Große Probleme mit der Krankenkasse
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 15.07.2009, 14:16
Große Probleme mit der Krankenkasse
Hallo Zusammen,
erst einmal ein großes Lob an das Forum ich lese hier schon etwas länger mit und finde das Forum toll. Jetzt habe jedoch auch ein Problem mit der Krankenkasse für das ich Hilfe benötige.
Während meines Studiums habe ich eine Zeit lang bei einer Firma gearbeitet, genauer gesagt vom 04/2006 bis 08/2007 als Studentischer Angestellter. In der ganzen Zeit hat sich die AOK bei mir nie gemeldet. Somit war für mich klar das alles in Ordnung ist mit der KV ,ich war damit über meine Eltern in der Familienversicherung Versichert.
Im Oktober 2007 hat sich die AOK dann bei mit einer Forderung von 1027 € gemeldet, für die Zeit bei NetCologne. Die AOK schrieb das ich zu viel Verdient habe und somit rückwirkend in die Studentische Krankenversicherung gestuft wurde. Gegen diese Forderung bin ich auch angegangen und habe einen Anwalt eingeschaltet. Nach einigem Schriftwechsel war dann auf einmal Ruhe. Ich habe weder etwas vom Anwalt noch von der AOK gehört, bis jetzt. Die Rechnung von dem Gurkenanwalt über 306 Euro habe ich aus eigener Tasche gezahlt, was sich jedoch als Fehler herausstellte.
Gestern hat mich ein Mahnung von der AOK über 1180 € erreicht. Bei dieser Mahnung geht es um die alte Geschichte von Oktober 2007. Den Anwalt den ich damals ausgesucht habe war wohl eine große Pfeife und hat nichts geklärt sondern nur Zeit geschindet.
So das nun zur Vorgeschichte. Meiner Meinung nach ist die AOK mit der Forderung im Unrecht. Ich habe meine Einkünfte in einer Tabelle zusammengefasst:
Im Jahr 2006 habe ich nach der Tabelle 4508 € Verdient. Wenn ich das nun durch 12 Monate Teile macht das pro Monat 375,66 €. Auf dem Bild habe ich es durch die Arbeitsmonate geteilt womit dann 500,92 € heraus kommt. Wenn ich davon jedoch meine Studiengebühren von 1200€ abziehen komme ich auch unter 400 € Monatlich. Im Jahr 2007 habe ich viel weniger gearbeitet und bleibe weit unter der 400€ Grenze.
Nun zu meiner Frage. Wenn Ihr euch die Tabelle anguckt und meine Schilderungen hat die AOK mich dann zurecht rückwirkend in die Studentische Krankenversicherung gestuft und kann so die 1027 € dafür verlangen? Ich bin der Meinung das die AOK einen Fehler macht.Weil ich weder über 400€ verdient habe noch mehr als 20 Stunden in der Woche gearbeitet habe sollte ich doch in der Familienversicherung versichert sein.
Vielen Dank für eure Hilfe.
erst einmal ein großes Lob an das Forum ich lese hier schon etwas länger mit und finde das Forum toll. Jetzt habe jedoch auch ein Problem mit der Krankenkasse für das ich Hilfe benötige.
Während meines Studiums habe ich eine Zeit lang bei einer Firma gearbeitet, genauer gesagt vom 04/2006 bis 08/2007 als Studentischer Angestellter. In der ganzen Zeit hat sich die AOK bei mir nie gemeldet. Somit war für mich klar das alles in Ordnung ist mit der KV ,ich war damit über meine Eltern in der Familienversicherung Versichert.
Im Oktober 2007 hat sich die AOK dann bei mit einer Forderung von 1027 € gemeldet, für die Zeit bei NetCologne. Die AOK schrieb das ich zu viel Verdient habe und somit rückwirkend in die Studentische Krankenversicherung gestuft wurde. Gegen diese Forderung bin ich auch angegangen und habe einen Anwalt eingeschaltet. Nach einigem Schriftwechsel war dann auf einmal Ruhe. Ich habe weder etwas vom Anwalt noch von der AOK gehört, bis jetzt. Die Rechnung von dem Gurkenanwalt über 306 Euro habe ich aus eigener Tasche gezahlt, was sich jedoch als Fehler herausstellte.
