Ich habe für meinen in diesem Jahr verstorbenen Vater bei seiner Krankenkasse eine anteilige Rückzahlung seiner in 2022 für 2023 geleisteten Zuzahlungsbefreiung für Rezepte/Verordnungen erhalten, allerdings nicht automatisch, sondern erst nachdem ich das schriftlich per Email angefragt hatte.
Todesmonat Anfang August 2023, Erstattung für Sept. - Dez. 2023 = 4 Monate. Also die Jahresvorauszahlung, die für 12 Monate von ihm in 2022 gezahlt wurde, wurde zu 1/3 wieder ausgezahlt.
Ich wollte das hier mal kundtun, weil das bestimmt die einen oder anderen Angehörigen "vergessen", bei der Krankenkasse anzufordern.
Gruss
Eduardo
Zuzahlungsbefreiung - anteilige Rückzahlung im Todesjahr
Moderator: Czauderna
Re: Zuzahlungsbefreiung - anteilige Rückzahlung im Todesjahr
Hallo,
vielen Dank für den Hinweis - ja, das kann ich bestätigen - so etwas geht, wenn überhaupt, nur auf Antrag.
Grundsätzlich, so kenne ich es jedenfalls, besteht aber kein Rechtsanspruch auf eine Rückzahlung, denn, woher weiß man denn, dass bis zum Todestag
die Gesamtbelastungsgrenze - für das laufende Jahr nicht doch schon überschritten war, denn der/die Versicherte hatte aufgrund der Vorauszahlung einen Befreiungsausweis. Nur, wenn der Kasse auch alle Leistungen bekannt sind, bei denen der Befreiungsausweis eingesetzt wurde, kann sie auch berechnen, wie viele Eigenanteile angefallen wären und das dann mit der geleisteten Vorauszahlung abgleichen.
Der Weg, wenn jemand beispielsweise am 30.09. verstirbt, dass dann Anspruch auf 1/4 der geleisteten Vorauszahlung als Rückzahlung besteht, der passt jedenfalls, meiner Meinung nach nicht, denn wie geschrieben, es könnte weniger, aber auch mehr sein.
Gut, wenn jemand im ersten Quartal eines Jahres verstirbt, ist das kein großer Aufwand, aber je später im Jahr der Fall eintritt, um so problematischer wird das. Ich meine auch, dass bei dem Verfahrensablauf mit der Vorauszahlung von den Kassen der Hinweis gegeben wird, dass eine (anteilige) Rückzahlung nicht erfolgt. Ich halte die Entscheidung der Kasse in dem geschilderten Fall für richtig aber auch für kulant.
Gruss
Czauderna
vielen Dank für den Hinweis - ja, das kann ich bestätigen - so etwas geht, wenn überhaupt, nur auf Antrag.
Grundsätzlich, so kenne ich es jedenfalls, besteht aber kein Rechtsanspruch auf eine Rückzahlung, denn, woher weiß man denn, dass bis zum Todestag
die Gesamtbelastungsgrenze - für das laufende Jahr nicht doch schon überschritten war, denn der/die Versicherte hatte aufgrund der Vorauszahlung einen Befreiungsausweis. Nur, wenn der Kasse auch alle Leistungen bekannt sind, bei denen der Befreiungsausweis eingesetzt wurde, kann sie auch berechnen, wie viele Eigenanteile angefallen wären und das dann mit der geleisteten Vorauszahlung abgleichen.
Der Weg, wenn jemand beispielsweise am 30.09. verstirbt, dass dann Anspruch auf 1/4 der geleisteten Vorauszahlung als Rückzahlung besteht, der passt jedenfalls, meiner Meinung nach nicht, denn wie geschrieben, es könnte weniger, aber auch mehr sein.
Gut, wenn jemand im ersten Quartal eines Jahres verstirbt, ist das kein großer Aufwand, aber je später im Jahr der Fall eintritt, um so problematischer wird das. Ich meine auch, dass bei dem Verfahrensablauf mit der Vorauszahlung von den Kassen der Hinweis gegeben wird, dass eine (anteilige) Rückzahlung nicht erfolgt. Ich halte die Entscheidung der Kasse in dem geschilderten Fall für richtig aber auch für kulant.
Gruss
Czauderna
Re: Zuzahlungsbefreiung - anteilige Rückzahlung im Todesjahr
Hallo,
m.E. besteht ein Anspruch auf Rückerstattung. Dabei wird für jeden Monat, der nach dem Todesmonat noch vom Jahr übrig bleibt, ein Zwölftel der geleisteten Vorauszahlung gezahlt. Voraussetzung ist der Nachweis der Berechtigung, z.B. durch Vorlage eines Erbscheines.
MfG
ratte1
m.E. besteht ein Anspruch auf Rückerstattung. Dabei wird für jeden Monat, der nach dem Todesmonat noch vom Jahr übrig bleibt, ein Zwölftel der geleisteten Vorauszahlung gezahlt. Voraussetzung ist der Nachweis der Berechtigung, z.B. durch Vorlage eines Erbscheines.
MfG
ratte1
Re: Zuzahlungsbefreiung - anteilige Rückzahlung im Todesjahr
Hallo Ratte1,
vielen Dank für die Meldung - ist das bei allen Kassen so und kann man das ggf. auch irgendwo nachlesen?
Für mich wäre es wichtig zu wissen ob es der Kasse überlassen bleibt oder ob es ein "muss" ist.
Danke und Gruss
Czauderna
vielen Dank für die Meldung - ist das bei allen Kassen so und kann man das ggf. auch irgendwo nachlesen?
Für mich wäre es wichtig zu wissen ob es der Kasse überlassen bleibt oder ob es ein "muss" ist.
Danke und Gruss
Czauderna
Re: Zuzahlungsbefreiung - anteilige Rückzahlung im Todesjahr
Hallo czauderna,
das weiß ich leider nicht.
MfG
ratte1
das weiß ich leider nicht.
MfG
ratte1
Re: Zuzahlungsbefreiung - anteilige Rückzahlung im Todesjahr
Ich habe mal in den Unterlagen zur Zuzahlungsbefreiung nachgeschaut: Dort findet sich kein Hinweis (in meinem Fall), ob ein Rückzahlungsanspruch besteht oder nicht im Todesfall. Weder bei der Beantragung noch beim Bescheid.
Gruss
Eduardo