Irrsinn ohne Grenzen, doppelte Beträge auf Einkommen

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Ein_Ausgeraubter
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Irrsinn ohne Grenzen, doppelte Beträge auf Einkommen

Beitrag von Ein_Ausgeraubter » 12.10.2009, 10:04

Hallo,

ich hoffe mein Beitrag ist unter der Rubrik richtig einsortiert,
bitte ihn ansonsten einfach zu verschieben.

Ich habe am Wochenende ein unschönes Schreiben von meiner KK (TK) bekommen, in der eine
hohe Nachforderung verlangt wird auf Basis einer Begründung,
die einem wirklich den Glauben an gerechte, nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
orientierter Beitragsbemessung verlieren lassen.


Folgender Sachverhalt:
Bis Ende 2006 war ich selbstständig und dabei freiwillig gesetzlich versichert
Meine Frau war und ist angestellt und pflichtversichert bei der gleichen KK.

Laut EST-Bescheid hatte ich in 2006
Einkünfte aus selbst Tätigkeit: ~ 4.000EUR
Kapitaleinkünfte/Veräusserungsgewinne: ~28.000 EUR
(ja, das waren noch bessere Zeiten an der Börse und jede Menge Glück,
nach Jahren wo nur draufgezahlt wurde).

Zusammen in 2006 ca. 32.000 EUR lt Steuerbescheid, alles
bei der KK angegeben und dort rund 4.500 EUR Beiträge gezahlt.
Soweit alles i.o. und abgesegnet von TK.

Seit Anfang 2007 habe ich die Selbstständigkeit aufgegeben und nehme mir Zeit für
die Familie und lebe als 'Privatier' (=nicht arbeitslos/suchend gemeldet) bescheiden vom Gesparten, geringeren Kapitaleinkünften und dem Halbtagseinkünften meiner Frau.
Seit 2007 bin ich weiterhin freiwillig gesetzlich versichert mit Mindestbeitrag.
Eine freie Familienmitversicherung bei meiner Frau ging lt. Aussage der KK nicht,
weil ich optimistischerweise weiterhin mit Kapitaleinkünfte von 500-600 €/Monat gerechnet habe.

Und so kam es dann auch in 2007 zu folgendem Einnahmen lt. EST-Bescheid
Einkünfte aus Kapitalerträgen: ca. 7.700 EUR
Sonstige Einkünfte 0 EUR:
Einkünfte meiner Frau: ca. 12.000 EUR
Meine KV Beitrageszahlungen in 2007: 12 x ~130€ = 1.460 EUR
Auch der EST-Bescheid 2007 LIEGT der KK bereits seit Monaten vor.

2008 sieht ähnlich aus, nur (wen wundert’s komplett OHNE Kapitaleinkünfte),
es liegt aber noch kein offizieller EST-Bescheid vor.


Und nun der Hammer:
Am Wochenende schneit ein Brief von der TK ein:
Die im EST 2006(!) (vom Aug 2007) ausgewiesen Kapitaleinkünfte von 28.000 EUR sind
für 12 Monate von jeweils 2333 monatlich beitragspflichtig.
Entsprechend werden die Beiträge von Sep.07 bis Aug.08 rückwirkend auf ca. 365€ (statt
bezahlter 130€) angehoben.
Und das alles, OBWOHL der KK bereits der Steuerbescheid für 2007 mit nachweislich
geringeren Kapitaleinkünften (nur 7000 statt 29000!) vorliegt.
Auch für 2008 habe Anfang 2009 ich bereits der KK die Depot-Ergebnisse 2008 zukommen lassen, ohne signifikante Kapitaleinkünfte!

Jetzt Frage ich mich:
Wie irrsinnig ist dass denn?
Auf die Kapitaleinkünfte 2006 habe ich bereits 2006 fett KK-Beiträge an die gleiche Kasse
bezahlt und soll nun noch einmal für die alten Einkünfte Beiträge zahlen,
obwohl ich nachweislich diese Einkünfte in 2007/2008 gar nicht hatte.
Und die KK weiß das auch noch.

Ich werde natürlich versuchen, dass ganze umgehend mit der KK zu klären,
wäre aber trotzdem über Kommentare, Beistand und 'Argumentationsmunition' gegenüber
den Raubrittern der KK dankbar. Die Summe ist beträchtlich und meine Verunsicherung
entsprechend groß.

