Rückkehr nach Deutschland Privat oder Gesetzlich?
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 05.04.2023, 15:08
Rückkehr nach Deutschland Privat oder Gesetzlich?
Hallo, ich lebe seit 6 Jahren im EU Ausland und plane noch in diesem Jahr wieder nach Deutschland zu ziehen (ich bin Deutscher Staatsbürger).
Seit dem ich im Ausland lebe bin ich nicht Krankenversichert, nicht in Deutschland aber auch nicht hier wo ich jetzt noch lebe.
Ich habe im Internet recherchiert, dass wer im Ausland nicht Krankenversichert war, sich nach seinem Rückzug nach Deutschland NUR Privat versichern kann.
Link:
https://www.krankenkassen.de/incoming/leben/rueckkehr/
Also dachte ich mir frage ich mal in einem Forum nach ob das stimmt.
Kann ich mich tatsächlich nur Privat Krankenversichern lassen?
mfg
Seit dem ich im Ausland lebe bin ich nicht Krankenversichert, nicht in Deutschland aber auch nicht hier wo ich jetzt noch lebe.
Ich habe im Internet recherchiert, dass wer im Ausland nicht Krankenversichert war, sich nach seinem Rückzug nach Deutschland NUR Privat versichern kann.
Link:
https://www.krankenkassen.de/incoming/leben/rueckkehr/
Also dachte ich mir frage ich mal in einem Forum nach ob das stimmt.
Kann ich mich tatsächlich nur Privat Krankenversichern lassen?
mfg
Re: Rückkehr nach Deutschland Privat oder Gesetzlich?
das ist so nicht richtig.
Richtig wäre: wenn Du im Ausland privat versichert warst, dann müsste auch in Deutschland eine Privatversicherung "gemacht" werden.
Du warst aber gar nicht versichert im EU-Ausland (ob das jetzt richtig oder falsch war, spielt keine Rolle).
Du müsstest Dich jetzt an die gesetzliche KK in Deutschland wenden, bei der Du zuletzt versichert warst.
Zu beantrage ist dort: die Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (auch Bürgerversicherung oder Auffangpflichtversicherung) genannt
Richtig wäre: wenn Du im Ausland privat versichert warst, dann müsste auch in Deutschland eine Privatversicherung "gemacht" werden.
Du warst aber gar nicht versichert im EU-Ausland (ob das jetzt richtig oder falsch war, spielt keine Rolle).
Du müsstest Dich jetzt an die gesetzliche KK in Deutschland wenden, bei der Du zuletzt versichert warst.
Zu beantrage ist dort: die Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (auch Bürgerversicherung oder Auffangpflichtversicherung) genannt
Re: Rückkehr nach Deutschland Privat oder Gesetzlich?
Hallo
solltest Du nach deiner Rückkehr hier noch keinen Job haben
Bürgergeld (Hartz4) (falls kein Vermögen vorhanden) beantragen
und schwupps bist du in der gesetzlichen KV
Gruß
solltest Du nach deiner Rückkehr hier noch keinen Job haben
Bürgergeld (Hartz4) (falls kein Vermögen vorhanden) beantragen
und schwupps bist du in der gesetzlichen KV
Gruß
Re: Rückkehr nach Deutschland Privat oder Gesetzlich?
Da mache ich mal ein Fragezeichen dahinter. Allein durch den Antrag auf bzw. den Bezug von Hartz4/Bürgergeld entsteht weder eine Versicherungspflicht noch ein Beitrittsrecht zur GKV.
Klar, wenn der TE ophnehin in die GKV hinein kann bzw. muss, wie es wohl aussieht, muss er sich dann wohl selbst keine Kasse suchen. Das JC hat mit Sicherheit gerade eine an der Hand.
Gruß
von GS
Re: Rückkehr nach Deutschland Privat oder Gesetzlich?
Zuletzt geändert von klaushei am 07.08.2023, 22:39, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Rückkehr nach Deutschland Privat oder Gesetzlich?
Zuletzt geändert von klaushei am 07.08.2023, 22:43, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Rückkehr nach Deutschland Privat oder Gesetzlich?
Hallo
Das jobcenter Landkreis Wittenberg
hat dazu folgende Meinung
Kranken- und Pflegeversicherung
Alle Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld werden in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig, soweit sie nicht der privaten Kranken- und Pflegeversicherung zuzuordnen sind. Der bisherige Vorrang der Familienversicherung gilt dann nicht mehr.......................................................................
https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/L ... _node.html
Gruß
Das jobcenter Landkreis Wittenberg
hat dazu folgende Meinung
Kranken- und Pflegeversicherung
Alle Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld werden in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig, soweit sie nicht der privaten Kranken- und Pflegeversicherung zuzuordnen sind. Der bisherige Vorrang der Familienversicherung gilt dann nicht mehr.......................................................................
https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/L ... _node.html
Gruß
Re: Rückkehr nach Deutschland Privat oder Gesetzlich?
Danke, @klaushei, für diese Ergänzung. Ja, genau das hatte ich auf dem Schirm, nämlich dass jemand vor/bei Erhalt des Bürgergeldes in der PKV ist. Aber zugegeben, speziell davon war ja auch eingangs im Thread keine Rede. Kein Grund für mich also, mich da reinzuhängen.klaushei hat geschrieben: ↑07.08.2023, 22:37Hallo
Das jobcenter Landkreis Wittenberg
hat dazu folgende Meinung
Kranken- und Pflegeversicherung
Alle Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld werden in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig, soweit sie nicht der privaten Kranken- und Pflegeversicherung zuzuordnen sind. Der bisherige Vorrang der Familienversicherung gilt dann nicht mehr.......................................................................
https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/L ... _node.html
Gruß
Gruß
von GS
Re: Rückkehr nach Deutschland Privat oder Gesetzlich?
Hallo
Nun der TE schreibt ja
das er nicht in einer KV im EU Ausland ist
aber mal angenommen er ist im EU Ausland in einer privaten
EU Ausland KV
Das jobcenter hier kann gar nicht beurteilen ob die private
EU Ausland KV den rechtlichen Ansprüchen hier genügt
Das macht das jobcenter auch nicht
Falls da kein Widerstand vom Antragsteller kommt steckt
das jobcenter ihn in die GKV
Gruß