisher von meiner Krankenkasse selbst (auf telefonische Anfrage) einmal mit "ja" und einmal mit "nein" geantwortet.
Die Begründung auf "nein" war: "Die Krankheit sei nicht schwerwiegend und beeinträchtige nicht mein Leben..."
Wobei ich denke, so wie es angeblich heißt, dass es wohl nicht auf den schweregrad ankommt, oder? Chronisch ist doch, wer seit min. einem Jahr an einer und derselben Krankheit leide und diese medikamentös behandeln muss.
Oder liege ich da falsch mit meiner Information?
Die Kur wird von der Krankenkasse bezahlt.
Weiß denn Jemand ob Struma als chronische Krankheit gilt?
Mir wurden nämlich bisher von meiner Krankenkasse selbst (auf telefonische Anfrage) einmal mit "ja" und einmal mit "nein" geantwortet.
Die Begründung auf "nein" war: "Die Krankheit sei nicht schwerwiegend und beeinträchtige nicht mein Leben..."
Wobei ich denke, so wie es angeblich heißt, dass es wohl nicht auf den schweregrad ankommt, oder? Chronisch ist doch, wer seit min. einem Jahr an einer und derselben Krankheit leide und diese medikamentös behandeln muss.
Oder liege ich da falsch mit meiner Information?
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- Beiträge: 1363
- Registriert: 21.03.2009, 22:52
doch es kommt auf den Schweregrad an bzw. auch darauf, ob du regelmäßig in ärztl. Behandlung bist. Näheres findest du hier: http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/8/Wobei ich denke, so wie es angeblich heißt, dass es wohl nicht auf den schweregrad ankommt, oder? Chronisch ist doch, wer seit min. einem Jahr an einer und derselben Krankheit leide und diese medikamentös behandeln muss.
Eine Krankheit gilt dann als chronisch, wenn
- ein Grad der Behinderung von min. 60% vorliegt
oder
- Pflegebedürftigkeit nach den Stufen 2 oder 3 vorliegt
oder
- wenn eine regelm. med. Versorgung notwendig ist, ohne die eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist
Gruß Lady Butterfly