Denn, sollte die Forderung warum auch immer legal sein (was mit gerecht oder legitim leider nichts zu tun hat) werden die Weihnachtsgeschenke dieses Jahr sehr sehr mager ausfallen müssen.

Vielen Dank

Ein Ausgeraubter

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 12.10.2009, 10:52

Guten Morgen,

Leider können die das

Beitragsbemessungsgrenze 2006 (BBG) Kranken-/Pflegeversicherung
42.750,00/3.562,50 EUR jährlich/monatlich (bundesweit)

Die Kapialeinkünfte sind grudsätzlich Beitragspflichtig und die Beiträge können rückwirkend, auch vier Jahre später noch verbeitragt werden, das heißt die dürfen das.

Die Beiträge werden denn für das Folgejahr 2007, ab dem Monat wo die Einkünfte bekannt werden, verbeitragt.

Ein_Ausgeraubter
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Beitrag von Ein_Ausgeraubter » 12.10.2009, 11:02

CiceroOWL hat geschrieben:Guten Morgen,

Leider können die das

Beitragsbemessungsgrenze 2006 (BBG) Kranken-/Pflegeversicherung
42.750,00/3.562,50 EUR jährlich/monatlich (bundesweit)

Die Kapialeinkünfte sind grudsätzlich Beitragspflichtig und die Beiträge können rückwirkend, auch vier Jahre später noch verbeitragt werden, das heißt die dürfen das.

Die Beiträge werden denn für das Folgejahr 2007, ab dem Monat wo die Einkünfte bekannt werden, verbeitragt.
Vielen dank für die Antwort.

Das ich für die Kapitaleinkünfte 2006 KK-Beiträge zahlen muss ist mir klar,
aber die Kapitaleinkünfte wurden bereits im Jahr 2006 herangezogen.
Ich hatte in 2006 lediglich 4000EUR Einkommen aus meiner selbsst. Tätigkeitkeit, hatte aber de 28000 Kapitaleinkünfte.
Ich habe dort 4500 EUR Beiträge bezahlt, also ca 13 % für die 32000 Gesamteinkünfte.

2005 hatte ich keinerlei Kapitaleinkünfte.

Ich zahle also für die Kapitaleinkünfte aus 2006 zweimal, in 2006 und 2007/08.

Das kann ja wohl nicht sein, oder ???

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.10.2009, 11:36

Hallo,
bei der Einstufung im Jahre 2006 als Selbständiger konnten da wirklich schon die Kapitalerträge für 2006 angesetzt werden ?
Ich denke der Einkommenssteurbescheid für 2006 wurde erst in 2007 oder gar 2008 erstellt, von daher konnten die Kapitalerträge doch erst dann bekannt sein ?
Die Kasse fordert nur die Differenz für 2006 zwischen dem damals vorliegenden (ggf. sogar geschätztem) einkommen und dem Einkommen lt. Steuerbescheid nach - so ist jedenfalls die gängige Praxis.
Da fällt mir noch etwas auf - ab wann bestand denn die selbständige Tätigkeit - wenn ab 2006 dann siehe oben -
wenn allerdings früher dann ist m.E. für 2006 grundsätzlich zulässig.
Gruß
Czauderna

Ein_Ausgeraubter
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Beitrag von Ein_Ausgeraubter » 12.10.2009, 11:58

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
bei der Einstufung im Jahre 2006 als Selbständiger konnten da wirklich schon die Kapitalerträge für 2006 angesetzt werden ?
Ich denke der Einkommenssteurbescheid für 2006 wurde erst in 2007 oder gar 2008 erstellt, von daher konnten die Kapitalerträge doch erst dann bekannt sein ?
Die Kasse fordert nur die Differenz für 2006 zwischen dem damals vorliegenden (ggf. sogar geschätztem) einkommen und dem Einkommen lt. Steuerbescheid nach - so ist jedenfalls die gängige Praxis.
Da fällt mir noch etwas auf - ab wann bestand denn die selbständige Tätigkeit - wenn ab 2006 dann siehe oben -
wenn allerdings früher dann ist m.E. für 2006 grundsätzlich zulässig.
Gruß
Czauderna
Die Selbsständigkeit begann Dezember 2005 und wurde bis Mai 2006 noch mit Überbrückungsgeld gefördert.

