kinder hwr+gkv
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 02.10.2009, 12:47
kinder hwr+gkv
Hallo!
Mein Mann war immer privat krankenversichert und ist im August gestorben. Meine Kinder,4+8J,beziehen nun Halbwaisenrente und müssen bei der GKV pflichtversichert werden. Die Höhe der HWR übersteigt eine bestimmte Bemessungsgrenze, sodaß ein Drittel der HWR an die GKV abgeführt werden müsste. Ich muß noch ergänzen, daß wir die Rente über die Bayer. Ärzteversorgung beziehen. Wie ist das da überhaupt mit dieser Voraussetzung für die Krankenversicherungspflicht für Rentner? Bis jetzt konnte mir noch keiner weiterhelfen, weiß irgendjemand eine Beratungsstelle oder kann mir sonst weiterhelfen?
Mein Mann war immer privat krankenversichert und ist im August gestorben. Meine Kinder,4+8J,beziehen nun Halbwaisenrente und müssen bei der GKV pflichtversichert werden. Die Höhe der HWR übersteigt eine bestimmte Bemessungsgrenze, sodaß ein Drittel der HWR an die GKV abgeführt werden müsste. Ich muß noch ergänzen, daß wir die Rente über die Bayer. Ärzteversorgung beziehen. Wie ist das da überhaupt mit dieser Voraussetzung für die Krankenversicherungspflicht für Rentner? Bis jetzt konnte mir noch keiner weiterhelfen, weiß irgendjemand eine Beratungsstelle oder kann mir sonst weiterhelfen?
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hwr+gkv
Hallo Czaudera,
die Kinder waren bei meinem Mann mit privat versichert, ich selbst als Teilzeitkraft war und bin bei der BKK24.
Kannst Du mir weiterhelfen?
Grüße Marion
die Kinder waren bei meinem Mann mit privat versichert, ich selbst als Teilzeitkraft war und bin bei der BKK24.
Kannst Du mir weiterhelfen?
Grüße Marion
1. Pflichtversicherung als Rentner:
Rentner werden dann in der GKV pflichtversichert, sofern sie 90 % des Erwerbslebens gesetzlich versichert waren. Für Waisenrentner gilt dies entsprechend bzw. ab der Geburt wenn noch keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wurde. Desweiteren wäre die Vorversicherungszeit auch dann erfüllt, sofern der Verstorbene die Vorversicherungszeit erfüllt hätte.
Nachdem weder deine Kinder noch dein Mann gesetzlich versichert waren, tritt die Pflichtversicherung als Rentner nicht ein. Die Kinder bleiben privat versichert.
2. Familienversicherung:
Sofern das Einkommen(Rente etc.) deiner Kinder insgesamt nicht mehr als 360 € je Kind beträgt ist die Familienversicherung über dich möglich. Hierfür einen Antrag bei der BKK 24 stellen.
Rentner werden dann in der GKV pflichtversichert, sofern sie 90 % des Erwerbslebens gesetzlich versichert waren. Für Waisenrentner gilt dies entsprechend bzw. ab der Geburt wenn noch keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wurde. Desweiteren wäre die Vorversicherungszeit auch dann erfüllt, sofern der Verstorbene die Vorversicherungszeit erfüllt hätte.
Nachdem weder deine Kinder noch dein Mann gesetzlich versichert waren, tritt die Pflichtversicherung als Rentner nicht ein. Die Kinder bleiben privat versichert.
2. Familienversicherung:
Sofern das Einkommen(Rente etc.) deiner Kinder insgesamt nicht mehr als 360 € je Kind beträgt ist die Familienversicherung über dich möglich. Hierfür einen Antrag bei der BKK 24 stellen.
wenn die Rente unter 360 € liegt ist das alles kein Priblem, wenn die Rente über 360 € liegt, kommt es nicht zu einer Pflichtversicherung in der KVdR, sofern, also kommt es ggf zu einer freiwiligen Versicherung in der KVdR.
Ansprchpartner sistt denn dafür die Frau Caballero, so weit ich die Hompage und Ansprechpartner der BKK24 richtig deute.
Ansprchpartner sistt denn dafür die Frau Caballero, so weit ich die Hompage und Ansprechpartner der BKK24 richtig deute.
Um sich freiwillig versichern zu können, bedarf es der Vorversicherungszeit - und die liegt nicht vor, d.h. es bleibt nur die Familienversicherung.CiceroOWL hat geschrieben:wenn die Rente unter 360 € liegt ist das alles kein Priblem, wenn die Rente über 360 € liegt, kommt es nicht zu einer Pflichtversicherung in der KVdR, sofern, also kommt es ggf zu einer freiwiligen Versicherung in der KVdR
Nein die Familienverischerung fällt denn aus wenn die Grenze von 360 € überschriten wird, die VVZ der Mutter wird denn genommen, sobald es zur Zahlung der Rente kommt., bzw nach Prüfung der Vorraussezungen der Familienversicherung und festgestellt wird das die Vorrausetzungen nicht mehr gegeben sind.
Geht dies auch in verständlichem Deutsch ?CiceroOWL hat geschrieben:Nein die Familienverischerung fällt denn aus wenn die Grenze von 360 € überschriten wird, die VVZ der Mutter wird denn genommen, sobald es zur Zahlung der Rente kommt., bzw nach Prüfung der Vorraussezungen der Familienversicherung und festgestellt wird das die Vorrausetzungen nicht mehr gegeben sind.