Bitte, ich brauche Hilfe
Moderator: Czauderna
Bitte, ich brauche Hilfe
Hallo Experten,
ich brauch mal eure Hilfe! Ich will euch nicht voll texten, deshalb kurz 2 Fragen!
1.) Ich habe von der Krankenkasse erfahren, daß man nicht mehr nachvollziehen kann, wer die Kundin oder das Mitglied zum 1.1.2007 angemeldet hat!
Stimmt das???
2.) Wie kommt man an die Krankenakte des verstorbenen Vaters?
Wenn ihr näheres wissen wollt, oder müßt, dann werd ich gern versuchen alles zu beantworten.
Ich wünsche noch einen schönen Abend und bin ganz gespannt auf die Antworten-
L.G.
nura1
ich brauch mal eure Hilfe! Ich will euch nicht voll texten, deshalb kurz 2 Fragen!
1.) Ich habe von der Krankenkasse erfahren, daß man nicht mehr nachvollziehen kann, wer die Kundin oder das Mitglied zum 1.1.2007 angemeldet hat!
Stimmt das???
2.) Wie kommt man an die Krankenakte des verstorbenen Vaters?
Wenn ihr näheres wissen wollt, oder müßt, dann werd ich gern versuchen alles zu beantworten.
Ich wünsche noch einen schönen Abend und bin ganz gespannt auf die Antworten-
L.G.
nura1
Verstehe ich nicht!
Halli hallo,
ich würde Dir wahnsinnig gerne helfen. Verstehe allerdings Deine Fragen nicht wirklich.
Andrea
ich würde Dir wahnsinnig gerne helfen. Verstehe allerdings Deine Fragen nicht wirklich.
Andrea
Re: Bitte, ich brauche Hilfe
nura1 hat geschrieben:Hallo Experten,
ich brauch mal eure Hilfe! Ich will euch nicht voll texten, deshalb kurz 2 Fragen!
1.) Ich habe von der Krankenkasse erfahren, daß man nicht mehr nachvollziehen kann, wer die Kundin oder das Mitglied zum 1.1.2007 angemeldet hat!
Stimmt das???
Nun, es kommt auf die Art der Mitgliedschaft an - bei Pflichtversicherten kann eine solche Anmeldung durchaus von der dazu zuständigen Meldestelle, wie z.B. Arbeitgeber oder Arbeitsamt erfolgen.
Bei freiwillig Versicherten geht nix ohne Unterschrift des Betreffenden und diese Unterlagen aus dem Jahre 2007 müssen in jedem Fall bei der Kasse vorhanden sein.
2.) Wie kommt man an die Krankenakte des verstorbenen Vaters?
Das ist eine zivilrechtliche Frage - jedenfalls von der Kasse gibt es da ohne Urteil nix zu holen.
Wenn ihr näheres wissen wollt, oder müßt, dann werd ich gern versuchen alles zu beantworten.
Ich wünsche noch einen schönen Abend und bin ganz gespannt auf die Antworten-
L.G.
Gruß
Czauderna
nura1
Erst mal lieben Dank für die promten Antworten.
Ich war mit einem Freund bei der KK, da er als Erbe angeschrieben wurde, die offenen Beiträge für seinen Vater zu zahlen! Der Zeitraum kann nicht stimmen! Einstellung und 2,5 Monate vor seinem Tod war der Vater nachweislich im Heim!
Der Vater war eine Privatperson, hatte allerdings auf Grund seiner Demenz eine Betreuerin, die natürlich bezahlt wurde und auch die Beiträge!
Da einiges sehr undurchsichtig ist, wollten wir die Anmeldung sehen oder wissen. wer sie vorgenommen hat!
Wir fragen uns natürlich, wenn die Aussage des KK - Mitarbeiters kommt, wir können das nicht feststellen, da alles über Datenträgeraustausch geht, wo der Vater doch nur einen Kugelschreiber, oder sogenanntes Handwerkszeug hat! - Nix Computer oder Internet!