Lt Einkommensbescheid 2005 hatte ich
Selbstständige Einkünfte: 0 EUR
Kapitaleinkünfte : - 1.250 EUR (richtig MINUS!)

Es gab somit Anfang 2006 noch keine Einstufung wg. Selbsstndigkeit und sebst wenn, denn auf Basis vomn 0 EU Gewinn!

In 2006 habe ich insgesamt 4500 EUR an Beiträgen bezahlt
(Jan-Mai ca 475 EUR wg. Ü-geld, Ab Juni 300 EUR Abschlag, weil ich geschätzte 2000 EUR als Einkommen veranschlagt hatte.)

Die 300 EUR Vorauszahlung ab Juni waren aus meiner Sicht auch i.O., da ich ja in 2006 noch die sprudelden Kapitaleinkünfte hatte und man bei der Schätzung fpür die KK ja alle Einnahmen berücksichtigen soll.

Ohne Heranziehung der Kapitaleinkünfte, hätte also eine Rückerstattung der Beiträge erfolgen müssen (selbst unter Berücksichtigung des Ü-Geldes)!!!! Leider bekommt man von der KK ja immer nur Bescheid, was man zu zahlen hat, nicht auf welcher Basis die Berechnung erfolgt (wie beim EST)

Also nochmals, ohne irgendein heranziehen der Kapitalerträge wären die 2006er Beträge nicht gerechtfertigt, da auch nach weislich aus 2005 keine Einkünfte herangezogen werden können.

Habe mittlerweile die KK erreicht, die so schnell natürlich noch kein Statement abgeben will, vieleicht noch im Lauf des Tages.

Wie gesagt, Beiträge auf einkommen zahlen ist okay, aber nicht zweimal auf DASSELBE.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.10.2009, 15:10

Hallo,
ich sehe zwar immer noch nicht dass die Kasse für deine Kapitalerträge zweimal Geld haben will aber warten wir erstmal ab was die kasse selbst sagt.
Für mich stellt sich das so da, dass Du ab Juni 2006 lediglich nach einem geschätzten Einkommen von 2000,00 €
Beiträge gezahlt hast - über die Zusammensetzung dieser Einnahmen wollen wir mal nicht reden.
Durch Vorlage des Einkommensteuerbescheides für 2006 hat die Kasse
die dort enthaltenen Beträge der Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit und der Kapitalerträge zusammengrechnet und auf die Monate verteilt (12).
Daraus ergab sich dann die Nachforderung für 2006 - Dies war möglich weil die Einstufung für 2006 "unter Vorbehalt" lief, eben aufgrund deiner Schätzung.
Die Jahre 2005 und 2007 spielen hier keine Rolle.
Es mag durchaus sein dass doch bei deiner Einstufung ein Fehler gemacht wurde, aber so wie du das schilderst klingt das aus der Praxis heraus normal.
Gruß
Czauderna

Ein_Ausgeraubter
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Beitrag von Ein_Ausgeraubter » 12.10.2009, 15:27

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ich sehe zwar immer noch nicht dass die Kasse für deine Kapitalerträge zweimal Geld haben will aber warten wir erstmal ab was die kasse selbst sagt.
Für mich stellt sich das so da, dass Du ab Juni 2006 lediglich nach einem geschätzten Einkommen von 2000,00 €
Beiträge gezahlt hast - über die Zusammensetzung dieser Einnahmen wollen wir mal nicht reden.
Durch Vorlage des Einkommensteuerbescheides für 2006 hat die Kasse
die dort enthaltenen Beträge der Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit und der Kapitalerträge zusammengrechnet und auf die Monate verteilt (12).
Daraus ergab sich dann die Nachforderung für 2006 - Dies war möglich weil die Einstufung für 2006 "unter Vorbehalt" lief, eben aufgrund deiner Schätzung.
Die Jahre 2005 und 2007 spielen hier keine Rolle.
Es mag durchaus sein dass doch bei deiner Einstufung ein Fehler gemacht wurde, aber so wie du das schilderst klingt das aus der Praxis heraus normal.
Gruß
Czauderna
Du berücksichtist nicht, dass ich 2006 bereits 4500 EUR Beiträge bezahlt habe.

