Informationen und Fragen zum Krankengeld
Moderator: Czauderna
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Czauderna
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von Czauderna » 10.06.2023, 15:36
Holger1981 hat geschrieben: ↑10.06.2023, 12:12
Czauderna hat geschrieben: ↑06.06.2023, 13:26
Hallo,
vom Grundsatz her muss der Arbeitgeber bis Vertragsende, also dem 31.05. Entgeltfortzahlung leisten, danach die Krankenkasse Krankengeld.
Wie die Krankenkasse mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von gleich vier Wochen umgeht, das bleibt abzuwarten.
Gruss
Czauderna
Hallo, ich habe nun eine Kündigung erhalten, das Schreiben ist vom 6.6.2023
Ich bin noch vorraussichtlich bis zum 27.6.2023 arbeitsunfähig krankgeschrieben. Der Arbeitsvertrag ging ja ursprünglich nur bis zum 31.5.2023.
Ist die Kündigung rechtens?
Das weiss ich nicht, das ist eine arbeitsrechtliche Frage
Und dort steht "Unter Einhaltung der tariflichen Kündigungsfrist von 7 Tagen werde ich ordentlich, fristgerecht zum 14.6.2023 gekündigt, jedenfalls vorsorglich zum nächstmöglichen Termin."
Theoretisch hätte der AG mich ja bereits zum 31.5 kündigen können weil am 30.5 habe ich bereits per WhatsApp die 4 wöchige AU mitgeteilt. Muss der AG jetzt bis 14.6 volles Gehalt noch zahlen? Und warum lässt dieser sich soviel Zeit?
Die Mitteilung per WhatsApp reicht nicht, der ausstellende Arzt muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital und direkt der Krankenkasse melden und der Arbeitgeber kann sich die Meldung dort abfordern - so soll es jedenfalls sein. Falls der Arzt an diesem Verfahren noch nicht teilnimmt, muss, wie bisher auch die Originalarbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Kasse sofort vorgelegt werden und dem Arbeitgeber natürlich auch.
Ob unter dem Aspekt, dass die Kündigung erfolgte, der Arbeitgeber nur bis 14.06. zahlen muss oder maximal die vollen sechs Wochen, ist auch arbeitsrechtlich abzuklären. Du solltest das mit deiner Kasse besprechen
Ändert sich etwas für den Arbeitgeber wenn ich Beispielsweise am 26.6. zu meinem Psychiater gehe und dieser mich nach Beurteilung weiter Arbeitsunfähig krankschreibt? Die Krankenkasse wird sich wohl in Kürze melden oder?
Wenn der 14.06.2023 dann das wirkliche Ende deiner Beschäftigung ist, hat der Arbeitgeber danach nichts mehr mit der Sache zu tun. Die Krankenkasse schon und die wird sich sicher melden bzw. wird versuchen um die Krankengeldzahlung herum zukommen.
LG Holger
Gruss
Czauderna
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Holger1981
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Beitrag
von Holger1981 » 10.06.2023, 15:49
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Czauderna hat geschrieben: ↑06.06.2023, 13:26
Die Mitteilung per WhatsApp reicht nicht, der ausstellende Arzt muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital und direkt der Krankenkasse melden und der Arbeitgeber kann sich die Meldung dort abfordern - so soll es jedenfalls sein. Falls der Arzt an diesem Verfahren noch nicht teilnimmt, muss, wie bisher auch die Originalarbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Kasse sofort vorgelegt werden und dem Arbeitgeber natürlich auch.
Ob unter dem Aspekt, dass die Kündigung erfolgte, der Arbeitgeber nur bis 14.06. zahlen muss oder maximal die vollen sechs Wochen, ist auch arbeitsrechtlich abzuklären. Du solltest das mit deiner Kasse besprechen
Wenn der 14.06.2023 dann das wirkliche Ende deiner Beschäftigung ist, hat der Arbeitgeber danach nichts mehr mit der Sache zu tun. Die Krankenkasse schon und die wird sich sicher melden bzw. wird versuchen um die Krankengeldzahlung herum zukommen.
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Holger1981
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Beitrag
von Holger1981 » 10.06.2023, 15:51
In der Firma hieß es man soll wenn man eine Au hat erst per WhatsApp und dann innerhalb von spätestens 5 Tagen der Firma einreichen, laut Vertrag.
