Reha-Kliniken ausgebucht?
Moderator: Czauderna
Reha-Kliniken ausgebucht?
Bin neu hier und sag einfach mal Hallo!
Eine Frage an die Forumteilnehmer.
Mir ist seit Ende Mai eine psychosomatische Reha von der BVA (KK-zwang, seit März AU)genehmigt worden. Meine Probleme ergeben sich teilweise aus einer schweren chro. Hautkrankheit und diese möchte ich selbstverständlich mitbehandeln lassen.
Jetzt stelle ich fest, die für mich geeigneten Rehe-Kliniken, die psychosomatisch, als auch dermatologisch arbeiten, sind bis November ausgebucht - und das kommt mir doch etwas spanisch vor.
Kann es sein, die KK hat dort ihre Finger drin und will mich deshalb in eine andere Reha-Klinik wegstecken? Oder sind die Wartezeiten von bis zu einem halben Jahr noch als normal anzusehen?
Durch den Reha-Ärzte-Streik haben sich sicher die Aufnahmen etwas verzögert, aber Norderney und auch St. Peter-Ording alles dicht???
Bis weit in den November - kann ich kaum glauben!
Wie sind hier im Forum die Erfahrungen - Dauer von der Genehmigung bis zum Anreisetag?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Eine Frage an die Forumteilnehmer.
Mir ist seit Ende Mai eine psychosomatische Reha von der BVA (KK-zwang, seit März AU)genehmigt worden. Meine Probleme ergeben sich teilweise aus einer schweren chro. Hautkrankheit und diese möchte ich selbstverständlich mitbehandeln lassen.
Jetzt stelle ich fest, die für mich geeigneten Rehe-Kliniken, die psychosomatisch, als auch dermatologisch arbeiten, sind bis November ausgebucht - und das kommt mir doch etwas spanisch vor.
Kann es sein, die KK hat dort ihre Finger drin und will mich deshalb in eine andere Reha-Klinik wegstecken? Oder sind die Wartezeiten von bis zu einem halben Jahr noch als normal anzusehen?
Durch den Reha-Ärzte-Streik haben sich sicher die Aufnahmen etwas verzögert, aber Norderney und auch St. Peter-Ording alles dicht???
Bis weit in den November - kann ich kaum glauben!
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Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
das ist von Klinik zu Klinik unterschiedlich. ich selbst habe erst zum Jahreswechsel menie Reha bewilligt bekommen. gefahren bin ich dann auch erst 4 Monate später. 6 Monate find ich schon arg lang. aber halte ich nicht für unnormal. wenn du früher fahren willst, dann lass deinen Arzt das doch mit der Reha-Klinik klären. die Rentenversicherung hat da wenig Einfluss drauf. letztendlich ist es die Klinik, die ja ein Bett für dich frei haben muss. oder willst du auf dem Boden in der Abstellkammer schlafen?
Re: Reha-Kliniken ausgebucht?
Hallo,Maunzerle hat geschrieben:Bin neu hier und sag einfach mal Hallo! :wink:
Eine Frage an die Forumteilnehmer.
Mir ist seit Ende Mai eine psychosomatische Reha von der BVA (KK-zwang, seit März AU)genehmigt worden. Meine Probleme ergeben sich teilweise aus einer schweren chro. Hautkrankheit und diese möchte ich selbstverständlich mitbehandeln lassen.
Jetzt stelle ich fest, die für mich geeigneten Rehe-Kliniken, die psychosomatisch, als auch dermatologisch arbeiten, sind bis November ausgebucht - und das kommt mir doch etwas spanisch vor. :roll:
Kann es sein, die KK hat dort ihre Finger drin und will mich deshalb in eine andere Reha-Klinik wegstecken? Oder sind die Wartezeiten von bis zu einem halben Jahr noch als normal anzusehen? :cry:
Durch den Reha-Ärzte-Streik haben sich sicher die Aufnahmen etwas verzögert, aber Norderney und auch St. Peter-Ording alles dicht???
Bis weit in den November - kann ich kaum glauben!
Wie sind hier im Forum die Erfahrungen - Dauer von der Genehmigung bis zum Anreisetag?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen? :wink:
der Krankenkasse ist das egal, da sie erstens nicht Kostenträger dieser Reha ist und zweitens sowieso keinerlei Einfluss auf das Genehmigungsverfahren beim Rentenversicherungsträger hat.