Es ist auch definitiv KEINE Nachforderung für 2006. Für 2006 habe ich die Bescheinigung der TK, dass sich nach Einsicht des EST-2006 keine beitragsrelevante Abweichung ergab (kam auch erst vor ein paar Monaten).

Das war insofern für mich nachvollziehbar, da ich 2006 ja auf die 32000 EUR Einkommen die rund 4500 EUR Beiträge bezahlt habe.
Die gezahlten 13% stimmten für mich rechnerisch mit dem damaligen Beitragssatz von 11.7%+Plegeanteil überein.

Also war und ist 2006 damit für mich abgehakt.

Aber nun kommt der Bescheid, dass die Kapitaleinkünfte aus 2006 NOCHMAL herangezogen werden und auf die Monate Sep.07-Aug-08 als Einkommen verteilt werden.

Also ist entweder die jetzige Forderung nichtig oder die Kasse hat mir 2006 eine Erstattung (hatte ja sonst nur 4000 EUR aus selbsst. Tätigkeit plus 5 Monate Ü-Geld, was keine 4500 EUR Jahresbeitrag rechtfertigt) unterschlagen.

Möglicherweise kommt die doppelte Heranziehung dadurch zustande, dass ich ab 2007 die Beitragsklasse von freiwillig vers. Selbständiger auf NUR freiwillig versicherte Person (ohne Tätigkeit) gewechselt habe (ist eine andere Nummer bei der TK). Das wäre für mich eine plausible Erklärung.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.10.2009, 16:02

Hallo,

"Aber nun kommt der Bescheid, dass die Kapitaleinkünfte aus 2006 NOCHMAL herangezogen werden und auf die Monate Sep.07-Aug-08 als Einkommen verteilt werden. "

Jetzt habe auch ich es kapiert - das geht ja nun gar nicht -

Widerspruch einlegen und um eine genaue Berechnungsgrundlage bitten bzw. fordern.

Gruß

Czauderna

Ein_Ausgeraubter
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Beitrag von Ein_Ausgeraubter » 12.10.2009, 16:28

Czauderna hat geschrieben: ... - das geht ja nun gar nicht -
Vielen Dank, dass macht mir Mut.

Aus der Anzahl und Qualität deiner (oder Ihrer?, aber ich bleibe mal frecherweise bei den im INET üblichen Laxheit der Form) erkenne ich, dass hier ein Fachmann-/frau trotz meiner laienhaften Schilderung meine Empörung jetzt nachvollziehen kann.

Ich warte immer noch auf einen Rückruf der KK, aber vieleicht ist das auch ein gutes Zeichen, dass die Klärung eventuell etwas länger dauert.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 12.10.2009, 21:34

Hallo Ausgeraubter,

1.
ich fang mal mit ner anderen Sache an.

Sie sind nicht in der Familienversicherung der Ehefrau.
Grund Einnahmen aus Kapitaleinkünfte zu hoch für 2007.

2008 aber nicht mehr (komplett ohne Kapitaleinkünfte). Ich kann aus den Schilderungen nicht entnehmen, dass derzeit für Sie eine Familienversicherung besteht. Also gehe ich davon aus, dass immer noch eine freiwillige Versicherung besteht (Beitrag mtl. wohl 136,50 oder 138,60).

Und diese freiwillige Versicherung läuft und läuft und läuft usw.
immer so weiter.
Folgender Tipp muss hier kommen: SOFORT zur Krankenkasse GEHEN und die freiwillige Versicherung zugunsten einer Familienversicherung (die gleichzeitig zu beantragen ist) kündigen. Kündigungsfrist: KEINE.
Mit dem Tag des Eingangs der Kündigung bei gleichzeitiger Familienversicherung endet die freiwillige Versicherung. Diese endet NICHT rückwirkend. Die Familienversicherung ist keine Vorrangsversicherung (wie wir sagen).

Sie haben schon schon 1 Jahr 9 Monate und 12 Tage verschenkt.
Also sofort dort hin und keinen Tag mehr verschenken.