Ich dachte die Krankenakte sei Eigentum! Als Erbe und Sohn, kann man da nichts machen?
Da wir einen RA einschalten wollen, aber jeder Brief kostet, dachten wir , schon ein paar Beweise können hilfreich sein!
Der Vater war übrigens in einer anderen KK., wegen der Akte.
So ich glaube, ich hab nichts vergessen, bin aber nicht aus der Welt!
L.G.
Nura1
Ich war mit einem Freund bei der KK, da er als Erbe angeschrieben wurde, die offenen Beiträge für seinen Vater zu zahlen! Der Zeitraum kann nicht stimmen! Einstellung und 2,5 Monate vor seinem Tod war der Vater nachweislich im Heim!
Der Vater war eine Privatperson, hatte allerdings auf Grund seiner Demenz eine Betreuerin, die natürlich bezahlt wurde und auch die Beiträge!
Da einiges sehr undurchsichtig ist, wollten wir die Anmeldung sehen oder wissen. wer sie vorgenommen hat!
Wir fragen uns natürlich, wenn die Aussage des KK - Mitarbeiters kommt, wir können das nicht feststellen, da alles über Datenträgeraustausch geht, wo der Vater doch nur einen Kugelschreiber, oder sogenanntes Handwerkszeug hat! - Nix Computer oder Internet!
Ich dachte die Krankenakte sei Eigentum! Als Erbe und Sohn, kann man da nichts machen?
Da wir einen RA einschalten wollen, aber jeder Brief kostet, dachten wir , schon ein paar Beweise können hilfreich sein!
Der Vater war übrigens in einer anderen KK., wegen der Akte.
So ich glaube, ich hab nichts vergessen, bin aber nicht aus der Welt!
L.G.
Nura1
ich gehe mal davon aus, dass der Vater Rentner war. dann werde vom Rententräger die Rentendaten per Datenträgeraustausch gemeldet. genauso wird auch bei HartzIV-Empfängern und Beschäftigten gemeldet. das meinte wohl der Sachbearbeiter der Krankenkasse.
wie war denn der Vater versichert bis zu seinem Ableben? und bei welcher Krankenkasse war er tatsächlich versichert und bei welcher war er eurer Meinung nach zu unrecht versichert?
was meint ihr mit Krankenakte? welche Unterlagen benötigt ihr genau?
wie war denn der Vater versichert bis zu seinem Ableben? und bei welcher Krankenkasse war er tatsächlich versichert und bei welcher war er eurer Meinung nach zu unrecht versichert?
was meint ihr mit Krankenakte? welche Unterlagen benötigt ihr genau?
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- Beiträge: 1363
- Registriert: 21.03.2009, 22:52
ich geh jetzt einfach mal davon aus, dass es sich bei der Frage "wer hat die Anmeldung bei der Krankenkasse gemacht" nicht um Meldungen zur Sozialversicherungen geht, sondern um die Ausübung des Wahlrechtes also um die Frage, wie kam es zu dem Wechsel zu derjenigen Kasse?
das müsste für die Kassenmitarbeiter nachvollziebar sein. Denn zu jedem Kassenwechsel müsste es eine Mitgliedserklärung des Mitgliedes geben, mit der der Kunde sagt: ich will zu dieser Kasse. Und außerdem müsste in den meisten Fällen auch eine Kündigungsbestätigung der Vorkasse vorliegen.
