Widerruf meiner Wahlerklärung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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anfaenger
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Widerruf meiner Wahlerklärung

Beitrag von anfaenger » 28.07.2009, 10:07

Hallo,
vielleicht kann mir da jemand helfen?
Mit welcher Frist kann ich meinen Krankenkassenwahl widerrufen.
Beginn 15.07
Unterschrift der Beitrittserklärung am 10.07
Widerruf am 27.07.
Ist der Widerruf rechtens?
Lg anfaenger

schwedenbucht
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Beitrag von schwedenbucht » 28.07.2009, 10:59

in der Regel 14 Tage nach Abschluss. Ansonsten in den AGB's gucken.

anfaenger
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Beitrag von anfaenger » 28.07.2009, 11:05

also nicht wirksam oder???

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.07.2009, 11:54

Hallo,

das habe ich im SGB V. in einem Rundschreiben dazu gefunden :;

Ein Widerruf der Kündigung oder Krankenkassenwahl nach dem Ende der Kündigungsfrist und damit nach Beginn der Mitgliedschaft bei der gewählten Krankenkasse ist hingegen ausgeschlossen. Entsprechendes gilt bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts nach § 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V.
Inkrafttreten: 30.06.2008

Gruß

Czauderna

anfaenger
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Beitrag von anfaenger » 28.07.2009, 12:00

@Czauderna
also muß ich bei der neuen KK bleiben

Danke

Gast

Beitrag von Gast » 28.07.2009, 14:34

richtig, man muss VOR wirksamwerden des Krankenkassewechsels seine Wahl widerrufen. also bist du zu spät dran gewesen und damit 18 Monate an deine neue Krankenkasse gebunden.

allerdings hätte ich noch eine Frage. warst du vor der Kassenwahl familienversichert? ich frag nur wegen dem "krummen" Datum 15.7..

Steinlaus
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Beitrag von Steinlaus » 28.07.2009, 16:10

Ne winzige Möglichkeit besteht noch.
Sollte die neue Krankenkasse keine Mitgliedsbescheinigung bei deinem Arbeitgeber vorgelegt haben, ist der Wechsel auch nicht rechtskräftig.
Frag deshalb nochmal bei deinem Arbeitgeber nach, ob die eine bekommen haben.
Ciao die
Laus

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