Klar ist in diesem Falle dass die Kasse genau den gleichen Nachteil hat wie
der Versicherte - wenn die Reha tatsächlich erst im Novermber angetreten werden kann, dann muss der Versicherte länger auf seine Behandlung und damit auf seine Genesung warten und die Kasse entsprechend länger Krankengeld zahlen.
Gruß
Czauderna
Hallo Czauderna,
bei mir ist es jetzt so der Fall, dass die KK (AOK) um biegen und brechen es schaffen möchte, dass ich früher zur Kur fahre d.h. in eine andere Rehaeinrichtung komme, da mein Antrittstermin erst im September ist und ich bis dahin Krankengeld beziehen würde. (Bin seit Februar aufgrund eines Bandscheibenvorfalls in der HWS zuhause)
Ich möchte aber in keine andere Rehaeinrichtung, da die ausgewählte Rehaklinik ein Glücksfall für mich ist (super Therapeuten + Behandlungsmöglichkeiten). Der Rentenversicherungsbund hat auf Anfrage der KK abgelehnt mich in eine andere Klinik zu versetzen!
Die Krankenkasse wiederum sagt, ich müsse kooperieren und zusammen mit meinem Arzt eine Antrag bei der Rentenversicherung stelle das ich umgehend weg komme! Am besten wäre aber, ich solle bis dahin arbeiten gehen!!! - Wenn ich das könnte wär ich schon längst an den Arbeitsplatz zurückgekehrt!! Nun werden sie die Unterlagen an den Medizinischen Dienst weiterleiten und der solle anhand den Unterlagen sehen ob ich bis dahin arbeiten kann! Halllo? Ist das zulässig was die Krankenkasse da treibt? - Was kann ich tun?
Über Antworten bin ich dankbar! LG
bei mir ist es jetzt so der Fall, dass die KK (AOK) um biegen und brechen es schaffen möchte, dass ich früher zur Kur fahre d.h. in eine andere Rehaeinrichtung komme, da mein Antrittstermin erst im September ist und ich bis dahin Krankengeld beziehen würde. (Bin seit Februar aufgrund eines Bandscheibenvorfalls in der HWS zuhause)
Ich möchte aber in keine andere Rehaeinrichtung, da die ausgewählte Rehaklinik ein Glücksfall für mich ist (super Therapeuten + Behandlungsmöglichkeiten). Der Rentenversicherungsbund hat auf Anfrage der KK abgelehnt mich in eine andere Klinik zu versetzen!
Die Krankenkasse wiederum sagt, ich müsse kooperieren und zusammen mit meinem Arzt eine Antrag bei der Rentenversicherung stelle das ich umgehend weg komme! Am besten wäre aber, ich solle bis dahin arbeiten gehen!!! - Wenn ich das könnte wär ich schon längst an den Arbeitsplatz zurückgekehrt!! Nun werden sie die Unterlagen an den Medizinischen Dienst weiterleiten und der solle anhand den Unterlagen sehen ob ich bis dahin arbeiten kann! Halllo? Ist das zulässig was die Krankenkasse da treibt? - Was kann ich tun?
Über Antworten bin ich dankbar! LG
Hallo,
klar dass das der kasse stinkt - sie probieren es eben.
Du hast schon auf Druck der Kasse diese Reha-Massnahme beantragt ??
Die Massnahme wurde bewilligt - mehr musst Du nicht tun - die Kasse kann hier nicht die Mitwirkungspflicht einfodern, der bist du bereits mit der Antragsstellung selbst nachgekommen.
Ziemlich abstruss ist in meinen Augen der "Plan" der Kasse die Unterlagen dem MDK vorzulegen um beurteilen zu lassen ob Du bis zum Reha-Beginn nicht doch arbeiten könntest.
Der Reha-Antrag wurde vermutlich gestellt weil die Voraussetzungen des § 51 SGB V. erfüllt sind - dies wurde vielleicht sogar schon durch den MDK
bereits festgestellt - dieser wird nun sicherlich nicht seinem eigenen Gutachten bzw. seiner Stellungnahme wiedersprechen und auf Arbeitsfähigkeit erkennen.
Die Kasse will dich nur beeindrucken - aus deren Sicht verständlich
aber aus Sicht des Versicherten läuft die Sache schon richtig, zumal die
Rentenversicherung offenbar die Kasse schon abblitzen liess.
Gruß
Czauderna
klar dass das der kasse stinkt - sie probieren es eben.
Du hast schon auf Druck der Kasse diese Reha-Massnahme beantragt ??
