Ende der Familienversicherung - horrende Nachzahlung?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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mariafeld
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Ende der Familienversicherung - horrende Nachzahlung?

Beitrag von mariafeld » 07.06.2009, 14:02

Und noch ein Problem, diesmal geht es um meinen Mann!

Er ist seit September 2008 freiberuflich selbstständig tätig und hat ein monatliches Einkommen von ca. 630 Euro. Wir kriegen keine Leistungen vom Arbeitsamt, leben also weit unter dem Hartz 4 Niveau.

Bis August 2008 war mein Mann bei mir familienversichert. Ich habe also für uns beide zusammen monatlich 140 Euro in die GKV gezahlt. Aufgrund seiner Selbstständigkeit hat die GKV uns nun mitgeteilt, dass seine Familienversicherung zum September 2008 endet.

Wenn er weiterhin in der GKV bleiben will, muss er ab September 2008 den monatlichen Beitrag von 300 Euro zahlen. Das geht natürlich nicht, weil uns dann nur noch 330 Euro zum Leben bleiben.

Frage Was können wir jetzt tun?

Ist es möglich, rückwirkend den Austritt meines Mannes aus der GKV zum September 2008 zu tätigen, um die horrenden Nachzahlungen von ca. 3000 Euro für die Monate September 2008 - Juni 2009 zu vermeiden? Da er noch jung ist, wären die Beiträge bei einer privaten KV viel günstiger.

In dem Schreiben der Krankenkasse steht nur, dass sein Versicherungsschutz zum Sept. 2008 endet und er sich, falls er weiterhin versichert bleiben möchte, ab September 2008 freiwillig versichern muss!

Was heißt das denn konkret? Was wäre, wenn er die freiwillige Versicherung bei der GKV nicht beantragt, müsste er trotzdem nachzahlen oder wäre er dann befreit?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.06.2009, 19:01

Hallo,
er hat ein Beitrittsrecht zum 01.09.2008* zur bisherigen kasse, aber auch zu allen anderen geöffneten GKV-Kassen - nachzahlen muss er bei allen, da führt kein Weg vorbei.
Natürlich könnte er sich auch in der PKV versichern, allerdings muesste er eine finden die ihn zum 01.09.2008 rückwirkend aufnimmt und teuer wird das auch.

Gruß

Czauderna
* nachträglich geändert, vorher Tippfehler
Zuletzt geändert von Czauderna am 07.06.2009, 19:59, insgesamt 1-mal geändert.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 07.06.2009, 19:28

Hallo,

ich sehe das anders. Er hat ein Beitrittsrecht zum 1.9.08 bei seiner letzten Kasse nach § 5,1,13 SGB V.

Sich nicht zu versichern ist nicht besonders clever. Denn wenn er dann mal bei der GKV anklopft zahlt er nach. Aber nicht nur 300 € im Monat, sondern den Höchstbeitrag.

PKV ginge theoretisch auch, aber dann zählt bei Dir sein Einkommen mit. Denn wenn ein Ehepartner PKV versichert ist, schlägt die GKV zu und rechnet auch mit seinem Einkommen bzw. setzt das hälftige Familieneinkommen an. Da Du aber in einem anderen Thread auf eine familienversicherung spekulierst .... mmmhhh

Wenn Dein Mann weniger als 1890 € verdient, kann er einen Antrag auf Herabsetzung stellen. die fragen sind ähnlich bei Hartz IV; geht aber meines Wissens nur für die Zukunft. Also am besten mal bei der Kasse vorbeigehen.

