KV-Pflicht als Rentner trotz Abmeldung?
Moderator: Czauderna
KV-Pflicht als Rentner trotz Abmeldung?
Hallo zusammen,
ich lebe seit acht Jahren nicht mehr in Deutschland, habe eine internationale Krankenversicherung für Asien/Südamerika bzw. eine spanische Krankenversicherung für Spanien und gehe jetzt in Rente. Jetzt hat mich meine alte Krankenversicherung angeschrieben, ich solle mich freiwillig bei ihnen versichern. Zuvor war ich dort sechs Jahre freiwillig versichert (davor 20 Jahre gesetzlich). Muss ich das und wenn ja, wie wollen die Leistungen in Thailand, Namibia oder Argentinien (meine nächsten Ziele) erbringen? Lebensmittelpunkt ist noch Spanien, ab kommendem Jahr allerdings Argentinien. Nach Deutschland werde ich nicht mehr zurückkehren.
Vielleicht weiß ja jemand Rat, danke und Gruß in die Runde!
ich lebe seit acht Jahren nicht mehr in Deutschland, habe eine internationale Krankenversicherung für Asien/Südamerika bzw. eine spanische Krankenversicherung für Spanien und gehe jetzt in Rente. Jetzt hat mich meine alte Krankenversicherung angeschrieben, ich solle mich freiwillig bei ihnen versichern. Zuvor war ich dort sechs Jahre freiwillig versichert (davor 20 Jahre gesetzlich). Muss ich das und wenn ja, wie wollen die Leistungen in Thailand, Namibia oder Argentinien (meine nächsten Ziele) erbringen? Lebensmittelpunkt ist noch Spanien, ab kommendem Jahr allerdings Argentinien. Nach Deutschland werde ich nicht mehr zurückkehren.
Vielleicht weiß ja jemand Rat, danke und Gruß in die Runde!
Re: KV-Pflicht als Rentner trotz Abmeldung?
Hallo und willkommen im Forum
Mit welcher Begründung wendet sich die Kasse an dich - wenn dein Krankenversicherungsschutz seit acht Jahren kein Problem war, warum sollte das jetzt geändert werden ?.
Es könnte daran liegen, dass du demnächst in Rente gehst, allerdings bin ich der Meinung, dass sich dein Status nicht ändern wird, denn eine Pflichtversicherung als Rentnerin kommt ggf. wegen der fehlenden Vorversicherungszeit auch nicht infrage.
Deinen 1. Wohnsitz hast du noch in Deutschland?
Gruss
Czauderna
Mit welcher Begründung wendet sich die Kasse an dich - wenn dein Krankenversicherungsschutz seit acht Jahren kein Problem war, warum sollte das jetzt geändert werden ?.
Es könnte daran liegen, dass du demnächst in Rente gehst, allerdings bin ich der Meinung, dass sich dein Status nicht ändern wird, denn eine Pflichtversicherung als Rentnerin kommt ggf. wegen der fehlenden Vorversicherungszeit auch nicht infrage.
Deinen 1. Wohnsitz hast du noch in Deutschland?
Gruss
Czauderna
Re: KV-Pflicht als Rentner trotz Abmeldung?
Danke für die schnelle Rückmeldung. Nein, ich habe seit 2015 keinen Wohnsitz mehr in Deutschland. Nur eben jetzt habe ich den Rentenantrag gestellt und da wurde ich direkt angeschrieben mit dem Wortlaut: "Schön, dass Sie sich für uns entschieden haben. Gerne klären wir, ob Sie sich bei uns freiwillig versichern können." Von wegen, nix will ich
Ich habe denen jetzt geschrieben, dass ich mich nicht bei Ihnen versichern will, auch nicht freiwillig und ihnen nochmals meine Abmeldung aus D zugeschickt. Mal sehen, was da jetzt kommt.
Ich habe denen jetzt geschrieben, dass ich mich nicht bei Ihnen versichern will, auch nicht freiwillig und ihnen nochmals meine Abmeldung aus D zugeschickt. Mal sehen, was da jetzt kommt.
Re: KV-Pflicht als Rentner trotz Abmeldung?
Hallo
Nun was erwartest du den von denen?
Die wollen Geld verdienen und da kommt denen
ein freiwillig versicherter der im Ausland lebt und
da auch KV versichert ist gerade richtig.
Das Motto ist da wir können es ja mal versuchen.
Einfach ignorieren
Bei deinem Rentenantrag schreibst du deiner RV du lebst
schon seit X Jahren im Ausland und fertig ist
Möchtest Du die KV die dich versichern will mal ärgern
schreibe ihr folgendes :
§ 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V (man achte auf das ODER zwischen den Absätzen!)
(13) Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem
1. ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall
begründet wird
oder
2. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird
Gruß
PS
nach meinen Informationen zählt für Argentinien das selbe wie Brasilien
die medizinische Versorgung in Argentinien kostenlos ist – unabhängig von der Nationalität –, zieht sie viele Bewohner der Nachbarstaaten an! In der Tat können sie nach dem Grundsatz der vorgeschriebenen medizinischen Versorgung für alle Patienten, die ein öffentliches Krankenhaus aufsuchen, Versicherungsschutz erhalten,
wie gut oder schlecht die medizinische Versorgung in Argentinien in ist
öffentlichen Krankenhäusern ist kann ich nicht beurteilen
Nun was erwartest du den von denen?