Die Massnahme wurde bewilligt - mehr musst Du nicht tun - die Kasse kann hier nicht die Mitwirkungspflicht einfodern, der bist du bereits mit der Antragsstellung selbst nachgekommen.
Ziemlich abstruss ist in meinen Augen der "Plan" der Kasse die Unterlagen dem MDK vorzulegen um beurteilen zu lassen ob Du bis zum Reha-Beginn nicht doch arbeiten könntest.
Der Reha-Antrag wurde vermutlich gestellt weil die Voraussetzungen des § 51 SGB V. erfüllt sind - dies wurde vielleicht sogar schon durch den MDK
bereits festgestellt - dieser wird nun sicherlich nicht seinem eigenen Gutachten bzw. seiner Stellungnahme wiedersprechen und auf Arbeitsfähigkeit erkennen.
Die Kasse will dich nur beeindrucken - aus deren Sicht verständlich
aber aus Sicht des Versicherten läuft die Sache schon richtig, zumal die
Rentenversicherung offenbar die Kasse schon abblitzen liess.
Gruß
Czauderna
Hallo nochmal und vielen Dank für deine Antwort!
Stimmt. Die Reha-Massnahme wurde auf Druck der KK beantragt (bin auch umgehend der Forderung nachgekommen) nach Prüfung vom MDK, der befunden hatte ich solle zur Reha fahren.
Mein Arzt sagte & schrieb auch AU bis Kur. - Klar bis dato dachte ich auch ich komm früher weg, aber wie auch schon hier im Forum gelesen: Ne gute Rehaklinik hat nun einmal Wartezeiten! Es ist ja nicht so , dass ich untätig zuhause rumsitz: Manuelle Therapie, Schwimmen & Osteopathische Sitzungen!
Wie verhalte ich mich jetzt am Besten? - Hab morgen auch Termin beim Arzt.
Lg und danke!
Stimmt. Die Reha-Massnahme wurde auf Druck der KK beantragt (bin auch umgehend der Forderung nachgekommen) nach Prüfung vom MDK, der befunden hatte ich solle zur Reha fahren.
Mein Arzt sagte & schrieb auch AU bis Kur. - Klar bis dato dachte ich auch ich komm früher weg, aber wie auch schon hier im Forum gelesen: Ne gute Rehaklinik hat nun einmal Wartezeiten! Es ist ja nicht so , dass ich untätig zuhause rumsitz: Manuelle Therapie, Schwimmen & Osteopathische Sitzungen!
Wie verhalte ich mich jetzt am Besten? - Hab morgen auch Termin beim Arzt.
Lg und danke!
Hallo,
ich würde nix machen und wenn die Kasse anruft dann auf den schriftlichen Weg verweisen - vielleicht auch gegenüber dem Anrufer mal auf das MDK-Gutachten und den § 51 SGBV. verweisen.
Du hast das MDK-Gutachten, deinen Arzt und sogar den Rentenversicherungsträger auf deiner Seite - die Kasse kann dir nix.
Gruß
Czauderna
ich würde nix machen und wenn die Kasse anruft dann auf den schriftlichen Weg verweisen - vielleicht auch gegenüber dem Anrufer mal auf das MDK-Gutachten und den § 51 SGBV. verweisen.
Du hast das MDK-Gutachten, deinen Arzt und sogar den Rentenversicherungsträger auf deiner Seite - die Kasse kann dir nix.
Gruß
Czauderna
Hallo,
zu bedenken ist jedoch, dass eine Reha-Bedürftigkeit nicht zwangsläufig eine (weitere) Arbeitsunfähigkeit bis zur Durchführung des Reha-Verfahrens nach sich zieht. Die AU muss daher im Einzelfall nicht unbedingt bis zur Reha-Maßnahme bestehen, es ist jeweils der individuellen Fall zu prüfen.
MfG
ratte1
zu bedenken ist jedoch, dass eine Reha-Bedürftigkeit nicht zwangsläufig eine (weitere) Arbeitsunfähigkeit bis zur Durchführung des Reha-Verfahrens nach sich zieht. Die AU muss daher im Einzelfall nicht unbedingt bis zur Reha-Maßnahme bestehen, es ist jeweils der individuellen Fall zu prüfen.
MfG
ratte1
Hallo Ratte 1,
grundsätzlich schon richtig, aber hier scheint es doch offenbar so zu sein das die Kasse ihn aufgefordert hatte eine Reha-Massnahme zu beantragen und dies kann und darf Sie eigentlich nur wenn die Voraussetzungen des § 51 SGB V. erfüllt sind - das bedeutet Arbeitsunfähigkeit - im anderen Fall hätte der MDK Arbeitsfähigkeit erkannt und die Reha nur angeraten ohne die Nennung des § 51 - die Kasse hätte dann die Krankengeldzahlung eingestellt und vielleicht den Rat des MDK an den Versicherten weitergegeben .
