Liebe Helfer,
ich beziehe seit ungefähr 3 Monaten Krankengeld von der Krankenkasse und bin auch seit 30.06. aus dem Betrieb ausgschieden. Nun hat mich der Arzt bis zum 30.09.09 krankgeschrieben, den Arzt-Termin habe ich aber am 01.10.09. Ich frage mich nun, ob dieser nicht am 30.09.09 sein müsste, um nicht Probleme mit der Krankenkasse wegen der Verlängerung der Krankschreibung zu bekommen. Auf dem Zahlschein der Kasse hatte der Arzt 30.09. als letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit und wiederbestellt am 01.10.09 geschrieben. Ist das so in Ordnung?
Vielen Dank
Verlängerung der AU bei Bezug von Krankengeld?
Moderator: Czauderna
Hallo,
grundsätzlich ist das schon in Ordnung, nur das die Kasse auf diesen Schein hin auch nur bis zum 01.09.2009 Krankengeld auszahlt.
Die nächste Auszahlung gäbe des dann bei Vorlage des nächsten Scheins Anfang Oktober.
Ob die Kasse sich mit einem Monat "Nichtkontakt" zwischen Arzt und Patient zufrieden gibt, das steht allerdings auf einem anderen Papier.
Gut, wenn es die Diagnose und die lfd. Therapie rechtfertigt, wird da nix passieren, ansonsten musst Du schon mit einer "Reaktiuon" der Kasse
rechnen.
Gruß
Czauderna
grundsätzlich ist das schon in Ordnung, nur das die Kasse auf diesen Schein hin auch nur bis zum 01.09.2009 Krankengeld auszahlt.
Die nächste Auszahlung gäbe des dann bei Vorlage des nächsten Scheins Anfang Oktober.
Ob die Kasse sich mit einem Monat "Nichtkontakt" zwischen Arzt und Patient zufrieden gibt, das steht allerdings auf einem anderen Papier.
Gut, wenn es die Diagnose und die lfd. Therapie rechtfertigt, wird da nix passieren, ansonsten musst Du schon mit einer "Reaktiuon" der Kasse
rechnen.
Gruß
Czauderna
Hallo Czauderna,
vielen Dank für die Antwort. Ich dachte, dass ich beim Arzt am letzten Tag der Krankstellung wieder vorstellig sein müsste und nicht einen Tag danach (also, den 01.10.09), weil ich ja nur aufgrund des Krankengeldbezuges versichert bin. Über den früheren Arbeitgeber bin ich ja nicht mehr versichert. Aufgrund der Krankheit ist der 1 Monat aber o.k. So kann ich also am 01.10.09 zum Arzt gehen und muss mir keine Sorgen machen, dass mich die Krankenkasse aussteuert.
LG Harry
vielen Dank für die Antwort. Ich dachte, dass ich beim Arzt am letzten Tag der Krankstellung wieder vorstellig sein müsste und nicht einen Tag danach (also, den 01.10.09), weil ich ja nur aufgrund des Krankengeldbezuges versichert bin. Über den früheren Arbeitgeber bin ich ja nicht mehr versichert. Aufgrund der Krankheit ist der 1 Monat aber o.k. So kann ich also am 01.10.09 zum Arzt gehen und muss mir keine Sorgen machen, dass mich die Krankenkasse aussteuert.
LG Harry