Gestern hat mich ein Mahnung von der AOK über 1180 € erreicht. Bei dieser Mahnung geht es um die alte Geschichte von Oktober 2007. Den Anwalt den ich damals ausgesucht habe war wohl eine große Pfeife und hat nichts geklärt sondern nur Zeit geschindet.
So das nun zur Vorgeschichte. Meiner Meinung nach ist die AOK mit der Forderung im Unrecht. Ich habe meine Einkünfte in einer Tabelle zusammengefasst:
Im Jahr 2006 habe ich nach der Tabelle 4508 € Verdient. Wenn ich das nun durch 12 Monate Teile macht das pro Monat 375,66 €. Auf dem Bild habe ich es durch die Arbeitsmonate geteilt womit dann 500,92 € heraus kommt. Wenn ich davon jedoch meine Studiengebühren von 1200€ abziehen komme ich auch unter 400 € Monatlich. Im Jahr 2007 habe ich viel weniger gearbeitet und bleibe weit unter der 400€ Grenze.
Nun zu meiner Frage. Wenn Ihr euch die Tabelle anguckt und meine Schilderungen hat die AOK mich dann zurecht rückwirkend in die Studentische Krankenversicherung gestuft und kann so die 1027 € dafür verlangen? Ich bin der Meinung das die AOK einen Fehler macht.Weil ich weder über 400€ verdient habe noch mehr als 20 Stunden in der Woche gearbeitet habe sollte ich doch in der Familienversicherung versichert sein.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Hallo,
"Im Jahr 2006 habe ich nach der Tabelle 4508 € Verdient. Wenn ich das nun durch 12 Monate Teile macht das pro Monat 375,66 €. Auf dem Bild habe ich es durch die Arbeitsmonate geteilt womit dann 500,92 € heraus kommt. Wenn ich davon jedoch meine Studiengebühren von 1200€ abziehen komme ich auch unter 400 € Monatlich. Im Jahr 2007 habe ich viel weniger gearbeitet und bleibe weit unter der 400€ Grenze"
genau das wird der Knackpunkt an dieser Geschichte sein - Du kannst nicht die Studiengebühren abziehen - somit sind es dann die genannten 500,92 € und damit entfällt die Familienversicherung wegen Überschreitens der Einkommensgrenze con 400,00 €.
Rein rechtlich ist da erstmal nix zu machen, da mit dem Wegfall eine Krankenversicherungspflicht als Student eingetreten ist und die ist nunmal
beitragspflichtig.
Wie ist es denn mit der Prüfungs der Familienversicherung im Jahre 2006 und 2007 gewesen - normaler Weise erhalten die Eltern einmal im Jahr von der Kasse einen Fragebogen in dem auch nach eventuellem Einkommen der Kinder gefragt wird - gab es da etwas ??
Gruß
Czauderna
"Im Jahr 2006 habe ich nach der Tabelle 4508 € Verdient. Wenn ich das nun durch 12 Monate Teile macht das pro Monat 375,66 €. Auf dem Bild habe ich es durch die Arbeitsmonate geteilt womit dann 500,92 € heraus kommt. Wenn ich davon jedoch meine Studiengebühren von 1200€ abziehen komme ich auch unter 400 € Monatlich. Im Jahr 2007 habe ich viel weniger gearbeitet und bleibe weit unter der 400€ Grenze"
genau das wird der Knackpunkt an dieser Geschichte sein - Du kannst nicht die Studiengebühren abziehen - somit sind es dann die genannten 500,92 € und damit entfällt die Familienversicherung wegen Überschreitens der Einkommensgrenze con 400,00 €.
Rein rechtlich ist da erstmal nix zu machen, da mit dem Wegfall eine Krankenversicherungspflicht als Student eingetreten ist und die ist nunmal
beitragspflichtig.
