GKV/Familienversicherung Berechnung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Paul Panther
Beiträge: 11
Registriert: 13.06.2023, 12:31

GKV/Familienversicherung Berechnung

Beitrag von Paul Panther » 20.06.2023, 17:03

Zunächst einmal ein freundliches Hallo und herzlichen Dank für die Aufnahme in dieses sehr informative Forum.

Mir sind ein paar Dinge noch nicht ganz klar.

Vorab die Ausgangslage:
Nach mehr als zwanzig Jahren in einen festen Arbeitsverhältnis habe ich zum Ende Juni meinen Job gekündigt. Versichert war ich durchgehend in der GKV. Jetzt gönne ich mir vorübergehend eine Auszeit, also erst mal kein neuer Job und wegen Eigenkündigung kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Meine Ehefrau ist seit vielen Jahren in einem festen Angestelltenverhältnis und ebenfalls in der GKV (allerdings in einer Anderen) versichert.

Die Frage ist nun auf welcher Grundlage gerechnet wird? Meinen Lebensunterhalt werde ich vorerst aus angespartem Kapital und Kapitalerträgen (Dividenden und Gewinne aus Aktienverkäufen) bestreiten. Weitere Einkommensquellen gibt es nicht.

Der Steuerbescheid aus 2021 weist Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von ca. 5200,00 Euro aus. Davon geht noch der Sparerpauschbetrag ab, also nach der Rechnung Familienversicherung.
Der Steuerbescheid von 2022 liegt noch nicht vor, Kapitalerträge aber unter den Werten von 2021, also demnach auch Familienversicherung...
Für das Jahr 2023 werde ich allerdings absehbar deutlich höhere Erträge in meinem Steuerbescheid stehen haben, das geht dann in den Bereich von10-12000,- Euro.

Welcher Zeitraum ist nun für die Entscheidung relevant?
Werde ich eventuell vorab nach den vorliegenden Steuerbescheiden eingestuft? Gibt es dann möglicherweise irgendwann eine Neuberechnung und Neueinstufung mit Nachzahlung zur GKV?

Ich freue mich auf Antworten und möglicherweise hat schon jemand Erfahrung in einem ähnlichen Fall

vikingz
Beiträge: 194
Registriert: 02.05.2013, 18:44

Re: GKV/Familienversicherung Berechnung

Beitrag von vikingz » 20.06.2023, 17:16

Hallo,

soweit regelmäßig steuerpflichtige Einkünfte vorliegen - wobei "regelmäßig" hier mindestens jährlich meint - sind sie für die Einkommensgrenze zu berücksichtigen, und zwar mit einem Zwölftel des in den Steuerbescheiden ausgewiesenen Gewinns; nach Abzug des Sparerpauschbetrags.

Steuerbescheide gelten im Recht der Familienversicherung ab dem Monat, der auf die Ausstellung durch das Finanzamt folgt. Eine rückwirkende Betrachtung wie bei der Beitragsberechnung findet nicht statt.

Ab jetzt gilt also der Steuerbescheid, der jetzt vorliegt, ab dem nächsten Monatsersten würde der Steuerbescheid gelten, der heute oder morgen ausgestellt wird. Würde mit dem Steuerbescheid von heute fürs Vorjahr die Einkommensgrenze überschritten, dann entfiele die Familienversicherung ab dem nächsten Monatsersten.

Lediglich in einem ungewöhnlicheren Fall - Komplettveräußerung des Kapitals zum Beispiel und damit Wegfall der Einkünfte - würde ich raten, mit der Kasse konkret ins Gespräch zu gehen, was für Nachweise sie gerne sehen würde.

Viele Grüße.

Paul Panther
Beiträge: 11
Registriert: 13.06.2023, 12:31

Re: GKV/Familienversicherung Berechnung

Beitrag von Paul Panther » 20.06.2023, 17:33

Hallo vikingz,

danke für die Antwort,

da die Einkünfte aus dem derzeit aktuellen Steuerbescheid (2021) und dem bald erwarteten (2022) unter den Einkommensgrenzen liegen würde ich demnach auf längere Zeit auf die Familienversicherung bauen können. :)
Der Steuerbescheid für dieses Jahr wird mir erfahrungsgemäß nicht vor Mitte nächstem Jahr vorliegen...

