Familienversicherung - getrennt lebender Ehemann nicht kv !
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Familienversicherung - getrennt lebender Ehemann nicht kv !
Hallo,
lebe seit April 06 von meinem Mann getrennt, auch steuerlich etc. entsprechend seit 2006 getrennt veranlagt, und wohne mit meiner Tochter (6) in eigenem Haushalt. Seitdem ich wieder berufstätig bin ist sie problemlos bei mir krankenversichert, zudem mein Mann die Woche über in München arbeitet.
Bis Ende des Jahres 2008 war ich bei der IKK direkt, wie gesagt, war nie ein Problem dort.
Seit Januar ist sie ja mit der TK fusioniert - diesen habe ich vor Monaten bereits den Nachweis bzgl. der Familienversicherung geschickt. Nun kam heute ein Brief, in dem die TK einen Einkommensnachweis meines Mannes verlangt.
Erstens ist er selbständig und gar nicht kv, zweitens wird er mir wohl kaum einen Einkommensnachweis überlassen.
Nun habe ich gelesen, dass die Kinder aus der Familienversicherung herausfallen, wenn der Ehegatte nicht versichert ist und ein hohes Einkommen hat, was hier der Fall ist.
Kann mir jemand sagen, ob dies zutrifft und wie bitte ich dann meine Tochter versichern soll ?
Danke vorab !
lebe seit April 06 von meinem Mann getrennt, auch steuerlich etc. entsprechend seit 2006 getrennt veranlagt, und wohne mit meiner Tochter (6) in eigenem Haushalt. Seitdem ich wieder berufstätig bin ist sie problemlos bei mir krankenversichert, zudem mein Mann die Woche über in München arbeitet.
Bis Ende des Jahres 2008 war ich bei der IKK direkt, wie gesagt, war nie ein Problem dort.
Seit Januar ist sie ja mit der TK fusioniert - diesen habe ich vor Monaten bereits den Nachweis bzgl. der Familienversicherung geschickt. Nun kam heute ein Brief, in dem die TK einen Einkommensnachweis meines Mannes verlangt.
Erstens ist er selbständig und gar nicht kv, zweitens wird er mir wohl kaum einen Einkommensnachweis überlassen.
Nun habe ich gelesen, dass die Kinder aus der Familienversicherung herausfallen, wenn der Ehegatte nicht versichert ist und ein hohes Einkommen hat, was hier der Fall ist.
Kann mir jemand sagen, ob dies zutrifft und wie bitte ich dann meine Tochter versichern soll ?
Danke vorab !
Re: Familienversicherung - getrennt lebender Ehemann nicht k
Hallo,Dorola hat geschrieben:Hallo,
lebe seit April 06 von meinem Mann getrennt, auch steuerlich etc. entsprechend seit 2006 getrennt veranlagt, und wohne mit meiner Tochter (6) in eigenem Haushalt. Seitdem ich wieder berufstätig bin ist sie problemlos bei mir krankenversichert, zudem mein Mann die Woche über in München arbeitet.
Bis Ende des Jahres 2008 war ich bei der IKK direkt, wie gesagt, war nie ein Problem dort.
Seit Januar ist sie ja mit der TK fusioniert - diesen habe ich vor Monaten bereits den Nachweis bzgl. der Familienversicherung geschickt. Nun kam heute ein Brief, in dem die TK einen Einkommensnachweis meines Mannes verlangt.
Erstens ist er selbständig und gar nicht kv, zweitens wird er mir wohl kaum einen Einkommensnachweis überlassen.
Nun habe ich gelesen, dass die Kinder aus der Familienversicherung herausfallen, wenn der Ehegatte nicht versichert ist und ein hohes Einkommen hat, was hier der Fall ist.
Kann mir jemand sagen, ob dies zutrifft und wie bitte ich dann meine Tochter versichern soll ?
