Famielienversicherung u. Überschreiten d. Entgeldgrenze
Moderator: Czauderna
Famielienversicherung u. Überschreiten d. Entgeldgrenze
Hallo, ich habe eine Frage:
Mein Mann ist privat versichert, ich bin ohne eigenes Einkommen in der GKV freiwillig versichert. Unsere beiden Töchter sind bei mir familienversichert.
Mein Mann liegt regelmäßigen (knapp) unter der monatlichen Entgeltgrenze, lediglich im Dezember wird es durch die Auszahlung der Weihnachtsgratifikation zur monatlichen und dann halt eben auch gesamtjährlichen Überschreitung kommen. Damit fallen die Kinder aus der Familienversicherung heraus.
Nun meine Frage: Fallen die Kinder damit für das gesamte Jahr 2009 aus der Familienversicherung oder erst ab dem Monat, in dem es tatsächlich zur Überschreitung der monatlichen Entgeltgrenze kam ???
Bitte helft mir !!!???
Mein Mann ist privat versichert, ich bin ohne eigenes Einkommen in der GKV freiwillig versichert. Unsere beiden Töchter sind bei mir familienversichert.
Mein Mann liegt regelmäßigen (knapp) unter der monatlichen Entgeltgrenze, lediglich im Dezember wird es durch die Auszahlung der Weihnachtsgratifikation zur monatlichen und dann halt eben auch gesamtjährlichen Überschreitung kommen. Damit fallen die Kinder aus der Familienversicherung heraus.
Nun meine Frage: Fallen die Kinder damit für das gesamte Jahr 2009 aus der Familienversicherung oder erst ab dem Monat, in dem es tatsächlich zur Überschreitung der monatlichen Entgeltgrenze kam ???
Bitte helft mir !!!???
Ja, insgesamt werden wir 2009 die Entgeltgrenze knacken.
Aber: Von Januar bis November liegen wir jeden Monat unter der monatlichen Grenze.
Mir ist auch klar, daß es für das nächste Jahr eine andere Löung geben muß. Mich beschäftigt im Moment nur das laufende Jahr. Von Januar bis November regelmäßig unter der monatlichen Entgeltgrenze und im Dezember dank Weihnachtsgeld darüber und dann auch gleich noch über die jährliche Grenze hinausgeschossen.
Noch einmal : Fliegen meine Kinder damit quasi rückwirkend ab 1. Januar 2009 aus der Familienversicherung oder erst ab dem 01.Dezember 2009 ?
Aber: Von Januar bis November liegen wir jeden Monat unter der monatlichen Grenze.
Mir ist auch klar, daß es für das nächste Jahr eine andere Löung geben muß. Mich beschäftigt im Moment nur das laufende Jahr. Von Januar bis November regelmäßig unter der monatlichen Entgeltgrenze und im Dezember dank Weihnachtsgeld darüber und dann auch gleich noch über die jährliche Grenze hinausgeschossen.
Noch einmal : Fliegen meine Kinder damit quasi rückwirkend ab 1. Januar 2009 aus der Familienversicherung oder erst ab dem 01.Dezember 2009 ?
Hallo CiceroOWL,
wenn er nicht Beamter ist,
dann ist er Angestellter in der freien Wirtschaft sein.
Falls dies der Fall ist und er ja privat versichert ist, dann
dürften die Kinder bereits jetzt nicht mehr in FAMI drin sein.
Noch ne Möglichkeit. Er ist Geschäftsführer und nicht daher unabhängig vom Gehalt nicht SV-pflichtig.
Wir werden es sehen.
wenn er nicht Beamter ist,
dann ist er Angestellter in der freien Wirtschaft sein.
Falls dies der Fall ist und er ja privat versichert ist, dann
dürften die Kinder bereits jetzt nicht mehr in FAMI drin sein.
Noch ne Möglichkeit. Er ist Geschäftsführer und nicht daher unabhängig vom Gehalt nicht SV-pflichtig.
Wir werden es sehen.
Hier sind jetzt immer noch zu viele "Unbekannte" im Spiel.
Daher muss ich etwas weiter ausholen.
Fraglich ist für zunächst einmal, ob die allgemeine Grenze gilt (2009 = 48.600 EUR) oder die besondere (2009 = 44.100)
Die besondere Grenze gilt, wenn eine Angestellter am 31.12.2002 privat krankenversichert war. Diese besondere Grenze (natürlich jeweils zum 01.01. eines Jahres angepasst) behält er für die Beurteilung der Versicherungspflicht und in der Folge auch für die Beurteilung der Familienversicherung (FAMI) für die Kinder SEIN LEBEN LANG.
Jetzt gehe ich mal bei meinem Beispiel davon aus, dass die 44.100 Grenze gilt.
Vorab Einmalzahlungen werden mit angerechnet. Dies ist "sonnenklar".
Da kann man nicht erst im Dezember gucken, was da kommt. Dies muss man schon vorher beachten.
Bsp (alle Zahlen OHNE Familienzuschläge)
seit 01.01.2008 3.200 mtl. X 12 = 38.400
Einmalzahlung Dez.08 = 2.000
gesamt = 40.400
Grenze des Jahres 2008 (43.200) ist nicht überschritten.
Ab 01.07.2008 Höhergruppierung
mtl. 3300 x 12 = 39.600
Einmalzahlung Dez 08 = 2.100
gesamt für 12 Monate in voraus
was nichts mit dem Kalenderjahr
zu tun hat = 41.700
Grenze 43.200 ist weiterhin nicht überschritten
Ab 01.09.2009 Höhergruppierung
3600 x 12 (richtig gelesen X 12) = 43.200
Einmalzahlung Dez = 2.200
gesamt = 45.400
Grenze des Jahres 2009 (44.100) ist bei der vorausschauenden Berechnung des Einkommens für 12 Monate überschritten ab 01.09.2009.