2.
Bevor Dir die Krankenkasse "geschrieben" hat, wie dies alles zustande kam, würde ich erst einmal mit denen reden. Für dieses Schreiben braucht man nämlich sehr viel Zeit. Falls dies über den Widerspruchsausschuss geht : noch mehr Zeit.
Zwischenzeitlich dürfte dann die Nachforderung auch schon fällig geworden sein und es kommen weitere Probleme.
Also: zunächst einmal oder persönlich bei der Krankenkasse erklären lassen. Danach haben Sie für einen möglichen Widerspruch auch mehr Wissen.
Bei einem Gespräch kann man nämlich Frage und Gegenfrage stellen.
Genau was hier n i c h t möglich ist.
Deshalb tappt man als Fachmann hier meistens im Dunkeln.
Manchmal kommt es nämlich auf ein Wort oder ein Datum an, was hier nicht angegeben wird und man gibt eine falsche Antwort.

Das Gespräch über die Höhe der Forderung können Sie ja dann hier nochmals kurz einstellen. Dann versuche ich Ihnen nochmals zu helfen.


Jetzt sage ich aber nochmals kurz, wie die Sache gewesen sein könnte.

Ab Dezember 2005 freiw. Versicherung. Beitrag unter Vorbehalt (auch
"vorläufig" oder "einstweilig" genannt)
Erster Einkommensteuerbescheid (STB) 2005 wird irgendwann (ich gehe hier davon aus, dass Sie diesen unverzüglich nach Erhalt eingereicht haben) eingereicht. Alle bis dahin erlassenen Bescheide für die Zeit der Selbstständigkeit werden aufgehoben und durch "endgültige" Bescheide ersetzt.

Hier muss ich Czauderna widersprechen (weil das erste Jahr der Selbstständigkeit das Jahr 2005 - und nicht 2006 -war, auch wenn es nur ein Teiljahr war).

Ab Einreichung des STB 2005 bei der Krankenkasse (also weit bevor STB
2006 auf Papier gedruckt war) wurden die Beiträge "engültig" berechnet
(ich betone: für die Zeit ab Dezember 2005 und auch für das ganze Jahr 2006 mit den Zahlen aus selbstst. Tätigkeit aus dem Steuerjahr 2005).

Die Einnahmen aus dem STB 2005 wirkten daher rechtliche auf das Jahr 2006. Hinzu kam, dass das Überbrückungsgeld für die Zeit des Bezuges hinzu gerechnet wurde. Für den Rest des Jahres 2006 wurde sicherlich aus der sogenannten Mindeststufe für hauptberuflich Selbstständige von mtl. 1837,50 EUR berechnet.

Ich unterstelle jetzt mal, dass für das Teiljahr 2005 (war ja nur der Dez 2005) keine wesentlichen Einkünfte vorlagen.

Wegen der Mindeststufe (mtl. 1837,50 EUR) könnte für Sie der Eindruck entstanden sein, dass bereits für 2006 aus den 28.000 EUR berechnet wurden. Das kann aber niemals sein. Dann hätten Sie nämlich sicherlich für 2006 eine Nachberechnung erhalten.

Der STB 2006 wurde dann August 2007 erstellt. Hat höhere Einnahmen als bisher (August 2007) und wird daher ab 01.09.2007.
Vollkommen richtig.

(wäre die Zeit des Jahres 2006 noch unter Vorbehalt gewesen, so hätte mit Einreichung des STB 2006 rückwirkend eine Korrektur stattgefunden. Was aber nicht, sonst wäre es von Ihnen ja berichtet worden. Auch dies sprichtg für meine Theorie)

Fraglich ist nur, warum die Krankenkasse JETZT erst damit raus kommt.
Haben Sie den STB 2006 denn erst jetzt dort eingereicht??
Falls Sie den rechtzeitig eingereicht haben und dies nachweisen können, dann habe ich evt. noch einen Tipp für Sie. Da muss ich aber nochmals mit viel Mühe in meinen Unterlagen der letzten Jahre nachsuchen.