Gruß
Czauderna
grundsätzlich schon richtig, aber hier scheint es doch offenbar so zu sein das die Kasse ihn aufgefordert hatte eine Reha-Massnahme zu beantragen und dies kann und darf Sie eigentlich nur wenn die Voraussetzungen des § 51 SGB V. erfüllt sind - das bedeutet Arbeitsunfähigkeit - im anderen Fall hätte der MDK Arbeitsfähigkeit erkannt und die Reha nur angeraten ohne die Nennung des § 51 - die Kasse hätte dann die Krankengeldzahlung eingestellt und vielleicht den Rat des MDK an den Versicherten weitergegeben .
Gruß
Czauderna
Hallo zusammen,
und vielen Dank für die Informationen der offensichtlichen Fachleute!
Mein Fall liegt 2009 gleich Montreals. § 51
Bis jetzt leider im Widerspruchsverfahren. Warum einfach, wenn es auch umständlich geht?
Kurz eine Rolle rückwärts... Ich war bereits letztes Jahr Juli 4. Wochen in einer psychosomatischen Rehamaßnahme, ohne AU und auf eigenen Antrag. Weil ich keinerlei Erfahrungen mit Reha hatte, überließ ich die Wahl der Klinik dem Kostenträger – in dem Fall der DRV.
Da ich aber außer F 41.0 F45.1 an einer sehr schweren chr. Akne erkrankt bin und auch ein Rückenleiden (LWS, HWS - Brückenbau der BWS) habe und die ärztl. Berichte zusammen mit meinen Anmeldedaten der Klinik vorausgeschickte, bin davon ausgegangen, diese Probleme werden in einer „Rehabilitation“ gleich mitbehandelt. Es wurde leider kontraproduktiv behandelt, sodass ich Anfange der 3. Woche meinem Bezugtherapeuten mitteilte, dass ich mich in der Klinik nicht gut aufgehoben fühlte. Der Therapeut hat darauf den Chefarzt gebeten an dem Gespräch teilzunehmen, was dieser überaus freundliche Herr auch umgehend tat.
Im Laufe des Gesprächs haben wir gemeinsam festgestellt, dass die Klink - bezogen auf meinen gesundheitlichen Zustand - die völlig falsche Klinik sei. Die Akne und Rückenprobleme durchaus ein Faktor für rez. Depris usw. sei und die Klinik mir nicht das bieten könne, was ich benötig, sie seien weder Dematologen noch Orthopäden.
Dennoch haben wir uns darauf geeinigt, die Rehamaßnahme – regulär, wie genehmigt - nach der 4. Woche zu beenden. Aus dem Abschlußbericht geht hervor, was ich ahnte. Mein psychischer Zustand habe sich zum Ende der Therapie gravieren verschlechtert.
So schleppt man sich arbeitseifrig wie Frau ist zum Job und wartet der Dinge die kommen. Ende Dez. 2008 schickte mein Chef mich vorzeitig in den Jahresurlaub, weil er von dem Ergebnis der Reha eben so wenig begeistert war. Letztendlich habe ich mich im Febr. zum Facharzt geschleppt – es ging nichts mehr. Nun war die AU angesagt. Im April kam die Aufforderung nach § 51 SGB V durch die KK. Bei der Gelegenheit habe ich gleich meiner SB über den Misserfolg der Reha 2008 berichtet.
Jetzt erneuter Antrag bei der DRV. Bewilligt und wieder Einweisung in die Klinik, die für mich völlig falsch ist. Kurzes Fax mit der Begründung an die DRV und binnen 8 Tagen eine Umeinweisung in die für mich richtige Klinik. Anmeldung läuft - Einberufung in der 48. Woche. Das dauert der KK zu lange – kann ich ja verstehen, mir auch.
KK bittet die DRV die Notwendigkeit der ausgewählten Klinik (psychosomatisch, dermatologisch u. orthopädisch) zu überprüfen. DRV schreibt: „Die Überprüfung lässt a. G. des Gesundheitszustandes keine Umeinweisung zu, es bleibt somit bei der Bewilligung.“
3 Wochen später flattert mir, ohne jede Vorwarnung, eine neu Bewilligung der DRV ins Haus. Einweisung in die Klinik, die mir mehr geschadet hat, als geholfen. Ja spinnen die denn jetzt Keine Woche später die Aufnahmepapiere der Klinik im Briefkasten.
