Hallo,
ich bin seit Anfang Februar krankgeschrieben und beziehe seit mitte März Krankengeld.
Jetzt ist angedacht, daß ich evtl. für einige Wochen eine Reha durchlaufen soll. Die Kosten dafür würde wohl die Rentenversicherung übernehmen. Für den Zeitraum den ich dann in der Klinik bin, würde ich ja Übergangsgeld bekommen? Oder würde die Krankenkasse schon ab Beginn des Antrages auf die Rehamassnahme die Zahlung des Krankengeldes einstellen?
Würde dieses Übergangsgeld von der Höhe meines Krankengeldes oder meines Einkommens, daß ich hatte bevor ich krank wurde, berechnet?
Was wäre, wenn ich nach der Reha immer noch arbeitsunfähig wäre; würde dann das Krankengeld wieder in der Höhe gezahlt werden, wie es vor der Reha bestand oder aber, würde dann Krankengeld von dem niedrigeren Übergangsgeld berechnet?
Krankengeld - Übergangsgeld - Krankengeld
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo,
ja, ab Beginn der Reha-Maßnahme zahlt der RV-Träger Übergangsgeld.
Ich kenne es aus meiner Praxis dass wir ihm dafür die Krankengeldberechnungsunterlagen zugesandt haben.
Wird jemand arbeitsunfähig aus der Reha-Entlassen zahlt die Kasse wieder Krankengeld.
Wird in Verbindung mit der Reha. eine Wiedereingliederungsmassnahme durchggeführt zahlt auch fpür diese der RV-Träger Übergangsgeld.
Gruß
Czauderna
ja, ab Beginn der Reha-Maßnahme zahlt der RV-Träger Übergangsgeld.
Ich kenne es aus meiner Praxis dass wir ihm dafür die Krankengeldberechnungsunterlagen zugesandt haben.
Wird jemand arbeitsunfähig aus der Reha-Entlassen zahlt die Kasse wieder Krankengeld.
Wird in Verbindung mit der Reha. eine Wiedereingliederungsmassnahme durchggeführt zahlt auch fpür diese der RV-Träger Übergangsgeld.
Gruß
Czauderna