Hallo,
ich bin privat versichert und meine frau ist gesetzlich krankenversichert.
meine frau verdient in 2009 das 3. jahr in folge über der jahresarbeitsentgeltgrenze und könnte sich in 2010 privat versichern.
im august erwarten wir unser 1. kind und wir sind eigentlich davon ausgegangen, dass das kind privat bei mir versichert wird und meine frau beitragsfrei in der gesetzlichen bleibt.
nun habe ich gelesen, dass freiwillig gesetzlich versicherte, deren ehepartner privat versichert sind auch beiträge in der gesetzlichen kkv während der elternzeit zahlen müssen.
pflichtversicherte in der gkv, deren ehepartner privat versichert sind, sind beitragsfrei.
da meine frau zwar jetzt im dritten jahr über der bmg verdient aber auf grund der gesetzeslage erst 2010 wechseln darf, gehe ich davon aus, dass sie pflichtversichert ist und erst ab 2010 freiwillig wäre und somit beitragsfrei bleibt.
ist das so richtig?
habe gehört, dass die gkv in solchen fällen die versicherten als freiwillige ohne wechselmöglichkeit und "echte" freiwillige einteilt und die beiträge kassiert. das wäre meines erachten eine nicht gesetzeskonforme vorgehensweise. das sgb V § 6 sagt, dass die pflichtversicherung bei überschreitung der bmg erst mit ablauf des 3. kalenderjahres endet.
weiss jemand hierzu mehr?
danke und grüße
neverill
beitragsfreie gesetzl. Krankenversicherung in der Elternzeit
Moderator: Czauderna
ob pflicht oder freiwillig solltet ihr bei der Kasse oder Arbeitgeber erfragen, dann nur über der Grenze zu verdienen, heißt noch lange nicht freiwillig versichert zu sein, da oft nicht der ganze Lohn für diese Bemessung zu Grunde gelegt wird und dies dann vom Arbeitgeber der Kasse gemeldet werden muß.
Wenn sie allerdings freiwillig versichert ist, bleibt es wohl auch während der Elternzeit bei der Betragspflicht.
Wenn sie allerdings freiwillig versichert ist, bleibt es wohl auch während der Elternzeit bei der Betragspflicht.
Hallo neverill,
das mit der Elternzeit ist etwas kompliziert, wie meistens in der dt. Gesetzgebung .
Wenn Deine Frau 2010 auch über der JAE-Grenze für 2010 liegt, liegt Versicherungfreiheit wegen Überschreitung der entsprechenden JAE-Grenze vor. Die Beurteilung und entsprechend zeitnahe Meldung an die KK obliegt dem AG.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen setzt sich die Mitgliedschaft Deiner Frau in Form einer freiwilligen Versicherung ausnahmsweise ohne Antragstellung fort. Dieser kann sie innerhalb 14 Tage nach Erhalt der Mitteilung seitens Ihrer KK widersprechen. Die Versicherung wird dann rückwirkend storniert.
---
§ 190
Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger
(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger endet mit dem Tod des Mitglieds.
(2) Die Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter endet mit Ablauf des Tages, an dem das Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt endet.
(3) Die Mitgliedschaft von Personen, deren Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 4 erlischt, endet zu dem in dieser Vorschrift vorgesehenen Zeitpunkt nur, wenn das Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit seinen Austritt erklärt. Wird der Austritt nicht erklärt, setzt sich die Mitgliedschaft als freiwillige Mitgliedschaft fort.
---
Sollte Sie in der GKV bleiben wollen, dann besteht keine Möglichkeit der beitragsfreien Versicherung. Grund ist, weil die Mitgliedschaft nicht endet und somit Gründe für die Versicherung über das Erziehungsgeld / Mutterschaftsgeld als "Formalmitgliedschaft" nicht greifen können. Es müsste geprüft werden, ob eine Beitragsanpassung in der FRW in der Zeit der Elternzeit erfolgen kann. Versprechen kann ich nichts, da ich diese Form der Versicherung selbst nicht betreue und somit mich nicht bis ins kleinste Detail auskenne.
Ich weiß nicht, ob Ihr schon mal über die Möglichkeit der Familienversicherung bei der GKV nachgedacht habt. Ist manchmal doch möglich, wenn das Einkommen des Privatversicherten nicht zu hoch ist. Die aktuelle Grenze müsste ich aber erst nachschlagen. Frage doch mal bei der KK Deiner Frau ob die FAMI aktuell möglich wäre. Fragen schadet nicht.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
VG
Hucky
das mit der Elternzeit ist etwas kompliziert, wie meistens in der dt. Gesetzgebung .
Wenn Deine Frau 2010 auch über der JAE-Grenze für 2010 liegt, liegt Versicherungfreiheit wegen Überschreitung der entsprechenden JAE-Grenze vor. Die Beurteilung und entsprechend zeitnahe Meldung an die KK obliegt dem AG.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen setzt sich die Mitgliedschaft Deiner Frau in Form einer freiwilligen Versicherung ausnahmsweise ohne Antragstellung fort. Dieser kann sie innerhalb 14 Tage nach Erhalt der Mitteilung seitens Ihrer KK widersprechen. Die Versicherung wird dann rückwirkend storniert.
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§ 190
Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger
(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger endet mit dem Tod des Mitglieds.
(2) Die Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter endet mit Ablauf des Tages, an dem das Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt endet.
(3) Die Mitgliedschaft von Personen, deren Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 4 erlischt, endet zu dem in dieser Vorschrift vorgesehenen Zeitpunkt nur, wenn das Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit seinen Austritt erklärt. Wird der Austritt nicht erklärt, setzt sich die Mitgliedschaft als freiwillige Mitgliedschaft fort.
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Sollte Sie in der GKV bleiben wollen, dann besteht keine Möglichkeit der beitragsfreien Versicherung. Grund ist, weil die Mitgliedschaft nicht endet und somit Gründe für die Versicherung über das Erziehungsgeld / Mutterschaftsgeld als "Formalmitgliedschaft" nicht greifen können. Es müsste geprüft werden, ob eine Beitragsanpassung in der FRW in der Zeit der Elternzeit erfolgen kann. Versprechen kann ich nichts, da ich diese Form der Versicherung selbst nicht betreue und somit mich nicht bis ins kleinste Detail auskenne.
Ich weiß nicht, ob Ihr schon mal über die Möglichkeit der Familienversicherung bei der GKV nachgedacht habt. Ist manchmal doch möglich, wenn das Einkommen des Privatversicherten nicht zu hoch ist. Die aktuelle Grenze müsste ich aber erst nachschlagen. Frage doch mal bei der KK Deiner Frau ob die FAMI aktuell möglich wäre. Fragen schadet nicht.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
VG
Hucky