Der Arzt hat die Au direkt an die Krankenkasse digital versendet und auch gemeldet, das habe ich mir dem Arzt und der Sekretärin beredet nochmal. Die Au war auch innerhalb der vereinbarten Frist beim Arbeitgeber eingetroffen. Mein volles Gehalt wird ebenfalls überwiesen plus Zuschläge etc. Sie Lohnabrechnung habe ich gestern auch schon erhalten vom Arbeitgeber. Da hat alles gepasst. Habe auch als ich beim Arzt war zur Sicherheit gefragt ob ich noch eine Au für die Kasse brauche und auch da haben die gesagt die senden es digital an die Kasse und melden das denen . Da müsste also alles passen weil die sagten mir auch die nehmen an dem neuen Verfahren Teil.
Der Mai Lohn wird am 22.6 wir voll bezahlt plus Zuschläge etc. Mir geht's um den Zeitraum 1.6 - 14.6 wenn die Kündigungsfrist so lange ist dann muss der AG ja eigentlich dafür zahlen. Also soll ich zur Sicherheit die Kasse fragen trotzdem wer für 1.6 - 14.6 zahlt? Weil eigentlich müsste ich ja Theoretisch bis 14.6 in der Firma arbeiten wenn ich keine Au hätte laut deren gesetzten kundigunsgFrist.
Ich bin noch bei der gleichen Kasse wie damals als ich kk erhielt und sage Bescheid was zum Thema KrankenGeld laufen wird.
Man kann ja nicht wissen ob sie versuchen mein kk zu
nicht zahlen. Habe zuvor schon bis zur Aussteuer und KK erhalten ohne Probleme. Und die gleichen Probleme wie damals
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Czauderna
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von Czauderna » 10.06.2023, 19:57
Hallo,
noch einmal und hoffentlich zum letzten Mal.
Beschäftigungsbeginn: 01.05.2023.
Beginn der AU am 30.05.2023
Alle Meldungen sind ordnungsgemäß bei Arbeitgeber und Krankenkasse eingegangen.
Arbeitgeber hat am 7.6. zum 14.06.2023 gekündigt.
Arbeitgeber muss demzufolge vom 30.05. bis 14.06.2023 Arbeitsentgelt zahlen.
Krankenkasse dem Grunde nach ab dem 15.06.2023 Krankengeld. Alles Andere betrifft das Arbeitsrecht
Gruss
Czauderna
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Holger1981
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Beitrag
von Holger1981 » 16.06.2023, 11:43
Czauderna hat geschrieben: ↑10.06.2023, 19:57
Hallo,
Hallo, ich war vom 25-27.5 ja arbeitsunfähig vom Hausarzt krankgeschrieben, der Arbeitgeber sagt diese 3 Tage bezahlt er nicht weil es bei den ersten 4 Wochen bei Krankheit nicht zahlen müsse und so korrekt sei gesetzlich gesehen.
ist das korrekt? Er meint ich müsse mich bei der Krankenkasse melden und sie müssten diese 3 Tage zahlen.
Danach war ich ja ab dem 30.5 dann vom Psychiater Arbeitsunfähig krankgeschrieben bis Ende Juni.
Den 30 und 31.5 haben die nur anteilig bezahlt weil es im Manteltarifvertrag so steht das bei Krankheit bei dieser Firma weniger bezahlt wird. (leider wahr)
Jetzt habe ich natürlich für Mai deutlich weniger brutto Lohn bzw netto Lohn erhalten als ich erwarte habe.
Wenn ich jetzt weiter krankgeschrieben bin und sagen wir kk erhalte, wird die Krankenkasse die KK Höhe nach dem jetzigen Mai brutto her ausrechnen oder das was im Arbeitsvertrag steht?
Weil wenn die das jetzigen 2500 brutto vom Mai nehmen dann ist das deutlich weniger als wenn die mir die 3 Tage nicht als "Fehlzeit" gesehen hätten auch wenn ich eine Au dafür hatte.
Es wären dann ca 300 brutto mehr ... Wenn der 25-27 nicht als Fehlzeit gelten würde ...dann wären es wohl mehr KrankenGeld wenn die Kasse den Lohnabrechnung vom Mai nimmt
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Czauderna
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von Czauderna » 16.06.2023, 18:38
Hallo,
ich habe das Gefühl, du willst mich etwas veräppeln.
Am 06.06. hast du dies hier geschrieben -
Ich war am 30.5 bei meinem Psychiater und dieser hat mich nach seiner Beurteilung und Diagnose und mehreren Rezepten,
dann arbeitsunfähig krankgeschrieben vom 30.5 bis zum 27.6
und plötzlich warst du am 25.7. beim Hausarzt, der dich vom 25.7. bis 27.05. für arbeitsunfähig erklärt hat und wieder fragst du, ob für diese drei Tage die Krankenkasse zuständig wäre, obwohl ich dir das bereits mehrfach versucht habe zu erklären - ja, ist sie.
