Brauch Eure Hilfe....vielen dank schonmal im voraus

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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RayVox
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Brauch Eure Hilfe....vielen dank schonmal im voraus

Beitrag von RayVox » 30.06.2009, 14:30

Hallo liebe Krankenkassenforum-User,

Ich war bis zum 31.03. an der Universität Karlsruhe eingeschrieben und hatte den SBK-Studententarif von etwa 60 Euro. Ab dem 01.04 war ich also nicht mehr offiziell Student, war aber immernoch am Anfertigen meiner Diplomarbeit (muss man nicht mehr immatrikuliert sein, bis zu einem Monat nach Vorlesungsbeginn). Jetzt habe ich also meine Diplomarbeit abgegeben und warte auf mein Diplom.
Ab September ´09 werde ich noch zusätzlich ein Heilpraktiker-Studium dranhängen, welches dann nochmal 2 Jahre geht. Jetzt ruft mich die SBK gestern an und meinte ich müsste rückwirkend vom 01.04. Nachzahlungen
tätigen, weil ich kein Student mehr war. Was kann ich machen, wie soll ich reagieren, kann mir, da ich ja eigentlich "arbeitslos" bin vom Arbeitsamt Unterstützung erwarten?

Fakt ist: mein Diplom ist noch nicht ausgestellt aber ich bin kein Student mehr, aber verdien ja auch nix, also geh niergends arbeiten...was kann ich also im Zeitraum vom 01.04(Ende Studium)-01.10(Anfang der Heilpraktikerschule) machen?

Würde mich um eine Antwort sehr freuen
LG an alle User Thomas

Gast

Beitrag von Gast » 30.06.2009, 15:30

Hallo RayVox,

ich gehe mal davon aus, dass du noch nie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, oder?! Dann bekommst du auch kein Arbeitslosengeld vom Amt.

Von was bestreitest du denn deinen Lebensunterhalt? Arbeitslosengeld 2 wirst du denke ich mal auch nicht beziehen...

Grundsätzlich stimmt das, was die SBK dir da gesagt hat. Seit dem 01.04.2007 gibt es in Deutschland die Versicherungpflicht. Das da heißt, keiner darf mehr unversichert sein. Da du also seit dem 01.04.2009 nicht mehr in der Krankenversicherung der Studenten bist, weil die Voraussetzungen dafür nicht mehr gegeben sind, musst du dich frw. versichern.

RayVox
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Beitrag von RayVox » 01.07.2009, 14:04

Ich wohne noch bei meinen Eltern und die Krankenversicherung lief die ganze Zeit über Sie. Wenn ich das richtig verstehe, müsste ich ab dem 01.04.(nicht mehr immatrikuliert) den normalen Beitrag, wie mir gesagt wurde von etwa 140 Euro bezahlen und dieser Betrag wäre dann bis zum Anfang meines Heilpraktiker-Studiums zu zahlen. Ich hatte gehofft (evtl utopisch), dass die SBK mir über den kurzen Zeitraum weiterhin den vergünstigten Beitrag (Studentenbeitrag) von etwa 60Euro genehmigen würde, da ich ja in dieser Übergangszeit (zwischen erst und zweit Studium) keinerlei Verdienste habe. Dann frag ich mich generell: Wenn ich keine Unterstützung von den Eltern bekomme und nicht selbst Geld verdiene, wie zahlt man denn da einen Betrag von 140 Euro pro Monat?
Wie läuft das denn normal?

Gast

Beitrag von Gast » 01.07.2009, 15:05

Der Studentenbeitrag ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Wichtigste überhaupt: Du musst an einer deutschen Uni/Hochschule eingeschrieben sein. Trifft dies nicht zu, hast du keinen Anspruch auf den günstigen Studententarif.

Ob du Einkünfte hast oder nicht, ist der KK egal. Du musst zahlen, ob du nun Einkünfte hast oder nicht.

CiceroOWL
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Versicherungspflicht

Beitrag von CiceroOWL » 02.07.2009, 09:15

Seit dem 01.04.2007 gibt es ja in Deutschland die Versicherungspflicht. das heißt du mußt zahlen.
Das einzigste was du machen kannst ist einen Antrag auf Übernahme der KK Beiträge durch die ARGE zu stellen, oder beim Sozialamt.

RayVox
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Beitrag von RayVox » 02.07.2009, 15:16

Ok vielen Dank für die Antworten, dann werde ich wohl im Zeitraum zwischen den Studiengängen den normalen Beitrag zahlen müssen.

Danke an alle
LG Thomas

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 02.07.2009, 19:56

Hallo,

ich befürchte, dass die Heilpraktikerausbildung nicht die Voraussetzungen für den Studenten- oder Schülertarif erfüllt und der Beitrag entsprechend bei ca. 145 € bleibt.

LG, Fee

Hucky
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Beitrag von Hucky » 27.07.2009, 14:50

Hallo RayVox,

ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen.

Ich habe vom dem Problem mit der Diplomarbeit und nicht mehr erforderlichen Immatrikaltion schon gehört. Gibt es z.B. auch in Bayern.

Hier sollte jeder Student genau die Kosten abwägen die er hat. IMMA --> wenig Beitrag und eventuell Gebühren an die Hochschule oder halt kein IMMA --> mehr Beiträge aber keine Gebühren an die HS. Für diese Rechnung sollte sich jeder Student, den es betrifft, Zeit nehmen.

Für den Zeitraum 01.04. - 30.09. zahlst du den Mindesttarif für die freiwillige Vers. (FRW). Ab dem 01.10.2009 besteht nach Prüfung für dich die Mgl. erneut den günstigen Tarif zu nutzen. Dazu musst du einen formlosen Antrag auf Neueinstufung/Neubeurteilung deines Beitrages stellen. Bitte lege eine Bescheinigung bzw. den Ausbildungsvertrag in Kopie Deiner Heilpraktikerausbildung bei. Du erhälst die FRW als Fachschüler, welche wiederum den Studententarif erhalten. Damit alles reibungslos abläuft, empfehle ich Dir Dich mit Deinem zust. SB für die FRW fristgrecht in Verbindung zu setzen. Mit ihm kannst du alles genau abklären, was er braucht.

VG
Hucky

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