Allerdings kommt es häufig vor, dass z. B. Arbeitgeber, Arbeitsamt, Rentenversicherung oder andere die Kunden bei der falschen Kasse anmelden. Eigentlich wären die Kassen dann verpflichtet, die Meldung zu überprüfen d. h. zu prüfen, ob eine Mitgliedschaft möglich ist oder ob bei der Meldung nur ein Fehler gemacht wurde. Das machen aber die wenigsten Kassen - schließlich ist man ja über jedes neue Mitglied froh Und dass darüber die Kassenmitarbeiter nur sehr ungern Auskunft geben bzw. sagen, dass ist nicht mehr nachvollziehbar ist klar...
und was die Frage mit der Krankenakte des Vaters betrifft: das könnte schwierig werden. Ein Lebender hat Anspruch auf Einsicht in seine Krankenakte und kann sich auch auf eigene Kosten Abschriften fertigen oder Kopien machen. Die Akte selbst ist allerdings Eigentum des Arztes. Bei Toten könnte es Schwierigkeiten geben: aus datenschutzrechtlichen Gründen und auch aus erbschaftsrechtlichen Gründen. Am besten bei einem Fachanwalt erkundigen, wenn wirklich Interesse besteht.
Gruß Lady Butterfly
das müsste für die Kassenmitarbeiter nachvollziebar sein. Denn zu jedem Kassenwechsel müsste es eine Mitgliedserklärung des Mitgliedes geben, mit der der Kunde sagt: ich will zu dieser Kasse. Und außerdem müsste in den meisten Fällen auch eine Kündigungsbestätigung der Vorkasse vorliegen.
Allerdings kommt es häufig vor, dass z. B. Arbeitgeber, Arbeitsamt, Rentenversicherung oder andere die Kunden bei der falschen Kasse anmelden. Eigentlich wären die Kassen dann verpflichtet, die Meldung zu überprüfen d. h. zu prüfen, ob eine Mitgliedschaft möglich ist oder ob bei der Meldung nur ein Fehler gemacht wurde. Das machen aber die wenigsten Kassen - schließlich ist man ja über jedes neue Mitglied froh Und dass darüber die Kassenmitarbeiter nur sehr ungern Auskunft geben bzw. sagen, dass ist nicht mehr nachvollziehbar ist klar...
und was die Frage mit der Krankenakte des Vaters betrifft: das könnte schwierig werden. Ein Lebender hat Anspruch auf Einsicht in seine Krankenakte und kann sich auch auf eigene Kosten Abschriften fertigen oder Kopien machen. Die Akte selbst ist allerdings Eigentum des Arztes. Bei Toten könnte es Schwierigkeiten geben: aus datenschutzrechtlichen Gründen und auch aus erbschaftsrechtlichen Gründen. Am besten bei einem Fachanwalt erkundigen, wenn wirklich Interesse besteht.
Gruß Lady Butterfly
Ja, deswegen schreibt man ja auch in die Betreuungsvollmacht, dass die über den Tod hinaus gilt. Ansonsten gilt die Schweigepflicht auch gegenüber Angehörigen.Lady Butterfly hat geschrieben:Ein Lebender hat Anspruch auf Einsicht in seine Krankenakte und kann sich auch auf eigene Kosten Abschriften fertigen oder Kopien machen. Die Akte selbst ist allerdings Eigentum des Arztes. Bei Toten könnte es Schwierigkeiten geben: aus datenschutzrechtlichen Gründen und auch aus erbschaftsrechtlichen Gründen.
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
hallo an alle,
sorry, daß ich mich so lange nicht gemeldet habe, da ich über 3 monate kliniken und reha aus dem verkehr gezogen wurde. leider fällt mir das schreiben noch schwer, aber ich werd versuchen in den nächsten tagen auf alles zu antworten. habt bitte verständnis, wenn alles kleckerweise kommt, denn z.zt. ist noch alles sehr mühselig.
l.g. nura1
sorry, daß ich mich so lange nicht gemeldet habe, da ich über 3 monate kliniken und reha aus dem verkehr gezogen wurde. leider fällt mir das schreiben noch schwer, aber ich werd versuchen in den nächsten tagen auf alles zu antworten. habt bitte verständnis, wenn alles kleckerweise kommt, denn z.zt. ist noch alles sehr mühselig.
l.g. nura1