Die Krankengeldhöhe bemisst sich nach dem Bemessungszeitraum, d.h. in der Regel der letzte, abgerechnete Lohnzahlungszeitraum vor Eintritt
der Arbeitsunfähigkeit. Das wäre theoretisch bei dir der April 2023. Da es aber keinen April gibt, da deine Beschäftigung erst am 01.05.2023 begonnen hat, bildet der Mai die Berechnungsgrundlage und das dort erzielte sozialversicherungspflichtige Gehalt.
Gruss
Czauderna
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Holger1981
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von Holger1981 » 25.07.2023, 15:02
Hallo,
ich habe soeben einen Anruf von meiner Krankenkasse erhalten und es wurde mir gesagt, ich hätte nach Prüfung kein Anspruch auf Krankengeld. Die selbe Person die mir letzten Monat den Antrag auf KrankenGeld gesendet hat, sagt jetzt ich hätte nach Prüfung kein Anspruch.
Ich warte auf den Bescheid dieser sollte morgen kommen sagte der Herr und dann werde ich wenn möglich Widerspruch einlegen weil ich nicht verstehe an was es liegen könnte. Was könnte der Grund sein?
Ebenso meinte er ich sei jetzt nicht versichert. Könnte ich mir rückwirkend Familienversichern? Bin gerade echt fertig
Anspruch auf ALG 1 habe ich keins und auf ALG2 habe ich auch keines da neuen Frau laut Jobcenter "genug" verdiene. Sie arbeitet 30 Stunden die Woche und wir haben Schulden, das Jobcenter kümmert es nicht wie viel Ausgaben wir haben und ob wir schulden abzahlen etc. Sie Schauen nur drauf wie viel sie verdient und das sollte reichen sagen die. Aber meine Frau hat kein Geld um mir auch etwas zu geben. Könnte ich Sozialhilfe beantragen oder sowas?
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Czauderna
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von Czauderna » 25.07.2023, 15:25
Holger1981 hat geschrieben: ↑25.07.2023, 15:02
Hallo,
ich habe soeben einen Anruf von meiner Krankenkasse erhalten und es wurde mir gesagt, ich hätte nach Prüfung kein Anspruch auf Krankengeld. Die selbe Person die mir letzten Monat den Antrag auf KrankenGeld gesendet hat, sagt jetzt ich hätte nach Prüfung kein Anspruch.
Ich warte auf den Bescheid dieser sollte morgen kommen sagte der Herr und dann werde ich wenn möglich Widerspruch einlegen weil ich nicht verstehe an was es liegen könnte. Was könnte der Grund sein?
Warte auf den Bescheid, da muss es drinnen stehen.
Ebenso meinte er ich sei jetzt nicht versichert. Könnte ich mir rückwirkend Familienversichern? Bin gerade echt fertig
Das mit der Familienversicherung ist richtig - wenn deine Mitgliedschaft endet (egal aus welchen Gründen), dann hast du auch rückwirkend Anspruch auf Familienversicherung, wenn du kein eigenes Einkommen über 520,00 € hast
Anspruch auf ALG 1 habe ich keins und auf ALG2 habe ich auch keines da neuen Frau laut Jobcenter "genug" verdiene. Sie arbeitet 30 Stunden die Woche und wir haben Schulden, das Jobcenter kümmert es nicht wie viel Ausgaben wir haben und ob wir schulden abzahlen etc. Sie Schauen nur drauf wie viel sie verdient und das sollte reichen sagen die. Aber meine Frau hat kein Geld um mir auch etwas zu geben. Könnte ich Sozialhilfe beantragen oder sowas?
Hier geht es um die Krankenversicherung und du bist auf jeden Fall krankenversichert - entweder weiterhin selbst oder eben über deine Ehefrau in der Familienversicherung. Ob du Anspruch auf Sozialhilfe hast, dass kann ich dir nicht sagen - wir sind hier in einem Krankenkassenforum.
Gruss
Czauderna
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Holger1981
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von Holger1981 » 25.07.2023, 15:38
Im Mai war ich 3 Tage Arbeitsunfähig krankgeschrieben vom Hausarzt aus wie sie wissen.
Diese 3 Tage wurden von der Firma nicht bezahlt und als Fehlzeit gewertet laut Lohnabrechnung weil die Firma ein Gesetz dabei Anspruch nimmt.Kann es sein dass ich deswegen kein Anspruch auf KrankenGeld habe ? Weil es eine Unterbrechung in deer 4 Wochen Regel gab? Ich war dafür aber dann vom 28 .5 bis 14.6 noch in der Firma "beschäftigt" . Und das sind ja dann zusammengezählt sogar 5 Wochen oder mehr in der in der Firma 'beschaftigt' war. Also quasi 1.5 - 24.5 und 28.5 - 14.6
Oder muss bei der 4 Wochen Regel diese 4 Wochen ohne Unterbrechung sein um kk zu erhalten?