In meinen Augen eine Zwangseinweisung , der ich mit Sicherheit nicht nachkommen werde. Scheinbar haben einige Leute kein Interesse daran, mich für das Arbeitsleben wieder fit zu machen. Nun beschreiten wir den Rechtsweg.
Gute Besserung!
und vielen Dank für die Informationen der offensichtlichen Fachleute!
Mein Fall liegt 2009 gleich Montreals. § 51
Bis jetzt leider im Widerspruchsverfahren. Warum einfach, wenn es auch umständlich geht?
Kurz eine Rolle rückwärts... Ich war bereits letztes Jahr Juli 4. Wochen in einer psychosomatischen Rehamaßnahme, ohne AU und auf eigenen Antrag. Weil ich keinerlei Erfahrungen mit Reha hatte, überließ ich die Wahl der Klinik dem Kostenträger – in dem Fall der DRV.
Da ich aber außer F 41.0 F45.1 an einer sehr schweren chr. Akne erkrankt bin und auch ein Rückenleiden (LWS, HWS - Brückenbau der BWS) habe und die ärztl. Berichte zusammen mit meinen Anmeldedaten der Klinik vorausgeschickte, bin davon ausgegangen, diese Probleme werden in einer „Rehabilitation“ gleich mitbehandelt. Es wurde leider kontraproduktiv behandelt, sodass ich Anfange der 3. Woche meinem Bezugtherapeuten mitteilte, dass ich mich in der Klinik nicht gut aufgehoben fühlte. Der Therapeut hat darauf den Chefarzt gebeten an dem Gespräch teilzunehmen, was dieser überaus freundliche Herr auch umgehend tat.
Im Laufe des Gesprächs haben wir gemeinsam festgestellt, dass die Klink - bezogen auf meinen gesundheitlichen Zustand - die völlig falsche Klinik sei. Die Akne und Rückenprobleme durchaus ein Faktor für rez. Depris usw. sei und die Klinik mir nicht das bieten könne, was ich benötig, sie seien weder Dematologen noch Orthopäden.
Dennoch haben wir uns darauf geeinigt, die Rehamaßnahme – regulär, wie genehmigt - nach der 4. Woche zu beenden. Aus dem Abschlußbericht geht hervor, was ich ahnte. Mein psychischer Zustand habe sich zum Ende der Therapie gravieren verschlechtert.
So schleppt man sich arbeitseifrig wie Frau ist zum Job und wartet der Dinge die kommen. Ende Dez. 2008 schickte mein Chef mich vorzeitig in den Jahresurlaub, weil er von dem Ergebnis der Reha eben so wenig begeistert war. Letztendlich habe ich mich im Febr. zum Facharzt geschleppt – es ging nichts mehr. Nun war die AU angesagt. Im April kam die Aufforderung nach § 51 SGB V durch die KK. Bei der Gelegenheit habe ich gleich meiner SB über den Misserfolg der Reha 2008 berichtet.
Jetzt erneuter Antrag bei der DRV. Bewilligt und wieder Einweisung in die Klinik, die für mich völlig falsch ist. Kurzes Fax mit der Begründung an die DRV und binnen 8 Tagen eine Umeinweisung in die für mich richtige Klinik. Anmeldung läuft - Einberufung in der 48. Woche. Das dauert der KK zu lange – kann ich ja verstehen, mir auch.
KK bittet die DRV die Notwendigkeit der ausgewählten Klinik (psychosomatisch, dermatologisch u. orthopädisch) zu überprüfen. DRV schreibt: „Die Überprüfung lässt a. G. des Gesundheitszustandes keine Umeinweisung zu, es bleibt somit bei der Bewilligung.“
3 Wochen später flattert mir, ohne jede Vorwarnung, eine neu Bewilligung der DRV ins Haus. Einweisung in die Klinik, die mir mehr geschadet hat, als geholfen. Ja spinnen die denn jetzt Keine Woche später die Aufnahmepapiere der Klinik im Briefkasten.
In meinen Augen eine Zwangseinweisung , der ich mit Sicherheit nicht nachkommen werde. Scheinbar haben einige Leute kein Interesse daran, mich für das Arbeitsleben wieder fit zu machen. Nun beschreiten wir den Rechtsweg.
Gute Besserung!
Re: Reha-Kliniken ausgebucht?