LG, Fee

mariafeld
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Beitrag von mariafeld » 07.06.2009, 20:34

Czauderna hat geschrieben:Natürlich könnte er sich auch in der PKV versichern, allerdings muesste er eine finden die ihn zum 01.09.2008 rückwirkend aufnimmt und teuer wird das auch.
Aber mit Sicherheit günstiger als die GKV! Er ist erst 26, ich hoffe also, dass wir ein Angebot für 70 Euro/monatl. oder so bekommen.
Sich nicht zu versichern ist nicht besonders clever. Denn wenn er dann mal bei der GKV anklopft zahlt er nach. Aber nicht nur 300 € im Monat, sondern den Höchstbeitrag.
Habe ich es denn richtig verstanden, dass er theoretisch für die Zeit von September 08 - Mai 09 ohne Versicherung bleiben kann? Ich dachte, es herrsche in jedem Fall Versicherungspflicht?

Es wäre natürlich klasse, wenn es möglich wäre, die PKV ab dem jetztigen Zeitpunkt abzuschließen ohne irgendwas nachzahlen zu müssen. Aber er möchte in ein paar Jahren unbedingt zurück in die GKV. Wenn die Forderungen der GKV sich also nicht irgendwann verjähren, dann ist das auch kein Ausweg.
PKV ginge theoretisch auch, aber dann zählt bei Dir sein Einkommen mit. Denn wenn ein Ehepartner PKV versichert ist, schlägt die GKV zu und rechnet auch mit seinem Einkommen bzw. setzt das hälftige Familieneinkommen an.


:shock: :shock: :shock:
Wirklich? Wo steckt denn da die Logik hinter??? Dann müsste ich also für sein Einkommen mitbezahlen???
Wenn Dein Mann weniger als 1890 € verdient, kann er einen Antrag auf Herabsetzung stellen. die fragen sind ähnlich bei Hartz IV; geht aber meines Wissens nur für die Zukunft. Also am besten mal bei der Kasse vorbeigehen.
Den ermäßigten Beitrag bekommen wir wiederum nicht wegen dem Eigentum. Von dem wir allerdings, wie gesagt, in der Praxis nichts haben, da wir es nicht in Geld umwandeln können.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.06.2009, 10:46

mariafeld hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Natürlich könnte er sich auch in der PKV versichern, allerdings muesste er eine finden die ihn zum 01.09.2008 rückwirkend aufnimmt und teuer wird das auch.
Aber mit Sicherheit günstiger als die GKV! Er ist erst 26, ich hoffe also, dass wir ein Angebot für 70 Euro/monatl. oder so bekommen.
Das bezweifle ich stark - ich kenne mich zwar bei den Verteragsgewohnheiten der PKV nicht so aus, aber eine Krankheitskostenvollversicherung für 70,00 € mtl in der PKV - das halte ich für sehr unwahrscheinlich und dfass eine PKV rückwirkend einen Vertrag abschliesst - ich weeiss nicht, ich weiss nicht.
Sich nicht zu versichern ist nicht besonders clever. Denn wenn er dann mal bei der GKV anklopft zahlt er nach. Aber nicht nur 300 € im Monat, sondern den Höchstbeitrag.
Nachzahlen in (fast) jedem Fall - das muss aber nicht der Höchstebitrag sein.
Habe ich es denn richtig verstanden, dass er theoretisch für die Zeit von September 08 - Mai 09 ohne Versicherung bleiben kann? Ich dachte, es herrsche in jedem Fall Versicherungspflicht?
Das stimmt auch - diese Versicherung kommt aber nur auf Antrag zustande, spätestens dann wenn es zu einer regulären Versciherung kommt gehts an die Nachzahlung, ggf. sogar mit SäumniszuschlaG

Es wäre natürlich klasse, wenn es möglich wäre, die PKV ab dem jetztigen Zeitpunkt abzuschließen ohne irgendwas nachzahlen zu müssen. Aber er möchte in ein paar Jahren unbedingt zurück in die GKV. Wenn die Forderungen der GKV sich also nicht irgendwann verjähren, dann ist das auch kein Ausweg.
Verjähren tun solche Forderungen 4 Jahren nach Entstehen - da es diese Gesetzgebung erst seit dem 01.04.2007 gibt würde 2007 am 31.12.2011
verjähren.Ob die Kassen dann aber hingehen und auf grobe Fahrlässigkeit
abprüfen kann man heute noch nicht sagen - jedenfalls dann wären es 30 Jahre.
PKV ginge theoretisch auch, aber dann zählt bei Dir sein Einkommen mit. Denn wenn ein Ehepartner PKV versichert ist, schlägt die GKV zu und rechnet auch mit seinem Einkommen bzw. setzt das hälftige Familieneinkommen an.


