Arbeitsaufnahme und GKV
Moderator: Czauderna
Arbeitsaufnahme und GKV
Wenn man längere Zeit überhaupt nicht mehr versichert war und vorher privat, wie in meinem Fall von 1999 - 2003 privat und danach dann im Ausland kann dann die GKV die Aufnahme verweigern ?
ich bin jetzt 54 Jahre und plane die Aufnahme eines versicherungsprflichtigen Beschäftigungsverhältnisses und bei der AOK sagte man mir heute, das müsse dann extra geprüft werden auch bei Vorlage eines Arbeitsvertrages.
ich bin jetzt 54 Jahre und plane die Aufnahme eines versicherungsprflichtigen Beschäftigungsverhältnisses und bei der AOK sagte man mir heute, das müsse dann extra geprüft werden auch bei Vorlage eines Arbeitsvertrages.
Re: Arbeitsaufnahme und GKV
Hallo,
ich sehe da kein Problem - bei Aufnahme einer krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit und 1.Wohnsitz in Deutschland und unter 55 Jahre alt, muss man sogar in die GKV und hat die freie Wahl unter den Kassen.
Allerdings kann die Kasse in eine Überprüfung einsteigen, ob es sich da tatsächlich um ein richtiges Arbeitsverhältnis handelt, denn wenn das nicht der Fall wäre, dann wird das nix mit der Krankenversicherung.
Die Kasse geht in eine solche Prüfung eigentlich immer dann, wenn es z.B. eine Fallkonstellation wie diese ist (54 - nicht krankenversichert und wieder in die GKV wollen) - Ausnahme bestätigen die Regel.
Dann kommt es darauf an, aus welchem Ausland man kommt und wie man dort ggf. krankenversichert war. Handelt es sich um ein Land außerhalb der EU und/oder auch nicht um einen Vertragsstaat (z.B. Türkei), dann wäre der Zugang zur GKV grundsätzlich versperrt.
Gruss
Czauderna
ich sehe da kein Problem - bei Aufnahme einer krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit und 1.Wohnsitz in Deutschland und unter 55 Jahre alt, muss man sogar in die GKV und hat die freie Wahl unter den Kassen.
Allerdings kann die Kasse in eine Überprüfung einsteigen, ob es sich da tatsächlich um ein richtiges Arbeitsverhältnis handelt, denn wenn das nicht der Fall wäre, dann wird das nix mit der Krankenversicherung.
Die Kasse geht in eine solche Prüfung eigentlich immer dann, wenn es z.B. eine Fallkonstellation wie diese ist (54 - nicht krankenversichert und wieder in die GKV wollen) - Ausnahme bestätigen die Regel.
Dann kommt es darauf an, aus welchem Ausland man kommt und wie man dort ggf. krankenversichert war. Handelt es sich um ein Land außerhalb der EU und/oder auch nicht um einen Vertragsstaat (z.B. Türkei), dann wäre der Zugang zur GKV grundsätzlich versperrt.
Gruss
Czauderna
Re: Arbeitsaufnahme und GKV
Ja in meinem Fall aus Kolumbien aber da es sich um eine Vollzeittätigkeit handelt (Zeitarbeit) und ich noch unter 55 Jahren bin, dürfte es da ja keine Probleme geben ? Si meinten aber eine Überprüfung würde anstehen was ich hauptsächlich machen würde also Vollzeitarbeit oder immer noch selbbständige Arbeit
Re: Arbeitsaufnahme und GKV
Hallo,
Si meinten aber eine Überprüfung würde anstehen was ich hauptsächlich machen würde also Vollzeitarbeit oder immer noch selbbständige Arbeit
könnte passieren, muss aber nicht zwingend sein.
Zum einen die Überprüfung, ob es den Arbeitsplatz auch wirklich gibt und nicht nur auf dem Papier und zum anderen, ob überhaupt Krankenversicherungspflicht eintreten kann, wenn es ggf. auch noch um die Frage der hauptberuflichen Selbständigkeit geht.
Gruss
Czauderna
Si meinten aber eine Überprüfung würde anstehen was ich hauptsächlich machen würde also Vollzeitarbeit oder immer noch selbbständige Arbeit
könnte passieren, muss aber nicht zwingend sein.
Zum einen die Überprüfung, ob es den Arbeitsplatz auch wirklich gibt und nicht nur auf dem Papier und zum anderen, ob überhaupt Krankenversicherungspflicht eintreten kann, wenn es ggf. auch noch um die Frage der hauptberuflichen Selbständigkeit geht.
Gruss
Czauderna
Re: Arbeitsaufnahme und GKV
Ja das ist die Frage auf der anderen Seite kann ich ja auch nicht einfach aufhören zu arbeiten bloss weil im September evtl bei Arbeitsaufnahme eine Prüfung anstehen könnte.Gegenwärtig bin ich in Deutschland auch nicht gemeldet und ich weiss ja nicht ab wann diese Prüfung bzw Einkünfte gelten bzw relevant sein sollen ?
Re: Arbeitsaufnahme und GKV
Hallo,
Krankenversicherungspflicht und damit auch die Mitgliedschaft in der GKV beginnt mit dem Beginn der Beschäftigung und der entsprechenden Anmeldung des Arbeitgebers, z.B. zum 01.09.2023.
Natürlich kannst Du schon im Vorfeld einen entsprechenden Aufnahmeantrag bei der Krankenkasse zum 1.9.2023 stellen, kannst aber auch abwarten. Wenn geprüft wird geprüft , ist der Status ab 01.09.2023 maßgebend. Was bis dahin war ist uninteressant.