Falls Sie hier nochmals Daten reinschreiben.
Es ist nicht so interessant, wie hoch der Beitrag ist, den Sie zahlen müssen.
Viel wichtiger ist: Geben Sie uns an
a)Welche Bemessungsgrundlage (dies ist der Betrag woraus die Beiträge berechnet wurden) zugrunde gelegt wurde
und woraus sich diese Bemessungsgrundlage zusammen setzte
b) von wann bis wann diese galt
c) ob dort ein Vermerk dabei war: unter Vorbehalt (oder vorläufig oder einstweilig)

Bis dahin viel Erfolg bei der Beantragung der kostenlosen Familienversicherung (düfte keine Problem sein) und der damit verbundenen Familienversicherung

Ein_Ausgeraubter
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Beitrag von Ein_Ausgeraubter » 12.10.2009, 22:45

heinrich hat geschrieben:
Erst einmal vielen dank für die ausführliche Stellungnahme.
Zu 1. Familenversicherung

Ich bin mir über die Möglichkeit im Klaren und hatte auch Anfang 2007 diese beantragt, wurde aber wg. der Kapitaleinkünfte von 7000 EUR in 2007 wieder in die freiwillige Versicherung "rückabgewickelt".
(neue Formulare, neue Karte, Einkommenscheck,...)

So müsste ich jetzt immer hin- und herswappen, je nachdem ob ich mal über mal unter den 360EUR monatlich bin.
Da zahle ich die pauschal 136,50 EUR und kann damit bis zu 800 EUR / Monat (=~10k/Jahr) Kapitaleinkünfte ruhig schlafen ohne Bedenken zu haben, meinen Versicherungsschutz zu verlieren oder was melden zu müssen.

Zu. 2:
"Wegen der Mindeststufe (mtl. 1837,50 EUR) könnte für Sie der Eindruck entstanden sein, dass bereits für 2006 aus den 28.000 EUR berechnet wurden. Das kann aber niemals sein. Dann hätten Sie nämlich sicherlich für 2006 eine Nachberechnung erhalten. "
Das gibt mir jetzt zu bedenken und wäre in meinen Augen ein himmelschreiendes Unrecht.
Denn die Kasse hätte ja die Beiträge auf die Mindeststufe kassiert, ohne
die Kapitaleinkünfte zu berücksichtigen, was ja aufgrund des EST leicht möglich gewesen wäre.
Nach dem Motto "erstmal die Mindeststufe" abkassieren, ohne dass entsprechnde Einnahmen da sind und anschliessend nochmal den vollen Betrag der Kapitaleinkünfte in den Folgejahren.
Eine Anrechnung/Aufrechnung aller Einkünfte 2006 ist das mindeste, was ich erwarten würde, wie gesagt hatte ich in 2006 32000 Einkünfte und
4500 EUR Beiträge entrichtet.

Übrigens noch ein Nachtrag:
Meine Kapitalerträge laut EST in 2006 waren auch nur deshalb so einmalig hoch, weil ich bei der Anlage SO vergass, den Haken zu setzen, dass die Erträge auf mich und meine Frau aufgeteilt werden sollen,
schliesslich handelt es sich um unser gemeinsamens Erspartes.
(so wie ichs davor und in Folge immer gemacht habe)
Ich bat die TK, dies doch bitte auch zu berücksichtigen (die liegt ME sicher in ihrem ermessen), was sie natürlich nicht gemacht haben.

Den EST 2006 hat die Kasse übrigens Ende 2007 bekommen (bei Nachweis/Einstufung der freiwilligen Versicherung, möglicherweise nicht/verzögert weitergeicht zum Abschluss 2006?), den EST 2005 im Laufe von 2006.
2005 hatte ich keinerlei Einkünfte aus Kapital oder Selbsständigkeit, sondern nur ALG und 1 Monat Ü-geld.

Bemessungsgrundlage für die Beiträge in 2006 waren in den ersten 5 Monaten das Ü-Geld, in den restlichen Monaten Schätzungen der Einkünfte von 2000 EUR monatlich (Selbsständigkeit + Kapitaleinkünfte). Alles unter Vorbehalt. Der engültige Bescheid für 2006, dass 2006 kein Abweichungen mit meinen Angaben/Zahlungen ergeben, kam erst Mitte
diesen Jahres.
Dort stand aber NICHT drin, auf welcher Basis, die Berechnung erfolgte.
Die Frage bleibt also, ob die Einstufung auf Basis Ü-Geld + Selst. Einkünfte/Mindeststufe oder tatsächliche Einkünfte (=Ü-Geld+selbsst Einkünfte+Kapitaleinkünfte).

