Krankengeldauszahlung IKK

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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F.M.1991
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Krankengeldauszahlung IKK

Beitrag von F.M.1991 » 04.07.2009, 10:40

Hallo

ich habe bei meiner Suche im Internet dieses Forum hier entdeckt und ich hoffe das ihr mir helfen könnt

und zwar bin ich jetzt seit 7 Monaten wegen einer schweren Knieverletzung + anschließender Operation Krankgeschrieben

bisher lief die Auszahlung so ab das ich den schein jedesmal bei erneuter AU zur IKK geschickt habe und dann mein geld bekommen habe

ginge es nicht auch so , das ich den Schein noch während der Zeit in der ich Krankgeschrieben bin zu denen schicken kann und dann für den Zeitraum schonmal Geld kriegen könnte?

ich bin vorläufig noch bis zum 31.07 krankgeschrieben , und das jetzt vom 22.06 an

bekäme ich dann für diesen Zeitraum (22.06. - 07.07. ) schonmal das Geld oder muss ich bis ende der AU warten ?

Ich bedanke mich schonmal im voraus

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.07.2009, 12:16

Hallo,
ich kann nur aus eigener Praxis berichten, denke aber, dass dies bei allen Krankenkasse gleichermassen gehandhabt wird.
Krankengeld wird immer für zurückliegende Zeiträume ausgezahlt - grundsätzlich nie im voraus.
Wir z.B. zahlen Krankengeld immer nur bis zu dem Tag aus an dem der
behandelnde Arzt den Krankengeldauszahlschein ausgefüllt hat und weiterhin die Arbeitsunfägigkeit bestätigt.
Nur wenn der Arzt z.b. Freitags bestätigt dass ab Motag wieder Arbeitsfähigkeit vorliegt, dann zahlen wir den Samstag und den Sonntag
quasi im voraus aus.
Gruß
Czauderna

F.M.1991
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Beitrag von F.M.1991 » 04.07.2009, 12:25

also kann ich den zettel nicht an die ikk schicken um mir die schon vergangenen 2 wochen der AU bezahlen zu lassen?

die 2 wochen wären ja dann zurückliegende krankentage , ich möchte ja nicht das die mir die kompletten 5 wochen auszahlen


naja , wenn die ikk(bzw. alle krankenkassen) das nur so handhabt das erst am ende einer aktuellen AU ausgezahlt wird ist das zwar schade aber ich werde damit leben müssen :cry:

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.07.2009, 14:17

Hallo,
ja, bei uns würdest du aufgrund dieses Zettels die vergangenen zwei wochen ausbezahlt bekommen muesstes dann aber in zwei Wochen wieder einen Auszahlschein vorlegen.
Gruß
Czauderna

F.M.1991
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Beitrag von F.M.1991 » 04.07.2009, 14:47

das hört sich doch gut an

vielen dank für die hilfe

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