Rückforderung von Entgeltfortzahlung
Moderator: Czauderna
Rückforderung von Entgeltfortzahlung
Hallo, ich muss noch einmal nachfragen, glaube aber dass ich das falsch verstanden habe.
Kann bei einer rückwirkend Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente der Arbeitgeber auch die Lohnfortzahlung zurückfordern, die in den Zeitraum (zB August 2022) fiel?
Krankengeldzuschuss und anteiliges Weihnachtsgeld ist mir lt. TV-L klar.
Kann bei einer rückwirkend Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente der Arbeitgeber auch die Lohnfortzahlung zurückfordern, die in den Zeitraum (zB August 2022) fiel?
Krankengeldzuschuss und anteiliges Weihnachtsgeld ist mir lt. TV-L klar.
Re: Rückforderung von Entgeltfortzahlung
Hallo,
das ist eine arbeitsrechtliche Frage, also hat nichts mit der Krankenkasse zu tun. Ich meine aber - nein, kann nicht zurückgefordert werden. Mir ist keine entsprechende gesetzliche Regelung bekannt, dass ein Arbeitgeber Anspruch auf eine Rentennachzahlung hätte.
Gruss
Czauderna
das ist eine arbeitsrechtliche Frage, also hat nichts mit der Krankenkasse zu tun. Ich meine aber - nein, kann nicht zurückgefordert werden. Mir ist keine entsprechende gesetzliche Regelung bekannt, dass ein Arbeitgeber Anspruch auf eine Rentennachzahlung hätte.
Gruss
Czauderna
Re: Rückforderung von Entgeltfortzahlung
Vielen Dank, ja ich hatte es falsch verstanden. Ich habe noch eine weitere Frage:
Als Altersrentner kann man ja jetzt die 99,99 % Teilrente wählen und hat dann Anspruch auf Krankengeld nach dem Auslaufen der Lohnfortzahlung, falls man weiter arbeitet und dann erkrankt. Wird dann das Krankengeld ebenfalls um die gezahlte Rente gekürzt?
Als Altersrentner kann man ja jetzt die 99,99 % Teilrente wählen und hat dann Anspruch auf Krankengeld nach dem Auslaufen der Lohnfortzahlung, falls man weiter arbeitet und dann erkrankt. Wird dann das Krankengeld ebenfalls um die gezahlte Rente gekürzt?
Re: Rückforderung von Entgeltfortzahlung
Hallo,
dazu habe ich das gefunden - https://rentenbescheid24.de/kein-kranke ... vollrente/
Gruss
Czauderna
dazu habe ich das gefunden - https://rentenbescheid24.de/kein-kranke ... vollrente/
Gruss
Czauderna
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Re: Rückforderung von Entgeltfortzahlung
Eine rückwirkende Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente bedeutet, dass die Rente für einen bestimmten Zeitraum rückwirkend bewilligt wurde, in dem der Betroffene bereits erkrankt war und nicht mehr arbeiten konnte. In diesem Fall kann der Arbeitgeber in der Regel keine Lohnfortzahlung für diesen Zeitraum zurückfordern, da der Arbeitnehmer während dieser Zeit aufgrund seiner Erkrankung arbeitsunfähig war und somit ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht.
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Re: Rückforderung von Entgeltfortzahlung
Hallo,
die Rückwirkende Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente kann Auswirkungen auf die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber haben, insbesondere wenn die Rente rückwirkend für einen Zeitraum genehmigt wird, in dem du bereits Krankengeld erhalten hast. In solchen Fällen könnte der Arbeitgeber in der Regel die Lohnfortzahlung für den Zeitraum, in dem du bereits Krankengeld erhalten hast, zurückfordern.
LG
die Rückwirkende Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente kann Auswirkungen auf die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber haben, insbesondere wenn die Rente rückwirkend für einen Zeitraum genehmigt wird, in dem du bereits Krankengeld erhalten hast. In solchen Fällen könnte der Arbeitgeber in der Regel die Lohnfortzahlung für den Zeitraum, in dem du bereits Krankengeld erhalten hast, zurückfordern.
LG
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Re: Rückforderung von Entgeltfortzahlung
Hallo,
Normalerweise besteht in Deutschland während einer Krankheitsphase Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für einen begrenzten Zeitraum. Wenn jedoch rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, kann dies dazu führen, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die betreffende Zeit entfällt. Dies liegt daran, dass die Erwerbsminderungsrente die Krankengeldzahlungen der Krankenkasse ersetzen kann.
LG
Normalerweise besteht in Deutschland während einer Krankheitsphase Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für einen begrenzten Zeitraum. Wenn jedoch rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, kann dies dazu führen, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die betreffende Zeit entfällt. Dies liegt daran, dass die Erwerbsminderungsrente die Krankengeldzahlungen der Krankenkasse ersetzen kann.
LG
Re: Rückforderung von Entgeltfortzahlung
Hallo,Hartgekochter hat geschrieben: ↑22.09.2023, 14:51Hallo,
Normalerweise besteht in Deutschland während einer Krankheitsphase Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für einen begrenzten Zeitraum. Wenn jedoch rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, kann dies dazu führen, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die betreffende Zeit entfällt. Dies liegt daran, dass die Erwerbsminderungsrente die Krankengeldzahlungen der Krankenkasse ersetzen kann.
LG
das kann nur in diesen Fällen passieren - https://www.versorgungskassen.de/zusat ... hrung.html
für die normale Entgeltfortzahlung gibt es kein Rückforderungsrecht durch den Arbeitgeber.
Gruss
Czauderna
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Re: Rückforderung von Entgeltfortzahlung
Czauderna hat geschrieben: ↑22.09.2023, 15:16Hallo,Hartgekochter hat geschrieben: ↑22.09.2023, 14:51Hallo,
Normalerweise besteht in Deutschland während einer Krankheitsphase Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für einen begrenzten Zeitraum. Wenn jedoch rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, kann dies dazu führen, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die betreffende Zeit entfällt. Dies liegt daran, dass die Erwerbsminderungsrente die Krankengeldzahlungen der Krankenkasse ersetzen kann.
LG
das kann nur in diesen Fällen passieren - https://www.versorgungskassen.de/zusat ... hrung.html
für die normale Entgeltfortzahlung gibt es kein Rückforderungsrecht durch den Arbeitgeber.
Gruss
Czauderna
Hallo,
das ist korrekt. In der Regel hat der Arbeitgeber kein Rückforderungsrecht für die normale Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, sofern die Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung erfüllt sind. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in den meisten Ländern gesetzlich geregelt und verpflichtet den Arbeitgeber, das Gehalt des Arbeitnehmers während der Krankheitszeit weiterzuzahlen.
LG