Diese Beispiel hab ich bewusst so aufgeführt. Wenn man nämlich die ersten 8 Monate (3300 x + 4 Monat (3600 x 4) x 2200 Einmalzahlung rechnet kommt man auf 43.000 EUR und damit nicht über der Grenze von 44.100. Dies ist aber nicht die richtige Rechnung, weil bei JEDER Änderung neu für 12 Monate in VORAUS zu rechnen ist.
JEDE Änderung der Einkommensverhältnisse ist von Ihnen anzugeben.
Lösung: ab 01.09.2009 KEINE FAMI mehr für Kinder möglich.
Ich kann nur raten, dass Sie sich dringend mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.
Dies ist m. E. die Lösung der FAMI-Berechung, wenn man diese isoliert betrachtet.
Anmerkung: Und jetzt nachdem ich dies alles geschrieben habe merke ich, dass es diesen Fall doch eigentlich nicht geben kann.
Bei der Beurteilung der Versicherungspflicht Ihres Mann werden nämlich auch die Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden , NICHT angerechnet.
Daher dürften die Kinder nach meiner Auffassung schon länger ohne Anspruch auf FAMI sein ODER ABER Ihr mann müsste schon länger PFLICHTMITGLIED einer Krankenkasse sein müssen.
Da müssen Sie uns hier mal eine plausible Begründung liefern, wie dies alles sein kann.
Auch hier empfehle ich mit der Krankenkasse (hier Ihres Mannes) und damit meine ich die Krankenkasse, bei der Ihr Mann zuletzt versichert war (Oh Gott, lass es die gleiche KK sein, wie bei der Frau) Kontakt aufzunehmen.
Was meinen die anderen Fachleute dazu.
Daher muss ich etwas weiter ausholen.
Fraglich ist für zunächst einmal, ob die allgemeine Grenze gilt (2009 = 48.600 EUR) oder die besondere (2009 = 44.100)
Die besondere Grenze gilt, wenn eine Angestellter am 31.12.2002 privat krankenversichert war. Diese besondere Grenze (natürlich jeweils zum 01.01. eines Jahres angepasst) behält er für die Beurteilung der Versicherungspflicht und in der Folge auch für die Beurteilung der Familienversicherung (FAMI) für die Kinder SEIN LEBEN LANG.
Jetzt gehe ich mal bei meinem Beispiel davon aus, dass die 44.100 Grenze gilt.
Vorab Einmalzahlungen werden mit angerechnet. Dies ist "sonnenklar".
Da kann man nicht erst im Dezember gucken, was da kommt. Dies muss man schon vorher beachten.
Bsp (alle Zahlen OHNE Familienzuschläge)
seit 01.01.2008 3.200 mtl. X 12 = 38.400
Einmalzahlung Dez.08 = 2.000
gesamt = 40.400
Grenze des Jahres 2008 (43.200) ist nicht überschritten.
Ab 01.07.2008 Höhergruppierung
mtl. 3300 x 12 = 39.600
Einmalzahlung Dez 08 = 2.100
gesamt für 12 Monate in voraus
was nichts mit dem Kalenderjahr
zu tun hat = 41.700
Grenze 43.200 ist weiterhin nicht überschritten
Ab 01.09.2009 Höhergruppierung
3600 x 12 (richtig gelesen X 12) = 43.200
Einmalzahlung Dez = 2.200
gesamt = 45.400
Grenze des Jahres 2009 (44.100) ist bei der vorausschauenden Berechnung des Einkommens für 12 Monate überschritten ab 01.09.2009.
Diese Beispiel hab ich bewusst so aufgeführt. Wenn man nämlich die ersten 8 Monate (3300 x + 4 Monat (3600 x 4) x 2200 Einmalzahlung rechnet kommt man auf 43.000 EUR und damit nicht über der Grenze von 44.100. Dies ist aber nicht die richtige Rechnung, weil bei JEDER Änderung neu für 12 Monate in VORAUS zu rechnen ist.
JEDE Änderung der Einkommensverhältnisse ist von Ihnen anzugeben.
Lösung: ab 01.09.2009 KEINE FAMI mehr für Kinder möglich.
Ich kann nur raten, dass Sie sich dringend mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.
Dies ist m. E. die Lösung der FAMI-Berechung, wenn man diese isoliert betrachtet.
Anmerkung: Und jetzt nachdem ich dies alles geschrieben habe merke ich, dass es diesen Fall doch eigentlich nicht geben kann.
Bei der Beurteilung der Versicherungspflicht Ihres Mann werden nämlich auch die Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden , NICHT angerechnet.
Daher dürften die Kinder nach meiner Auffassung schon länger ohne Anspruch auf FAMI sein ODER ABER Ihr mann müsste schon länger PFLICHTMITGLIED einer Krankenkasse sein müssen.
Da müssen Sie uns hier mal eine plausible Begründung liefern, wie dies alles sein kann.
Auch hier empfehle ich mit der Krankenkasse (hier Ihres Mannes) und damit meine ich die Krankenkasse, bei der Ihr Mann zuletzt versichert war (Oh Gott, lass es die gleiche KK sein, wie bei der Frau) Kontakt aufzunehmen.
Was meinen die anderen Fachleute dazu.