Wie ist es denn mit der Prüfungs der Familienversicherung im Jahre 2006 und 2007 gewesen - normaler Weise erhalten die Eltern einmal im Jahr von der Kasse einen Fragebogen in dem auch nach eventuellem Einkommen der Kinder gefragt wird - gab es da etwas ??
Gruß
Czauderna
Für 2006 /2007
war die Grenze bei 345 € selbst bei einem Gesamteinkommen von nur dirchschnittlich von 500 € ist aus die Maus mit der Familienversicherung.
Ergo muß du zahlen.
Ergo muß du zahlen.
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 15.07.2009, 14:16
Hallo,
erst einmal vielen Dank für die Antworten.
Ich möchte noch einmal kurz etwas klar stellen zu der Tabelle. Im Jahr 2006 habe ich 4508,31€ Verdient wenn ich das durch 12 Monate teile liege ich bei 375,66 €. In der Tabelle ist der Pro Monats schnitt auf 500 € weil ich keine 12 Monate sondern nur 8 gearbeitet habe. Soweit ich informiert bin lag der schnitt doch bei über 400€ oder mehr als 20 Stunden im Monat.
Im Jahr 2007 habe ich ja noch weniger Verdient. Wenn ich auch hier die 2643,51 durch 12 teile kommt 220 € Monatlich raus. Über das Jahr 2006 könnte man sich jetzt noch Streiten aber im Jahr 2007 habe ich doch deutlich weniger verdient und bin weit unter allen Grenzen. Warum möchte die AOK jetzt vom April 2006 bis August 2007 Geld haben? Es sind doch 2 Verschiedene Jahren selbst wenn ich in dem einen nicht in der Familienversicherung war war ich es doch in dem anderen.
erst einmal vielen Dank für die Antworten.
Das "bearbeitet" alles mein Vater und der hat das nicht angegeben soweit ich weiß. Er wusste aber auch nicht das man da etwas angeben soll.Wie ist es denn mit der Prüfungs der Familienversicherung im Jahre 2006 und 2007 gewesen - normaler Weise erhalten die Eltern einmal im Jahr von der Kasse einen Fragebogen in dem auch nach eventuellem Einkommen der Kinder gefragt wird - gab es da etwas ??
Ich möchte noch einmal kurz etwas klar stellen zu der Tabelle. Im Jahr 2006 habe ich 4508,31€ Verdient wenn ich das durch 12 Monate teile liege ich bei 375,66 €. In der Tabelle ist der Pro Monats schnitt auf 500 € weil ich keine 12 Monate sondern nur 8 gearbeitet habe. Soweit ich informiert bin lag der schnitt doch bei über 400€ oder mehr als 20 Stunden im Monat.
Im Jahr 2007 habe ich ja noch weniger Verdient. Wenn ich auch hier die 2643,51 durch 12 teile kommt 220 € Monatlich raus. Über das Jahr 2006 könnte man sich jetzt noch Streiten aber im Jahr 2007 habe ich doch deutlich weniger verdient und bin weit unter allen Grenzen. Warum möchte die AOK jetzt vom April 2006 bis August 2007 Geld haben? Es sind doch 2 Verschiedene Jahren selbst wenn ich in dem einen nicht in der Familienversicherung war war ich es doch in dem anderen.
Ich möchte nur einen Hinweis zu dem Thema geben.
Die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung sind:
2006 und 2007: 350 Euro
2008: 355 Euro
2009: 360 Euro
Die 400 Euro beziehen sich auf einen MiniJob.
Werkstudententätigkeiten sind i.d.R. von den vertraglichen Eckpunkten gesehen, keine MiniJobs.
Also gelten oben genannten Einkommensgrenzen. Und die werden in dem besagten Fall überschritten.
Zum Thema jährliche Überprüfung der Familienversicherung. Der Hauptversicherte (hier der Vater) ist meines Erachtens dazu verpflichtet Angaben über das Einkommen seines familienversicherten Angehörigen zu machen. Unwissenheit schützt da leider nicht. In allen Familienfragebögen, die ich bisher gesehene habe, gibt es immer ein Feld, wo man das Einkommen seines Angehörigen eintragen muss.
