Nicht mehr im Beruf arbeiten können, trotzdem Arbeitsfähig

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Hans22
Beiträge: 2
Registriert: 19.06.2009, 12:53

Nicht mehr im Beruf arbeiten können, trotzdem Arbeitsfähig

Beitrag von Hans22 » 19.06.2009, 13:46

Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und habe ein Problem mit einer Rehaklink wobei ich eure Hilfe benötige.

Wegen einer Bandscheibenerkrankung nach OP bin ich seit Feb.08 arbeitsunfähig, während dieser Zeit ist mein Arbeitsvertrag im Juli 08 ausgelaufen und nicht erneurt worden. Zur Zeit befinde ich mich in einer Reha Klink wo man mir bei der Visite sagte das ich meine letzte Tätigkeit (als Ausbilder für Fachkräfte Lagerlogistik ) nicht mehr ausüben kann, nur noch leichte Bürotätigkeit ohne bücken und heben.

Trotzdem soll ich als Arbeitsfähig entlassen werden da man keinen Arbeitslosen mehr nach der letzten Tätigkeit beurteilen darf.

Da ich aber während meiner Arbeitsunfähigkeit Erwerbslos geworden bin glaube ich, dass meine letzte Tätigkeit zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit ausschlaggebend ist.

sunshiner81
Beiträge: 61
Registriert: 24.09.2007, 18:04

Beitrag von sunshiner81 » 19.06.2009, 16:14

Dein letzter Absatz ist korrekt. Zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit ist auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit abzustellen, da die Beschäftigung während der Arbeitsunfähigkeit beendet wurde. Du kannst rechtlich nicht an die Agentur für Arbeit verwiesen werden, wenn du die zuletzt ausgeübte Tätigkeit aktuell noch nicht wieder ausüben könntest!

Falls du arbeitsfähig entlassen wirst, wende dich an deinen krankschreibenden Arzt. Der muss der Krankenkasse einen Widerspruch einreichen!

Nichts desto trotz solltest du dir Gedanken über deine berufliche Zukunft machen. Krankengeld endet nach 1 1/2 Jahren und spätestens dann steht du vor der Tür der Agentur für Arbeit. Was hat man dir diesbezüglich in der Reha empfohlen? Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) bei der Rentenversicherung stellen? Wie stellst du dir den weiteren Werdegang vor?
Zuletzt geändert von sunshiner81 am 20.06.2009, 10:08, insgesamt 1-mal geändert.

Hans22
Beiträge: 2
Registriert: 19.06.2009, 12:53

Beitrag von Hans22 » 19.06.2009, 21:09

Hallo sunshiner81,
Danke für Deine Antwort, mit dem letzten Absatz hast Du natürlich Recht und ich mache mir auch Sorgen um meine berufliche Zukunft, diesbezüglich wurde mir nichts von der Reha empfohlen.
Was verstehe ich unter Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben?
Eine Überlegung zum weiteren Werdegang geht Richtung Selbständigkeit.

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

LTA = Umschulung

Beitrag von CiceroOWL » 20.06.2009, 06:57

Guten Morgen Hans,

LTA heißt nichts anderes als Umschulung, dies bedeutet, sofern der RV - Träger mitspielt, das du eine Umschulung machst.

Wäre ein Gedanke wert, ist eine Chance.

Weißt in welchen Bereich du dich selbst. machen willst. Hast du dich nach einem Existenzgründerzuschuss bei der BA erkundigt.

Hast du dich mal bei der IHK erkundigt wie das ganze gefördert wird.

Gruß

Cicero

sunshiner81
Beiträge: 61
Registriert: 24.09.2007, 18:04

Beitrag von sunshiner81 » 20.06.2009, 10:12

Ich empfehle Dir ein Beratungsgespräch bei einer Rentenberatungsstelle in deiner Nähe zu vereinbaren und Deine Situation dort zu schildern. Die können dich über die LTA-Maßnahmen beraten.

Die Adressen und Telefonnummern findest du hier: deutsche-rentenversicherung.de/nn_6234/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap__node.html__nnn=true

Antworten