familien versicherung
Moderator: Czauderna
familien versicherung
Hallo
Ich bin angestellt und hab gesetlische krankenversicherung
meine frau ist haus frau und kind sind mitverischert
meine frau möchte selbständig machen , bleibt sie bei mir mitversichert wenn sie weniger als 350 euro verdient ?
habe ich richtig verstanden ?
Mfg
Khaja
Ich bin angestellt und hab gesetlische krankenversicherung
meine frau ist haus frau und kind sind mitverischert
meine frau möchte selbständig machen , bleibt sie bei mir mitversichert wenn sie weniger als 350 euro verdient ?
habe ich richtig verstanden ?
Mfg
Khaja
Hallo kmm1977,
nein, dass geht nicht.
Deine Frau gilt als hauptberuflich Selbstständig. Damit besteht für sie die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung bei der GKV.
Bitte beachte, dass bei Wahl der PKV, die Familienversicheurng für euer Kind eventuell nicht mehr möglich ist.
VG
Hucky
PS: Die 360 EUR bzw. 400 EUR gelten für ganz normale Beschäftigung bzw. andere Einkommen.
nein, dass geht nicht.
Deine Frau gilt als hauptberuflich Selbstständig. Damit besteht für sie die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung bei der GKV.
Bitte beachte, dass bei Wahl der PKV, die Familienversicheurng für euer Kind eventuell nicht mehr möglich ist.
VG
Hucky
PS: Die 360 EUR bzw. 400 EUR gelten für ganz normale Beschäftigung bzw. andere Einkommen.
Hallo Hucky,
solang jemand nur 350 € verdient, ist dieser nicht hauptberuflich selbstständig und kann somit familienversichert bleiben.
Von hauptberuflich spricht man, wenn die Tätigkeit überwiegend betrieben wird. Nur, bei einer Hausfrau mit Kind und 350 € kann man hiervon sicherlich nicht sprechen.
Ebenso kmm1977 bleibt die Familenversicherung bei einem Minijob.
solang jemand nur 350 € verdient, ist dieser nicht hauptberuflich selbstständig und kann somit familienversichert bleiben.
Von hauptberuflich spricht man, wenn die Tätigkeit überwiegend betrieben wird. Nur, bei einer Hausfrau mit Kind und 350 € kann man hiervon sicherlich nicht sprechen.
Ebenso kmm1977 bleibt die Familenversicherung bei einem Minijob.
Darf ich das wg einer Nachfrage noch mal eben hochholen?
Ich bin seit 2001 in meiner Kasse Mitglied, seit 1.4.2007 ja sowieso. Seit 29.08.2009 familienversichert bei meinem Mann, neues versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis wird am 1.11.2009 beginnen. Kann ich nun ohne Kündigung mich ab 1.11. bei der KK versichern wo jetzt die Familienversicherung besteht? (andere KK als meine alte KK)
Lieben Gruß und vielen Dank
Ich bin seit 2001 in meiner Kasse Mitglied, seit 1.4.2007 ja sowieso. Seit 29.08.2009 familienversichert bei meinem Mann, neues versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis wird am 1.11.2009 beginnen. Kann ich nun ohne Kündigung mich ab 1.11. bei der KK versichern wo jetzt die Familienversicherung besteht? (andere KK als meine alte KK)
Lieben Gruß und vielen Dank