Muss ich dann von mir aus Kontakt zu der GKV meiner Frau aufnehmen?

vikingz
Beiträge: 194
Registriert: 02.05.2013, 18:44

Re: GKV/Familienversicherung Berechnung

Beitrag von vikingz » 20.06.2023, 17:37

Hallo,

ja, der Anspruch auf Familienversicherung entsteht zwar theoretisch von Rechts wegen, aber aus praktischen Gründen wird sie nur auf Antrag tatsächlich durchgeführt.

Da Steuerbescheide ab der Ausstellung gelten, auch wenn sie später eingereicht werden, sollte man diese dann auch grds. ohne Zeitverzug vorlegen.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: GKV/Familienversicherung Berechnung

Beitrag von Czauderna » 20.06.2023, 17:41

Hallo und willkommen im Forum.
Ja, unbedingt mit der Kasse der Ehefrau in Verbindung setzen und die Familienversicherung beantragen. Auch mit deiner eigenen Kasse solltest du
Verbindung aufnehmen, insbesondere, wenn du freiwillig dort versichert bist. Die Kasse deiner Ehefrau meldet deiner Kasse, dass du ab 01.07.2023 dort familienversichert bist und die Kasse beendet dann deine Mitgliedschaft wahrscheinlich zum 30.06.2023. Bei Pflichtversicherten geht das ohne Probleme, bei freiwillig Versicherten endet eine Mitgliedschaft grundsätzlich nur durch Kündigung, deshalb unbedingt auch deine Kasse kontaktieren und Sachverhalt schildern.
Gruss
Czauderna

Paul Panther
Beiträge: 11
Registriert: 13.06.2023, 12:31

Re: GKV/Familienversicherung Berechnung

Beitrag von Paul Panther » 20.06.2023, 17:49

Dank auch an Czauderna,

bin pflichtversichert, sollte also keine großen Probleme geben....

Paul Panther
Beiträge: 11
Registriert: 13.06.2023, 12:31

Re: GKV/Familienversicherung Berechnung

Beitrag von Paul Panther » 22.06.2023, 11:15

wie lange wird das wohl noch funktionieren mit der beitragsfreien Familienversicherungen?

Ich füge mal diesen Link ein:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/sozia ... 6a4b2d0a8f

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: GKV/Familienversicherung Berechnung

Beitrag von Czauderna » 22.06.2023, 15:06

Hallo,
wobei man aber nicht vergessen darf, dass die beitragsfreie Familienversicherung durch den Bundeszuschuss (Steuermittel), also nicht aus Beitragseinnahmen, finanziert wird.
Gruss
Czauderna

vikingz
Beiträge: 194
Registriert: 02.05.2013, 18:44

Re: GKV/Familienversicherung Berechnung

Beitrag von vikingz » 22.06.2023, 18:40

Hallo,

ach, die Einheitskasse - als Beispiel für eine andere Theorie - bedroht meinen Arbeitsplatz seit meinem Einstieg ins Berufsleben, und ich glaube, sie wird das noch bis zum Ende meines Berufslebens als theoretische Idee tun.

Die Frage, ob es überhaupt eine kostenfreie Familienversicherung geben sollte, ist schon interessant. Meines Wissens ist die Familienversicherung wie bei uns einmalig innerhalb eines Sozialsystems. Natürlich, sie ist nicht wirklich kostenfrei, ein paar Milliarden kostet sie den Steuerzahler schon jährlich.
Andererseits, andere Sozialsysteme - und nicht die schlechtesten - sind komplett steuerfinanziert.

Die Familienversicherung abzuschaffen halte ich politisch zumindest für absolut nicht machbar. Das müsste schon jemand tun, der absolut kein Interesse an einer Wiederwahl hat oder am Fortbestand seiner Partei.

Abwegig auch, den Kinderreichtum in der Pflegeversicherung durch vielfach abgestufte Beitragssätze auch nur ja ganz doll angenemessen zu berücksichtigen und an anderer Stelle die Familienversicherung in Frage zu stellen; den Unterschied zwischen Kinder haben und nur verheiratet sein habe ich nicht ganz überlesen, das ließe sich vielleicht noch vereinbaren.

Viele Grüße.

Antworten