Die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung sind:
2006 und 2007: 350 Euro
2008: 355 Euro
2009: 360 Euro
Die 400 Euro beziehen sich auf einen MiniJob.
Werkstudententätigkeiten sind i.d.R. von den vertraglichen Eckpunkten gesehen, keine MiniJobs.
Also gelten oben genannten Einkommensgrenzen. Und die werden in dem besagten Fall überschritten.
Zum Thema jährliche Überprüfung der Familienversicherung. Der Hauptversicherte (hier der Vater) ist meines Erachtens dazu verpflichtet Angaben über das Einkommen seines familienversicherten Angehörigen zu machen. Unwissenheit schützt da leider nicht. In allen Familienfragebögen, die ich bisher gesehene habe, gibt es immer ein Feld, wo man das Einkommen seines Angehörigen eintragen muss.
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 15.07.2009, 14:16
Somit wäre ich nach der Tabelle oben 2006 nicht in der Familienversicherung jedoch 2007 oder sehe ich das falsch?2006 und 2007: 350 Euro
2008: 355 Euro
2009: 360 Euro
Daran kann ich jetzt nichts mehr ändern. Ich hatte auf die bearbeitung von dem Fragebogen auch keinen Einfluss.Zum Thema jährliche Überprüfung der Familienversicherung. Der Hauptversicherte (hier der Vater) ist meines Erachtens dazu verpflichtet Angaben über das Einkommen seines familienversicherten Angehörigen zu machen. Unwissenheit schützt da leider nicht. In allen Familienfragebögen, die ich bisher gesehene habe, gibt es immer ein Feld, wo man das Einkommen seines Angehörigen eintragen muss.
Hallo,
der Rechenweg ist falsch.
Die in 8 Monaten erzielten Beträge können nicht auf das gesamt Jahr umgelegt werden - die gelten eben dann auch nur für diese 8 Monat.
Deshalb auch die Überschreitung. (btr. Anspruch Fahi - nicht Beitragsberechnung)
Also - Einkünfte für Teilzeiträume werden auch diesen zugeordnet - bitte nicht verwechseln für z.B. Einstufung von Selbständigen, beidenen nach der Einkommensteuerklärung alles auf 12 Monate verteilt wird.
Natürlich gelten die genannten Grenzen - ich hatte den Mini-Job fälschlicherweise angesetzt.
der Rechenweg ist falsch.
Die in 8 Monaten erzielten Beträge können nicht auf das gesamt Jahr umgelegt werden - die gelten eben dann auch nur für diese 8 Monat.
Deshalb auch die Überschreitung. (btr. Anspruch Fahi - nicht Beitragsberechnung)
Also - Einkünfte für Teilzeiträume werden auch diesen zugeordnet - bitte nicht verwechseln für z.B. Einstufung von Selbständigen, beidenen nach der Einkommensteuerklärung alles auf 12 Monate verteilt wird.
Natürlich gelten die genannten Grenzen - ich hatte den Mini-Job fälschlicherweise angesetzt.
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 15.07.2009, 14:16
Vielen dank für die Erleuterung. Somit habe ich 2006 dann eindeutig zu viel Verdient. Wie sieht es den mit 2007 aus? Da habe ich in der Zeit von Jan - Sep durchschnittlich nur 330,44 € Verdient. Das sollte ja dann unter der Grenze von 350€ liegen.Czauderna hat geschrieben:Hallo,
der Rechenweg ist falsch.
Die in 8 Monaten erzielten Beträge können nicht auf das gesamt Jahr umgelegt werden - die gelten eben dann auch nur für diese 8 Monat.
Deshalb auch die Überschreitung. (btr. Anspruch Fahi - nicht Beitragsberechnung)
Also - Einkünfte für Teilzeiträume werden auch diesen zugeordnet - bitte nicht verwechseln für z.B. Einstufung von Selbständigen, beidenen nach der Einkommensteuerklärung alles auf 12 Monate verteilt wird.
Natürlich gelten die genannten Grenzen - ich hatte den Mini-Job fälschlicherweise angesetzt.