Dann wäre meine Frage:
Ist die Kasse nicht verpflichtet, zumindest die Mindeststufe mit den Kapitaleinnahmen aufzurechnen, da ja nicht ausreichend selbst. Einkünfte da waren?

Eine weitere Frage für die Zukunft:
Würde es nützen, die Kapitaleinkünfte ausschliesslich meiner Frau zuzuordnen (ist nur ein Hake in der Anlage SO) oder würde die KK mir automatisch die Hälfte zuweisen?
(Was sie ja umgekehrt bei meinem Fehler in 2006 ausdrücklich nicht macht)

Ich hoffe, morgen telefonische Rückmeldung von der TK zu bekommen und dann eventuell ein wenig klare zu sehen.

Vielen Dank nochmal allen hier im Forum,
für die Hilfe bei der Aufklärung.
Zuletzt geändert von Ein_Ausgeraubter am 13.10.2009, 00:47, insgesamt 1-mal geändert.

Ein_Ausgeraubter
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Beitrag von Ein_Ausgeraubter » 12.10.2009, 23:28

heinrich hat geschrieben: (wäre die Zeit des Jahres 2006 noch unter Vorbehalt gewesen, so hätte mit Einreichung des STB 2006 rückwirkend eine Korrektur stattgefunden. Was aber nicht, sonst wäre es von Ihnen ja berichtet worden. Auch dies sprichtg für meine Theorie)
Hierzu noch eine Klärung:
Die Einstufung war für 2006 war VORLÄUFIG.

Ich erhielt am 03 August des Jahres ein Schreiben mit Worlaut:

"In der Zeit von 1. Jan 2006 bis 31 Dez. 2006 waren ihre Beiträge auf der Grundlage Ihrer Einkommensschätzungen nur vorläufig festgesetzt. jetzt haben sie uns ihren EST-Bescheid zugesand, so konnten wir nun die Beträge endgültig berechnen.

Aus dem Einkommensbescheid, ggf zuzüglicher weiterer Einnahmen (z.B. Leistungsförderung der AfA oder steuerfrei Zinserträge), ergibt sich keine beitragsrelevante Abweichung.

Dieses Schreiben ist auch für die TK-Pflegeversicherung verbindlich"

Die Beiträge waren also 2006 immer vorläufig, die TK hat mit den STB 2006 alle Einkünfte tatestiert auf dem Tisch und MUSS auch die Kapitaleinkünfte berücksichtigen.

denn Zitat TK.Online"
Grundsätzlich sind für die Höhe des Krankenkassenbeitrages Ihre Einnahmen für die nächsten zwölf Monate entscheidend; eine Begrenzung auf das Kalenderjahr findet nicht statt. Ihre Jahresbruttoeinnahmen geteilt durch zwölf ergeben Ihre durchschnittlichen Monatseinkünfte.

Von einen willkürlich hin- und herschieben ist hier keine Rede.

Und sollte die TK mit diesem Verfahren durchkommen, hätte sie es tatsächlich geschafft aus meinen realen Einnahmen von 32000 EUR faktisch doppelt Beiträge zu kassieren, indem 2006 die Mindestgrenze herangezogen wird, und die Kapitaleinkünfte nicht einzubeziehen, sondern in 2007/2008 zu verschieben, wo die Beitragssätze dann gleich mal 2 Punkte höher waren.
So werden dann aus 32000 EUR echtem (Brutto-)Einkommen zusammen 4500 (bezahlt) + 3800 (nachgefordert, 13.7%*28.000) = 8.300 EUR BEITRÄGE, entsprechend 25.9% KV Beitrag.
(Da bin ich meiner Zeit mal richtig voraus, denn mit derartigen Sätzen hätte ich eigentlich erst gegen 2030 gerechnet)

Das kann ja wohl nicht der Sinn sein, oder ?

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Beitrag von Ein_Ausgeraubter » 13.10.2009, 13:18

So, es gab jetzt eine erste Rücksprache mit der KK.