:shock: :shock: :shock:
Wirklich? Wo steckt denn da die Logik hinter??? Dann müsste ich also für sein Einkommen mitbezahlen???
Was hat Gesetz mit Logik zu tun ?? (Scherz) - der Grund lilegt darin dass es einfach nicht gewollt ist dass der eine Eherpartner beitragsmässig selbst günstig in der PKV versichert ist und der Ehegatte für einen Minimalbetrag in der GKV, deshlab wird in solchen Fällen das Einkommen des PKV-Versicherten zur Hälfte angerechnet, maximal bis zur Hälfte der Beitragsbemessungsgrenzer in der gesetzlichen Krankenversicherung, ja und das macht z.Zt. den Höchstbeitrag von ca. 300,00 € aus.
Wenn Dein Mann weniger als 1890 € verdient, kann er einen Antrag auf Herabsetzung stellen. die fragen sind ähnlich bei Hartz IV; geht aber meines Wissens nur für die Zukunft. Also am besten mal bei der Kasse vorbeigehen.
Den ermäßigten Beitrag bekommen wir wiederum nicht wegen dem Eigentum. Von dem wir allerdings, wie gesagt, in der Praxis nichts haben, da wir es nicht in Geld umwandeln können.
Das spielt leider auch keine Rolle bei der Prüfung in solchen Fällen.

Gruss

Czauderna

mariafeld
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Beitrag von mariafeld » 08.06.2009, 11:08

das ist jetzt natürlich ein bisschen offtopic, aber: wovon sollen dann solche Menschen wie wir leben? Ich kann doch nichts dafür, dass ich Eigentum geerbt habe (übrigens sehr wenig, nur einen kleinen Anteil von einem Familienhaus, aber das spielt ja keine Rolle), das sich nicht verkaufen lässt und mit dem ich daher in der Praxis nichts anfangen kann?

Wir kriegen keinen Cent vom Staat und auch keine ermäßigten Beiträge, was dazu führt dass fast 50% des Einkommens an die KK geht!

Das einzige, was uns übrig bleibt ist wahrscheinlich uns schrecklich zu verschulden - oder wir landen auf der Straße?

Lord Dragon
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Beitrag von Lord Dragon » 08.06.2009, 16:20

@mariafeld
Du kannst als Erbe Verkauf des Hauses durchsetzen. Erlös wird dann unter Erben ausgeteilt. Erbengemeinschaft wird aufgelöst oder ein Miterbe kauft deinen Teil auf.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 08.06.2009, 21:09

Hallo,

das Haus lässt sich doch nicht mal eben verkaufen.... wo lebst Du denn?

Einzige Chance: Festanstellung oder gar nichts mehr und Hartz IV

LG, Fee

mariafeld
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Beitrag von mariafeld » 08.06.2009, 21:20

Eben, verkaufen geht ueberhaupt nicht, haben wir 3 Jahre lang versucht. Jetzt ist das Haus wieder vermietet, fuer mindestens 3 Jahre, d.h. 3 Jahre kein Geld (Mieteinnahmen sind minimal).

Werde mich morgen erkundigen, ob ich irgendwie Hartz 4 bekommen kann. Ansonsten werden wir uns eben verschulden. Was bleibt uns anderes uebrig...

Eine Festanstellung in Berlin zu finden ist leider auch nicht so einfach (trotz Hochschulabschluss und etlichen Qualifikationen). Suche schon seit 4 Monaten und schreibe jeden Tag Bewerbungen.

Ist eben nicht alles so einfach wie man denkt wenn man etwas mehr Glueck hatte im Leben!

Vielen Dank euch fuer die Antworten!

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