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Czauderna
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Beitrag
von Czauderna » 25.07.2023, 15:49
Holger1981 hat geschrieben: ↑25.07.2023, 15:38
Im Mai war ich 3 Tage Arbeitsunfähig krankgeschrieben vom Hausarzt aus wie sie wissen.
Diese 3 Tage wurden von der Firma nicht bezahlt und als Fehlzeit gewertet laut Lohnabrechnung weil die Firma ein Gesetz dabei Anspruch nimmt.Kann es sein dass ich deswegen kein Anspruch auf KrankenGeld habe ? Weil es eine Unterbrechung in deer 4 Wochen Regel gab? Ich war dafür aber dann vom 28 .5 bis 14.6 noch in der Firma "beschäftigt" . Und das sind ja dann zusammengezählt sogar 5 Wochen oder mehr in der in der Firma 'beschaftigt' war. Also quasi 1.5 - 24.5 und 28.5 - 14.6
Oder muss bei der 4 Wochen Regel diese 4 Wochen ohne Unterbrechung sein um kk zu erhalten?
Hallo,
du scheinst meine Beiträge nicht zu lesen - aber ich gebe nicht auf.
In der Zeit vom 25.5. - 27.05. warst du arbeitsunfähig. Du warst seit dem 1.5. bei dem Arbeitgeber beschäftigt. Für Arbeitsunfähigkeitszeiten während der ersten vier Wochen muss der Arbeitgeber kein Lohn zahlen, sondern die Krankenkasse Krankengeld. Erst für Zeiten ab dem 29.5. muss der Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit Lohn für die Dauer vom maximal sechs Wochen zahlen, bzw. in deinem Fall bis zum 14.06., also dem Ende deiner Beschäftigung. Du bist erneut ab dem 30.05. Arbeitsunfähig, ergo müsste dein Arbeitgeber vom 30.05. bis zum 14.06. Lohn zahlen und die Krankenkasse ggf. ab dem 15.06. Krankengeld.
Warum die Krankenkasse dir für die drei Tage jetzt kein Krankengeld zahlen will, sollte in dem Bescheid stehen, der an dich unterwegs ist.
Gruss
Czauderna
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Holger1981
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von Holger1981 » 25.07.2023, 15:53
Czauderna hat geschrieben: ↑25.07.2023, 15:49
die Krankenkasse ggf. ab dem 15.06. Krankengeld.
Ich bin gespannt warum die Krankenkasse generell mir quasi ab dem 15.6 kein kk zahlen wird
Und auch wegen den 3 Tagen 25.5 -27.5 warum die nix zahlen...
Ich werde auf den Bescheid warten und mich melden ...
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Kehlchen
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von Kehlchen » 25.07.2023, 21:53
Hast du denn noch nichts Schriftliches erhalten?
Siehst du „nur“ auf dem Konto die Nichtzahlung?
MfG Kehlchen
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Holger1981
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von Holger1981 » 27.07.2023, 15:24
Kehlchen hat geschrieben: ↑25.07.2023, 21:53
Hast du denn noch nichts Schriftliches erhalten?
Siehst du „nur“ auf dem Konto die Nichtzahlung?
MfG Kehlchen
Ich warte auf den Bescheid ( müsste heute oder morgen spätestens kommen) da das Krankengeld laut Email abgelehnt wurde. Auf dem Konto ging nichts ein weil das kk ja abgelehnt worden sei (laut Email)
Werde dann mich nochmals melden und schauen
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Holger1981
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von Holger1981 » 28.07.2023, 12:09
Schreiben von der Krankenkasse zur Ablehnung des Krankengeldes:
"Sehr geehrter Herr .....,
sie haben mit ihren derzeit bestehenden Krankheiten die Höchstbezugsdauer am 01.07.2021 erreicht.
Die von Ihrem behandelnden Arzt erneut bescheinigte Arbeitsunfähigkeit ab 30.05.2023 beruht noch auf derselben nicht behobenen Krankheitsursache. Somit entsteht für diesen Leistungsfall kein Anspruch auf Krankengeld."
Das heißt dass das Krankengeld abgelehnt wird weil es die gleiche Diagnose wie von "damals" ist? Ich höre dies zum ersten Mal das wegen sowas angelehnt wird. Soweit ich weiß ist es doch egal ob man mit der selben Krankheit arbeitsunfähig krankgeschrieben ist um KrankenGeld zu erhalten?
Grüße Holger