Für die Beitragsberechnung 2006 wurden, wie von 'heinrich' vermutet
nur das Ü-Geld und die Mindeststufe herangezogen.
Wegen der Mindeststufe (mtl. 1837,50 EUR) könnte für Sie der Eindruck entstanden sein, dass bereits für 2006 aus den 28.000 EUR berechnet wurden. Das kann aber niemals sein. Dann hätten Sie nämlich sicherlich für 2006 eine Nachberechnung erhalten.
Obwohl das Jahr 2006 von vorn herein nur vorläufig berechnet wurde,
wurden also trotzdem nicht die tatsächlichen Einnahmen (=Ü-Geld + Selbst Einnahmen + Kapitaleinkünfte) herangezogen, sondern die Kapitaleinkünfe herausgelassen (zur späteren Verbeitragung) und stattdessen auf die Mindeststufe zurückgegriffen.

Dies soll lt TK, der aktuellen Rechtslage entsprechen.
Ob dies aber auch die Rechtslage 2006 war, wusste die Mitarbeiterin nicht genau. Wenn ich richtig liege, oblag die Verbeitragung der Einkünfte freiwilliger itglieder bis zur Einführung des Gesundheitsfond 2009 noch im Wesentlichen den Krankenkassen selbst (in deren Satzungen), klar, weil die die beiträge ja auch nicht abführen.

Die Mitarbeiterin war freundlich und sah auch die Problematik der unfairen, zu hohen Gesamtverbeitragung durch dieses Verfahren, und will jetzt prüfen, ob eine Korrektur des 2006 Abschlusses MIT Hinzunahme der Kapitaleinkünfte möglich ist. Dies würde zu einer faireren Verbeitragung führen.

Die Hinzunahme der Kapitaleinkünfte würde zwar zu einer Nachzahlung für 2006 führen, die aber deutlich geringer ausfällt, weil die Kapitaleinkünfte mit der Mindestgrösse verechnet würden, wäre also quasi die Differenz zwischen den gezahlten 4500 und dem Höchststatz (bei traumhaften 11.7% in 2006).

Da 2006 ja von vorn herein vorläufig war (es gab KEINE auf 2005 beruhenden Festsetzung der Beiträge, weil die Selbsständigkeit erst Dez 2005 begann), sehe ich nicht, wieso nicht die Beiträge 2006 auf Basis der TATSÄCHLICHEN Einkommen 2006 festgelegt werden können.

Eine Klärung bei der TK soll nach Rücksprache mit Vorgesetzten im Laufe der Woche erfolgen.

Dazu würde ich aber gerne noch die Meinung der Experten hier hören???
Darf ich hoffen, oder seht ihr keine Chance?
Macht Widerspruch/Klage i negativen fall Sinn?

Ach ja, nochawas:
Meine Frage, wie die TK denn mit den Kapitaleinkünften für die Festlegung 2006 verfahren wäre, wenn ich 2007 in eine andere Kasse gewechselt hätte, blieb unbeantwortet.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 13.10.2009, 15:30

Die Kapitaleinkünfte für 2006 werden deinem Einkommen zugerechnet, daher sehe ich keine Chance, denn alle Einkünfte eines freiwillig Versicherten werden zur Beitragsberechnung herrangezogen

Ein_Ausgeraubter
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Beitrag von Ein_Ausgeraubter » 13.10.2009, 15:52

CiceroOWL hat geschrieben:Die Kapitaleinkünfte für 2006 werden deinem Einkommen zugerechnet, daher sehe ich keine Chance, denn alle Einkünfte eines freiwillig Versicherten werden zur Beitragsberechnung herrangezogen
Sorry, ich glaube, du hast den Thread nicht komplett gelesen,
ist nun auch schon sehr lang.

Das die Kapitaleinkünfte zum Einkommen zugerechnet werden, ist klar.
Die Frage ist nur, wieso werden die die Kapitaleinkünfte 2006 nicht dem Einkommen 2006 zugerechnet, wenn das gesamte Jahr 2006 unter Vorbehalt des STB lief und stattdessen zur Maximierung der Beiträge in 2006 Mindestgrösse herangezogen wird und die Kapitaleinkünfte 2007/2008 verbeitragt werden.
So werden künstlich aus einem Jahreseinkommen 2 Jahre Beiträge kasiiert, also 8300 EUR Beiträge auf 32000 EUR Brutto.

Mich würden sehr die Meinungen von 'Czauderna' und 'Heinrich' interessieren,
die sich genauer in den Vorgang eingelesen haben ????

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