Wäre denn eine selbständige Tätigkeit mit im Spiel ?.
Gruss
Czauderna
Krankenversicherungspflicht und damit auch die Mitgliedschaft in der GKV beginnt mit dem Beginn der Beschäftigung und der entsprechenden Anmeldung des Arbeitgebers, z.B. zum 01.09.2023.
Natürlich kannst Du schon im Vorfeld einen entsprechenden Aufnahmeantrag bei der Krankenkasse zum 1.9.2023 stellen, kannst aber auch abwarten. Wenn geprüft wird geprüft , ist der Status ab 01.09.2023 maßgebend. Was bis dahin war ist uninteressant.
Wäre denn eine selbständige Tätigkeit mit im Spiel ?.
Gruss
Czauderna
Re: Arbeitsaufnahme und GKV
Die Dame von der AOK hat mich gefragt was ich bis jetzt mache und ich habe geantwortet das ich eben mein Einkommen aus selbsständiger Tätigkeit erwirtschafte und sie meinte das es besser wäre wenn ich diese Tätigkeit zum Zeitpunkt des Antrags nicht ausüben würde.Ist die Frage ob das mittels Kontoauszügen geprüft wird oder ob die Angabe das ich kein Einkommen habe ausser dem zu erwartenden Einkommen durch Arbeitsaufnahme.Das Einkommen wird auch nicht in Deutschland erzielt und ich bin bis dato nicht angemeldet.Die Arbeitsaufnahme ist natürlich auch echt also alles legal und normal.
Re: Arbeitsaufnahme und GKV
Hallo
ich war selbst bei einer Krankenkasse beschäftigt. Bei uns musste ein Aufnahmeantrag gestellt werden, in dem auch gefragt wurde, ob eine selbständige Tätigkeit neben der Arbeitnehmertätigkeit ausgeübt würde. Wenn diese Frage verneint wurde, haben wir das in der Regel auch so zur Kenntnis genommen und die Sache war erledigt.
Es geht hier ja auch nicht darum, dass man gar nicht selbständig sein darf, sondern darum, ob es sich dabei um eine hauptberufliche oder um eine nebenberufliche Selbständigkeit handelt.
Hauptberuflich verhindert die Krankenversicherungspflicht, nebenberufliche Selbständigkeit nicht.
Gruss
Czauderna
ich war selbst bei einer Krankenkasse beschäftigt. Bei uns musste ein Aufnahmeantrag gestellt werden, in dem auch gefragt wurde, ob eine selbständige Tätigkeit neben der Arbeitnehmertätigkeit ausgeübt würde. Wenn diese Frage verneint wurde, haben wir das in der Regel auch so zur Kenntnis genommen und die Sache war erledigt.
Es geht hier ja auch nicht darum, dass man gar nicht selbständig sein darf, sondern darum, ob es sich dabei um eine hauptberufliche oder um eine nebenberufliche Selbständigkeit handelt.
Hauptberuflich verhindert die Krankenversicherungspflicht, nebenberufliche Selbständigkeit nicht.
Gruss
Czauderna
Re: Arbeitsaufnahme und GKV
Danke Herr oder Frau Czauderna, man merkt eben gleich das sie sich auskennen mit der Materie,auch die Bedingungen die bei Bürgergeld auf mich zutreffen würden habe ich gefunden,beim Arbeitsamt hatte man keinen blassen Schimmer,In diesemn Fall müsste die PKV den Basistarif von 807 Euro auf 403 Euro senken und das Jobcenter würde diese Kosten übernehmen,wenn aber die PKV für mich einen höheren Traif ansetzen würde dann müsste ich die Differenz aus eigener Tasche zahlen.
Re: Arbeitsaufnahme und GKV
Hallo
Die haben keinen blassen Schimmer las dich nicht verarschen
das ist denen ihr täglich Brot die wollen nur das du dich freiwillig versicherst
Also einfach hin zum Arbeitsamt Bürgergeld (in feineren Kreis heißt das glaube
ich Hartz4 (LOL) ) beantragen und gut ist notfalls kündigst du in 2 Monaten dein
Bürgergeld wieder und machst dein Ding
Dieses hätte den Vorteil du würdest alle Diskussionen mit denen überspringen den das
Arbeitsamt meldet dich bei deiner wunsch AOK an
Gruß
Dem Arbeitsamt würde ich aber Dampf machen
Die haben keinen blassen Schimmer las dich nicht verarschen
das ist denen ihr täglich Brot die wollen nur das du dich freiwillig versicherst
Also einfach hin zum Arbeitsamt Bürgergeld (in feineren Kreis heißt das glaube
ich Hartz4 (LOL) ) beantragen und gut ist notfalls kündigst du in 2 Monaten dein
Bürgergeld wieder und machst dein Ding
Dieses hätte den Vorteil du würdest alle Diskussionen mit denen überspringen den das
Arbeitsamt meldet dich bei deiner wunsch AOK an
Gruß
Re: Arbeitsaufnahme und GKV
Aber nicht wenn man privat versichert war vorher und das war bei mir ja der Fall bis 2003 als letzte Versicherung ?
Re: Arbeitsaufnahme und GKV
Hallo,
genau so ist es und dem Job-Center ist es total egal ob PKV oder GKV.
Gruss
Czauderna
genau so ist es und dem Job-Center ist es total egal ob PKV oder GKV.
Gruss
Czauderna