Hallo,
schön, das Forum gefunden zu haben
Leider komme ich gleich mit meinem ersten Problem (sonst wäre ich nicht hier):
Habe nach meinem Umzug bei der alten KK zum 31. Mai 2009 gekündigt und auch eine Kündigungsbestätigung erhalten; mit dieser zur neuen KK und von denen eine Mitgliedsbestätigung bekommen. Die Bescheinigung per Post zur Arbeitsagentur geschickt, die (weil ich arbeitssuchend bin) wie mein Arbeitgeber ist - kriegt ja auch die AUs.
Soweit alles normal und unspektakulär.
Gestern bekomme ich Post von der alten BKK, die Arbeitsagentur hätte mich zum 31.7.2009 abgemeldet und wie das nun weiterginge, ob ich mich freiwillig .....usw.
Ich nur: "Hää? ich bin doch längst nicht mehr bei denen versichert", dachte ich.
Nun hat sich herausgestellt, die Arbeitsagentur hat die Mitgliedsbestätigung nicht erhalten. Die neue KK hat zwar von mir die Voranmeldung aber keine Anmeldung von der Agentur.
Die neue BKK beruhigt mich, das könne man nachholen, sie würden eine Bestätigung an die AA schicken und alles sei gut.
Die alte BKK beruft sich auf §175 SGB V und meint, meine Mitgliedschaft wäre wieder aufgelebt, weil diese 14-Tage-Frist versäumt worden sei.
Nun ist ja eine Bestätigung innerhalb der 14 Tage ausgestellt worden, lediglich der Arbeitgeber hat mich nicht korrekt angemeldet.
Ehrlich, wer fragt nach, ob das geklappt hat? Ich habe nichts davon gemerkt; meine Versichertenkarte hat beim Arzt funktioniert - alles lief gut ..... bis gestern
Nun könnte mir das alles ziemlich egal sein, wenn ich nicht über das Anspruchsende von ALG I eine AU hätte.
D.h. für mich: wenn es wirklich so ist, dass ich bei der alten BKK versichert bin, dann müsste ich schleunigst eine Kopie der AU (kriege ich vermutlich vom Arzt) zur alten KK schicken, weil die ja dann Krankengeld zahlen müssten.
Für schnelle Antworten bin ich sehr dankbar, denn es droht ja das Monatsende und ab morgen muss bei irgendeiner KK das Krankengeld laufen.
lg
DrehamRad
Welche Mitgliedschaft gilt? Dringend
Moderator: Czauderna
Welche Mitgliedschaft gilt? Dringend
Zuletzt geändert von DrehamRad am 31.07.2009, 09:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Hallo,
der Krankenkassenwechsel hat nur geklappt, wenn die neue Kasse der Arbeitsagentur bis 31.5. nachweisliche eine Mitgliedsbescheinigung zugeschickt hat.
Ob Du der Arbeitsagentur eine Kündigungsbestätigung schickst ist unerheblich. die Kündigungsbestätigung hätte auch die neue Kasse bekommen müssen.
Also: Bei der Arbeitsagentur nachfragen, ob die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse am 31.5. vorlag (muss ja in der Akte mit Eingangsstempel liegen). Wenn nicht - kein Krankenkassenwechsel zum 31.5. möglich.
Zum 31.7. geht auch kein Wechsel. Du müsstest, wenn Du immer noch wechseln willst, neu kündigen und die Kündigungsfrist neu einhalten.
LG, Fee
der Krankenkassenwechsel hat nur geklappt, wenn die neue Kasse der Arbeitsagentur bis 31.5. nachweisliche eine Mitgliedsbescheinigung zugeschickt hat.
Ob Du der Arbeitsagentur eine Kündigungsbestätigung schickst ist unerheblich. die Kündigungsbestätigung hätte auch die neue Kasse bekommen müssen.
Also: Bei der Arbeitsagentur nachfragen, ob die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse am 31.5. vorlag (muss ja in der Akte mit Eingangsstempel liegen). Wenn nicht - kein Krankenkassenwechsel zum 31.5. möglich.
Zum 31.7. geht auch kein Wechsel. Du müsstest, wenn Du immer noch wechseln willst, neu kündigen und die Kündigungsfrist neu einhalten.
LG, Fee
Nein, die Arbeitsagentur hat eben keine Mitgliedsbestätigung erhalten; das genau ist ja das Problem
Die neue BKK hatte die Bestätigung mir geschickt zur Weiterleitung an die AA. Das habe ich auch getan - nur eben ist dieser Brief angeblich nicht bei der AA eingegangen.
Also ausgestellt ist die Mitgliedsbescheinugung innerhalb der 14 Tage - nur ist die endgültige Anmeldung nicht erfolgt.
Das Ausstellungsdatum muss ja auf der Kopie, die die jetzt zum Amt schicken zu sehen sein ..... aber ob das reicht ist mir nicht klar ... die neue BKK sagt, dass es so ist
LG
DrehamRad
Die neue BKK hatte die Bestätigung mir geschickt zur Weiterleitung an die AA. Das habe ich auch getan - nur eben ist dieser Brief angeblich nicht bei der AA eingegangen.
Also ausgestellt ist die Mitgliedsbescheinugung innerhalb der 14 Tage - nur ist die endgültige Anmeldung nicht erfolgt.
Das Ausstellungsdatum muss ja auf der Kopie, die die jetzt zum Amt schicken zu sehen sein ..... aber ob das reicht ist mir nicht klar ... die neue BKK sagt, dass es so ist
LG
DrehamRad
Nochmal ich:
wahrscheinlich ist es besser, ich besorge mir vom Arzt eine Kopie der letzten (noch laufenden) AU und bringe die zur alten BKK?
Dann haben beide KK die Unterlagen und ich kriege auf jeden Fall das Krankengeld .... brauche das halt auch zeitnah und nicht erst, wenn sich alle Beteiligten geeinigt haben. Wäre ja auch dann für die alte BKK zu spät; dann sagen die, ich hätte die AU nicht rechtzeitig abgegeben
LG
DrehamRad
wahrscheinlich ist es besser, ich besorge mir vom Arzt eine Kopie der letzten (noch laufenden) AU und bringe die zur alten BKK?
Dann haben beide KK die Unterlagen und ich kriege auf jeden Fall das Krankengeld .... brauche das halt auch zeitnah und nicht erst, wenn sich alle Beteiligten geeinigt haben. Wäre ja auch dann für die alte BKK zu spät; dann sagen die, ich hätte die AU nicht rechtzeitig abgegeben
LG
DrehamRad