Prävention nach §20 SGB V

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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sofa1972
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Prävention nach §20 SGB V

Beitrag von sofa1972 » 29.09.2009, 20:11

Hilfe zur Selbsthilfe. Der Zuschuss zur Prävention soll ja nur ein Anreiz für das eigene Wohlbefinden und für die Gesundheit sein. Die Kursleiter sollen Ihre Kurse so anbieten, dass jeder sein Übungsprogramm zu Hause durchführen kann. Das sagen so die Präventionsrichtlinien. Es soll keine Dauerfinanzierung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Mich würde mal Eure Meinung interessieren. Bin gespannt!


:lol:

PS: Man sollte solche Angebote nicht zur Kundengewinnung nutzen! :twisted:

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.09.2009, 21:02

Hallo,
solange die "Qualitätsstandarts" ein gehalten werden von Seiten der Krankenkassen ist dagegen absolut nichts zu sagen. Wer etwas für seine Gesundheit tut, der sollte auch dafür belohnt werden und einen entsprechenden Zuschuss erhalten.
Wermutstropfen dabei ist, dass sich eben wegen des "Kundengewinns" die Krankenkassen auf Sachen einlassen die eben nichts mehr mit Qualität zu tun haben.
So bewerte ich einen Zuschuss zum Mitgliedsbeitrag in einem Fitness-Club
oder Fitness-Center durch die Krankenkasse eben als negativ - das ist zu pauschal und geht am Sinn der Prävention vorbei.
Gruß
Czauderna

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