Hallo zusammen!
ich fest angestellt und in der privaten krankenversicherung und möchte ein sabbatjahr (ein jahr unbezahlten urlaub) nehmen.
wenn ich ein jahr nichts bzw deutlich unter der Versicherungsgrenze für privatversicherte verdiene, muss ich dann in die gesetzliche krankenversicherung??? Kann mich meine private dann rauskicken?
und noch was: gibt es irgendeine variante, mit der ich vermeiden könnte, ein jahr lang komplett die private krankenversicherung aus eigener tasche zu bezahlen? (arbeitgeberanteil würde ja wegfallen).
gibt es wichtige dinge, die ich berücksichigen muss? war nämlich schon mal krank und würde wohl nicht wieder in die private krankenversicherung zurückkommen, wenn ich erst mal draussen bin.
vielen dank im voraus für eure hilfe und tipps!
Sabbatjahr
Moderator: Czauderna
Re: Sabbatjahr
heidilein hat geschrieben:Hallo zusammen!
ich fest angestellt und in der privaten krankenversicherung und möchte ein sabbatjahr (ein jahr unbezahlten urlaub) nehmen.
wenn ich ein jahr nichts bzw deutlich unter der Versicherungsgrenze für privatversicherte verdiene, muss ich dann in die gesetzliche krankenversicherung??? Kann mich meine private dann rauskicken?
und noch was: gibt es irgendeine variante, mit der ich vermeiden könnte, ein jahr lang komplett die private krankenversicherung aus eigener tasche zu bezahlen? (arbeitgeberanteil würde ja wegfallen).
gibt es wichtige dinge, die ich berücksichigen muss? war nämlich schon mal krank und würde wohl nicht wieder in die private krankenversicherung zurückkommen, wenn ich erst mal draussen bin.
vielen dank im voraus für eure hilfe und tipps! :)
Hallo,ein Jahr unbezahlter Urlaub löst keine Krankenversicherungspflicht aus - deshalb verbleiben Sie in der PKV, es sei denn Sie hätten die Möglichkeit einer Familienversicherung in der GKV.
Gruß
Czauderna
Was mein früherer AG als Sabbatjahr anbot, bedeutete in etwa: 5 Jahre lang nur 80 % Gehalt, davon 4 Jahre voll arbeiten, das 5. Jahr nicht. Sozialversicherung lief da also ganz normal weiter. Es gab mehrere Varianten, aber was Sie meinen, ist wohl eher unbezahlter Urlaub, oder doch sowas wie mein Beispiel?
Bei Wiederaufnahme der abhängigen Beschäftigung entsteht allerdings für mindestens 3 Jahre Versicherungspflicht in der GKV, wenn die Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung z.B. im Sabbatjahr unter der Jahresentgeltgrenze liegen. Dies gilt selbst dann, wenn die Jahresentgeltgrenze nach er Pause wieder überschritten wird. Ausnahme nur bei einem Alter ab 55 Jahren oder hauptberuflicher Selbständigkeit