Mann Pkv knapp unter Beitragsbemessungsgrenze, 2 Kinder ich Pflichtvers. mit Kindern bei ges. KK. Ab vorr. 01 03 10, geh ich in Elternzeit (3. Kind).
1. Frage: können die Kinder bei mir versichert bleiben während der Elternzeit? Wollte 3 Jahre Elternzeit nehmen, oder müssen sie sich freiwillig versichern?
2.Frage: werden noch Kinderfreibeträge von d. BBG seitens der KK abgezogen, nur für den Fall, dass mein Mann über der BBG liegen sollte
3. Frage:Mein 1. Kind ist nicht von Meinem Mann auch noch nicht adoptiert.Wie verhält sich das ganze in dem Fall?
Vielen Dank im Vorraus
Gru? Alexandra
Frage: Mann PKV, Frau pflichtvers.b. KK, ab 01.03.10...
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Familienversicherung
Solange dein Mann unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze des laufenden Jahres verdient und dabei noch privat versichert ist besteht ein entsprechender Anspruch auf Familienversicherung.
(Wird im Rahmen der jährlichen Bestandspflege für die Familienversicherung überprüft, dabei einfach immer eine Gehaltsabrechnung von Dezember dazulegen um dies nachzuweisen)
Ansonsten gilt das gleiche Recht wie bei normalen Versicherten, Kinder dürfen bis zu 350 EUR an Einkommen haben (Zinsen, Miete...)
Dieser Wert wird entsprechend jährlich angepasst
Jahresarbeitsentgeltgrenze 2009: 48600 EUR
(Wird im Rahmen der jährlichen Bestandspflege für die Familienversicherung überprüft, dabei einfach immer eine Gehaltsabrechnung von Dezember dazulegen um dies nachzuweisen)
Ansonsten gilt das gleiche Recht wie bei normalen Versicherten, Kinder dürfen bis zu 350 EUR an Einkommen haben (Zinsen, Miete...)
Dieser Wert wird entsprechend jährlich angepasst
Jahresarbeitsentgeltgrenze 2009: 48600 EUR