Durschchnittlich
würden das denn heißen das du unter der Grenze von 350 € liegst. Dein aG hat die Beiträge eh zur Krankenkase gemeldet, ggf wird da denn eine Plausibilitätsprüfeung gefahren.
Also dei SV Einkommen zum Vergleich GE Familienversicherung.
Abwarten
Also dei SV Einkommen zum Vergleich GE Familienversicherung.
Abwarten
Der Fall muss von Deiner KK sauber aufgeräumt werden
Hallo,
die Familienversicherung (FAMI) ist entgegen der studentischen Versicherung nur an das Einkommen gekoppelt. Für regelmäßige Einnahmen bis max. 400 EUR gilt die 400 EUR-Grenze (geringfügig entlohnte Beschäftigung). Sofern die Einkünfte über 400 EUR liegen, gelten die Einkommensgrenzen der jeweiligen Jahre (monatlich). Wie bereits erwähnt wurde müssen die Monate einzeln betrachet werden. So kann es bei Studenten vorkommen, dass sie mehrfach innerhalb eines Jahres zwischen der studentischen Versicherung und FAMI "hin und her springen".
Dass Dein Vater diese Angaben über Dein Einkommen nicht gemacht, weil es angeblich nicht gefragt wurde (mehr als unwahrscheinlich - wird immer abgefragt), fällt jetzt auf Dich zurück. Ich denke Dein Vater hat es sich hier etwas zu einfach gemacht.
Grundsätzlich empfehle ich Dir dem zuständigen Sachbearbeiter alle Gehaltsabrechnungen zukommen zu lassen. Aber telefoniere mit diesem lieber, um alles genau zu organisieren. Der SB muss anhand der eingereichten Unterlagen unter Berücksichtung der Werbunsgkostenpauschale (nur bei versteuerten Einkommen) ganz genau ausrechnen wann die FAMI möglich ist und wann nicht. Für die Lücken der FAMI wirst du versicherungspflichtig als Student.
Unabhängig davon wundert es mich, dass Deine AOK nicht schon eher von Deinen Einnahmen erfahren hat. Übersteigt Dein Einkommen die 400 EUR-Grenze muss eine Meldung zur KK erfolgen. Hintergrund ist, dass Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt werden müssen. Diese Meldung erfolgt seitens des Arbeitgebers. Wenn diese Meldung nicht gemacht oder zur falschen AOK vorgenommen wurde (kommt leider viel zu oft vor - spreche als AOK-Mitarbeiter aus eigener Erfahrung), dann konnte die AOK nichts wissen.
Ich hoffe es wendet sich alles zum Guten.
VG
Hucky
PS: 20 h-Grenze gilt nur für die studentische Versicherung.
die Familienversicherung (FAMI) ist entgegen der studentischen Versicherung nur an das Einkommen gekoppelt. Für regelmäßige Einnahmen bis max. 400 EUR gilt die 400 EUR-Grenze (geringfügig entlohnte Beschäftigung). Sofern die Einkünfte über 400 EUR liegen, gelten die Einkommensgrenzen der jeweiligen Jahre (monatlich). Wie bereits erwähnt wurde müssen die Monate einzeln betrachet werden. So kann es bei Studenten vorkommen, dass sie mehrfach innerhalb eines Jahres zwischen der studentischen Versicherung und FAMI "hin und her springen".
Dass Dein Vater diese Angaben über Dein Einkommen nicht gemacht, weil es angeblich nicht gefragt wurde (mehr als unwahrscheinlich - wird immer abgefragt), fällt jetzt auf Dich zurück. Ich denke Dein Vater hat es sich hier etwas zu einfach gemacht.
Grundsätzlich empfehle ich Dir dem zuständigen Sachbearbeiter alle Gehaltsabrechnungen zukommen zu lassen. Aber telefoniere mit diesem lieber, um alles genau zu organisieren. Der SB muss anhand der eingereichten Unterlagen unter Berücksichtung der Werbunsgkostenpauschale (nur bei versteuerten Einkommen) ganz genau ausrechnen wann die FAMI möglich ist und wann nicht. Für die Lücken der FAMI wirst du versicherungspflichtig als Student.