Wenn es nur Nordeney oder St. Peter Ording sein darf: im Sommer sicher!Maunzerle hat geschrieben: Oder sind die Wartezeiten von bis zu einem halben Jahr noch als normal anzusehen?
Re: Reha-Kliniken ausgebucht?
Es muss nicht Norderney oder SPO sein. Leider gibt es aber nur sehr wenige Kliniken, die psychosomatisch, dermatologisch, als auch orthopädisch orientiert sind. Ich habe die KK ja darum gebeten, mir ein zwei andere Kliniken vorzuschlagen. Da kam nichts.
Es kann nicht im Sinne des Erfinders sein, Mehrfacherkrankte zum 4-wöchigen psychosomatischen Kaffeetrinken in eine mehr oder weniger Verwahranstalt zu stecken, ja, geradezu durchzuwinken, etwas an der Oberfläche zu kratzen und sie ungeachtet weiterer gesundheitlicher Probleme wieder zu entlassen, weil die zugewiesene Reha-Klinik nicht mehr hergibt. Wie soll das funktionieren? 2008 psychosomatisch. 2009 psychosomatisch, 2010 orthopädisch, 2011 dermatologisch und dann wieder von vorne? Wenn medizinische Rehabilitation so verstanden werden soll, dann ist es kein Wunder, dass die Kassen leer sind.
Meinem Widerspruch wurde übrigens gestern im vollen Umfang abgeholfen. Nun geht es mit dem mittlerweile 4. Abänderungsbescheid in die für mich und meine Beschwerden passende Klinik, die mir bereits am 29.05.09 bewilligt wurde. Es bleibt abzuwarten, ob noch die 48. – 50. Woche zur Einberufung auf dem Schirm steht, oder ob es, wie ich Eingangs vermutet habe, auch fixer geht. Es bleibt spannend – sollte sich allerdings die Aufnahme, durch die zwischenzeitlich unberechtigte Abmeldung weiter nach hinten verschieben, hat die KK sich selbst ins Knie geschossen.
Jedenfalls werde ich Akteneinsicht und Revision beantragen. Möchte gern wissen, wer zu verantworten hat, dass bei all dem zusätzlichen Stress (über Wochen und Monate Hick u. Hack - man könnte es auch gezieltes Mobbing der KK nennen) meine laufende Genesung behindert wurde.
Ich bin der Auffassung, spätestens nach der Überprüfung auf die Notwendigkeit der ausgewählten Rehabilitationseinrichtung, die vom Leistungsträger bestätigt wurde, hätte die KK Ruhe geben müssen.
Es kann nicht im Sinne des Erfinders sein, Mehrfacherkrankte zum 4-wöchigen psychosomatischen Kaffeetrinken in eine mehr oder weniger Verwahranstalt zu stecken, ja, geradezu durchzuwinken, etwas an der Oberfläche zu kratzen und sie ungeachtet weiterer gesundheitlicher Probleme wieder zu entlassen, weil die zugewiesene Reha-Klinik nicht mehr hergibt. Wie soll das funktionieren? 2008 psychosomatisch. 2009 psychosomatisch, 2010 orthopädisch, 2011 dermatologisch und dann wieder von vorne? Wenn medizinische Rehabilitation so verstanden werden soll, dann ist es kein Wunder, dass die Kassen leer sind.
Meinem Widerspruch wurde übrigens gestern im vollen Umfang abgeholfen. Nun geht es mit dem mittlerweile 4. Abänderungsbescheid in die für mich und meine Beschwerden passende Klinik, die mir bereits am 29.05.09 bewilligt wurde. Es bleibt abzuwarten, ob noch die 48. – 50. Woche zur Einberufung auf dem Schirm steht, oder ob es, wie ich Eingangs vermutet habe, auch fixer geht. Es bleibt spannend – sollte sich allerdings die Aufnahme, durch die zwischenzeitlich unberechtigte Abmeldung weiter nach hinten verschieben, hat die KK sich selbst ins Knie geschossen.
Jedenfalls werde ich Akteneinsicht und Revision beantragen. Möchte gern wissen, wer zu verantworten hat, dass bei all dem zusätzlichen Stress (über Wochen und Monate Hick u. Hack - man könnte es auch gezieltes Mobbing der KK nennen) meine laufende Genesung behindert wurde.
Ich bin der Auffassung, spätestens nach der Überprüfung auf die Notwendigkeit der ausgewählten Rehabilitationseinrichtung, die vom Leistungsträger bestätigt wurde, hätte die KK Ruhe geben müssen.