Danke vorab !
ja, das trifft zu - wenn das Einkommen des Nicht- oder PKV-Versicherten Elternteils (bei Verheirateten) über der Beitragsbemssungsgrenze in der Krankenversicherung liegt und höher ist als das Einkommen des GKV-Versicherten Elternteils, habedn die Kinder keinen Familienversicherungsanspruch in der GKV und müssen selbst versichert werden - entweder in der GKV. (Mindestbeitrag ca. 146,00 €) oder in der PKV.
Wenn der GVK-Versicherte der Kasse nicht die Einkommenshöhe des
getrennt leben Ehegatten mitteilen kann bleibt nur eine entsprechende schriftliche Erklärung an die GKV-Kasse - diese muss dann eben entscheiden ob unter diesen Umständen die Familienversicherung (weiterhin) eingeräumt wird.
Gruß
Czauderna
Das ist richtig. Wenn der mit dem Kind verwandte Ehegatte über der JAE (momentan 4050 Euro mtl) verdient, und selber nicht gesetzlich versichert ist, dann ist eine kostenfreie Familienversicherung nicht möglich. Es gibt dann die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung (um die 140 Euro) oder halt in die private Versicherung des Vaters. Das ihr getrennt voneinander lebt, spielt hierbei keine Rolle. Solang ihr verheiratet seit, gibt es diesen Ausschlusstatbestand.
Wenn er dir keinen Einkommenssteuerbescheid geben will, dann sag das der TK. Die haben die Möglichkeit über ein Amtshilfeersuchen diesen vom Finanzamt zu erhalten.
Das es bei der IKK "problemlos" geklappt hat wird sicherlich daran liegen, dass die das einfach nicht richtig geprüft haben.
Wenn er dir keinen Einkommenssteuerbescheid geben will, dann sag das der TK. Die haben die Möglichkeit über ein Amtshilfeersuchen diesen vom Finanzamt zu erhalten.
Das es bei der IKK "problemlos" geklappt hat wird sicherlich daran liegen, dass die das einfach nicht richtig geprüft haben.
Ja, danke, habe gerade mit der TK lange telefoniert. Reicht, wenn ich erkläre, dass das JAE darüber liegt, sonst dauert das ja Monate. Schöne Sch . . .
Geklärt ist aber, dass ich nichts nachzahlen werde, denn hier hat die IKK direkt sowie die TK bei Übergabeprüfung der Unterlagen gepennt, wenigstens das ist geklärt.
Danke !
Geklärt ist aber, dass ich nichts nachzahlen werde, denn hier hat die IKK direkt sowie die TK bei Übergabeprüfung der Unterlagen gepennt, wenigstens das ist geklärt.
Danke !
Hallo,Dorola hat geschrieben:Ja, danke, habe gerade mit der TK lange telefoniert. Reicht, wenn ich erkläre, dass das JAE darüber liegt, sonst dauert das ja Monate. Schöne Sch . . .
Geklärt ist aber, dass ich nichts nachzahlen werde, denn hier hat die IKK direkt sowie die TK bei Übergabeprüfung der Unterlagen gepennt, wenigstens das ist geklärt.
Danke !
wenn Sie diese Erklärung abgeben benötigt die TK keine weiteren Nachweise weil ja dann die Sache klar ist - die Kinder bzw. das Kind muss selbst versichert werden.
Gruß
Czauderna
Hallo,
ja, danke, ich weiß - aber es nützt ja nichts. Es ist Tatbestand und ehe mein Mann Nachweise erbringt, wenn überhaupt, können Monate vergehen und meine Tochter hängt in der Luft.
Bitter, ist viel Geld für mich, aber das Kind muß ja versichert sein.
Nochmals herzlichen Dank für die schnelle Antwort !
ja, danke, ich weiß - aber es nützt ja nichts. Es ist Tatbestand und ehe mein Mann Nachweise erbringt, wenn überhaupt, können Monate vergehen und meine Tochter hängt in der Luft.
Bitter, ist viel Geld für mich, aber das Kind muß ja versichert sein.
Nochmals herzlichen Dank für die schnelle Antwort !