Unabhängig davon wundert es mich, dass Deine AOK nicht schon eher von Deinen Einnahmen erfahren hat. Übersteigt Dein Einkommen die 400 EUR-Grenze muss eine Meldung zur KK erfolgen. Hintergrund ist, dass Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt werden müssen. Diese Meldung erfolgt seitens des Arbeitgebers. Wenn diese Meldung nicht gemacht oder zur falschen AOK vorgenommen wurde (kommt leider viel zu oft vor - spreche als AOK-Mitarbeiter aus eigener Erfahrung), dann konnte die AOK nichts wissen.
Ich hoffe es wendet sich alles zum Guten.
VG
Hucky
PS: 20 h-Grenze gilt nur für die studentische Versicherung.
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 15.07.2009, 14:16
Re: Der Fall muss von Deiner KK sauber aufgeräumt werden
Vielen Dank für deine Informationen Hucky. Das die Nachfrage nach meinem Gehalt bei uns in der Familie angekommen ist bin ich mir ziemlich sicher. Jedoch hat mein Vater der kein Freund von Papierkram ist das einfach Unterschrieben und zurück geschickt.Hucky hat geschrieben:Hallo,
die Familienversicherung (FAMI) ist entgegen der studentischen Versicherung nur an das Einkommen gekoppelt. Für regelmäßige Einnahmen bis max. 400 EUR gilt die 400 EUR-Grenze (geringfügig entlohnte Beschäftigung). Sofern die Einkünfte über 400 EUR liegen, gelten die Einkommensgrenzen der jeweiligen Jahre (monatlich). Wie bereits erwähnt wurde müssen die Monate einzeln betrachet werden. So kann es bei Studenten vorkommen, dass sie mehrfach innerhalb eines Jahres zwischen der studentischen Versicherung und FAMI "hin und her springen".
Dass Dein Vater diese Angaben über Dein Einkommen nicht gemacht, weil es angeblich nicht gefragt wurde (mehr als unwahrscheinlich - wird immer abgefragt), fällt jetzt auf Dich zurück. Ich denke Dein Vater hat es sich hier etwas zu einfach gemacht.
Grundsätzlich empfehle ich Dir dem zuständigen Sachbearbeiter alle Gehaltsabrechnungen zukommen zu lassen. Aber telefoniere mit diesem lieber, um alles genau zu organisieren. Der SB muss anhand der eingereichten Unterlagen unter Berücksichtung der Werbunsgkostenpauschale (nur bei versteuerten Einkommen) ganz genau ausrechnen wann die FAMI möglich ist und wann nicht. Für die Lücken der FAMI wirst du versicherungspflichtig als Student.
Unabhängig davon wundert es mich, dass Deine AOK nicht schon eher von Deinen Einnahmen erfahren hat. Übersteigt Dein Einkommen die 400 EUR-Grenze muss eine Meldung zur KK erfolgen. Hintergrund ist, dass Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt werden müssen. Diese Meldung erfolgt seitens des Arbeitgebers. Wenn diese Meldung nicht gemacht oder zur falschen AOK vorgenommen wurde (kommt leider viel zu oft vor - spreche als AOK-Mitarbeiter aus eigener Erfahrung), dann konnte die AOK nichts wissen.
Ich hoffe es wendet sich alles zum Guten.
VG
Hucky
PS: 20 h-Grenze gilt nur für die studentische Versicherung.
Vom Arbeitgeber wurden Sozialabgaben abgeführt das steht so in meinen Unterlagen. Ich weiß auch nicht warum sich die AOK erst so spät gemeldet hat und anschließend 1 Jahr Pausiert hat.
Ich möchte deine Informationen noch einmal zusammen fassen:
Jeder Monat wird aus der Sicht der AOK einzel Betrachtet somit wären das bei mir von Juni bis November im Jahr 2006 und der April im Jahr 2007. Welche ich der AOK Schulde.
Als der Streit mit der AOK anfing sagte man mir das ich in die Studentische Versicherung müsste sobald ich ein einziges mal über den Satz X gelange. Aus der Studentischen Versicherung würde man auch nur herauskommen wenn man beim AG kündigt. Aus diesem Grund hat mir die AOK ca 17 * 54 Euro = 918 in Rechnung gestellt.
