Ich habe eine Frage. Bei mir wurde beim HNO eine Nasenscheidwandverkrümmung festgestelllt und empfohlen
eine Begradigung durchführen zu lassen. Ich hatte als Kind einen
Unfall und meine Nase wurde damals gebrochen. Zunächst hat mich
der HNO in ein Krankenhaus überwiesen un. auch dort wurde gesagt,
ich soll die Nasenscheidwand machen lasse..
Soweit so gut. Jetzt habe ich durch den Bruch eine Höckernase und
habe gedacht, dann lass ich den auch wegmachen. Bin schon 42 Jahre
und habe mich mit der Nase inzwischen angefreundet. Ein Schreiben
wurde mir mitgegeben, dass ich der Krankenkasse vorlegen sollte, damit dort
geprüft wird, ob sie den kosmetischen Teil mit über nehmen. Musste noch
eine Rhinomanetrie machen lasse, aber die Kasse lehnt ab.
Was auch o.k ist, so zahl ich den kosmetischen Teil selber.
Jetzt die eigentliche Frage: Ich habe von meinen HNO die Einweisung
für das KH. Mehr ist laut diesem nicht nötig. Das heißt, die Krankenkasse
zahlt den medizinischen Teil und ich privat den kosmetischen Teil, direkt bar Vorort.
Ich brauch mir doch wohl keine Sorge zu machen, dass die KK eventuell den medizinisch Notwendigen Eingriff nicht bezahlt oder? Das ist im
Leistungskatalog drin und Bedarf keiner Zustimmung der KK vorab.
Vielen Dank schon jetzt für Eure Antworten
Kostenübernahme
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo,
das kommt auf die Verträge an zwischen Krankenkasse und Krankenhaus, was die Abrechnung von Privatleistungen in Verbindung mit den Leistungen
nach den gesetzlichen Bestimmungen betrifft.
Ich kenne es aus dem ambulanten Bereich, da ist es so, dass nicht zugleich Privat- und Kassenleistung von den Ärzten erbracht werden darf.
Ist mir selbst untergekommen bei einem Hautarzt.
Mein Rat - die Sache mit Krankenhaus und Kasse direkt klären.
Gruß
Czauderna
das kommt auf die Verträge an zwischen Krankenkasse und Krankenhaus, was die Abrechnung von Privatleistungen in Verbindung mit den Leistungen
nach den gesetzlichen Bestimmungen betrifft.
Ich kenne es aus dem ambulanten Bereich, da ist es so, dass nicht zugleich Privat- und Kassenleistung von den Ärzten erbracht werden darf.
Ist mir selbst untergekommen bei einem Hautarzt.
Mein Rat - die Sache mit Krankenhaus und Kasse direkt klären.
Gruß
Czauderna