Die wollen Geld verdienen und da kommt denen
ein freiwillig versicherter der im Ausland lebt und
da auch KV versichert ist gerade richtig.
Das Motto ist da wir können es ja mal versuchen.
Einfach ignorieren
Bei deinem Rentenantrag schreibst du deiner RV du lebst
schon seit X Jahren im Ausland und fertig ist
Möchtest Du die KV die dich versichern will mal ärgern
schreibe ihr folgendes :
§ 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V (man achte auf das ODER zwischen den Absätzen!)
(13) Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem
1. ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall
begründet wird
oder
2. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird
Gruß
PS
nach meinen Informationen zählt für Argentinien das selbe wie Brasilien
die medizinische Versorgung in Argentinien kostenlos ist – unabhängig von der Nationalität –, zieht sie viele Bewohner der Nachbarstaaten an! In der Tat können sie nach dem Grundsatz der vorgeschriebenen medizinischen Versorgung für alle Patienten, die ein öffentliches Krankenhaus aufsuchen, Versicherungsschutz erhalten,
wie gut oder schlecht die medizinische Versorgung in Argentinien in ist
öffentlichen Krankenhäusern ist kann ich nicht beurteilen
Zuletzt geändert von klaushei am 28.08.2023, 22:10, insgesamt 1-mal geändert.
Re: KV-Pflicht als Rentner trotz Abmeldung?
„Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen“ schrieb klaushei im vorherigen Beitrag.
Es wurde m.W. von Paula58 nichts geschrieben von Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13.
Drum prüfe, ob du einem Rat von klaushei vertrauen willst.
MfG
Es wurde m.W. von Paula58 nichts geschrieben von Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13.
Drum prüfe, ob du einem Rat von klaushei vertrauen willst.
MfG
Re: KV-Pflicht als Rentner trotz Abmeldung?
Danke für die vielen Tipps, ich bin in der Tat seit 2015 nicht mehr in der KV.
Re: KV-Pflicht als Rentner trotz Abmeldung?
Hallo
Was vielleicht noch wichtig ist für deinen Rentenantrag
als freiwillige KV versicherter hier in Deutschland erhältst
du von der RV einen Zuschuss
bei einem gewöhnlich Aufenthalt (dauerhaften Verzug )im Ausland da
gibt keinen Zuschuss der RV
Gruß
Was vielleicht noch wichtig ist für deinen Rentenantrag
als freiwillige KV versicherter hier in Deutschland erhältst
du von der RV einen Zuschuss
bei einem gewöhnlich Aufenthalt (dauerhaften Verzug )im Ausland da
gibt keinen Zuschuss der RV
Gruß
Re: KV-Pflicht als Rentner trotz Abmeldung?
Ah, das könnte der Grund sein. Man sagte mir das mit dem Antrag auf Bezuschussung, aber nicht, dass ich dafür dann in D wieder freiwillig versichert sein muss.
Re: KV-Pflicht als Rentner trotz Abmeldung?
Hallo
Nein musst du nicht
Du musst nur deinen gewöhnlich Aufenthalt in Deutschland haben
und freiwillig versichert sein oder eine Auslands KV haben
die Unterbeibehaltung deines gewöhnlich Aufenthalt in Deutschland
wo du Kranken versichert bei der Auslands KV bist während deines
4-5-6-7 Monate die Du im Außereuropäisches Ausland bist .
Gruß
Re: KV-Pflicht als Rentner trotz Abmeldung?
Solange der gewöhnliche Aufenthalt Spanien ist und ausschließlich eine deutsche Rente bezogen wird, ist gemäß der VO (EG) 883/2004 Deutschland weiterhin der zuständige Mitgliedstaat für die Durchführung der Krankenversicherung. Erst mit einem gewöhnlichen Aufenthalt im außereuropäischen Ausland endet die Mitgliedschaft. Dann ist nur freiwillige Weiterversicherung in der Pflegeversicherung möglich, um ohne zweijährige Wartezeit bei Rückkehr nach Deutschland wieder Leistungen der Pflegeversicherung beziehen zu können.
Reisekrankenversicherungen sind kein adäquater anderweitiger Schutz. Solange Deutschland der zuständige Mitgliedstaat ist und die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllt ist, muss somit entweder eine private Vollversicherung nachgewiesen oder eine freiwillige Versicherung (bzw. eine beitragsgleiche Auffangversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) bei einer Krankenkasse begründet werden.
Von der Krankenkasse erhält man dann einen E 121 oder S1, um in Spanien beim INS eingeschrieben zu werden und dadurch eine spanische Gesundheitskarte zu bekommen – egal ob man das nun will oder nicht.
Mit Verzug nach Argentinien ist dann Feierabend.
Reisekrankenversicherungen sind kein adäquater anderweitiger Schutz. Solange Deutschland der zuständige Mitgliedstaat ist und die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllt ist, muss somit entweder eine private Vollversicherung nachgewiesen oder eine freiwillige Versicherung (bzw. eine beitragsgleiche Auffangversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) bei einer Krankenkasse begründet werden.
Von der Krankenkasse erhält man dann einen E 121 oder S1, um in Spanien beim INS eingeschrieben zu werden und dadurch eine spanische Gesundheitskarte zu bekommen – egal ob man das nun will oder nicht.
Mit Verzug nach Argentinien ist dann Feierabend.