Das übliche Problem
des Controllings, wenn nicht regeömäßig ein Datenabgleich gefahren wird, kommt so was schon vor. ausserdem ist ja meist auch so das die Arbeitgeber nicht rechtzeitig melden.
Die aOK hat recht solltest du in einem Monat in deiner Beschäftigung über diesen Satz X kommen, wirst du versichrungspflichtig in der studentischen KV.
Taja das mit dem Fragebogen zur Familienversicherung ist auch so ein Problem. Lästige Aufgabem, aber sehr wichtig, du beziehst ja auch im Zeifellsfall Leistungen , ohne dafür zu zahlen.
Also müssen die Vorraussetzungen regelmäßig geprüft werden.
Versuch mal eine Ratenzahlungzu vereinbaren.
Die aOK hat recht solltest du in einem Monat in deiner Beschäftigung über diesen Satz X kommen, wirst du versichrungspflichtig in der studentischen KV.
Taja das mit dem Fragebogen zur Familienversicherung ist auch so ein Problem. Lästige Aufgabem, aber sehr wichtig, du beziehst ja auch im Zeifellsfall Leistungen , ohne dafür zu zahlen.
Also müssen die Vorraussetzungen regelmäßig geprüft werden.
Versuch mal eine Ratenzahlungzu vereinbaren.
-
- Beiträge: 1363
- Registriert: 21.03.2009, 22:52
vielleicht mal zur Klarstellung der genaue Gesetzestext
§ 10 SGB V
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
5.kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro
daraus lässt sich folgendes schließen:
- die 400 €-Grenze gilt hier -wie bereits erwähnt- nicht, so´ndern die geringere Grenze
- du musst regelmäßiges Einkommen haben - ist bei dir aber wohl der Fall: du kommst spätestens ab Juni 2006 drüber. nach meiném Eindruck hast du aber ab 12/2006 wieder Anspruch auf Familienversicherung (der eine Monat 04/2007, in dem du wieder drüber bist, ist nicht "regelmäßig")
Und was das Ausfüllen des Fragebogens betrifft: Unwissenheit schützt nicht.
§ 10 SGB V
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
5.kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro
daraus lässt sich folgendes schließen:
- die 400 €-Grenze gilt hier -wie bereits erwähnt- nicht, so´ndern die geringere Grenze
- du musst regelmäßiges Einkommen haben - ist bei dir aber wohl der Fall: du kommst spätestens ab Juni 2006 drüber. nach meiném Eindruck hast du aber ab 12/2006 wieder Anspruch auf Familienversicherung (der eine Monat 04/2007, in dem du wieder drüber bist, ist nicht "regelmäßig")
Und was das Ausfüllen des Fragebogens betrifft: Unwissenheit schützt nicht.
Lady Butterfly und CiceroOWL kann ich abschließend nur zustimmen. Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist in jedem Fall ratsam. Zeigt Entgegenkommen Deinerseits. Vielleicht verzichtet Deine AOK sogar auf die anfallenden Säumniszuschläge.
Bei dem Ende der FAMI möchte ich mich nicht genau festlegen, da es wirklich unter Berücksichtigung der 920 € eine aufwendige Rechnung ist und es ggf. zu den bereits beschriebenen Wechseln kommen kann.
Mit der Meldung wundert mich weiterhin. Bei meinen Kolleginnen/Kollegen von der FAMI werden sofort aktiv in Form von Anfragen bei Eingang der Meldung des AG. Bitte schaue doch mal nach, ob zur AOK gemeldet wurde und wenn ja zu welcher. (Ist aber zum Schluß eh nicht mehr wichtig).
Maximale Erfolge wünscht Dir
Hucky
Bei dem Ende der FAMI möchte ich mich nicht genau festlegen, da es wirklich unter Berücksichtigung der 920 € eine aufwendige Rechnung ist und es ggf. zu den bereits beschriebenen Wechseln kommen kann.
