Gründung einer GdbR/Student/Familienversicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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ppes
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Gründung einer GdbR/Student/Familienversicherung

Beitrag von ppes » 12.10.2009, 16:07

Mein Sohn ist Student und hat kein eigenes Vermögen. Der Lebensunterhalt, wie Miete/Studiengebühren etc. wird durch uns/Familie gewährleistet.

Nun möchte mein Sohn mit anderen Studenten eine GdbR gründen um sich neben dem Studium ein paar Euros zum Lebensunterhalt dazuzuverdienen. Der Verdienst wird sich unter 4000 Euro jährlich bewegen.

Bisher war er beitragsfrei in der Familienversicherung/gesetzl. Krankenkasse mitversichert.

Ist er durch Gründung einer GdbR nicht mehr in der Familienversicherung mitversichert und muss sich selber in der gesetzlichen Krankenkasse versichern oder gibt es hier evtl Ausnahmen?

Viele Grüsse
ppes

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.10.2009, 16:12

Hallo,
wenn wir mal davon ausgehen dass keine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt (prüft und entscheidet die Kasse) und seine Einküpnfte mtl. 360,00 € nicht überschreiten dann kann er weiterhin in der Familienversicherung bleiben.
Gruß
Czauderna

ppes
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Beitrag von ppes » 12.10.2009, 16:41

Nach welchen Kriterien entscheidet die Krankenkasse, ob eine hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegt?
Mein Sohn ist als Student nachweislich an der Uni immatrikuliert und hat an maximal 6 Wochenenden im Jahr einen zeitlichen Aufwand für die Gdbr (Partyveranstaltungen)

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 12.10.2009, 17:59

Nicht mehr als 18 Std für die selbst. Tätigkeit.

Nicht mehr als 3 geringfügige Beschäftige im Unternehmen.

Nicht mehr als 4320 € Einkommen aus dem Unternehmen.

Das Vollbid des Studierenden muß weitergegeben sein, also Immmatrikulation an der Uni, ständige Teilnahme an der Vorlesungen usw.

Ich hoffe ich konte helfen.

Allerdings muss ja auch abgewartet werden wie das Unternehmen sich entwickelt.

Aber das wird im Rahmen der jährlich laufenden Anfrage zur Familienversicherung dann geprüft.

Gruß.

Cicero

ppes
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Beitrag von ppes » 12.10.2009, 21:37

Vielen Dank für die aufschussreichen Informationen.

Inwieweit ist die Anzahl der möglichen geringfügigen Beschäftigten entscheidend?


Viele Grüsse
ppes

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 13.10.2009, 08:10

Guten Morgen,dies ist das allgemein anerkannte Prüfmuster zur Prüfung der selbständigen tätigkeit, das heißt also ggf überwiegt die selbst. Tätigkeit wenn 3 oder mehr geringf. Beschäftigte beschäftigt.

Gruß

cicero

ppes
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Beitrag von ppes » 13.10.2009, 21:17

Jetzt ist mir aufgefallen, dass ich von "Geringfügig Beschäftigten" gesprochen habe.

Tatsächlich sollen aber "kurzfristig Beschäftige" an insgesamt 8 Tagen im Jahr beschäftigt werden.

Ist dies unerheblich für die Entscheidung der Krankenkasse?


Viele Grüsse

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 13.10.2009, 22:01

Fällt auch mit ins Prüfmuster, da insgesamt geprüft wird.

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