Mit der Meldung wundert mich weiterhin. Bei meinen Kolleginnen/Kollegen von der FAMI werden sofort aktiv in Form von Anfragen bei Eingang der Meldung des AG. Bitte schaue doch mal nach, ob zur AOK gemeldet wurde und wenn ja zu welcher. (Ist aber zum Schluß eh nicht mehr wichtig).
Maximale Erfolge wünscht Dir
Hucky
Für die Berechnung des Gesamteinkommens zur Familienversicherung ist wichtig, ob die Beschäftigung im Voraus befristet ist oder nicht, das konnte ich diesem Thread nicht entnehmen, ich gehe jetzt mal von einer unbefristeten Beschäftigung aus!
Pro Jahr ist die Werbungskostenpauschale von 920 € bei der Ermittlung des Gesamteinkommens abzugsfähig, bei unbefristeten Beschäftigungen muss diese Pauschale "pro rata" auf die Beschäftigungsmonate aufgeteilt werden, also bei 8 Monaten macht dies 115 € monatlich, die abzugsfähig sind, also dein jeweils monatliches Arbeitsentgelt abzüglich der 115 € ergibt dein jeweiliges monatliches Gesamteinkommen (bei im Voraus befristeten Beschäftigungen wäre auch eine "en bloc"-Rechnung möglich). Bei dieser Rechnung muss von deinem tatsächlichen monatlichen Gesamteinkommen ausgegangen werden, eine Verteilung auf das Jahr gesehen, ist dann nicht vorgesehen.
Pro Jahr darfst du grundsätzlich maximal 2 Monate die Einkommensgrenze für die Familienversicherung überschreiten.
Rechne es dir aus, du fliegst zwangsläufig in 2006 aus der Familienversicherung. Jedoch wäre noch strittig, dass du für ein paar Monate durch den Abzug der Werbungskostenpauschale doch noch Anspruch auf Familienversicherung hättest und für die Monate, wo dein Gesamteinkommen die Einkommensgrenze überschreitet, wieder die Versicherungspflicht zum Tragen kommen würde. Du könntest zumindest nach einem Hinweis an die AOK bezüglich einer Neuüberprüfung des Sachverhalts (wegen der Werb.kostenpauschale, dass missachten viele Kassenmitarbeiter, weil sie es entweder nicht wissen oder aber Beiträge abgreifen wollen) für dich eine geringere Beitragsschuld zu Stande kommen würde.
Pro Jahr ist die Werbungskostenpauschale von 920 € bei der Ermittlung des Gesamteinkommens abzugsfähig, bei unbefristeten Beschäftigungen muss diese Pauschale "pro rata" auf die Beschäftigungsmonate aufgeteilt werden, also bei 8 Monaten macht dies 115 € monatlich, die abzugsfähig sind, also dein jeweils monatliches Arbeitsentgelt abzüglich der 115 € ergibt dein jeweiliges monatliches Gesamteinkommen (bei im Voraus befristeten Beschäftigungen wäre auch eine "en bloc"-Rechnung möglich). Bei dieser Rechnung muss von deinem tatsächlichen monatlichen Gesamteinkommen ausgegangen werden, eine Verteilung auf das Jahr gesehen, ist dann nicht vorgesehen.
Pro Jahr darfst du grundsätzlich maximal 2 Monate die Einkommensgrenze für die Familienversicherung überschreiten.
Rechne es dir aus, du fliegst zwangsläufig in 2006 aus der Familienversicherung. Jedoch wäre noch strittig, dass du für ein paar Monate durch den Abzug der Werbungskostenpauschale doch noch Anspruch auf Familienversicherung hättest und für die Monate, wo dein Gesamteinkommen die Einkommensgrenze überschreitet, wieder die Versicherungspflicht zum Tragen kommen würde. Du könntest zumindest nach einem Hinweis an die AOK bezüglich einer Neuüberprüfung des Sachverhalts (wegen der Werb.kostenpauschale, dass missachten viele Kassenmitarbeiter, weil sie es entweder nicht wissen oder aber Beiträge abgreifen wollen) für dich eine geringere Beitragsschuld zu Stande kommen würde.